• sers


    ich hab mal eine Frage zum Auflasten.
    Hab schon viel drüber gehört und auch gelesen.


    Da ich meinen T4 bald etwas tiefer mache und hinten neue Federn einbaue.
    Vorne wird er nur abgelassen, also keine anderen Federn, nur hinten kommen andere Federn rein.
    Mit den Federn von H&R komm ich über 2,8 Tonnen.
    Könnte ich dann Einspruch erheben und verlangen das mein T4 nach Gewicht besteuert wird?
    Oder muss ich noch zusätzlich was verändern?



    Greez
    Matthias

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • wenn Du schon viel drüber gelesen hast, dann weisst Du, dass es nichts mehr bringt, einen Bus aufzulasten. Lies mal ein Posting weiter unten. Oder bemühe die Suche (wenn es nicht zu viele Umstände macht).


    Grüße


    Kai

  • Moin,


    Nein bedeutet in diesem Fall etwa soviel wie: Leg deinen Bus flach und vergiss den Rest.


    Als Tip - lies beim Text schreiben rechts die Hinweise - ja genau, die blinkenden Sternchen da. Ansonsten hilft Dir auch die Foren-Suche.


    Gruss
    Sequal

  • >nur um dich richtig zuverstehen,
    >das würde reichen??


    Nein!


    Gewichtbesteuerung gibt es praktisch nur noch für vom FA anerkannte(!) LKW mit all ihren Einschränkungen bezügl. Laderaum, Sitzplätze, Anhängerfahrverbot an Sonn-und Feiertagen etc.
    Eine Auflastung macht nur Sinn, wenn man die zusätzliche Ladekapazität tatsächlich nutzen will. Dass die neuen Federn mehr "können" als eingetragen ist ändert nichts am FZ-Status.
    Ein "Zwischending" wie Kombinations-KFZ gibt es leider(!) nicht mehr.


    Screwdriver




    Klick: hier der aktuelle Gesetzentwurf

  • >sers
    >ich hab mal eine Frage zum Auflasten.
    >Hab schon viel drüber gehört und auch gelesen.
    >Da ich meinen T4 bald etwas tiefer mache und hinten neue Federn einbaue.
    >Vorne wird er nur abgelassen, also keine anderen Federn, nur hinten kommen andere Federn rein.
    >Mit den Federn von H&R komm ich über 2,8 Tonnen.
    >Könnte ich dann Einspruch erheben und verlangen das mein T4 nach Gewicht besteuert wird?
    >Oder muss ich noch zusätzlich was verändern?
    >
    >Greez
    >Matthias





    THX an alle für die schnellen Antworten!



    Greez

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • Hallo,


    kann mir jemand die im Gesetzentwurf benutzten Schadstoffklassen 0 und S1 bis S4 erläutern? Gibt es da einen Bezug zu den EURO-Klassen? Hat jemand eine Ahnung, was ein 97er ACV >2,8t für eine Schadstoffeinstufung erfährt??


    Danke und Gruß
    Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

  • ...aber als überzeugter Nicht-Jurist kann ich nichts damit anfangen. Aber vielleicht kann es mir jemand "übersetzen"??


    [url=http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_xiv_169.html" >Hier der Gesetzestext[/url]


    Danke und Gruß
    Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!