Ist der T4 Fahrzeug der Klasse N1 oder M1

  • Hallo, ich würde gerne einen Kat upgraden.
    Fahrzeug T4 syncro ACV Euro 1 aufgelastet als Womo mit Aufstelldach eingetragen.
    Euro 1 ist ja wenn es ein Womo bleibt S1( Stehhöhe 1,70 usw. ist ja noch nichts entschieden) und ist nach 2010 S0.
    Euro 2 ist S2


    Den Kat für Euro 2 gibt es zum Einschweißen und ich habe per Mail Kopien des Gutachtens vom Hersteller bekommen. Da steht nun aber zum Ändern der Fahrzeugpapiere Fahrzeuge der Klasse M1 Schlüsselnummer 51. Und Fahrzeuge der Klasse N1 Schlüsselnummer 54.


    So, schaue ich in die Tabelle von ADAC siehe auch Update Womo Steuer ist die Schlüsselnummer 51 auch S1 und nicht S2 wenn es ein Fahrzeug der Klasse M1 ist.


    Geht es nach N1 ist es die Schlüsselnummer 54 und die ist S2 laut Tabelle.


    N1 sind meines Wissen aber Nutzfahrzeuge und zählt wohl ein Womo nicht dazu oder?


    Also bringt das Aufrüsten mit einem Euro 2 Kat überhaupt nichts, laut Tabelle?


    Das soll einer mal verstehen?


    PS. Ich glaub die Hersteller blicken auch nicht mehr durch welche Schlüsselnummer überhaupt noch richtig ist.


    Beim ADAC sind auch nicht alle Daten richtig, schaue ich mit meiner alten Schlüsselnummer 29 bevor ich aufgelastet habe in die Tabelle so hätte ich schon Euro 2. Und bei KFZ Steuer online ist Schlüsselnummer 29 nur Euro 1


    Gruß Wolfgang

  • Mit dem ganzen S1 und S2 Dreck kenne ich mich nicht aus!


    Aber zur 29 , die ist Euro 2! Da dein Bus ein Nutzfahrzeug mit einem ZgG. von mehr als 2,5 T ist, wirst du automatisch eine Stufe nach unten geschoben....eben Euro 1!


    Rein theoretisch müsstst du ablasten auf unter 2,5T, dann hätte der Bus wohl schon Euro 2! Beim Feinstuab hingegen wird der ware Wert genommen und mit 29 bist du dann plötzlich wieder Euro 2!!!


    MfG Tobias Syncro

    Gruß Tobias Syncro eigene Bushistorie: (10/00-02/05)MV Classic VR6 MJ97 - (03/05-08/08) Caravelle LR TDI Syncro MJ01 - (05/08-08/08) Caravelle KR TDI GL MJ98 - (08/08-heute) Caravelle Business LR V6 MJ02

  • >Mit dem ganzen S1 und S2 Dreck kenne ich mich nicht aus!
    >Aber zur 29 , die ist Euro 2! Da dein Bus ein Nutzfahrzeug mit einem ZgG. von mehr als 2,5 T ist, wirst du automatisch eine Stufe nach unten geschoben....eben Euro 1!


    Tach, Tobias es ist genau die Sache mit dem Kat für unsere Syncro Fahrzeuge.
    Laut Aussage vom Kat Center ist es ein Euro 2 Kat aber ich habe mir mal die Unterlagen zukommen lassen und da geht es genau um diese beiden Einträge, bei N1 gibt es Schlüsselnummer 54. Und bei M1 gibt es die Schlüsselnummer 51 und die bringt nichts außer das man 580 Euronen los ist.


    Eben genau das isses, ist der Bully nun ein Nutzfahrzeug sprich N1 oder ist er als aufgelastetes Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1?




    Den Link den Dieter aufgeführt hat ist der Bully eigentlich ein Fahrzeug der Klasse M1 und da ist im Gutachten des Kats der Schlüsselnummereintrag 51 und der ist wenn der Bully Wohni bleibt auch nur S1 mit möglich.


    Ich werde morgen mal den TÜV besuchen und versuchen zu klären was Sache ist, auch was mit der Stehhöhe 1,70m ist ob die nun dauerhaft sein muß oder nicht.
    Vielleicht weiß da jemand schon Bescheid.


    Gruß Wolfgang

  • Hi Wolfgang,


    zum Glück habe ich kein Womozulassung :-)) bei mir bringts dann schon was.....danach zahl ich zwar nur Euro 2, obwohl der Motor Euro hat hätte...Dank des 2,5 T Gesetztes...aber die gelbe Plakette habe ich dann im Sack! Wenn ich den Bully eventuell unter 2,5T bring, kann sein ich hab Dusel und zahl dann sogar Euro 3!

    Gruß Tobias Syncro eigene Bushistorie: (10/00-02/05)MV Classic VR6 MJ97 - (03/05-08/08) Caravelle LR TDI Syncro MJ01 - (05/08-08/08) Caravelle KR TDI GL MJ98 - (08/08-heute) Caravelle Business LR V6 MJ02

  • Das Bundeskabinett hat am 29. 11. 2006 den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen.


    Das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. 21. 12. 2006 ist inzwischen im BGBl 2006 I S. 3344 verkündet worden. Durch dieses Gesetz haben sich bei der Besteuerung schwerer Pkw und von Wohnmobilen folgende Änderungen ergeben:


    1. Begriff „Personenkraftwagen?


    Der Begriff „Personenkraftwagen? wird abweichend vom Verkehrsrecht definiert. Falls die folgenden Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt sind, gelten diese als Pkw: Geländewagen der Klasse N1 Aufbauart BA oder BB, Mehrzweckfahrzeuge Aufbauart AF, Büro- und Konferenzmobile. Die Änderungen treten mit Wirkung ab 1. 5. 2005 in Kraft.


    2. Wohnmobile


    Für Wohnmobile wird eine eigene Begriffsbestimmung eingeführt. Als Wohnmobile gelten hiernach Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer, grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschn. A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 cm sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.


    Diese Wohnmobile werden ab dem 1. 1. 2006 nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen besteuert. Es wird hierfür ab 1. 1. 2006 ein besonderer Steuertarif eingeführt, der eine dreigliedrige emissionsbezogene Staffelung aufweist: Mindestens Schadstoffklasse S4 (niedrigste Belastung), Schadstoffklasse S1 bis S3 (mittlere Belastung), nicht schadstoffreduziert (höchste Belastung).


    Ab 1. 1. 2010 werden Wohnmobile der Klasse S1 nach dem Tarif, der für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge gilt, besteuert.


    3. „Unechte Wohnmobile?


    „Unechte Wohnmobile?, die die Bauart eines Pkw aufweisen, sind ab 1. 1. 2006 als Pkw zu besteuern. Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8 t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als Pkw: Besteuerung nach Hubraum) und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8 t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als Lkw: Besteuerung nach Gewicht).


    Über Einzelheiten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird in Kürze in der NWB ausführlich berichtet.




    Viel Text habe ich einfach rein kopiert aber vielleicht hilft es!


    Fakt unechte Wohnmobile über 2,8 Tonnen gilt Besteuerung nach Gewicht gilt als LKW und LKW sind doch Nutzfahrzeuge oder irre ich mich da?
    Gruß Klaus

  • 2. Wohnmobile
    >Für Wohnmobile wird eine eigene Begriffsbestimmung eingeführt. Als Wohnmobile gelten hiernach Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer, grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschn. A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 cm sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
    >Diese Wohnmobile werden ab dem 1. 1. 2006 nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen besteuert. Es wird hierfür ab 1. 1. 2006 ein besonderer Steuertarif eingeführt, der eine dreigliedrige emissionsbezogene Staffelung aufweist: Mindestens Schadstoffklasse S4 (niedrigste Belastung), Schadstoffklasse S1 bis S3 (mittlere Belastung), nicht schadstoffreduziert (höchste Belastung).
    >Ab 1. 1. 2010 werden Wohnmobile der Klasse S1 nach dem Tarif, der für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge gilt, besteuert.



    >3. „Unechte Wohnmobile?
    >„Unechte Wohnmobile?, die die Bauart eines Pkw aufweisen, sind ab 1. 1. 2006 als Pkw zu besteuern. Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8 t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als Pkw: Besteuerung nach Hubraum) und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8 t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als Lkw: Besteuerung nach Gewicht).



    >Fakt unechte Wohnmobile über 2,8 Tonnen gilt Besteuerung nach Gewicht gilt als LKW und LKW sind doch Nutzfahrzeuge oder irre ich mich da?
    >Gruß Klaus



    Dann wäre nur noch gut zu wissen was nun ein Califoria mit Aufstelldach nun nach deutscher Spitzfindigkeit ist?


    Kennt sich da noch einer aus im Paragraphen Deutschland?


    Gruß Wolfgang

  • Theoretisch wohl ein echtes, auch wenn das noch nicht mit Präzedenzfällen belegt ist.
    Die Gewichtsbesteuerung über 2,8Tonnen in dem Beitrag bezieht sich aber nur auf den Übergangszeitraum 05-06. Danach gelten die auch als PKW.
    Wobei Diesel über 2,Eeingetragene Stufe gilt aber z.B. für die Feinstaubplakette.


    Siehe weiter unten.


    MfG Thomas

  • >Theoretisch wohl ein echtes, auch wenn das noch nicht mit Präzedenzfällen belegt ist.
    >Die Gewichtsbesteuerung über 2,8Tonnen in dem Beitrag bezieht sich aber nur auf den Übergangszeitraum 05-06. Danach gelten die auch als PKW.
    >Wobei Diesel über 2,Eeingetragene Stufe gilt aber z.B. für die Feinstaubplakette.
    >Siehe weiter unten.
    >MfG Thomas



    Vor lauter Text habe ich das nicht gesehen.


    „Unechte Wohnmobile?, die die Bauart eines Pkw aufweisen, sind ab 1. 1. 2006 als Pkw zu besteuern. Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8 t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als Pkw: Besteuerung nach Hubraum) und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8 t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als Lkw: Besteuerung nach Gewicht).



    Jetzt bin ich aber immer noch nicht weiter. Der Cali mit Ausstelldach ist also ein echtes Womo über 2,8 Tonnen soweit komm ich mit aber ist es nun ein Fahrzeug der Klasse N1 oder M1 oder kann das Tüv Prüfer beim Eintragen des Kats sehen wie er will?


    Gruß Wolfgang

  • >Theoretisch wohl ein echtes, auch wenn das noch nicht mit Präzedenzfällen belegt ist.
    >Die Gewichtsbesteuerung über 2,8Tonnen in dem Beitrag bezieht sich aber nur auf den Übergangszeitraum 05-06. Danach gelten die auch als PKW.
    >Wobei Diesel über 2,Eeingetragene Stufe gilt aber z.B. für die Feinstaubplakette.
    >Siehe weiter unten.
    >MfG Thomas



    ÜÜÜÜPS, Text verbuxelt.


    Sollte heißen:


    Wobei Diesel PKW (nicht die echten WoMos!!) über 2,5Tonnen in der Steuer eine Stufe schlechter berechnet werden, wie als Eurostufe eingetragen ist. Die eingetragene Stufe gilt aber z.B. weiterhin für die Feinstaubplakette.

  • >Jetzt bin ich aber immer noch nicht weiter. Der Cali mit Ausstelldach ist also ein echtes Womo über 2,8 Tonnen soweit komm ich mit aber ist es nun ein Fahrzeug der Klasse N1 oder M1 oder kann das Tüv Prüfer beim Eintragen des Kats sehen wie er will?



    Dem Prüfer ist es ziemlich egal, ob M1 oder N1.


    Die Finanzämter werden nach eigenem Ermessen urteilen was sie denn denken wie dein Fahrzeug eingestuft wird.
    Und dann mal schauen ob sich jemand wehrt.


    Ich rate jedem, der die geringsten Zweifel an seinem kommenden Steuerbescheid hat,
    Widerspruch einzulegen.


    Erst wenn sich die Widersprüche dermassen häufen, wird man merken was für ein Bockmist da geschaffen wurde.

  • >Erst wenn sich die Widersprüche dermassen häufen, wird man merken was für ein >Bockmist da geschaffen wurde.


    Es gibt jetzt bereits Pläne der Regierung die KfZ Steuer zur Jahresmitte um 10% zu erhöhen. Zum einen will man damit nochmal einen Vorstoß in Richtung Verbrauchsabhängig zu machen, zum anderen sind die Verwatungskosten durch die zahlreichen Widersprüche in letzter Zeit so gestiegen, dass dieser Schritt unumgänglich ist. Die Schuld wird den uneinsichtigen Bürgern zugeschrieben die Versucht haben mit der Gewichtsbesteuerung die Steuer auszutricksen.

  • >Es gibt jetzt bereits Pläne der Regierung die KfZ Steuer zur Jahresmitte um 10% zu erhöhen. Zum einen will man damit nochmal einen Vorstoß in Richtung Verbrauchsabhängig zu machen, zum anderen sind die Verwatungskosten durch die zahlreichen Widersprüche in letzter Zeit so gestiegen, dass dieser Schritt unumgänglich ist. Die Schuld wird den uneinsichtigen Bürgern zugeschrieben die Versucht haben mit der Gewichtsbesteuerung die Steuer auszutricksen.


    Ja, das schafft doch Arbeitsplätze, Irgendwie müssen die ja finanziert werden.


    Da holt man es eben beim Bürger, egal wie.
    Und wenns nicht reicht, wird eben ein neues Gesetz erlassen ( wie es auch heissen mag, Wohnmobilsteuer Schadstoffa.... egal.
    Da werden die Kassen wieder voll.


    Nicht das mich jemand falsch versteht, für saubere Luft und die Umwelt etwas zu tun ist richtig und sinnvoll.


    Aber wer schon mal in einer Stadt Grosstadt wie Rom war, der weiss das bestimmt mit sauberer Luft nicht in Deutschland angefangen werden muss.



    Ausserdem hätte es völlig gereicht, einfach allen Neuwagen nur noch eine Zulassung bis zu einer bestimmten Schadstoffgrenze zu erteilen.
    Der jetzige Bestand hätte keine Veränderungen gebraucht.


    Dann hätte sich das Thema innerhalb von 15 Jahren von selbst erledigt.


    Aber man will eben kassieren mit dem Vorwand etwas für die Umwelt zu Tun.

  • II. Finanzielle Auswirkungen


    Für die Länder bleibt es bei jährlich bis zu 87 Mio. Euro Mehreinnahmen aus der Besteuerung früherer „Kombinations-Kfz“ (darunter Geländewagen), die sich aus den Folgen des Wegfalls der 2,8-Tonnen-Gewichtsgrenze nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO ergeben.


    Aus der geänderten Besteuerung von Wohnmobilen ergeben sich voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 50 Mio. Euro ab dem Jahr 2006.