Mustertext: Einsprüche gegen neue WoMo-Steuerbescheide

  • Hallo,


    vorweg, ich bin kein Jurist. Der Text ist von mir formuliert und nicht juristisch geprüft. Mein Bruder (der ist Jurist) hat drübergelesen und meinte, dass sich alles plausibel anhört. Allerdings kennt er sich in der Materie nicht wirklich aus, deswegen ist der Text ohne Gewähr. Der Text enthält das volle Programm, also auch den Einspruch gegen unechte Wohnmobile und die Austragung von Schadstoffklassen.


    Hier mal der Text:



    Abs



    An das Finanzamt




    Steuernummer:
    Einspruch gegen KFZ-Steuerbescheid vom



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gegen den oben bezeichneten KFZ-Steuerbescheid lege ich fristgerecht Einspruch ein.


    Begründung:


    1. Das Fahrzeug ist für das Jahr 2006 als Sonder-KFZ Wohnmobil zu besteuern. Das FZ ist gemäss Zulassung und vom TÜV abgenommen ein Wohnmobil. Zwar sind die Finanzämter an die zulassungstechnische Einstufung nicht gebunden. Bis zur Veröffentlichung des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" am 28. Dezember 2006 (Bgbl Teil I 2006 Nr. 65 S 3344) galten für die fiskalische Einstufung aber keine anderen Kriterien als für die zulassungstechnische Einstufung. Entsprechend war die Übernahme der Zulassung bis Ende 2006 gängige Praxis. Erst mit der Neudefinition im Rahmen der Änderung des KFZ-Steuergesetzes wurden neue Bedingungen (u.a. Stehhöhe, Wasser/Abwasser) gesetzlich festgelegt.
    Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten. Die Anordnung, eine Rechtsfolge solle schon für einen vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitraum eintreten (Rückbewirkung von Rechtsfolgen, »echte« Rückwirkung), ist grundsätzlich unzulässig. Der von einem Gesetz Betroffene muß grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, daß er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. BVerfGE 72, 200 [242, 254]). Daraus ergibt sich auch ein Schutz gegen eine belastende Rückwirkung aus Steuergesetzen.
    Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot darf allein aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen durchbrochen werden (vgl. BVerfGE 72, 200 [258]). Einen zwingenden Grund für das Gemeinwohl vermag ich nicht zu erkennen. Außerdem gibt es keinen Grund, von einem Durchbrechen des schutzbedürftigen Vertrauens auszugehen, da niemand ahnen konnte, das der Gesetzgeber rückwirkend andere Kriterien für die Einstufung zum Wohnmobil festlegen würde. Das Fahrzeug ist daher bis zur Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am ... als So. KFZ Wohnmobil zu besteuern.


    2. Das Fahrzeug erfüllt die Schadstoffklasse S1 und ist daher entsprechend zu besteuern. Das Fahrzeug ist seit dem .... mit einem Oxikat ausgestattet. Bis zur Auflastung am ...... hatte das Fahrzeug (vgl. anliegende Briefkopie) die Schlüsselnummer ...... Gemäß Umrechnungstabelle (s. Anhang) entspricht diese Schlüsselnummer der Schadstoffklasse S1.


    Die Schlüsselnummer wurde bei der Auflastung ausgetragen, da im Zusammenhang mit der Einstufung als So. KFZ Wohnmobil > 2,8 to. Verwaltungstechnisch nur die Schlüsselnummer 00 in die Computer eingetragen werden konnte. Dies war ein reiner Verwaltungsakt, den ich nicht zu vertreten habe. Das tatsächliche Schadstoffverhalten meines Fahrzeuges entsprach während der gesamten Zeit der Schadstoffklasse S1. Für die Steuerberechnung 2006 ff. ist daher die Schadstoffklasse S1 zu Grunde zu legen.


    Hilfsweise begründe ich auch diesen Anspruch mit dem rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbot. Niemand musste bis zur Veröffentlichung des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes am 28. Dezember 2006 (Bgbl Teil I 2006 Nr. 65 S 3344) davon ausgehen, dass von einer Austragung der Schadstoffklasse in den Papieren steuertechnische Nachteile entstehen könnten.


    3. Die Rückwirkung der Besteuerung ist für mein Fahrzeug generell unzulässig


    Der bisher gültige Bescheid vom .... ist weder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO noch vorläufig gem. § 165 AO ergangen. Dieser Bescheid wurde nicht aufgehoben. Auch wurde er nach dem 01.05.2005 nicht unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt oder für vorläufig erklärt. Somit kann die Änderung der Besteuerung frühestens ab Verkündung des Gesetztes greifen. Für 2006 ist deshalb noch die bisherige Gewichtsbesteuerung anzuwenden.
    Ich verweise hinsichtlich der Rückwirkung auch auf aktuelle Regelungen im Einkommensteuergesetz. Bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG gilt die Neuregelung erst ab Verkündung des Gesetzes am 10.11.05. Ebenso greift die Änderung beim Betriebsausgabenabzug der Anschaffungs-/Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter erst ab 06.05.06 und nicht rückwirkend für das ganze Jahr 2006. Auch bei der Änderung der Erbschaftsbesteuerung wird es lt. BVG keine Rückwirkung geben. Nicht einmal für Bescheide, die bisher vorläufig sind.



    Für diesen Einspruch beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Anspruch. Ergänzend bitte ich, sollten in den genannten Punkten bereits Gerichtsverfahren anhängig sein, die Entscheidung über den Einspruch auszusetzen, bis die einschlägigen Gerichtsverfahren entschieden sind.


    Mit der Hoffnung auf eine positive Entscheidung über den Einspruch verbleibe ich........


    Mit freundlichen Grüßen"



    Bitte um Kommentare, Ergänzungen, Fragen.


    Viele Grüße


    Kai

  • .............vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Rechtsanwalt, der auch ein T4 Wohnmobil fährt, und der noch verbessern könnte.



    Echt super, weiter so..


    Gruss dieter

  • >.............vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Rechtsanwalt, der auch ein T4 Wohnmobil fährt, und der noch verbessern könnte.


    Ich habe den Text in der Mittagspause ausgedruckt und unserer Hausjuristin vorgelegt.


    Sie grinste nur und meinte: netter Versuch.


    Der komplette 1. Teil basiert auf inhaltlich falschen Voraussetzungen.


    Versuchen kann und sollte man das aber trotzdem.
    Auch in den Finanzämtern sind die Mitarbeiter noch nicht auf dem neuesten Stnd.


    Wenn man Glück hat geht man in der Masse unter...

  • Das hat ein Camperliner geschrieben (ist das die Lösung für uns?):


    interessante link zu dem Beitrag:


    http://forum.camperline.de/vie…s=0&postorder=asc&start=0
    http://forum.camperline.de/viewtopic.php?t=1278





    Hallo,


    mit dem Aufstelldach ist dein Bully nach neuem KraftStG ein fiskalisch lupenreines echtes Wohnmobil und du hast den neuen Wohnmobilsteuertarif für echte Wohnmobile zu zahlen.


    Das zulässige Gesamtgewicht hat bei einem fiskalisch echten Wohnmobil keinerlei Einfluß auf die Höhe der Steuer!!!


    mach deinen Bully doch zum fiskalisch unechten Wohnmobil.


    Wie, ganz einfach bringe an dem Aufstelldach vorne mittig einen Schweißpunkt an und schon fehlt dir die geforderte Stehhöhe von 1,70 meter


    und fiskalisch unechte Wohnmobile sind sonstige/andere Fahrzeuge


    und die sind nach zulässigem Gesamtgewicht zu versteuern


    Wenn du es ganz schlau machen willst


    lässt du dir zunächst für das verschweißte Aufstelldach einen Steuerbescheid über Gewichtsteuer ausstellen, macht bei Gewicht zwischen 2801 kg und 3000 kg 172,-- euro.


    Im nächsten Schritt lastest du deinen Bully auf 2799 kg ab,


    dann bekommst du einen Steuerbescheid über 160,-- euro


    und siehe da, durch den Verzicht auf das Aufstelldach zahlst du weniger Steuer als vor dem 01.05.2005


    alles klar


    mfg Michael 13.02.2007

  • Moin


    >und fiskalisch unechte Wohnmobile sind sonstige/andere Fahrzeuge
    >und die sind nach zulässigem Gesamtgewicht zu versteuern


    Schwachsinn....."sonstige/andere Fahrzeuge" gibt es nicht - entweder LKW oder PKW. PKW werden nach Hubraum und nicht Gewicht besteuert.


    >Wenn du es ganz schlau machen willst
    >lässt du dir zunächst für das verschweißte Aufstelldach einen Steuerbescheid >über Gewichtsteuer ausstellen, macht bei Gewicht zwischen 2801 kg und 3000 kg >172,-- euro.


    Einen Steuerbescheid für ein verschweisstes Aufstelldach ( die sind im übrigen zu 99% aus Kunststoffen die sich schlecht verschweissen lassen) gibt es nicht - höchstens einen für einen LKW. Ein California mit unbrauchbarem Aufstelldach erfüllt leider bei weitem nicht die Kriterien für einen LKW.


    >Im nächsten Schritt lastest du deinen Bully auf 2799 kg ab,
    >dann bekommst du einen Steuerbescheid über 160,-- euro


    ne, dann biste erst recht nen PKW und zahlst ne Menge mehr.


    >und siehe da, durch den Verzicht auf das Aufstelldach zahlst du weniger Steuer >als vor dem 01.05.2005


    Sorry, aber das ist Kategorie Wunschdenken und wird sicher nicht funktionieren!


    Gruss
    Sequal

  • das steht zwar so bei Camperline, aber ich glaube nicht, dass es so einfach ist. Da wird man die Einsprüche und folgenden Gerichtsurteile abwarten müssen.


    Grüße


    Kai

  • Die Besteuerung wird doch gar nicht rückwirkend teurer.


    Mit der Änderung zum 1.5.05 sind auch die Wohnmobile betroffen und zwar mit der Hubraumbesteuerung. So steht es im Gesetz.


    Nun wurde im Dezember 2006 das neue Gesetz verabschiedet.


    Eigentlich wird Rückwirkend die Steuer reduziert und als besonderer Bonus für 2005 sogar der alte Steuersatz gewährt. Alles vorrausgesetzt man hat ein echtes Wohnmobil. Falls nicht gilt ab 4.2005 das Gesetz nach Hubraumbesteuerung.

  • >Die Besteuerung wird doch gar nicht rückwirkend teurer.
    >Mit der Änderung zum 1.5.05 sind auch die Wohnmobile betroffen und zwar mit der Hubraumbesteuerung. So steht es im Gesetz.
    >Nun wurde im Dezember 2006 das neue Gesetz verabschiedet.
    >Eigentlich wird Rückwirkend die Steuer reduziert und als besonderer Bonus für 2005 sogar der alte Steuersatz gewährt. Alles vorrausgesetzt man hat ein echtes Wohnmobil. Falls nicht gilt ab 4.2005 das Gesetz nach Hubraumbesteuerung.



    ......die einen Wohnmobileintrag haben, aber auf Grund ihrer Stehhöhe keine Wohnmobile sind ?


    Wenn man vorher gewusst hätte, das ein Gesetz rückwirkend beschlossen wird, hätte man reagieren können, sei es durch den Einbau eines Hochdaches, oder aber auflasten/ ablasten/ umschlüsseln/ Einbau von Filtern oder sonstiges.


    Ich kann aber nicht rückwirkend zb. ein Hochdach einbauen oder umschlüsseln.
    Darum ist eine rückwirkende Besteuerung sicherlich unangemessen.


    Darum sollte jeder der seinen Steuerbescheid " RÜCKWIRKEND" erhält Widerspruch einlegen.


    Wer`s macht hat Chancen sein Geld zurückzubekommen ( wenn auch geringe)
    Wer`s nicht macht dessen Geld ist weg.

  • >Die Besteuerung wird doch gar nicht rückwirkend teurer.
    >Mit der Änderung zum 1.5.05 sind auch die Wohnmobile betroffen und zwar mit der Hubraumbesteuerung. So steht es im Gesetz.
    >Nun wurde im Dezember 2006 das neue Gesetz verabschiedet.
    >Eigentlich wird Rückwirkend die Steuer reduziert und als besonderer Bonus für 2005 sogar der alte Steuersatz gewährt. Alles vorrausgesetzt man hat ein echtes Wohnmobil. Falls nicht gilt ab 4.2005 das Gesetz nach Hubraumbesteuerung.


    es sind so viele Informationen dass man nicht weißt, was richtig ist.
    Wir halbem uns so gefreut über unsere 91Cali vor 2 Jahren. Ideal für unsere Familia mit 2 Kindern Urlaub manchem zu können. Zur Arbeit fahre ich, Unwelt bewusst, mit öffentliches Verkehrsmittel. Mit dem Auto ist es auch zu teuer. Jetzt werden wir bestraft. Es ist eine unterschied ob ich 10.000 oder 50.000 Km im Jahr fahre. Das ist eine Politik für die schon Geld hat, wer wenig hat muss aufs auto- verzichten. Die Umwelt wird sicherlich wenig geholfen, eher die Beamten deren Gehaltserhöhung sichern. Die jenes die schon Geld haben werden weiter fliegen, fahren und alles worüber sie Lust haben. Die (Un)Welt gehört Ihnen und Beamten dürfen den Anschluß nicht verpassen klaro!
    Meiner Meinung nach die Unwelt wäre besser bedient mich Fahrverbot, mindestens 4 mal im Jahr. Aber damit kann man Geld nicht verdienen, dies wäre für die Ölindustrie eine Katastrophe, also die Unwelt ist mit diesen Steuer drittrangig.
    Einen Faulen Kompromisse wie die anderen die noch kommen werden.
    Lieber UdoK und Kai R verzeihjung meines gelabert eigentlich und uneigentlich wollte ich mich nur bedanke für eure Beitrag, die Seite werde ich weiter empfehlen.
    Grüße aus Freiburg.