Hallo!
Eben habe ich eine haarsträubende Geschichte erfahren:
Ein Bekannter von mir besitzt einen California Exclusive mit Hochdach und langem Radstand, Küche usw. Somit ist die Stehhöhe für ihn kein Thema.
In einem Schreiben verlangt das Finanzamt (in Rheinland-Pfalz) jetzt aber von ihm, einen Nachweis über die Größe der Wohnfläche zu erbringen. Im Kraftfahrzeugsteuergesetz heißt es:
"(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."
Das Finanzamt möchte, dass das Maß vom "ruhenden Gaspedal" bis zur Rücklehne der hintersten Sitzbank größer ist als das Maß von ebenjener Sitzbank bis zur Heckklappe.
Hat jemand schonmal was von dieser Regelung gehört, oder handelt es sich dabei um einen besonders üblen Scherz eines Finanzamtes????
Gruß
Daniel