Neues Spiel-Neues Glück; Wie groß ist die Wohnfläche?

  • Hallo!


    Eben habe ich eine haarsträubende Geschichte erfahren:
    Ein Bekannter von mir besitzt einen California Exclusive mit Hochdach und langem Radstand, Küche usw. Somit ist die Stehhöhe für ihn kein Thema.
    In einem Schreiben verlangt das Finanzamt (in Rheinland-Pfalz) jetzt aber von ihm, einen Nachweis über die Größe der Wohnfläche zu erbringen. Im Kraftfahrzeugsteuergesetz heißt es:


    "(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."


    Das Finanzamt möchte, dass das Maß vom "ruhenden Gaspedal" bis zur Rücklehne der hintersten Sitzbank größer ist als das Maß von ebenjener Sitzbank bis zur Heckklappe.
    Hat jemand schonmal was von dieser Regelung gehört, oder handelt es sich dabei um einen besonders üblen Scherz eines Finanzamtes????


    Gruß
    Daniel

  • In der Eile und Aufregung habe ich Wohnfläche und Fläche zur Personenbeförderung vertauscht, aber es erschließt sich auch aus dem Zusammenhang:
    Das Maß vom Gaspedal bis zur hintersten Rücksitzlehne (Raum zur Personenbeförderung) muss kleiner sein als das Maß von der Rücksitzlehne bis zur Heckklappe (Wohnraum).


    Gruß
    Daniel

  • Der Wohnraum kann ja gerde nicht der Rum hinter den Wohnsitzen sein.


    Wenn die darauf bestehen würde ich klagen.


    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hallo!


    >Das Finanzamt möchte, dass das Maß vom "ruhenden Gaspedal" bis zur Rücklehne der hintersten Sitzbank größer ist als das Maß von ebenjener Sitzbank bis zur Heckklappe.
    >Hat jemand schonmal was von dieser Regelung gehört, oder handelt es sich dabei um einen besonders üblen Scherz eines Finanzamtes????


    Diese Regelung ist die bisher vom TÜV angewandte Regelung zur Unterscheidung zwischen PKW und LKW (unter anderem). Beim LKW ist es genauso: Die Fläche vom ruhenden Gaspedal bis zur Hinterkante der Sitzbank muss kleiner sein als die dahinter liegende Fläche zur Güterbeförderung.


    Gegenüber dem Finanzamt würde ich als Hinterkante der hintersten Sitzbank die Fahrer-Sitzreihe nehmen. Die Bank hinten drin ist ja Bestandteil der Ausstattung die zum vorübergehenden Wohnen benötigt wird - irgendwo muss man sich ja hinsetzen, wenn man "wohnt"...


    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

  • Wenn ich das Problem hätte, würde ich dem FA den Grundriß des CE und ein Foto des Fahzeuges schicken zusammen mit einer Bemerkung, daß die Sitzbank-Bemaßung nicht im Gesetz steht; außerdem anbieten das Fzg vorzuführen. Das sollte reichen. Widerspruch einlegen und Buhei machen (Quellenangabe der Regelung fordern etc.) könnte ich dann immer noch. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf einlassen, eine solche Regelung auch nur "hinbiegen" zu wollen und damit gleichsam als grundsätzlich anwendbar zu akzeptieren.
    Chris


    >Hallo!
    >>Das Finanzamt möchte, dass das Maß vom "ruhenden Gaspedal" bis zur Rücklehne der hintersten Sitzbank größer ist als das Maß von ebenjener Sitzbank bis zur Heckklappe.

  • >
    >In der Eile und Aufregung habe ich Wohnfläche und Fläche zur Personenbeförderung vertauscht, aber es erschließt sich auch aus dem Zusammenhang:
    >Das Maß vom Gaspedal bis zur hintersten Rücksitzlehne (Raum zur Personenbeförderung) muss kleiner sein als das Maß von der Rücksitzlehne bis zur Heckklappe (Wohnraum).
    >Gruß
    >Daniel


    Da würde ich die Hintere Sitzbank ausklappen zur Liegefläche und sagen, das es sich um eine Schlafplatz handelt. Und dieser gehört eindeutig zum Wohn/Schlafraum.


    Dann gibt es keine Hintere Sitzbank.
    Und man kann nur bis zu der Hinterkante der Vordersitze messen.


    Gruss Dieter

  • >>
    >>In der Eile und Aufregung habe ich Wohnfläche und Fläche zur Personenbeförderung vertauscht, aber es erschließt sich auch aus dem Zusammenhang:
    >>Das Maß vom Gaspedal bis zur hintersten Rücksitzlehne (Raum zur Personenbeförderung) muss kleiner sein als das Maß von der Rücksitzlehne bis zur Heckklappe (Wohnraum).
    >>Gruß
    >>Daniel
    >Da würde ich die Hintere Sitzbank ausklappen zur Liegefläche und sagen, das es sich um eine Schlafplatz handelt. Und dieser gehört eindeutig zum Wohn/Schlafraum.
    >Dann gibt es keine Hintere Sitzbank.
    >Und man kann nur bis zu der Hinterkante der Vordersitze messen.
    >Gruss Dieter


    Wenn die Vordersitze gedreht sind, gehören sie zum Wohnraum und wenn von deren Hinterkante nach hinten ins Fahrzeug gemessen wird, dann langt es auf jeden Fall. Dann gibt es allerdings eine Überschneidung der Flächen - das ist dann die wundersame Verlängerung des "kurzen Radstandes".


    Abgesehen davon sollte VW mal dem Bundesfinanzministerium ein paar Prospekte schicken.


    Weiterhin guten Schriftverkehr mit dem Finanzamt!
    Jan F.

  • >Diese Regelung ist die bisher vom TÜV angewandte Regelung zur Unterscheidung zwischen PKW und LKW (unter anderem).<



    Dann gibts das irgendwo schwarz auf weiss?
    Demnach hat der findige (oder verzweifelte?) Finanzbeamte mangels ordentlicher Definition und einheitlicher Vorgehensweisen-Beschreibung (ein Beamte denkt normalerweise nicht kreativ, er befolgt Vorgaben, was macht er nur, wenn es die nicht gibt?) vermutlich mal beim TÜV angerufen und eben dies dort erfahren?!
    MfG,
    Micha

  • Hallo,
    Also wenn dies als "Wohnraum" angesehen werden soll so sollte dies im Baurecht verankert sein. Ach so das dann gleichwohl jeder Obdachlose der quasi im Karton schläft halt einen Wohnraum besitzt, vielleicht gar eine Eigentumswohnung ist doch etwas absurd. Weshalb wollen die netten B... so etwas überhaupt wissen. Ist halt nen Fahrzeug was als Wohnmobil zählt sonst nichts anderes und dahingehend auch zu besteuern. Ausser es ist halt als LKW zugelassen.

  • ...musst noch Grunderwerbsteuer zahlen, wenn dieser Beamte das bei der ausgedehnten Mittagspause seinem Kollegen erzählt !!!
    Was für ein Schwachsinn !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Gruß Jan

  • >Wenn ich das Problem hätte, würde ich dem FA den Grundriß des CE und ein Foto des Fahzeuges schicken zusammen mit einer Bemerkung, daß die Sitzbank-Bemaßung nicht im Gesetz steht; außerdem anbieten das Fzg vorzuführen. Das sollte reichen. Widerspruch einlegen und Buhei machen (Quellenangabe der Regelung fordern etc.) könnte ich dann immer noch.


    Die genannten Regelungen sind beim TÜV online für jeden nachzulesen.
    Da stehen auch ein paar Worte zum Thema zulassungsrechtlichen und finanzrechtliche Anforderungen an Wohnmobile.


    Schausu hier:





    TüV Nord zum Thema Womo