Hallo zusammen,
zwar habe ich im Archiv schon einige ähnliche Beiträge gefunden, doch nichts, was meinem Problem genau entspricht:
In meinem Brief ist eingetragen, daß mein T4 eine Höchstgeschwindigkeit von 137km/h hat. Bei den Reifen sind aber 195/70R15 97S Reinf. bzw. 205/65R15 98S Reinf. eingetragen.
Meine Frage ist nun: Darf ich nicht auch Reifen mit der Freigabe "R" (statt "S") verwenden (womögl. sogar "P" oder "Q")? Denn selbst wenn man die Formel mit der Sicherheitsreserve von 6,5km/h usw., die ich irgendwo mal im Netz gefunden habe, anwendet, kommt man doch kaum über 150km/h...
Und in der STVZO steht doch sinngemäß, daß der Reifen die zul. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges aushalten muß. Kann es sein, daß es Reifen mit den Bezeichnungen P, Q und R nur einfach 1992 noch nicht gab, und deshalb damals ein "S" eingetragen wurde? Muß ich es eintragen lassen, wenn ich andere (z.B. "R") Reifen verwenden will (vermutlich ja, fürchte ich)? Wenn ja, wo: TÜV oder Amt?
Vielen Dank,
Christoph
P.S.: Apropos Sicherheitsreserve. -- Falls der Tragfähigkeitsindex auch noch eine Rolle spielen sollte: Mein Fahrzeug ist sogar um 100kg ABgelastet.