Wenigstens eine gute Nachricht

  • es mag schon alles genaus so gewesen sein, wie du schreibst (karlsruhe).
    wer sagt denn aber, dass die gute frau in den rückspiegel geschaut hat bzw wie lange schon nicht mehr???
    vielleicht hat sie gerade telefoniert?
    vielleicht hat sie grade nach hinten zu ihrem kind gegriffen und gesagt: jaja, mein kleines, wir sind ja gleich zuhause ... oder so
    vielleicht hat sie sogar in dem moment den schnuller vom fahrzeugboden aufgehoben, weil die kleine ihn runterfallen ließ....


    das alles kann man leider nicht mehr prüfen (und würde auch keinen sinn machen). das alles aber rechtfertigt es noch lange nicht, ein exempel zu statuieren, man bemerke: eines der wenigen dinge die in diesem fall bewiesen wurden, war: dass es keine fahrzeugsberührung gab.


    ich nehm den DC-fahrer überhaupt nicht in schutz, aber dieses urteil hat mit rechtssprechung überhaupt nichts zu tun.


    ich bin nicht gegen autofahrer, die ihren 120er schnitt auf der autobahn fahren.
    ich bin nur gegen diese art von autofahrer, die sich als hilfssheriff aufspielen und kilometerlang links fahren und den verkehr dahinter ignorieren, nur weil sie auf einem auf 130 begrenzen streckenabschnitt exakt diese geschwindigkeit anderen aufzwingen.
    derjenige, welcher trotzdem meint, in solch einem abschnitt 170 fahren zu müssen, kann dies meiner meinung nach tun, solang er andere dadurch nicht behindert/gefährdet.
    seien wir ehrlich, dass es unzählige geschwindigkeitsreduzierungen gibt, die ihren zweck nicht gerecht werden. vielmehr sollte man über ein generelles LKW-überholverbot auf 2-spurigen autobahnen diskutieren. man nehme die autobahn ulm/stuttgart. seit des überholverbots für LKW fährt sich dieser ungemein belastete streckenabschnitt regelrecht streßfrei und zügig.


    behauptung:
    viele der hier klappe aufreißenden verurteiler bringen keine 1000 km im jahr auf der autobahn zusammen und wenn, dann nur, wenns in´urlaub geht.


    otti

  • der mann verdient 100 punkte
    nicht mehr und nicht weniger würde ich sofort unterschreiben


    otti



    >...denn wer so selbstherrlich und zugleich aggressiv antwortet, der ist in meinen Augen sowieso nicht kommunikationsfähig und schon gar nicht mit besonders viel Hirn ausgestattet (wohl nicht mal im großen Zeh?!?). Kein normaler Mensch wünscht jemandem anderen einen Unfall. Ich hatte einen – bin von einem Autofahrer vom Motorrad geholt worden – 100% unschuldig – nun warte ich auf nen Bus mit Automatikgetriebe weil es den linken Fuß dauerhaft zerlegt hat. Im Fall Karlsruhe war wohl keiner von uns dabei. Ich sagte auch nur das immer zwei dazugehören. Fakt ist doch wohl, das die linke Spur frei war (sonst hätte die Frau ja nicht einscheren können) und sie dennoch rechts fuhr. Und genau solche Situationen erlebe ich täglich. Kein Mensch hält sich an das RechtsfahrGEBOT – viele wissen nicht mal das es sowas gibt. Da wird ein Lkw mit 20 km/h Überschußgeschwindigkeit überholt und weil es so schön ist der „nächste“, der sich 300m entfernt am Horizont befindet gleich „mit“ – auch wenn das 2 Minuten dauert. Wenn solche Schnarchnasen wiederholt nicht einscheren überhole ich sie manchmal rechts. Das ist verboten und wird geahndet, was die machen ist auch verboten wird aber toleriert. Das finde ich nicht i.O. – nix anderes habe ich gesagt. Die ganze „Raserdiskussion “ wird in meinen Augen total unsachlich geführt – der Staat genießt es, weil er sich legitimiert fühlt noch mehr Kontrollen auszuüben um das Staatsäckel zu füllen und somit die Leute abzuzocken und die Moralapostel führen sich auf der Autobahn als Hilfsscherrifs auf und stauen ihre Aggressionen innerlich auf. Als Ausgleich verprügeln sie dann wahrscheinlich abends ihre Frau und ihre Kinder – im dunklen Kämmerlein, da sieht es ja keiner.
    >Gute Nacht Deutschland.
    >heikodernullpunkteinflensburghat
    > P.S.
    >Wenn ihr schon über mich herfallen wollt, hier noch ein paar Anregungen. Ich bin der Meinung, daß Führerscheinprüfungen viel zu leicht und zu billig sind. Wer nicht in der Lage ist sein Fahrzeug bei Regen, Schnee, Eis und Dunkelheit sicher und versiert zu führen müßte zur Nachschulung. Fruchten diese Fahrsicherheitstrainings nicht – KARTE WEG!

  • >[...]
    >Ein notorischer Linksfahrer behindert zwar, was sicher
    >auch bestraft werden sollte, aber nötigt nie.
    >


    Das ist wahrscheinlich nicht ganz richtig. Nötigung kann dies durchaus
    auch darstellen - bin zwar kein Jurist, aber was ich schon alles im
    Umfeld (glücklicherweise noch nicht selbst) als 'Nötigung' (bis hin zu
    Strafbefehlen) gesehen habe, würde das Dauer-links-fahren auch als
    solche definieren (wobei natürlich u.a. auch die Geschwindigkeit
    eine Rolle spielt).


    Was aber sicher die Raserei auf der Autobahn nicht entschuldigt.
    Das Thema einer Geschwindigkeitbegrenzung reizt bei uns in
    Deutschland immer alle Gemüter. Die Abwägung aller Faktoren ist
    aber nicht einfach. Eine vernünftige Geschwindigkeitsbegrenzung,
    verbunden mit einer Aufhebung aller anderen Begrenzungen (bzw.
    evtl. Autobahnverbot für Fahrzeuge die die Vmax nicht erreichen
    können/dürfen) würde den Verkehrsfluss massiv positiv beinflussen.
    Sicherheit würde auch ein bisschen profitieren (ob statistisch
    relevant kann ich nicht beurteilen), Umwelt wohl auch. Allerdings
    würde die Automobilindustrie massiv leiden, denn ein Großteil
    der Boliden, die wir exportieren (da gehört der Golf teilweise
    auch schon dazu) leben vom Mythos der Autobahn ('wenn ich
    jetzt in Deutschland wäre, könnte ich so schnell fahren, wie
    ich wollte') ...

  • <i>Vielmehr sollte man über ein generelles LKW-überholverbot auf 2-spurigen autobahnen diskutieren. man nehme die autobahn ulm/stuttgart. seit des überholverbots für LKW fährt sich dieser ungemein belastete streckenabschnitt regelrecht streßfrei und zügig.</i>


    Nur mal so angemerkt ...
    Du bist vermutlich noch nie mit einem 500 PS-LKW hinter einem untermotorisierten Ost-7,5t mit Anhänger hinterhergeschlichen.
    Das kannst Du Dir ungefähr so vorstellen, wenn Du mit einem PKW hinter einem 100 km/h-Schleicher bleiben mußt und nicht überholen darfst.
    Es ist auch unheimlich stressig, immer nur auf eine LKW-Plane zu starren. Wir in unseren T5 haben den Überblick weit nach vorne und können somit wesentlich entspannter fahren. Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich werd narrisch dabei, wenn ich in einer Kolonne z.B. hinter einem Kastenwagen herfahren muß und nicht wie gewohnt 10 Autos weiter schauen kann.
    Irgendwo gehts nur <b>miteinander</b>!
    Ich hab die Tage mal auf einem LKW gelesen:
    "Solange man die Äpfel noch nicht per Email verschicken kann, müssen wir uns die Straße teilen!"
    In diesem Sinne - "cool down" und vor allem "keep cool" wenn ihr wieder mal meint, daß euch einer ärgert.
    Gruß Peter

  • ...wenn Du Dich (zu Fuß)in eine Parklücke stellst um sie freizuhalten. Wenn Du da einen anderen behinderst, der in die Lücke will, begehst Du juristisch schon eine Nötigung.
    mfg Peter

  • >...wenn Du Dich (zu Fuß)in eine Parklücke stellst um sie freizuhalten. Wenn Du da einen anderen behinderst, der in die Lücke will, begehst Du juristisch schon eine Nötigung.
    >mfg Peter


    ...was Dich aber trotzdem nicht berechtigt den Parklückenfreihalten umzufahren, nur weil Dein Auto härter ist als sein Schienbein.

  • >...wenn Du Dich (zu Fuß)in eine Parklücke stellst um sie freizuhalten. Wenn Du da einen anderen behinderst, der in die Lücke will, begehst Du juristisch schon eine Nötigung.
    >mfg Peter


    § 240
    Nötigung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


    (3) Der Versuch ist strafbar.


    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


    1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
    2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

  • >...denn wer so selbstherrlich und zugleich aggressiv antwortet, der ist in meinen Augen sowieso nicht kommunikationsfähig und schon gar nicht mit besonders viel Hirn ausgestattet (wohl nicht mal im großen Zeh?!?). Kein normaler Mensch wünscht jemandem anderen einen Unfall. Ich hatte einen – bin von einem Autofahrer vom Motorrad geholt worden – 100% unschuldig – nun warte ich auf nen Bus mit Automatikgetriebe weil es den linken Fuß dauerhaft zerlegt hat. Im Fall Karlsruhe war wohl keiner von uns dabei. Ich sagte auch nur das immer zwei dazugehören. Fakt ist doch wohl, das die linke Spur frei war (sonst hätte die Frau ja nicht einscheren können) und sie dennoch rechts fuhr. Und genau solche Situationen erlebe ich täglich. Kein Mensch hält sich an das RechtsfahrGEBOT – viele wissen nicht mal das es sowas gibt. Da wird ein Lkw mit 20 km/h Überschußgeschwindigkeit überholt und weil es so schön ist der „nächste“, der sich 300m entfernt am Horizont befindet gleich „mit“ – auch wenn das 2 Minuten dauert. Wenn solche Schnarchnasen wiederholt nicht einscheren überhole ich sie manchmal rechts. Das ist verboten und wird geahndet, was die machen ist auch verboten wird aber toleriert. Das finde ich nicht i.O. – nix anderes habe ich gesagt. Die ganze „Raserdiskussion “ wird in meinen Augen total unsachlich geführt – der Staat genießt es, weil er sich legitimiert fühlt noch mehr Kontrollen auszuüben um das Staatsäckel zu füllen und somit die Leute abzuzocken und die Moralapostel führen sich auf der Autobahn als Hilfsscherrifs auf und stauen ihre Aggressionen innerlich auf. Als Ausgleich verprügeln sie dann wahrscheinlich abends ihre Frau und ihre Kinder – im dunklen Kämmerlein, da sieht es ja keiner.
    >Gute Nacht Deutschland.
    >heikodernullpunkteinflensburghat
    > P.S.
    >Wenn ihr schon über mich herfallen wollt, hier noch ein paar Anregungen. Ich bin der Meinung, daß Führerscheinprüfungen viel zu leicht und zu billig sind. Wer nicht in der Lage ist sein Fahrzeug bei Regen, Schnee, Eis und Dunkelheit sicher und versiert zu führen müßte zur Nachschulung. Fruchten diese Fahrsicherheitstrainings nicht – KARTE WEG!


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    Völliger Schwachsinn!!
    Beweist nur noch mehr die Unverantwortungslosigkeit beim fahren eines Kraftfahrzeuges!


    Musst du richtig lesen- ich wünsche niemanden einen Unfall – nur wenn’s passiert dann soll der IDIOT alleine sein und nicht Unschuldige mitreisen. Wenn er schon meint er hat die macht über sein Auto dank ESP und jeder noch so großen gefahrenen Situationen sein Auto voll im Griff aber doch einsehen muss das die Naturgesetze ein paar Überraschungen für ihn hat.
    Was viele nicht bedenken so sind es nicht nur die an einem Unfall beteiligten sondern auch die Retter werden unfreiwillig zu Opfern.
    Möchte demjenigen nicht in seiner Haut stecken der das Kind aus der Karosserie geschnitten hat.
    Fakt - Die Straße gehört jedem auch einem Kia-Fahrer(in), inklusive Fahranfänger(in), und natürlich auch, die eine für unsere Verkehrsdichte, übermotorisierten, Fahrzeugen.
    Fakt - Nicht die Motorisierung ist ausschlaggebend wer überholen darf und wer nicht, grad der schnellere muss sich dem Vorausfahrenden anpassen und nicht der vor einem fährt dem hinteren!!!!!!!
    ES ist kein Platz für Möchtegern Schumis auf Autobahnen, die meinen wenn sie schon mal erwischt werden, sich gleich die Birne zu Saufen und sich Luft verschaffen in dem sie es auch noch Proletenhaft das ins Forum schreiben.
    Was vielen noch nicht bewusst ist und nicht können, das es ein mitschwimmen im
    Verkehrsfluss gibt.
    Beispiel: nach einem Überholvorgang in einer Kolonne – Warum fahren denn alle links?
    Wenn dennoch Platz rechts wäre?
    Würde man nach rechts fahren so würde der hinter einem Fahrenden sofort aufschließen und somit ein paar Meter gewinnen – dem rechts fahrenden beim nächsten 300m LKW Ausbremsen – inklusiv einem Grinsen des Überholenden -
    So läufst auf Autobahnen. Ist mir schon Hunderte male gezeigt worden!
    Da fährt doch jeder nur noch links weil er kaum noch Möglichkeiten sieht wie er wieder auf die linke Seite kommt ohne dem nachfolgenden zunötigen das er Bremst weil der wiederum nicht genügend Abstand hält zum Fordermann, nicht den Weitblick besitzt (Egoistendenken) das der rechts fahrende ja wieder nach links möchte vor dem LKW.
    Ist mir natürlich auch schon ergangen das ein Vorausfahrender auf der linken Spur dahin schnarcht, Pech gehabt, muss man halt Bremsen, Ruhe bewahren - aus.
    Frage was gewinnt denn einer wenn er durchschnittlich 180 Fährt (Meinesserachtens fast nicht möglich) gegen über einem der 130 durchschnittlich fährt außer Stress Adrenalinausschüttungen und ein höheres Risiko und 10Minuten. Schon mal Gedanken darüber gemacht?
    Wie verhält sich deine Eiche-Schrankwand auf 4 Rädern bei hundert 180kmh? Im Grenzbereich, geht schneller als man denkt.
    Da hatte die Frau mit ihrem kleinen Kia mehr Überlebenschansen gehabt mit 130 als deinereiner das mit deiner Karre 110 (dank Masse)
    Weis schon für die meisten Fahrer überhaupt kein Problem der Selbstüberschätzung.


    Juristisch es aufarbeiten ist auch nicht mein ding.
    Fakt - er wurde von der Kripo überführt, hat sich selbst belastet durch seine Aussage und wurde dadurch nicht zu unrecht Verurteilt.
    Gut das du deinen Führerschein hast schon, würde es dein Fahrprüfer lesen was für einen Schwachsinn verzapfst, müsstest du deinen Lappen ABGEBEN
    Mit aller Hochachtung deiner Person und Schluss

  • Nach dem Gesetzestext würde ich es auch nicht so einstufen.
    Aber anscheinend ist da der Ermessensspielraum sehr groß.
    Mein Posting habe ich aufgrund eines Urteils geschrieben, das ich vor Jahren mal gelesen hatte. (War in irdendeiner Autozeitung abgedruckt)
    Peter

  • >[...]


    Das kann wohl sehr weit interpretiert werden. Wir haben
    einen Mitarbeiter, der einen DM 1000 Strafbefehl wegen
    Nötigung erhielt, da er ca. 5 Minuten vor einem Müllauto
    geparkt hatte, das illegal seine Einfahrt blockierte
    (die Fahrer saßen im Auto und machten Pause). Er bat
    sie wegzufahren, was sie nicht taten ('Wir machen Pause').
    Er hinterließ Telefonnr. und Adresse (ca. 10 m weg!) und
    ging ins Haus. Als er zurückkam (wie gesagt, ca. 5 Min.
    nachdem die Pause vorbei war), war bereits die Polizei da.


    Ich kenne den Fall so gut, da es eines unserer Firmenautos
    war und wir waren lang mit dabei. Es hätte sofort die
    Polizei rufen müssen anstatt 'Selbsthilfe' zu betreiben
    (die Polizei wäre allerdings - nach eigener Aussage -
    für einen Privatmann nicht gekommen - für ein Müllauto
    dann allerdings sofort).

  • >>[...]
    >Das kann wohl sehr weit interpretiert werden. Wir haben
    >einen Mitarbeiter, der einen DM 1000 Strafbefehl wegen
    >Nötigung erhielt, da er ca. 5 Minuten vor einem Müllauto
    >geparkt hatte, das illegal seine Einfahrt blockierte
    >(die Fahrer saßen im Auto und machten Pause). Er bat
    >sie wegzufahren, was sie nicht taten ('Wir machen Pause').
    >Er hinterließ Telefonnr. und Adresse (ca. 10 m weg!) und
    >ging ins Haus. Als er zurückkam (wie gesagt, ca. 5 Min.
    >nachdem die Pause vorbei war), war bereits die Polizei da.
    >Ich kenne den Fall so gut, da es eines unserer Firmenautos
    >war und wir waren lang mit dabei. Es hätte sofort die
    >Polizei rufen müssen anstatt 'Selbsthilfe' zu betreiben
    >(die Polizei wäre allerdings - nach eigener Aussage -
    >für einen Privatmann nicht gekommen - für ein Müllauto
    >dann allerdings sofort).


    Tja, auch das ist ein alter Hut. Jemanden am Parken auf seinem Grundstück zu hindern ist nicht strafbar, weil er ja auch woanders parken kann. Bewust und in Selbstjustiz jemanden für mehr als 5 Minuten am weiterfahren zu hindern ist strafbar, wobei das "wie Du mir so ich Dir" juristisch immer "ins Auge" geht. Die Polizei wäre schon gekommen, wenn Dein Freund sein Grundstück nicht hätte verlassen können.

  • Ist schon interessant, mit wieviel Oberflächlichkeit die Debatte um den sog. "Autobahnraser" geführt wird. Fakt ist, daß niemand mit Sicherheit zu sagen vermag, aus welchem Grunde die junge Frau nun die Gewalt über Ihr Fahrzeug verloren hat. Ausser der Möglichkeit des Erschreckens über ein sich rasch von hinten näherndes Automobil kann sie sich ebensogut in fahrlässiger Weise während der Fahrt mit Ihrem Kind beschäftigt haben, unachtsam am Radio gespielt oder aber sich meinethalben auch über ein im Auto befindliches Insekt erschrocken haben - Möglichkeiten gibts da viele, manche wahrscheinlicher als andere, was jedoch bleibt ist die nüchterne Erkenntnis der Unkenntnis der eigentlichen Unfallursache. Ich sehe primär nur, daß man einen Sündenbock suchte und auch fand. Genausogut könnte man argumentieren, daß die junge Frau offensichtlich den Belastungen und Anforderungen des Strassenverkehrs nicht zur Genüge gewachsen war; auch in unübersichtlichen Kurven von Landstrassen hat man z.B. Begegnungsgeschwindigkeiten mit (evtl auch plötzlich auftauchendem) Gegenverkehr von deutlich mehr als 100km/h, ist dann auch der "entgegenkommende" Fahrzeugführer schuld, wenn dann der andere Verkehrsteilnehmer aus plötzlichem "Erschrecken" heraus die Lenkung verreist und im Graben landet??? Wie wäre es denn daann mit einem Tempolimit von 40 km/h ausserorts? Hmm, Begegnungsgeschwindigkeit dann "nur" 80 km/h, für manche offenbar immer noch zuviel... Also dann eben nur 20 km/h..
    Und wer dann dennoch schneller fährt, bekommt im Unfallsfalle automatisch "Mitschuld" angelastet.
    Nein, so einfach kann man es sich wohl nicht machen.
    M.M.n ist der "Autobahnraser" allein schon durch den Verlust seiner Arbeitsstelle (mit welchem Recht übrigens VOR gerichtlicher Feststellung seiner "Schuld"???) , etc schon zur Genüge bestraft.
    Ich sehe es denn auch eher so:


    "
    - Eine Frau begeht einen Fahrfehler und verursacht einen Unfall.
    - Zeugen sagen aus, ein schwarzer Mercedes mit großen Auspuffrohren hätte die Frau von der Straße geschubst.
    - Eine Hexenjagd beginnt, man findet den passenden Fahrer.


    - Untersuchungen ergeben, daß sich die beiden Fahrzeuge - entgegen der Zeugenaussagen - nicht berührt haben.
    - Untersuchungen ergeben, daß die Zeugen aufgrund Ihrer angegebenen Positionen den Abstand der vermeintlichen Fahrzeuge nur wage einschätzen konnten.
    - Untersuchungen ergeben keine weiteren Beweise!!, daß der angeklagte Fahrer zu Unfallzeitpunkt am Unfallort war.


    Ein Mann wird ergo zu 18 Monaten Haft verurteilt, mit folgender Grundlage:


    - Es gibt keinerlei Beweise, daß er an dem Hergang beteiligt war.
    - Es gibt fragwürdige Zeugenaussagen, die teilweise widerlegt sind.
    - Der Fahrer HÄTTE zum fraglichen Zeitpunkt am fraglichen Ort sein KÖNNEN.


    Meiner Meinung nach ist das Urteil ein reines Medienurteil. (Die Richterin gab ja sogar zu, Morddrohungen erhalten zu haben, falls Sie den Fahrer freispricht. Soweit zur ausgeglichen Waage der Justizia)
    Medienurteile wurden früher Propagandaurteile genannt und sehr gerne zwischen 1933 und 1945 verwendet.
    Von einem Rechtsstaat sollte man gewogenere Urteile erwarten dürfen..


    But that´s just me......

  • >Ist schon interessant, mit wieviel Oberflächlichkeit die Debatte um den sog. "Autobahnraser" geführt wird. Fakt ist, daß niemand mit Sicherheit zu sagen vermag, aus welchem Grunde die junge Frau nun die Gewalt über Ihr Fahrzeug verloren hat. Ausser der Möglichkeit des Erschreckens über ein sich rasch von hinten näherndes Automobil kann sie sich ebensogut in fahrlässiger Weise während der Fahrt mit Ihrem Kind beschäftigt haben, unachtsam am Radio gespielt oder aber sich meinethalben auch über ein im Auto befindliches Insekt erschrocken haben - Möglichkeiten gibts da viele, manche wahrscheinlicher als andere, was jedoch bleibt ist die nüchterne Erkenntnis der Unkenntnis der eigentlichen Unfallursache. Ich sehe primär nur, daß man einen Sündenbock suchte und auch fand. Genausogut könnte man argumentieren, daß die junge Frau offensichtlich den Belastungen und Anforderungen des Strassenverkehrs nicht zur Genüge gewachsen war; auch in unübersichtlichen Kurven von Landstrassen hat man z.B. Begegnungsgeschwindigkeiten mit (evtl auch plötzlich auftauchendem) Gegenverkehr von deutlich mehr als 100km/h, ist dann auch der "entgegenkommende" Fahrzeugführer schuld, wenn dann der andere Verkehrsteilnehmer aus plötzlichem "Erschrecken" heraus die Lenkung verreist und im Graben landet??? Wie wäre es denn daann mit einem Tempolimit von 40 km/h ausserorts? Hmm, Begegnungsgeschwindigkeit dann "nur" 80 km/h, für manche offenbar immer noch zuviel... Also dann eben nur 20 km/h..
    >Und wer dann dennoch schneller fährt, bekommt im Unfallsfalle automatisch "Mitschuld" angelastet.
    >Nein, so einfach kann man es sich wohl nicht machen.
    >M.M.n ist der "Autobahnraser" allein schon durch den Verlust seiner Arbeitsstelle (mit welchem Recht übrigens VOR gerichtlicher Feststellung seiner "Schuld"???) , etc schon zur Genüge bestraft.
    >Ich sehe es denn auch eher so:
    >"
    >- Eine Frau begeht einen Fahrfehler und verursacht einen Unfall.
    >- Zeugen sagen aus, ein schwarzer Mercedes mit großen Auspuffrohren hätte die Frau von der Straße geschubst.
    >- Eine Hexenjagd beginnt, man findet den passenden Fahrer.
    >- Untersuchungen ergeben, daß sich die beiden Fahrzeuge - entgegen der Zeugenaussagen - nicht berührt haben.
    >- Untersuchungen ergeben, daß die Zeugen aufgrund Ihrer angegebenen Positionen den Abstand der vermeintlichen Fahrzeuge nur wage einschätzen konnten.
    >- Untersuchungen ergeben keine weiteren Beweise!!, daß der angeklagte Fahrer zu Unfallzeitpunkt am Unfallort war.
    >Ein Mann wird ergo zu 18 Monaten Haft verurteilt, mit folgender Grundlage:
    >- Es gibt keinerlei Beweise, daß er an dem Hergang beteiligt war.
    >- Es gibt fragwürdige Zeugenaussagen, die teilweise widerlegt sind.
    >- Der Fahrer HÄTTE zum fraglichen Zeitpunkt am fraglichen Ort sein KÖNNEN.
    >Meiner Meinung nach ist das Urteil ein reines Medienurteil. (Die Richterin gab ja sogar zu, Morddrohungen erhalten zu haben, falls Sie den Fahrer freispricht. Soweit zur ausgeglichen Waage der Justizia)
    >Medienurteile wurden früher Propagandaurteile genannt und sehr gerne zwischen 1933 und 1945 verwendet.
    >Von einem Rechtsstaat sollte man gewogenere Urteile erwarten dürfen..
    >But that´s just me......



    kann ich so unterschreiben...


    wer nicht damit klar kommt das sich von hinten fahrzeuge nähern, mit welcher geschwindigkeit auch immer, der sollte sich NICHT am offenen Straßenverkehr beteiligen!

  • >>Ist schon interessant, mit wieviel Oberflächlichkeit die Debatte um den sog. "Autobahnraser" geführt wird. Fakt ist, daß niemand mit Sicherheit zu sagen vermag, aus welchem Grunde die junge Frau nun die Gewalt über Ihr Fahrzeug verloren hat. Ausser der Möglichkeit des Erschreckens über ein sich rasch von hinten näherndes Automobil kann sie sich ebensogut in fahrlässiger Weise während der Fahrt mit Ihrem Kind beschäftigt haben, unachtsam am Radio gespielt oder aber sich meinethalben auch über ein im Auto befindliches Insekt erschrocken haben - Möglichkeiten gibts da viele, manche wahrscheinlicher als andere, was jedoch bleibt ist die nüchterne Erkenntnis der Unkenntnis der eigentlichen Unfallursache. Ich sehe primär nur, daß man einen Sündenbock suchte und auch fand. Genausogut könnte man argumentieren, daß die junge Frau offensichtlich den Belastungen und Anforderungen des Strassenverkehrs nicht zur Genüge gewachsen war; auch in unübersichtlichen Kurven von Landstrassen hat man z.B. Begegnungsgeschwindigkeiten mit (evtl auch plötzlich auftauchendem) Gegenverkehr von deutlich mehr als 100km/h, ist dann auch der "entgegenkommende" Fahrzeugführer schuld, wenn dann der andere Verkehrsteilnehmer aus plötzlichem "Erschrecken" heraus die Lenkung verreist und im Graben landet??? Wie wäre es denn daann mit einem Tempolimit von 40 km/h ausserorts? Hmm, Begegnungsgeschwindigkeit dann "nur" 80 km/h, für manche offenbar immer noch zuviel... Also dann eben nur 20 km/h..
    >>Und wer dann dennoch schneller fährt, bekommt im Unfallsfalle automatisch "Mitschuld" angelastet.
    >>Nein, so einfach kann man es sich wohl nicht machen.
    >>M.M.n ist der "Autobahnraser" allein schon durch den Verlust seiner Arbeitsstelle (mit welchem Recht übrigens VOR gerichtlicher Feststellung seiner "Schuld"???) , etc schon zur Genüge bestraft.
    >>Ich sehe es denn auch eher so:
    >>"
    >>- Eine Frau begeht einen Fahrfehler und verursacht einen Unfall.
    >>- Zeugen sagen aus, ein schwarzer Mercedes mit großen Auspuffrohren hätte die Frau von der Straße geschubst.
    >>- Eine Hexenjagd beginnt, man findet den passenden Fahrer.
    >>- Untersuchungen ergeben, daß sich die beiden Fahrzeuge - entgegen der Zeugenaussagen - nicht berührt haben.
    >>- Untersuchungen ergeben, daß die Zeugen aufgrund Ihrer angegebenen Positionen den Abstand der vermeintlichen Fahrzeuge nur wage einschätzen konnten.
    >>- Untersuchungen ergeben keine weiteren Beweise!!, daß der angeklagte Fahrer zu Unfallzeitpunkt am Unfallort war.
    >>Ein Mann wird ergo zu 18 Monaten Haft verurteilt, mit folgender Grundlage:
    >>- Es gibt keinerlei Beweise, daß er an dem Hergang beteiligt war.
    >>- Es gibt fragwürdige Zeugenaussagen, die teilweise widerlegt sind.
    >>- Der Fahrer HÄTTE zum fraglichen Zeitpunkt am fraglichen Ort sein KÖNNEN.
    >>Meiner Meinung nach ist das Urteil ein reines Medienurteil. (Die Richterin gab ja sogar zu, Morddrohungen erhalten zu haben, falls Sie den Fahrer freispricht. Soweit zur ausgeglichen Waage der Justizia)
    >>Medienurteile wurden früher Propagandaurteile genannt und sehr gerne zwischen 1933 und 1945 verwendet.
    >>Von einem Rechtsstaat sollte man gewogenere Urteile erwarten dürfen..
    >>But that´s just me......
    >
    >kann ich so unterschreiben...
    >wer nicht damit klar kommt das sich von hinten fahrzeuge nähern, mit welcher geschwindigkeit auch immer, der sollte sich NICHT am offenen Straßenverkehr beteiligen!


    also dann ihr powerfuzzis !! feuer frei für alle ps-geilen spinner, die auf der
    autobahn zeigen müssen wo der batrtel den most holt !! nun ja, jetzt kommt ja auch bald der bugatti 16-zyl. mit 1000ps und dann nix wie ran an die stosstangen
    der langsamfahrer auf der linken seite.
    deutschland es lebe hoch !!


    reiner

  • BINGO !!!



    >Ist schon interessant, mit wieviel Oberflächlichkeit die Debatte um den sog. "Autobahnraser" geführt wird. Fakt ist, daß niemand mit Sicherheit zu sagen vermag, aus welchem Grunde die junge Frau nun die Gewalt über Ihr Fahrzeug verloren hat. Ausser der Möglichkeit des Erschreckens über ein sich rasch von hinten näherndes Automobil kann sie sich ebensogut in fahrlässiger Weise während der Fahrt mit Ihrem Kind beschäftigt haben, unachtsam am Radio gespielt oder aber sich meinethalben auch über ein im Auto befindliches Insekt erschrocken haben - Möglichkeiten gibts da viele, manche wahrscheinlicher als andere, was jedoch bleibt ist die nüchterne Erkenntnis der Unkenntnis der eigentlichen Unfallursache. Ich sehe primär nur, daß man einen Sündenbock suchte und auch fand. Genausogut könnte man argumentieren, daß die junge Frau offensichtlich den Belastungen und Anforderungen des Strassenverkehrs nicht zur Genüge gewachsen war; auch in unübersichtlichen Kurven von Landstrassen hat man z.B. Begegnungsgeschwindigkeiten mit (evtl auch plötzlich auftauchendem) Gegenverkehr von deutlich mehr als 100km/h, ist dann auch der "entgegenkommende" Fahrzeugführer schuld, wenn dann der andere Verkehrsteilnehmer aus plötzlichem "Erschrecken" heraus die Lenkung verreist und im Graben landet??? Wie wäre es denn daann mit einem Tempolimit von 40 km/h ausserorts? Hmm, Begegnungsgeschwindigkeit dann "nur" 80 km/h, für manche offenbar immer noch zuviel... Also dann eben nur 20 km/h..
    >Und wer dann dennoch schneller fährt, bekommt im Unfallsfalle automatisch "Mitschuld" angelastet.
    >Nein, so einfach kann man es sich wohl nicht machen.
    >M.M.n ist der "Autobahnraser" allein schon durch den Verlust seiner Arbeitsstelle (mit welchem Recht übrigens VOR gerichtlicher Feststellung seiner "Schuld"???) , etc schon zur Genüge bestraft.
    >Ich sehe es denn auch eher so:
    >"
    >- Eine Frau begeht einen Fahrfehler und verursacht einen Unfall.
    >- Zeugen sagen aus, ein schwarzer Mercedes mit großen Auspuffrohren hätte die Frau von der Straße geschubst.
    >- Eine Hexenjagd beginnt, man findet den passenden Fahrer.
    >- Untersuchungen ergeben, daß sich die beiden Fahrzeuge - entgegen der Zeugenaussagen - nicht berührt haben.
    >- Untersuchungen ergeben, daß die Zeugen aufgrund Ihrer angegebenen Positionen den Abstand der vermeintlichen Fahrzeuge nur wage einschätzen konnten.
    >- Untersuchungen ergeben keine weiteren Beweise!!, daß der angeklagte Fahrer zu Unfallzeitpunkt am Unfallort war.
    >Ein Mann wird ergo zu 18 Monaten Haft verurteilt, mit folgender Grundlage:
    >- Es gibt keinerlei Beweise, daß er an dem Hergang beteiligt war.
    >- Es gibt fragwürdige Zeugenaussagen, die teilweise widerlegt sind.
    >- Der Fahrer HÄTTE zum fraglichen Zeitpunkt am fraglichen Ort sein KÖNNEN.
    >Meiner Meinung nach ist das Urteil ein reines Medienurteil. (Die Richterin gab ja sogar zu, Morddrohungen erhalten zu haben, falls Sie den Fahrer freispricht. Soweit zur ausgeglichen Waage der Justizia)
    >Medienurteile wurden früher Propagandaurteile genannt und sehr gerne zwischen 1933 und 1945 verwendet.
    >Von einem Rechtsstaat sollte man gewogenere Urteile erwarten dürfen..
    >But that´s just me......

  • Wenn ich so einen Scheiß lese dann hoffe ich nur das bald eine Geschwindigkeitsbegrenzung kommt, dann können solche Spinner woanders ihre fehlende Potenz kompensieren.

  • >>Ist schon interessant, mit wieviel Oberflächlichkeit die Debatte um den sog. "Autobahnraser" geführt wird. Fakt ist, daß niemand mit Sicherheit zu sagen vermag, aus welchem Grunde die junge Frau nun die Gewalt über Ihr Fahrzeug verloren hat. Ausser der Möglichkeit des Erschreckens über ein sich rasch von hinten näherndes Automobil kann sie sich ebensogut in fahrlässiger Weise während der Fahrt mit Ihrem Kind beschäftigt haben, unachtsam am Radio gespielt oder aber sich meinethalben auch über ein im Auto befindliches Insekt erschrocken haben - Möglichkeiten gibts da viele, manche wahrscheinlicher als andere, was jedoch bleibt ist die nüchterne Erkenntnis der Unkenntnis der eigentlichen Unfallursache. Ich sehe primär nur, daß man einen Sündenbock suchte und auch fand. Genausogut könnte man argumentieren, daß die junge Frau offensichtlich den Belastungen und Anforderungen des Strassenverkehrs nicht zur Genüge gewachsen war; auch in unübersichtlichen Kurven von Landstrassen hat man z.B. Begegnungsgeschwindigkeiten mit (evtl auch plötzlich auftauchendem) Gegenverkehr von deutlich mehr als 100km/h, ist dann auch der "entgegenkommende" Fahrzeugführer schuld, wenn dann der andere Verkehrsteilnehmer aus plötzlichem "Erschrecken" heraus die Lenkung verreist und im Graben landet??? Wie wäre es denn daann mit einem Tempolimit von 40 km/h ausserorts? Hmm, Begegnungsgeschwindigkeit dann "nur" 80 km/h, für manche offenbar immer noch zuviel... Also dann eben nur 20 km/h..
    >>Und wer dann dennoch schneller fährt, bekommt im Unfallsfalle automatisch "Mitschuld" angelastet.
    >>Nein, so einfach kann man es sich wohl nicht machen.
    >>M.M.n ist der "Autobahnraser" allein schon durch den Verlust seiner Arbeitsstelle (mit welchem Recht übrigens VOR gerichtlicher Feststellung seiner "Schuld"???) , etc schon zur Genüge bestraft.
    >>Ich sehe es denn auch eher so:
    >>"
    >>- Eine Frau begeht einen Fahrfehler und verursacht einen Unfall.
    >>- Zeugen sagen aus, ein schwarzer Mercedes mit großen Auspuffrohren hätte die Frau von der Straße geschubst.
    >>- Eine Hexenjagd beginnt, man findet den passenden Fahrer.
    >>- Untersuchungen ergeben, daß sich die beiden Fahrzeuge - entgegen der Zeugenaussagen - nicht berührt haben.
    >>- Untersuchungen ergeben, daß die Zeugen aufgrund Ihrer angegebenen Positionen den Abstand der vermeintlichen Fahrzeuge nur wage einschätzen konnten.
    >>- Untersuchungen ergeben keine weiteren Beweise!!, daß der angeklagte Fahrer zu Unfallzeitpunkt am Unfallort war.
    >>Ein Mann wird ergo zu 18 Monaten Haft verurteilt, mit folgender Grundlage:
    >>- Es gibt keinerlei Beweise, daß er an dem Hergang beteiligt war.
    >>- Es gibt fragwürdige Zeugenaussagen, die teilweise widerlegt sind.
    >>- Der Fahrer HÄTTE zum fraglichen Zeitpunkt am fraglichen Ort sein KÖNNEN.
    >>Meiner Meinung nach ist das Urteil ein reines Medienurteil. (Die Richterin gab ja sogar zu, Morddrohungen erhalten zu haben, falls Sie den Fahrer freispricht. Soweit zur ausgeglichen Waage der Justizia)
    >>Medienurteile wurden früher Propagandaurteile genannt und sehr gerne zwischen 1933 und 1945 verwendet.
    >>Von einem Rechtsstaat sollte man gewogenere Urteile erwarten dürfen..
    >>But that´s just me......
    >
    >kann ich so unterschreiben...
    >wer nicht damit klar kommt das sich von hinten fahrzeuge nähern, mit welcher geschwindigkeit auch immer, der sollte sich NICHT am offenen Straßenverkehr beteiligen!


    genau das ist das problem auf unseren strassen
    die fehlende eignung zum führen eines fahrzeuges

  • so wie es die eine gemeinschaft der schnellfahrer gibt, so haben wir auch eine fraktion "gemütlich ans ziel" !
    wenn natürlich beide kontroverse im extrem aneinander kommen, dann kann allerhand geschehen. während beim hintermann bereits dass weisse im auge zu sehen ist, fährt der vordermann penetrant seine 130 und denkt nicht im leben dran, in die 300m große lücke zum nächsten LKW reichts einzufahren.


    es ist von mir aus schon ein gewisser habitus-komplexus, seine PS auf der straße zu zeigen, andererseits habe ich in der verwandschaft leute, die sich rabiat und cholerisch über raser aufregen, dabei zuckeln sie mit ihrem T2 mit 90 km/h von stuttgart nach kiel und werden selbst von den langsamsten polacken-LKW überholt.
    also: viele motzer würden selber insgeheim auch mal mit jenseits 200 über die autobahn preschen. jaja, nicht schreien, geht mal in euer tiefstes inneres und gebt euch selber die antwort.


    und:
    - die wenigsten schnell-fahrer sind auch raser !
    - die meisten kriecher haben ab 130 die hosen voll und sind bei höheren geschwindikeiten ein sicherheitsrisiko. (interessanter beitrag der begegnungsgeschwindigkeit.)


    bevor ihr euren aufschrei hier reinschreibt:
    ich hab hier niemand über einen kamm geschert. jede interessensgruppe hat eben negative querschläger.


    summasummarum:
    ich finde, dass dem zügigen verkehr auf der linken spur etwas mehr toleranz entgegen gebracht werden sollte. wir haben entsetzlich viele hilfsheriffs auf der autobahn die vorsätzlich den linken verkehrsfluss einbremsen und somit AGRESSIONEN provozieren.
    ich weiss, dass es nur noch schwer möglich ist, links langsamer als 130 zu fahren, weil eben die durchschnittsgeschwindikeit in den jahren angestiegen ist.
    vor 20 jahren war 110 normal. heute hat man eben mit 130 - 150 den platz an der sonne.


    bitte an alle eben, dass wir uns allen auf den straßen den platz gewähren, den jeder für seine bedürfnisse braucht. dann klappts auch mit dem nachbarn !


    otti

  • >Wenn ich so einen Scheiß lese dann hoffe ich nur das bald eine Geschwindigkeitsbegrenzung kommt, dann können solche Spinner woanders ihre fehlende Potenz kompensieren.


    Ich kann dir nur zustimmen. Habe mir lange überlegt, ob ich reagieren soll.

  • >>>Ist schon interessant, mit wieviel Oberflächlichkeit die Debatte um den sog. "Autobahnraser" geführt wird. Fakt ist, daß niemand mit Sicherheit zu sagen vermag, aus welchem Grunde die junge Frau nun die Gewalt über Ihr Fahrzeug verloren hat. Ausser der Möglichkeit des Erschreckens über ein sich rasch von hinten näherndes Automobil kann sie sich ebensogut in fahrlässiger Weise während der Fahrt mit Ihrem Kind beschäftigt haben, unachtsam am Radio gespielt oder aber sich meinethalben auch über ein im Auto befindliches Insekt erschrocken haben - Möglichkeiten gibts da viele, manche wahrscheinlicher als andere, was jedoch bleibt ist die nüchterne Erkenntnis der Unkenntnis der eigentlichen Unfallursache. Ich sehe primär nur, daß man einen Sündenbock suchte und auch fand. Genausogut könnte man argumentieren, daß die junge Frau offensichtlich den Belastungen und Anforderungen des Strassenverkehrs nicht zur Genüge gewachsen war; auch in unübersichtlichen Kurven von Landstrassen hat man z.B. Begegnungsgeschwindigkeiten mit (evtl auch plötzlich auftauchendem) Gegenverkehr von deutlich mehr als 100km/h, ist dann auch der "entgegenkommende" Fahrzeugführer schuld, wenn dann der andere Verkehrsteilnehmer aus plötzlichem "Erschrecken" heraus die Lenkung verreist und im Graben landet??? Wie wäre es denn daann mit einem Tempolimit von 40 km/h ausserorts? Hmm, Begegnungsgeschwindigkeit dann "nur" 80 km/h, für manche offenbar immer noch zuviel... Also dann eben nur 20 km/h..
    >>>Und wer dann dennoch schneller fährt, bekommt im Unfallsfalle automatisch "Mitschuld" angelastet.
    >>>Nein, so einfach kann man es sich wohl nicht machen.
    >>>M.M.n ist der "Autobahnraser" allein schon durch den Verlust seiner Arbeitsstelle (mit welchem Recht übrigens VOR gerichtlicher Feststellung seiner "Schuld"???) , etc schon zur Genüge bestraft.
    >>>Ich sehe es denn auch eher so:
    >>>"
    >>>- Eine Frau begeht einen Fahrfehler und verursacht einen Unfall.
    >>>- Zeugen sagen aus, ein schwarzer Mercedes mit großen Auspuffrohren hätte die Frau von der Straße geschubst.
    >>>- Eine Hexenjagd beginnt, man findet den passenden Fahrer.
    >>>- Untersuchungen ergeben, daß sich die beiden Fahrzeuge - entgegen der Zeugenaussagen - nicht berührt haben.
    >>>- Untersuchungen ergeben, daß die Zeugen aufgrund Ihrer angegebenen Positionen den Abstand der vermeintlichen Fahrzeuge nur wage einschätzen konnten.
    >>>- Untersuchungen ergeben keine weiteren Beweise!!, daß der angeklagte Fahrer zu Unfallzeitpunkt am Unfallort war.
    >>>Ein Mann wird ergo zu 18 Monaten Haft verurteilt, mit folgender Grundlage:
    >>>- Es gibt keinerlei Beweise, daß er an dem Hergang beteiligt war.
    >>>- Es gibt fragwürdige Zeugenaussagen, die teilweise widerlegt sind.
    >>>- Der Fahrer HÄTTE zum fraglichen Zeitpunkt am fraglichen Ort sein KÖNNEN.
    >>>Meiner Meinung nach ist das Urteil ein reines Medienurteil. (Die Richterin gab ja sogar zu, Morddrohungen erhalten zu haben, falls Sie den Fahrer freispricht. Soweit zur ausgeglichen Waage der Justizia)
    >>>Medienurteile wurden früher Propagandaurteile genannt und sehr gerne zwischen 1933 und 1945 verwendet.
    >>>Von einem Rechtsstaat sollte man gewogenere Urteile erwarten dürfen..
    >>>But that´s just me......
    >>
    >>kann ich so unterschreiben...
    >>wer nicht damit klar kommt das sich von hinten fahrzeuge nähern, mit welcher geschwindigkeit auch immer, der sollte sich NICHT am offenen Straßenverkehr beteiligen!
    >also dann ihr powerfuzzis !! feuer frei für alle ps-geilen spinner, die auf der
    >autobahn zeigen müssen wo der batrtel den most holt !! nun ja, jetzt kommt ja auch bald der bugatti 16-zyl. mit 1000ps und dann nix wie ran an die stosstangen
    >der langsamfahrer auf der linken seite.
    >deutschland es lebe hoch !!
    >reiner



    Hallo Reiner



    Du dust mir leid.


    mfg kein raser