es mag schon alles genaus so gewesen sein, wie du schreibst (karlsruhe).
wer sagt denn aber, dass die gute frau in den rückspiegel geschaut hat bzw wie lange schon nicht mehr???
vielleicht hat sie gerade telefoniert?
vielleicht hat sie grade nach hinten zu ihrem kind gegriffen und gesagt: jaja, mein kleines, wir sind ja gleich zuhause ... oder so
vielleicht hat sie sogar in dem moment den schnuller vom fahrzeugboden aufgehoben, weil die kleine ihn runterfallen ließ....
das alles kann man leider nicht mehr prüfen (und würde auch keinen sinn machen). das alles aber rechtfertigt es noch lange nicht, ein exempel zu statuieren, man bemerke: eines der wenigen dinge die in diesem fall bewiesen wurden, war: dass es keine fahrzeugsberührung gab.
ich nehm den DC-fahrer überhaupt nicht in schutz, aber dieses urteil hat mit rechtssprechung überhaupt nichts zu tun.
ich bin nicht gegen autofahrer, die ihren 120er schnitt auf der autobahn fahren.
ich bin nur gegen diese art von autofahrer, die sich als hilfssheriff aufspielen und kilometerlang links fahren und den verkehr dahinter ignorieren, nur weil sie auf einem auf 130 begrenzen streckenabschnitt exakt diese geschwindigkeit anderen aufzwingen.
derjenige, welcher trotzdem meint, in solch einem abschnitt 170 fahren zu müssen, kann dies meiner meinung nach tun, solang er andere dadurch nicht behindert/gefährdet.
seien wir ehrlich, dass es unzählige geschwindigkeitsreduzierungen gibt, die ihren zweck nicht gerecht werden. vielmehr sollte man über ein generelles LKW-überholverbot auf 2-spurigen autobahnen diskutieren. man nehme die autobahn ulm/stuttgart. seit des überholverbots für LKW fährt sich dieser ungemein belastete streckenabschnitt regelrecht streßfrei und zügig.
behauptung:
viele der hier klappe aufreißenden verurteiler bringen keine 1000 km im jahr auf der autobahn zusammen und wenn, dann nur, wenns in´urlaub geht.
otti