Gibt es neue Richtlinien für den Womoausbau???????

  • Hallo,
    bin gerade dabei meinen Bus zum Womo auszubauen und jetzt hat mir jemand gesteckt,dass es neue Richtlinien gibt bezüglich der Umschlüsselung. Er hat gesagt das an der Kochstelle eine Mindesthöhe von 1,7m vorhanden sein muss.Stimmt das?ich habe ohnehin meine Kochstelle so gewählt,dass ich draussen stehe womit ich ja unendlich Stehhöhe hätte.Daraufhin meint der Typ zu mir,dass das auch nicht zulässig wär.........Wer weiss da was.....Danke für eure Bemühungen!
    MfG Fin

  • >....Er hat gesagt das an der Kochstelle eine Mindesthöhe von 1,7m vorhanden sein muss.Stimmt das?



    JA für die KFZ-Steuer (sonst automatisch PKW-Besteuerung).
    Stehhöhe muss ***im FZ*** sein.


    NEIN für die Versicherung (hauptsache der Eintrag vom KVA ist als 'SO.-KFZ Wohnmobil' erfolgt).


    Mehr in der Suchfunktion z.B. mit: 'Stehhöhe'


    Screwdriver

  • Hi Finne, wie vom Screwdriver schon angemerkt: Suche benutzen...
    ein kleiner Zusatz: beim TÜV(West) Dekra (OST) zur Umschreibung wird das VdTÜV-Merkblatt : 754 (glaub ich ??) Voraussetzungen für WoMo rangezogen. Beim FA kommen noch die 1,70 Stehhöhe hinzu (und manchmal sogar die persönliche Tagesform des FA-Mitarbeiters :( )
    Versicherung: wenns in den Papieren ist, alles ok


    Gruß aus Kölle
    Colonius

  • >Hi Finne, wie vom Screwdriver schon angemerkt: Suche benutzen...
    >ein kleiner Zusatz: beim TÜV(West) Dekra (OST) zur Umschreibung wird das VdTÜV-Merkblatt : 754 (glaub ich ??) Voraussetzungen für WoMo rangezogen. Beim FA kommen noch die 1,70 Stehhöhe hinzu (und manchmal sogar die persönliche Tagesform des FA-Mitarbeiters :( )
    >Versicherung: wenns in den Papieren ist, alles ok
    >Gruß aus Kölle
    >Colonius



    Die haben doch überhasupt keine Tagesform, ich musste bis jetzt jedes Jahr Wiederspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid einlegen, weil immer irgendetwas falsch berechnet oder nicht anerkannt war.


    Und jedes mal wurde mir ein neuer Einkommensteuerbescheid zu meinen Gunsten zugesendet.


    Was ist denn das für eine Tagesform, wenn immer etwas falsch ist ?


    Der nächste Wiederspruch für 07 erklärt sich ja von selbst.
    ( STREICHUNG DER PENDLERPAUSCHALE UNTER 20 Km)


    Da liegen nämlich schon einige Anträge beim Bundesverfassungsgericht, ( zwei Landgerichte haben schon geurteilt das die Streichung verfassungswiederig ist)
    Wer da keinen Wiederspruch einlegt, bekommt kein Geld zurück, wenn das Verfassungsgericht zu Gunsten der Kläger urteilt.


    Das ist Politisch und die armen Finanzangestellten können da nichts für.
    Auch die müssen zur Arbeit fahren.


    Trotzdem ist und bleibt das Finanzamt für mich ein rotes Tuch.


    gruss d

  • >
    >Die haben doch überhasupt keine Tagesform, ich musste bis jetzt jedes Jahr Wiederspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid einlegen, weil immer irgendetwas falsch berechnet oder nicht anerkannt war.
    .....
    >gruss d


    Also Tagesform bezieht sich auf die Mitarbeiter des FA. die mal so und mal so entscheiden, wenn es um die steuertechnische Einstufung von div. So.KFz (Sonstigen KFZ) geht....


    Gruß aus Kölle



    Colonius

  • Hej Diter,


    Landgerichte werden es keine gewesen sein... da sind nämlich nur die Finanzgerichte zuständig.



    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • für die Zulassung hat sich nichts geändert. Aber wenn es steuerlich ein WoMo werden soll, dann kommst Du um die Stehhöhe im Fahrzeug nicht herum.


    Grüße


    Kai

  • für die Zulassung nicht zwingend erforderlich, ebenso war bisher nur eine Kochgelegenheit gefordert, nicht aber eine komplette Küche mit Spüle, Frisch- und Abwasserkanistern. Zudem muss jetzt der Kocher für den Betrieb in Fahrzeugen zugelassen sein, auch wenn es ein nicht fest installierter Kocher ist (Spiritus- oder Elektro-Kocher).
    Die langläufige Meinung, dass die Gaskartuschenkocher mit Zündsicherung im Fahrzeug betrieben werden dürfen, ist leider falsch. Diese Kocher haben zwar teilweise eine CE-Kennzeichnung und auch eine DVGW-Prüfnummer, aber eine Prüfung für den Betrieb in Fahrzeugen haben diese nie erhalten, deshalb ist auch keine entsprechende Kennzeichnung auf diesen Kochern vorhanden.
    Aber das wissen die meisten TÜV-ler ebensowenig wie die Finanzler.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man



    http://www.zillka-mobile.de