Reifen-Geschwindigkeitsindex höher als Höchstgeschwindigkeit?

  • Hallo zusammen,


    zwar habe ich im Archiv schon einige ähnliche Beiträge gefunden, doch nichts, was meinem Problem genau entspricht:


    In meinem Brief ist eingetragen, daß mein T4 eine Höchstgeschwindigkeit von 137km/h hat. Bei den Reifen sind aber 195/70R15 97S Reinf. bzw. 205/65R15 98S Reinf. eingetragen.
    Meine Frage ist nun: Darf ich nicht auch Reifen mit der Freigabe "R" (statt "S") verwenden (womögl. sogar "P" oder "Q")? Denn selbst wenn man die Formel mit der Sicherheitsreserve von 6,5km/h usw., die ich irgendwo mal im Netz gefunden habe, anwendet, kommt man doch kaum über 150km/h...


    Und in der STVZO steht doch sinngemäß, daß der Reifen die zul. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges aushalten muß. Kann es sein, daß es Reifen mit den Bezeichnungen P, Q und R nur einfach 1992 noch nicht gab, und deshalb damals ein "S" eingetragen wurde? Muß ich es eintragen lassen, wenn ich andere (z.B. "R") Reifen verwenden will (vermutlich ja, fürchte ich)? Wenn ja, wo: TÜV oder Amt?


    Vielen Dank,


    Christoph


    P.S.: Apropos Sicherheitsreserve. -- Falls der Tragfähigkeitsindex auch noch eine Rolle spielen sollte: Mein Fahrzeug ist sogar um 100kg ABgelastet. :)

  • Hallo, da 'S'-Reifen eingetragen sind mu der V-Index der Reifen gleich oder größer (D.h. für höhere Geschw.) sein, egal was theoretisch denkbar wäre. Mein Tip: Fahr zum TÜV o.ä., kläre über den Sachverhalt auf, und möglicherweise tragen sie Dir dann einen reduzierten V-index ein. Reserven bei Tragfäghigkeit spielen wie auch die Reserven bei V-Max eine Rolle. Deshalb hast Du denke ich gut Chancen- aber wie gesagt, eingetragen muß der Reifen sein. Gruß Wolf

  • Sehe ich auch so, ein Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex kann nur nach Abnahme durch eine Sachverständigen und Eintrag in die Fahrzeugpapiere montiert werden. Da dieser Vorgang Zeit und Geld kostet, sollte man das vorher genau durchrechnen und auf Wirtschaftlichkeit prüfen.


    pfisti

  • >
    >In meinem Brief ist eingetragen, daß mein T4 eine Höchstgeschwindigkeit von 137km/h hat. Bei den Reifen sind aber 195/70R15 97S Reinf. bzw. 205/65R15 98S Reinf. eingetragen.
    >Meine Frage ist nun: Darf ich nicht auch Reifen mit der Freigabe "R" (statt "S") verwenden (womögl. sogar "P" oder "Q")?



    Das sollte mit einem entsprechenden Aufkleber im Blickfeld des Fahres gehen.
    Jedenfalls geht das doch auch mit Winterreifen und einem '160km/h'- oder 180km/h'-Aufkleber. Warum sollte das nicht auch mit anderen Reifen gehen?
    Frag doch mal bei TÜV/ Dekra/ GTÜ etc...


    Screwdriver

  • Ja, es geht aber eben auch NUR mit M&S Reifen, also auch mit Ganzjahresreifen, Hauptsache es steht M&S drauf. Mit Sommerreifen geht das definitiv NICHT mit dem Aufkleber! Da hilft nur eine andere Eintragung, aber steht das wirklich dafür? Soviel kann man an den Reifen sicher nicht sparen?!


    Gruß


    Mat.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • >>
    >>In meinem Brief ist eingetragen, daß mein T4 eine Höchstgeschwindigkeit von 137km/h hat. Bei den Reifen sind aber 195/70R15 97S Reinf. bzw. 205/65R15 98S Reinf. eingetragen.
    >>Meine Frage ist nun: Darf ich nicht auch Reifen mit der Freigabe "R" (statt "S") verwenden (womögl. sogar "P" oder "Q")?
    >
    >Das sollte mit einem entsprechenden Aufkleber im Blickfeld des Fahres gehen.
    >Jedenfalls geht das doch auch mit Winterreifen und einem '160km/h'- oder 180km/h'-Aufkleber. Warum sollte das nicht auch mit anderen Reifen gehen?


    !!!Geht nur bei Winterreifen!!!
    Gruß Rollo



    >Frag doch mal bei TÜV/ Dekra/ GTÜ etc...




    >Screwdriver

  • >Sehe ich auch so, ein Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex kann nur nach Abnahme durch eine Sachverständigen und Eintrag in die Fahrzeugpapiere montiert werden.


    Allerdings steht ja in der StVZo:


    "§ 36 Bereifung und Laufflächen.


    (1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.[...]"


    Da mein Fahrzeug aber eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von nur 137km/h hat, müßte das doch theoretisch als Begründung ausreichen: Die Forderungen der StVZO werden schließlich erfüllt, wenn der Reifen z.B. bis 150 oder 170km/h zugelassen ist... ;)
    Es wäre ja theoret. denkbar, daß Reifen dieser Spezifikation zum Zeitpunkt, als der Wagen aus dem Werk kam, einfach noch nicht erhältlich waren.
    Ich darf ja auch inzwischen Reifen anderer Hersteller fahren, selbst wenn im Brief noch eine Herstellerangabe steht; und das, soviel ich weiß, ohne den Schein umtragen lassen zu müssen.


    Viele Grüße,


    Christoph

  • >>Sehe ich auch so, ein Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex kann nur nach Abnahme durch eine Sachverständigen und Eintrag in die Fahrzeugpapiere montiert werden.
    >Allerdings steht ja in der StVZo:
    Hallo Christoph,


    wie schon geschrieben, du nur Reifen mit eingetragenem Geschwindigkeitsindex fahren. Die einzige Ausnahme sind M&S-Reifen mit "Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers".
    Irgendwie wird wohl auch die auf Gefällstrecken erreichbare Geschwindigkeit mit berücksichtigt (Getriebeübersetzung <-> Drehzahlen). Bei unserem Syncro (Vmax 157 km/h) sind werksseitig 205/65 mit Index T und Li 100 und 195/70 mit Index R (aber höherer Tragkraft Li 104) bei max. Achslast (1510 kg vorne) vorgesehen.
    Also ich denke du wirst nicht um eine Einzelprüfung und Abnahme durch den TÜV, die Höchstgeschwindigkeit, max. Achslast, Getriebeübersetzung und was weiß ich nicht noch berücksichtigt, herumkommen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

  • >Irgendwie wird wohl auch die auf Gefällstrecken erreichbare Geschwindigkeit mit berücksichtigt (Getriebeübersetzung <-> Drehzahlen).


    Moin,


    um euch mal eine Hausnummer dazu zu geben:
    mein "Großer" hatte bergab mit Ladung drin schon die Tachonadel fast am Anschlag ... 210 anstelle der "geplanten" 190 sind da also ohne Probleme erreichbar, trotz "Windwiderstand wächst im Kubik" und so ...


    Wenn ich mir dann noch vorstelle, daß die Eintragung a) die TÜV-Gebühr und b) noch die Kosten und den Zeitaufwand für das Ausstellen neuer Papiere bedingt, dann mußt du wohl schon 2-3 Sätze von den "langsameren" Reifen verfahren, um den Return On Investment zu erhalten. Wenn ich das mit Fridis Meldungen über Reifenstandzeiten vergleiche ...


    Gruß
    MiKo

    Gruß
    MiKo
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    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"