T4 beim Finanzamt kein WoMo mehr

  • Hallo zusammen,


    ich habe gestern einen Schock bekommen, als der Fiskalritter 1200€ vom Konto abgebucht hat - T4 Steuern und Nachzahlung.
    In meinen KFZ SCHEIN steht, dass ich ein So. KFZ Wohnmobil über 2,8T habe, welches nach ADAC und anderen Listen 290,- im Jahr kosten würde.


    Aussage Finanzamt: T4 ohne Hochdach ist kein WoMo (aufgrund der nicht vorhandenen 170cm Stehhöhe) - daher auch keine Wohnmobil Besteuerung - egal was im KFZ Schein steht :-(!


    Ich soll nun irgendwas über 700€ im Jahr zahlen.


    Ist euch sowas auch schon passiert? Kann ich irgendetwas machen?


    Danke und Gruß,


    Mark

  • Ich würde mal die Suche bemühen......



    Fakt ist, die SO.-KFZbesteuerung ist weggefallen. Wenn Du kein echtes WoMo hast(also mit 170cm Stehhöhe), fährst Du nach dem FZamt nen PKW und der wird halt auch so besteuert.
    Es gibt noch die Möglichkeit an der Schadstoffklasse etwas zu drehen.....bemüh halt mal die Suche.


    Gruß
    J.


  • Ok danke für die schnelle Antwort. Ich habe über die Suche schon einige Beiträge gelesen, einige haben es ja anscheinend durch auslagern der Kochstelle in einen Türbereich geschafft. Meine T4 ist 2.4L Baujahr 95, ich denke da lässt sich an der Schadstoffklasse nicht mehr viel drehen :(
    Aber ist das nicht ein bißchen frech, dass ich laut TÜV ein WoMo habe und die das nciht interessiert - also ich habe ja wirklich eins :-|

  • Zitat


    Ist euch sowas auch schon passiert? Kann ich irgendetwas machen?



    Es ist Etlichen passiert und du bist "spät dran".
    Zu allererst mal Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, die Abbuchung rückgängig machen und Ratenzahlung beantragen.


    Umfassende Informationen findest du hier:


    http://www.camperline.de
    dann ins Forum durchklicken.


    Screwdriver

  • Zitat

    Aber ist das nicht ein bißchen frech, dass ich laut TÜV ein WoMo habe und
    die das nciht interessiert - also ich habe ja wirklich eins :-|



    Klar ist das frech !!


    Der Staat braucht deine Kohle , damit er neue gepanzerte Fahrzeuge kaufen kann, damit die BKA Beamten in Afgahnistan nicht so schnell gesprengt werden.:-)



    Bei deinem Fahrzeug hilft nur Hoch-oder Aufstelldach drauf, damit es ein "echtes" Wohnmobil wird.


    Gruss...dieter


  • rofl@BKA :)
    Ja ich denke in die WoMo Kategorie werde ich nciht mehr reinkommen - aber wie ich auf http://www.proallrad.com/ gelesen habe ist es wohl wieder möglich in die SonderKFZ Kategorie rein zu kommen, da bei mir nicht 50% der Fläche zur Personenbeförderung belegt sind - meint ihr das bringt Erfolg?

  • Zitat

    wie ich auf http://www.proallrad.com/ gelesen habe ist es wohl wieder
    möglich in die SonderKFZ Kategorie rein zu kommen, da bei mir nicht 50%
    der Fläche zur Personenbeförderung belegt sind - meint ihr das bringt
    Erfolg?


    Hallo, ja geht eventuell.


    Dann musst du dir aber Sitzplatz/Plätze austragen lassen.



    Das Schlupfloch „Gewichtsbesteuerung als anderes KFZ“


    Die Eigentümer von unechten Wohnmobilen, die hinten keine Sitzplätze benötigen, haben noch eine weitere Möglichkeit, weiterhin als „anderes Fahrzeug“ nach Gewicht besteuert zu werden. Die Besteuerung von Fahrzeugen hat unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung (PKW, LKW, Wohnmobil, Zugmaschine etc.), jedoch aber unter Anwendung des KraftStG und unter Feststellung der objektiven Beschaffenheit stattzufinden. Danach sind Fahrzeuge, die keine „echten“ Wohnmobile im Sinne des Steuergesetztes sind und bei denen nicht mindestens die Hälfte der Grundfläche der Personenbeförderung dient, keine PKW. Nicht-PKW sind steuerrechtlich „andere Fahrzeuge“ und werden wie LKW weiterhin nach Gewicht besteuert.


    Verschiedene Eigentümer von Geländewagen mit Ausbauten auf der Ladefläche haben auf diesem Weg die Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung erreicht. Natürlich ist dieser Weg für jeden Kastenwagen oder Van anwendbar, wenn hinten keine Sitzplätze eingetragen sind. Generell klappt das wohl in Rheinland-Pfalz und verschiedentlich in Bayern. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen verweigern sich hier.


    Es kann ein guter Weg sein, auch hier das Fahrzeug beim Finanzamt vorzuführen und per Einspruch auf Gewichtsbesteuerung zu bestehen. Wird dieser Einspruch abgelehnt, muss aber geklagt werden. Alle Informationen dazu gibt es unter http://www.proallrad.com.

  • Zitat


    Klar ist das frech !!


    Der Staat braucht deine Kohle , damit er neue gepanzerte Fahrzeuge kaufen
    kann, damit die BKA Beamten in Afgahnistan nicht so schnell gesprengt
    werden.:-)


    Also ich finde das eine geschmacklose Aussage. Da ändert auch das Smilie nichts, oder wie soll ich das verstehen?

    Zitat


    Gruss...dieter


    Stefan

  • »

    Zitat


    Also ich finde das eine geschmacklose Aussage. Da ändert auch das Smilie
    nichts, oder wie soll ich das verstehen?



    Also, geschmacklos ist, das ich als Bürger abgezockt werde wo es nur geht.


    Ein Freund von mir Hat den gleichen T4 bus wie ich mit gleicher Motoriesierung.


    Allerdings wohnt er in der Schweiz.
    Dort zahlt er 150 Franken an KFZ Steuer pro Jahr.
    Das sind ungefähr 90 Euro.


    Du kannst dich ja mal erkundigen was soi ein VW T4 in anderen Ländern an KFZ Steuern kostet.


    Gleichzeitig die durchschnittlichen Einkommen der EU Bürger vergleichen


    Dann wirst du sehen, du wirst abgezockt !

  • »

    Zitat

    Also, geschmacklos ist, das ich als Bürger abgezockt werde wo es nur
    geht.



    Ich bin wahrlich kein Befürworter von Kriegs- Wehr- und Militärdienst jeglicher Art aus jedwedem Grund WELTWEIT und der vorgeblichen(!) "Umweltpolitik" in diesem Staat, aber deine subtile Bemerkung zu den Todesfällen war sowas von daneben....


    TILT