Zahnriemen

  • Hallo,
    bei meinen T4 2,5 L TDI ist 17000 km nach dem Zahnriemenwechsel, in eine VW Werkstatt, der Zahnriemen gerissen. Und das nach einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges von 112 tkm. Der eigentliche Fehler war eine zu diesem Zeitpunkt nicht gewechselte Wasserpumpe. Nun stellt sich die VW-Werkstatt quer und behauptet es wäre keine Pflicht die Wasserpumpe zu erneuern. In anderen Werkstätten wird die Wasserpumpe immer mit erneuert, wie ich jetzt erfahren habe. Beim Wechsel wurde auch nicht auf eine Schwachstelle der Wasserpumpe hingewiesen.


    Wo kann ich mich hinwenden oder gibt es eine Beschwerdestelle bei VW?



    Gibt es irgendwelche Angaben die mir vielleicht helfen könnten?


    Danke im Voraus
    Toni

  • Hallo Toni,


    es gibt Schiedstellen der Handwerkskammern die solche Fälle regeln können,aber dann müssen beide Parteien einverstanden sein,wenn nicht gehts vor Gericht.


    Die Wasserpumpe wird immer vorsichtshalber ern. genau aus diesem Grund und auch weil eine alte Pumpe die neue Riemenspannung nicht gut verträgt und schnell undicht wird.


    Frag doch mal deinen VW-Händler wie lange er dir denn Garantie auf seine Arbeit mit der "alten Pumpe" gewährt hätte?


    Eine Empfehlung meine ich gibt es von VW an die Vertragswerkstätten,aber ganz sicher bin ich mir nicht.


    mfg Carsten


  • Das ist richtig, Pflicht besteht nicht, aber eine kompetente Werkstatt sollte dich auf die Wasserpumpe aufmerksam machen.


    In anderen Werkstätten wird die Wasserpumpe immer mit

    Zitat

    erneuert, wie ich jetzt erfahren habe.


    Nur wenn der Kunde damit einverstanden ist --- im Rahmen des Zahnriemenwechsels wird ja nur die Pumpe ( Material) berechnet, (Verbundarbeiten)


    Beim Wechsel wurde auch nicht auf

    Zitat

    eine Schwachstelle der Wasserpumpe hingewiesen.


    Muss nicht, aber gute Werkstatt macht aber soetwas.

    Zitat


    Wo kann ich mich hinwenden oder gibt es eine Beschwerdestelle bei VW?


    Ja, ich glaube VOLKSWAGEN --- als Buchstaben in die TEL-TAstatur eingeben--- bin aber nicht sicher.

    Zitat

    Gibt es irgendwelche Angaben die mir vielleicht helfen könnten?


    Hier Punkt 2
    http://213.239.212.66/wiki/Zahnriemen_%28Problematik%29


    Ausserdem noch Problem 4 Schwingungsdämpfer anschauen.



    Gruss....dieter

  • Hallo Toni,
    ich würde mich gleich an einen guten KFZ-Anwalt wenden. Der ADAC z.B. hat eine Liste von Vertrags-Anwälten und Sachverständigen. Wichtig ist, dass der Anwalt auch wirklich was von KFZ-Mängeln versteht - nicht "bloß" Verkehrsrech. Ich hatte auch mal bei der Kammer nach der Schiedstelle gefragt. Die hatten aber in einem ähnlichne Fall abgelehnt ... . Vielleicht hast Du mehr glück.
    Je länger Du wartest oder mit der Firma sprichts, desto mehr "verwässerst" Du Deine Position. Du bis der Kunde und erwartest von der Firma die bestmögliche Beratung. Insofern kann ich den vorangegangenen Beiträgen nur zustimmmen. Die Wasserpumpe wird immer mit ausgetauscht. Bist Du rechtschutz versichert? Dann hast Du bis auf die Eigenbeteiligung von ca. 100EUR nichts zu verlieren... .

  • Hallo,


    meine Vorredner haben ja schon die wesentlichen Punkte genannt. Die Werkstatt stellt sich offenbar quer und hat Dich als Kunden in mündlichen Verhandlungen abgewiesen. Den Weg mußt Du jetzt als abgeschlossen betrachten.


    Bevor ich einen vielleicht teuren Anwalt beauftragen würde, sollte man noch schriftlich die Forderungen zusammenfassen und eine Frist zur Stellungnahme setzen. Das ganze vielleicht CC an VW oder die Geschäftsleitung des VW-Händlers.


    Folgende Postion solltest Du in etwa vertreten:
    - Fahrzeug ist ordnungsgemäß gewartet durch VAG
    - die Gefährdung der Zahnriemen durch defekte an Wasserpumpen ist bei allen VW Werkstätten bekannt, es existiert eine Liste gefährdeter Baureihen,(Todesliste)
    - es gehört zur guten Praxis bei VW, nach dem Stand der Technik auch die Wapu zu tauschen
    - in Folge unsachgemäßer Ausführung der Arbeiten (ohne Wapu Wechsel) ist nach 17tsd km ein Garantiefall eingetreten
    - du forderst die Beseitigung der Folgeschäden auf Kosten des Händlers
    - Frist zur Stellungnahme
    o.ä.
    Das ganze als Einschreiben schicken. Die Fälle wo die Leute vor Gericht behaupten solche Briefe nie erhalten zu haben sind legion.

  • Hi Toni,


    es giobt von VW interen Vorgaben, nach denen die WaPu beim ZR Mitzutauschen ist. Das ist Deiner Werkstatt bekannt, auch wenn sie es abstreitet.


    Die VW-Werkstätten unterliegenauch in Punkto Qualität der durchgeführten Arbeiten genauen und strengen VW-Vorgaben. Da sieht man es in WOB nicht gerne, wenn dagegen verstoßen wird.


    Gruß, taxman

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98

  • Hallo Toni,
    das mit dem Schaden ist bedauerlich und ärgelich.
    Andererseits hast Du ja eine Rechnung bekommen aus der ersichtlich ist, das die Wasserpumpe nicht erneuert wurde. Du bist wissentlich mit der alten Pumpe weitergefahren.
    Oder war Dir diese Problematik zum Zeitpunkt der Reparatur noch nicht bekannt, was ich mir schlecht vorstellen kann ?
    Ich drück Dir Daumen für die Durchsetzung Deiner Vorstellungen.
    Gruß Ulli - der das volle Programm beim T4 und beim Audi A6 alle 80tkm durchziehen läßt.

  • Moin,


    [...]

    Zitat

    also ich kenne diese Vorgabe nicht.Wann wurde die rausgegeben und in TPL
    oder wie ?


    Es gibt keine Vorgabe.
    Allerdings gab es mal für T4 auf der Todesliste ein paar Anweisungen für WaPu-Reparaturen; in erster Linie bezüglich Kulanz.