Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer

  • Hallo ich hoffe das ich es jetzt richtig schreibe,


    habe heute vom Finanzamt den kraftfahrzeugsteuer Bescheit bekommen, ihr könnt mir glauben es traf mir der Schlag.
    Also die Nachzahlung und die Vorauszahlung
    beläuft sich auf 2.300 Euro bis 15.11.2008


    Habe doch ein Cartago T4 2370cm Hubr.mit 78Ps.


    und ist eingetragen als Laut Fahrzeugbrief =


    SO.KFS Wohnm.üb.2,8 2105 /00
    s:93/59/EWG III


    15 / 2810
    16 / 143 / 1460
    so steht es drin.


    Was soll ich jetzt machen??
    Ich weis es nicht!!!!!
    bitte um Hilfe bin ganz fertig muss ich jetzt
    meinen geliebten Schiffsdiesel hergeben.
    In meinem ist doch alles drin Herd , Kühlschrank , Spüle, Abwasser u.s.w und mit Hubdach also Stehhöhe auch Bett oben und unten.


    viele Grüse Erhard

  • Hi,


    im Prinzip hättest du jetzt keinen neuen Thread aufmachen müssen!;-)


    So wie es aussieht,ist der Steuerbescheid falsch! Da du die Stehhöhe von 1,70m ja hast!!!:-)


    Also, den Steuerbescheid anfechten!!!!:-)

    Gruß Tobias Syncro eigene Bushistorie: (10/00-02/05)MV Classic VR6 MJ97 - (03/05-08/08) Caravelle LR TDI Syncro MJ01 - (05/08-08/08) Caravelle KR TDI GL MJ98 - (08/08-heute) Caravelle Business LR V6 MJ02


  • Hallo Tobias,
    und wie mache ich das?
    Danke dir im voraus, bin schon fast 70jahre und meinen geliebten Schiffsdiesel möchte ich doch nicht her geben.


    Gruss Erhard

  • Zitat

    Hallo ich hoffe das ich es jetzt richtig schreibe,


    habe heute vom Finanzamt den kraftfahrzeugsteuer Bescheit bekommen, ihr
    könnt mir glauben es traf mir der Schlag.
    Also die Nachzahlung und die Vorauszahlung



    Hej erhard,



    also dann würde ich Widerspruch einlegen gegen den Steuerbescheid und das Geld zurückbuchen lassen und Gegebenenfalls die Abbuchungserlaubnis widerrufen.


    Eigentlich sollte Finanzbehörde erst den Bescheid erlassen und den Betrag erst ein paar Tage später abbuchen.
    Egal jetzt.
    Der Steuerbescheid ist falsch und du musst ihn anfechten.


    In deinem Fahrzeugbrief scheint auch die Schlüsselnummer falsch angegeben zu sein.
    00 gibt es so nicht.
    [quote]
    Was soll ich jetzt machen??
    Ich weis es nicht!!!!!
    bitte um Hilfe bin ganz fertig muss ich jetzt
    meinen geliebten Schiffsdiesel hergeben.
    In meinem ist doch alles drin Herd , Kühlschrank , Spüle, Abwasser u.s.w
    und mit Hubdach also Stehhöhe auch Bett oben und unten.


    viele Grüse Erhard

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Zitat


    In deinem Fahrzeugbrief scheint auch die Schlüsselnummer falsch angegeben
    zu sein.
    00 gibt es so nicht


    Moin Fridi,


    das ist so nicht ganz richtig,Schlüsselnummer 00 haben so gut wie alle Fahrzeuge die ein Reimport sind oder von PKW auf LKW und wieder zum Womo umgeschlüsselt worden sind.Damals war die Schlüsselnummer bei Womo über 2,8 to ja unintressant.... deshalb haben einige die 00 behalten.

  • Hallo Erhard


    Als ich meinen Steuerbescheid für meinen Cali bekam, ergriff mich auch der blanke Horror.
    Mein Lösungsvorschlag aus eigener Erfahrung für dich:


    -Widerspruch beim Finanzamt einlegen, fristgerecht, um deine Rechte zu wahren. Hinweis geben, daß das Fahrzeug eine falsche Schlüsselnummer hat und durch das Aufstelldach die Stehhöhe größer als 1,70m ist.
    -Zum TÜV gehen mit allen Papieren und die richtige Schlüsselnummer erfragen. Die geben dir dann ein Gutachten. Denke dran, daß sie dir bestätigen, daß dein Cali schon immer diese Schlüsselnummer hätte haben müssen, also die aktuelle von Anfang an falsch war.
    -Zum Straßenverkehrsamt gehen und die alles eintragen lassen. Bekommst neue Papiere und sie müssen die richtige Schlüsselnummer dem Finanzamt mitteilen.
    -Persönlichen, telefonischen Kontakt mit dem Finanzamt herstellen, die Angelegenheit erklären und anbieten, den Wagen mit den neuen Papieren vorzustellen, um die Angelegenheit unbürokratisch zu reglen.
    -Rücknahme des Einspruchs anbieten, sofern ein neuer, richtiger Steuerbescheid vorliegt, die die richtige Nummer auch rückwirkend berücksichtigt.


    Alles sehr aufwendig, aber nicht unmöglich. Bei mir hat es so geklappt.
    Ich wünsche viel Erfolg.


    saludos
    skipper

  • Zitat

    Hallo Tobias,
    und wie mache ich das?
    Danke dir im voraus, bin schon fast 70jahre und meinen geliebten
    Schiffsdiesel möchte ich doch nicht her geben.


    Gruss Erhard


    Wenn du dir schriftlich nicht so sicher bist: Den Widerspruch kann man beim Finanzamt auch wie es so schön heißt: "zur Niederschrift" einlegen. Will heißen, du gehtst im Laufe der Woche persönlich dort hin und erklärst bei den Beamten deinen Widerspruch und gibts die Sachen an, die dir schon genannt worden sind, also falsche Schlüsselnummer und Stehhöhe (Hinweis darauf, dass der seit Erstzulassung schon die Stehhöhe hatte) und sagst, du reichst eine Kopie des geänderten Fahrzeugscheines und am besten ein Bild, vom Fahrzeug mit zu erkennenden Kennzeichen nach. Dann erledigst du die ganzen Sachen mit Tüv und Zulassungsstelle. Das Finanzamt wird dir dann wahrscheinlich einen Termin wegen Vorführung nennen. Bezügl. der hohen Nachzahlung: Beantrage die Stundung bis zur Klärung des Widerspruch.


    Schönen Sonntag noch


    Stefan

  • Hallo,


    hast ja schon viel erfahren. Ganz präzise solltest Du aber folgendes machen:


    1. Einspruch gegen den Bescheid einlegen und ein Bild von Deinem Auto mitschicken. Ggf. ist eine Vorführung erforderlich. Dann sollte zunächst mal die Steuer korrekt als WoMo berechnet werden.


    Falls Dein T4 einen Kat hat, gleich dazuschreiben, dass er S1 erfüllt und eine Briefkopie beilegen.


    Mit diesem Vorgehen sollte zunächst einmal die Steuer nach der neuen Gesetzgebung korrekt berechnet werden. Du musst nur das (nach)zahlen, was im neuen Bescheid steht.


    2. Allerdings ist der Fiskus der Meinung, die Steuer rückwirkend zum 1.1.2006 ändern zu können. Das ist vermutlich verfassungswidrig.


    Du musst also auch gegen den geänderten Steuerbescheid Einspruch einlegen. Einen Mustertext dazu findest Du auf http://www.reisemobil-union.de/. Damit fechtest Du die Rückwirkung an und beantragst die Aussetzung des Einspruchsverfahrens, bis die einschlägigen Musterverfahren geklärt sind. Über einen freiwilligen Spendenbeitrag zur Unterstützung des Musterverfahrens freut man sich dort. Alle weiteren Informationen findest Du auch unter www.camperline.de.


    Im Gegensatz zu Punkt 1. musst Du die rückwirkende Steuer erst einmal bezahlen. Du bekommst sie aber bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens zurück.


    Hoffe, das hilft. Viele Grüße


    Kai