Feinstaubplatte T4 Bj92 2.5i Schadstoffarm E, G-KAT 51

  • Hallo,


    datt Thema mit der Feinstaubplakette nervt langsam, jeder erzählt etwas
    anderes. Ich habe einen T4 Bj.92 2.5i mit nem G-KAT51 Automatik. Meine
    Emissionsschlüsselnummer lautet "03". Die einen sagen grüne Plakette geht
    klar, die anderen wollen mein KAT umrüsten, bis hin zu es geht garnicht.


    Was stimmt denn nun?


    Gibt es hier im Forum jemand der da mal ne klare Aussage treffen kann?



    Vielen Dank
    Dave

  • Zitat

    Hallo Benziner mit einem G-Kat (Euro 1) bekommen die grüne Plakette.


    Greez


    Matthias


    Danke für die Info, gibt es irgendwo nen GesetzesText dazu ? oder wissen die Mechaniker bei PitStop oder ATU darüber auch Bescheid? Wie sind da eure Erfahrung?


    In einer Werkstatt wollten se mir nen KaltstartRegelVentil verbauen bis se gemerkt haben das ich nen Automatik fahre. Manchmal glaub ich die wollen aus
    der Unwissenheit Kapital schlagen.

  • du kannst deinen T4 auf die Euro 2 Norm bringen, dann sparst du fast die Hälfte an Steuern im Jahr.
    Aber ich würde erst nach einem Mini Kat schauen ob es einen gibt, kosten 50-70 Euro, easy zum Eintragen und einfach zum einbauen, kann man selber machen.


    Greez


    Matthias

  • Wichtiger Hinweis für Schlüsselnummern 01, 02 und 77: Die Plakette muss noch warten:
    Bundestag und Bundesrat haben zwischenzeitlich der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" zugestimmt.
    Diese beinhaltet auch die Nachbesserung der Verordnung für Pkw mit geregeltem Katalysator nach „US-Norm". Demnach werden zukünftig auch G-Kat-Fahrzeuge, die die Anlage XXIII zur StVZO erfüllen (Emissions-Schlüsselnummer 01 und 02) sowie Fahrzeuge die mit G-Kat nachgerüstet wurden und die Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO erfüllen (Emissions-Schlüsselnummer 77), die grüne Plakette erhalten.
    Andere ältere G-Kat-Fahrzeuge, die nicht die Anlage XXIII oder die 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Ursache hierfür ist, dass z.B. die Anlagen XXIV und XXV der StVZO niedrigere Grenzwerte vorschreiben und im Gegensatz zur Anlage XXIII Dauerhaltbarkeitsvorschriften fehlen sowie kein Verdunstungsfilter vorgeschrieben wird.
    Die Änderungsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Hiermit ist voraussichtlich Ende Dezember 2007 zu rechnen.


    http://www.adac.de/Auto_Motorr…70301&SourcePageID=170287

  • Guckst du unter Dekra.de . Eifach Deine Schlüsselnummern eingeben und dann siehst du welche Plakette dir zusteht. Ist immer Aktuell.



    [quote]du kannst deinen T4 auf die Euro 2 Norm bringen, dann sparst du fast die
    Hälfte an Steuern im Jahr.
    Aber ich würde erst nach einem Mini Kat schauen ob es einen gibt, kosten
    50-70 Euro, easy zum Eintragen und einfach zum einbauen, kann man selber
    machen.


    Greez


    Matthias


  • zur "03" findet man bei der Dekra nix. Daher mein posting hier.

  • Wieso findest du nichts ? Ich sehe ein dickes rotes Kreuz. Heißt im Klartext Niente Plakettos.


    Lösung wurde schon oben gegeben entweder Microkat oder Twintec Kaltlaufregler.
    Ich für meine Sache würde den Kaltlaufregler vorziehen. Kostet bei mir incl. allen 207 Euro. (Incl. Regler, Einbau und neuer AU)



    Zitat


    dann


    zur "03" findet man bei der Dekra nix. Daher mein posting hier.

  • für diese Fahrzeuge gibt es eine Sonderregellung, daher ist das Ergebnis
    auf der DEKRA Seite nicht richtig. Wie schon geschrieben ein Kaltlaufregelventil kann in Zusammenhang mit einem Automatikgetriebe nicht
    verbaut werden.


    und da sind wir wieder beim alten Problem, jeder schreibt etwas anderes auch
    leider hier im T4-Forum. Leider ist dies meist nur halbwissen. Woher bekommt
    man den nun mal fachgerechte Informationen ohne übers Ohr gehauen zu werden?



    hmmm, Ernüchterung?!?!?!?



    zur "03" findet man bei der Dekra nix. Daher mein posting hier.

  • Zitat

    für diese Fahrzeuge gibt es eine Sonderregellung, daher ist das Ergebnis
    auf der DEKRA Seite nicht richtig. Wie schon geschrieben ein
    Kaltlaufregelventil kann in Zusammenhang mit einem Automatikgetriebe
    nicht
    verbaut werden.


    Zitat

    Hallo,


    datt Thema mit der Feinstaubplakette nervt langsam, jeder erzählt etwas
    anderes. Ich habe einen T4 Bj.92 2.5i mit nem G-KAT51 Automatik.



    Der Spzialist Reich & Sohn hat da was im Programm: (Text umformatiert)


    Allerdings:
    ****Nur für Fahrzeuge mit Aktivkohlefilter in der Tankbelüftung***


    Transporter T4 2,5 AAF/ACU 81KW Bj ab 11.90- Getriebe: Automatik
    Preis 266,-- incl. Einbau 348,--


    (Anm.: Das ist ein anderer Regler als der für Schaltgetriebe!)

    Fahrzeuge die als PKW oder Wohnmobile bis 2800kg zugelassen sind erhalten die EURO 2 Norm (Schl. Nr. 27).
    Fahrzeuge die als LKW oder Wohnmobil über 2800kg zugelassen sind erhalten die
    Schl. Nr. 0633.

    Plakette: Grün

    System: Elektron. Zusatzluftregler



    Screwdriver

  • Hallo Dave,


    ich meine mittlerweile gibt es von LRT einen Euro 2 Kat der auch für Automaten ohne Aktivkohlefilter zugelassen ist.
    Ob das bei dir passt (Schlüsselnummern etc)kannst du ja mal auf deren Homepage nachsehen oder anfragen. Kostet so alles in Allem über Kat Versand mit Eintragen unter 400.-.


    Das ist aus 3 Gründen interessant(falls ich das mit der Automatenkat überhaupt richtig im Kopf hab):


    1.: Dein Euro 1 Kat ist bei dem Baujahr warscheinlich sowieso hinüber, falls er noch nicht getauscht wurde. Also kann es beim Kaltlaufregler passieren, daß du trotzdem noch nen neuen Kat brauchst.
    2.: Steuerlich rund die Hälfte.
    3.: Einbau problemlos selber zu machen.


    MfG Thomas

  • Leute lasst gut sein . Wir haben doch nur alle Halbwissen.


    Dave , ich könnte dir die Art.Nr. des Ventils geben, aber da hier ja nichts für dich rüberkommt spar ich mir das.




    Zitat

    [quote]Wie schon geschrieben ein
    Kaltlaufregelventil kann in Zusammenhang mit einem Automatikgetriebe
    nicht
    verbaut werden.


    Stimmt so nicht. Euro 1 und ein Aktivkohlefilter genügt, dann geht es mit
    KLR auf Euro 2



    Stefan

  • für die Emissionsschlüsselnummer "03" ist ist irgendwie eine Gesetzeslücke entstanden, jedenfalls ist sie im Gesetz nicht erfasst. 01 und 02 wären unproblematisch.


    Wenn Du mit einem KLR aber eine bessere Schlüsselnummer bekommst, dann gibt es auch eine Plakette.


    Grüße


    Kai

  • Warum so kompliziert?
    Ein neuer Kat rein, kostet gleich wie ein KLR, ist in 15 Minuten erledigt, ASU machen, eintargen lassen und Du hast Euro II


    Ohne weitere Umbauten, Schläuche, Luftpumpen etc ..
    und egal ob vorher Euro 0 oder 1, nach Einbau Euro II (Ausnahme Automatic)


    _harry







    Zitat

    [quote]Wie schon geschrieben ein
    Kaltlaufregelventil kann in Zusammenhang mit einem Automatikgetriebe
    nicht
    verbaut werden.


    Stimmt so nicht. Euro 1 und ein Aktivkohlefilter genügt, dann geht es mit
    KLR auf Euro 2



    Stefan

    Rein informativ: Die Schulden von Heute sind die Steuern von Morgen Angenommen Du mußt Dich entscheiden: Freiheit oder Demokratie, was wählst Du?

  • Gerade les ich es .. Automatikgetriebe .. da bleibt nur der Einbau KLR.



    [quote]Warum so kompliziert?
    Ein neuer Kat rein, kostet gleich wie ein KLR, ist in 15 Minuten erledigt,
    ASU machen, eintargen lassen und Du hast Euro II


    Ohne weitere Umbauten, Schläuche, Luftpumpen etc ..
    und egal ob vorher Euro 0 oder 1, nach Einbau Euro II (Ausnahme
    Automatic)


    _harry

    Rein informativ: Die Schulden von Heute sind die Steuern von Morgen Angenommen Du mußt Dich entscheiden: Freiheit oder Demokratie, was wählst Du?