Unfreiwilliger "Crash-Test" in Kroatien mit ......

  • unangenehmen Folgen.
    Wir waren die letzte Woche im August und die erste im September mal in Kroatien um etwas auszuspannen.
    Nach 5 Tagen "Landbesichtigung" dann das, was man niemanden im Urlaub wünschen möchte:


    ein Paketdienst-Raser hatte es mit seinem Renault Master recht eilig und da diese Karre sowieso eine miserable Bremsanlage hat, krachte uns dieser mit noch ca. 40 Sachen ins Heck unseres T5 und schob uns noch recht heftig auf das vor uns rollende Fahrzeug eines Österreichers.


    Kinder waren auf der Rücksitzbank in Ihren Kindersitzen gut und sicher untergebracht, hatten aber beide einen kleinen Schock abbekommen und schrien mindestens eine halbe Stunde ohne dass wir sie hätten beruhigen können. Wir selbst haben den Unfall gut überstanden.


    Soweit so gut. Also Polizei angerufen, versteht natürlich keiner was. Es wird ein "englisch sprechender Kollege" vorbeigeschickt.
    Ich hab dann mal vorsorglich Bilder vom Unfallort gemacht. Bremsspur war ca. 11,7 mtr. lang und natürlich vom Heck unseres T5.


    Als der "englische" Polizist dann endlich nach ca. 1 Std. vor Ort war, kam ich mir erstmal vor, als hätte ich den Unfall verursacht. Alkoholtest, Überprüfung des Führerscheins, Prüfung ob Warndreieck (hatte ich ja aufgestellt und gleichzeitig die Warnwest angelegt), Warnweste und Verbandskasten an Bord sind, Reifenprofil überprüft, Überprüfung ob die Lichtanlage funktioniert, es wurde gefragt, ob wir und die Kinder angeschnallt waren usw. usw.
    Auf meine Anmerkung, dass "dieser" Herr den Unfall verursacht hat, erntete ich einen mehr als bösen Blick des Polizisten.


    Dann musste ich den Unfallhergang schildern und gab eben an, dass der Wagen vor mir wegen einem Hund auf der Fahrbahn abbremste und wir nur noch im Schritttempo an diesem Hund vorbeirollten, als der Transporter hinten reinkrachte.


    Daraufhin nahm sich der Polizist den Österreicher vor und fragte diesen nach kurzem Hin und Her, warum er noch hier sei, ihm sei schließlich kein Schaden entstanden (Hääääääh???). Die Kratzer in der Stoßstange des österreichischen BMW´s sowie der Schaden an unserem Fahrzeug an der Frontstoßstange ignorierte dieser Polizist völlig und schickte den Österreicher mit energischer Aufforderung weg.


    Glücklicherweise hatten wir uns aber bereits die Kontaktdaten des Österreichers notiert.


    Anschließend Aufnahme des Unfalls und dann wurden auch wir weggeschickt.


    Durch die Konstruktions unserer Sitz-Liegebank war es glücklicherweise möglich, an das verstaute im Kofferraum von vorne unter der Bank hindurch heranzukommen. Die Heckklappe war nämlich so stark verformt, dass kein Öffnen mehr möglich war. Der komplette Innenausbau hat den Crash ebenfalls schadlos überstanden, kein Ausreisen von irgendeinem Möbelteil. Naja, der Fahrradträger war von der Heckklappe abgerissen und nur noch Aluschrott, wir hatten die Räder nicht mitgenommen.


    Als wir dann wieder zuhause waren, haben wir einen Gutachter eingeschaltet und dann das ganze vorliegende Dokumentenzugs zu einer deutsch sprechenden Anwaltskanzlei über die ARAG nach Zagreb geschickt.
    Kostenvoranschlag: über € 13.000,00 ohne Leihwagen. Das war am 15.09.2007.
    Bis heute hat die gegnerische Versicherung sich zu der Sache nur soweit geäußert dass diese uns einen Gegenvorschlag unterbreiten will, welcher aber nicht höher als € 3.000,00 sein wird.


    WIE BITTE????


    Die beauftragte Anwaltskanzlei meinte dazu nur, es wird nach kroatischem Recht abgewickelt und es wird dadurch auch wesentlich länger dauern als wir das hier in Deutschland gewohnt sein dürften. Die Kanzlei sprach dabei von einem Zeitraum von mindestens 15 Monaten wenn nicht mehr. Ein Gegenangebot darf die Versicherung unterbreiten und muss sich dabei auch nicht an die tatsächlichen Kosten für eine Schadensbehebung halten. Ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur wird generell abgelehnt.


    Momentan sieht es so aus:
    WIR SIND DIE GESCHÄDIGTEN, werden aber auf vielen Kosten sitzen bleiben:
    z.B. die Wertminderung, welche bereits von der Leasing eingefordert wird.
    z.B. die tatsächlich anfallenden Kosten für eine fachgerechte Reparatur
    z.B. die Gutachterkosten
    z.B. Aufwandkosten
    usw.


    Und so eine "Bananenrepublik" steht auf der Liste der Beitrittsstaaten in die EU????


    Der original Polizeibericht zu diesem Unfall liegt bis heute weder der betreibenden Anwaltskanzlei noch der gegnerischen Versicherung vor !!!


    Mir hat es jedenfalls gezeigt, dass es das wichtigste an einem Urlaub ist, ohne Schaden für Leib und Auto wieder nach Hause zu kommen.


    Noch eine Anmerkung zu dem Schaden selbst: Die D-Säule auf der Fahrerseite ist 2 cm !!! nach vorne geschoben worden, der Schlossträger ist in sich völlig verdreht, so gut hält der Schließhaken. Die Heckklappe ist völlig Schrott, voll verknittert, aber die Scheibe hatte gehalten. Wie gesagt, Schadenssumme über € 13.000,00 davon reiner Schaden über € 10.500,00 netto.


    Noch Werbung in eigener Sache:
    Nicht auszudenken wäre allerdings, was passiert wäre, wenn eine Sitz-Liegebank im Fahrzeug montiert gewesen wäre, bei welcher das Heckteil nur lose hinter der Rückenlehne im Fahrzeug steht und keinerlei Befestigung zur Karosserie hat, wie dies bei manchen Modellen von Mitbewerbern auf dem Markt üblich ist. Daraus können wir für uns zumindest feststellen, dass unser Bestreben, mit unseren Ein-, Aus-, und Umbauten für unsere Kunden immer auf Nummer sicher zu gehen, sich in solch einem Fall schon voll und ganz auszahlt.
    Wir haben trotz schon früher erfolgreich bestandener ECE-Prüfungen nach diesem Erlebnis jetzt erst Recht ein gutes und ruhiges Gewissen.
    Wir werden die Bilder dieses Unfalls demnächst auch auf unserer Homepage öffentlich machen.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

  • Hallo Dietmar,


    "schön" wieder was von Dir zu lesen....wenn auch mit einer unschönen Meldung. Freut mich, dass die Zwerge und Ihr den Mist gesundheitlich gut überstanden habt!! Der Rest klärt sich auf irgendeine Art und Weise schon - hauptsache Arme und Beine sind noch dran.


    Und nächstes Mal macht Ihr einfach Urlaub an der Ostsee.... ;)


    Bis die Tage
    Sequal

  • Zitat

    Und so eine "Bananenrepublik" steht auf der Liste der Beitrittsstaaten in
    die EU????


    ja es ist immer wieder erschreckend, mit welch unterschiedlichem maß innerhalb der EU gemesssen wird!


    aber nichtsdestotrotz: gut, dass wenigstens euch nichts ernstes passiert ist!


    das ganze "trara" ist natürlich ärgerlich und vor allem: vollkommen unnötig! ich hoffe für euch, dass auch das noch gut ausgeht.



    mal 'ne frage an die versicherungsprofis: kommt in solchen fällen nicht eine vollkasko auf? (sofern vorhanden) ... diese übernimmt zunächst den schaden und klagt ihn beim gegner ein - auch international. so habe ich es mal gehört ... kann aber auch "unsinn" sein ... oder war das irgendeine spezielle zusatzversicherung?

  • Denke mal dass da noch große Problem auf dich zukommen, ich hoffe, du hast eine gute Rechtsschutzversicherung bzw. eine Vollkasko.


  • Haaaloo


    Ihr dürft nicht immer den Urlaub an der Ostsee empfehlen, da ist es mittlerweile brechend voll:-D -- also fahrt wo anders hin äähm Holland? Belgien? Mitlerweile muß ich an der Ostsee auf dem Cämpingplatz reservieren


    P.S.: zum eigendlichen Thema habe ich nix zusagen, außer gut das alle wohlauf
    sind, was vielleicht ja auch an der "deutschen Wertarbeit" liegt und damit die Rückbank gehalten hat.


  • Hallo und schön das es Euch gut geht,


    von berufswegen her (Rettungsdienst) weiß ich wie schwer Verletzungen sein können, auch und grade bei Unfällen mit vermeintlich relativ niedrigen Geschwindigkeiten. Seid froh das nichts passiert ist, das ist das Wichtigste überhaupt.
    Mir haben sie mal beim Anheben des Oberdecks auf der Fähre nach Korsika mein Mopped in der Rumpf der Fähre gedrückt, sah wild aus, war aber letzlich nur der Spiegel wirklich kaputt. 3seitige Unfallaufnahme noch auf der Fähre, diverse Telefonate noch im Urlaub, 5 Briefe an die Versicherung der Fährgesellschaft in Italien (Danke Sebastian fürs Übersetzen!!!), nur Quälerei, habe dann den Sch... Spiegel gekauft und der elenden Versicherung die 70 DM (!!) geschenkt, aber bei deinem Schaden würde ich da schon alles versuchen, drück Dir die Daumen. Habe damals mit einem Fachanwalt für Versicherungen Kontakt gehabt, vielleicht hab ich die Nummer noch irgendwo rumfliegen, wenn Du Interesse hast... meld' Dich einfach.


    Gruß Jan

  • Zitat

    mal 'ne frage an die versicherungsprofis: kommt in solchen fällen nicht
    eine vollkasko auf? (sofern vorhanden) ... diese übernimmt zunächst den
    schaden und klagt ihn beim gegner ein - auch international. so habe ich es
    mal gehört ... kann aber auch "unsinn" sein ... oder war das irgendeine
    spezielle zusatzversicherung?


    Hallo,


    ich bin jetzt nun kein "Profi" (der würde ja nur 'ne Versicherung verkaufen wollen!), aber ich bin gerade dabei, für mein demnächst zu versicherndes WoMo eine passende Versicherung zu finden. Von daher bin wenigstens "hart am Wind".


    Die Versicherungsbedingungen sind nun einmal das A + O, also bitte erst einmal einen Blick in die der Police angefügten "Werke" tätigen.


    Bei Teilkasko ist wohl Warten angesagt, da ja die gegnerische Haftpflicht aufkommen müsste (nur die Rückleuchten würden als Glasschaden bei TK ersetzt werden, ist aber wohl unter der Grenze des Selbstbehalts) ... und da gibt es sogar in der "Alt"-EU enorme Unterschiede.
    Oder ist unser Nachbarland Frankreich als "Bananenrepublik" einzustufen? Naja, immerhin produziert man auf deren Staatsgebiet tatsächlich Bananen, im Gegensatz zur BRD ... :hungry:


    Es gab/gibt außerdem z.B. Versicherungen, bei denen selbst eine "Vollkasko" nur Augenwischerei war/ist, da gemäß möglicher "Selbstverschuldung" Abstriche gemacht wurden/werden.
    Ansonsten sollte die VK alles zahlen, die Haftpflichtansprüche gegnüber dem 'Kurier' kann sie ja ggfs. in Kroatien geltend machen ...


    Ohne eigene Erfahrung zu haben, empfehle ich nach meinem momentanen Wissensstand den Zusatz "Abrechnung von Auslandsschäden wie bei innerdeutschem Schaden" oder so ähnlich (üblicherweise nur in Verbindung mit VK). Manchmal im Tarif eingeschlossen, manchmal gegen moderate Gebühr mitversicherbar (evtl. zusammen mit einer Art Schutzbrief).


    In jedem Falle bitte die Versicherer (egal ob Makler oder Gesellschaft direkt) dazu zwingen, verbindliche(!!) Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss durchzureichen! :ok:
    Ist tatsächlich kein durchgängiger Usus! :(


    Das nutzt unserem betroffenen Mobil-Man (*nachfühl* da ich selbst zwei Sprösslinge habe) leider gar nix, aber vielleicht hilft's dem einen oder anderen weiter ...


    Gruß
    Ernest

  • Im Rahmen der Vollkaskoversicherung bieten manche Gesellschaften (Ich bin bei der Victoria versichert) tatsächlich eine Abwicklung über diese ab, als handele es sich um einen fremdverursachten, unverschuldeten Unfall. Das heißt, es werden sämtliche Leistungen erbracht, die einem auch im eigenen Land zustehen!

  • Zitat


    Und so eine "Bananenrepublik" steht auf der Liste der Beitrittsstaaten in
    die EU????


    Servus MobilMan,


    kann Deinen Ärger gut nachvollziehen, mir ginge es genauso (und ich bin auch son auf Auslandsunfallschäden sitzen geblieben, wenn auch in geringerer Höhe).


    Der EuGH (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) hat diese Woche ein interessantes Urteil veröffentlicht - wäre Kroatien bereits Mitglied würde es Dir evtl. helfen - das gut in diesen Zusammenhang passt, und weitreichende Folgen haben könnte! einschließlich des sog "forum shopping":
    Achtung: Dieses Urteil betrifft nur den Gerichtstand, NICHT das anwendbare Recht.



    Ich kopiere hier aus der Pressemitteilung des EuGH von gestern:


    Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den
    Gerichtshof nicht bindet.

    "PRESSEMITTEILUNG Nr. 92/07
    13. Dezember 2007
    Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-463/06
    FBTO Schadeverzekeringen NV / Jack Odenbreit
    DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES EINE UNMITTELBARE KLAGE GEGEN DEN VERSICHERER DES UNFALLVERURSACHERS ERHEBEN
    Das Gemeinschaftsrecht macht dieses Recht allein von den Voraussetzungen abhängig, dass der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ansässig ist und dass das nationale Recht die Möglichkeit einer unmittelbaren Klage kennt.
    Der in Deutschland lebende Jack Odenbreit erlitt in den Niederlanden einen Verkehrsunfall. Vor dem Gericht des Ortes seines Wohnsitzes erhob er eine unmittelbare Klage gegen die Versicherungsgesellschaft des Verantwortlichen, die FBTO Schadeverzekeringen NV. Dieses Gericht erklärte sich für nicht zuständig für die Entscheidung des Rechtsstreits zwischen dem Kläger und dem in den Niederlanden ansässigen Versicherer und wies die Klage daher als unzulässig ab.
    Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts zugunsten des Geschädigten legte der Versicherer Revision beim Bundesgerichtshof ein. Dieser hat dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Geschädigte aufgrund der Gemeinschaftsverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer vor dem Gericht des Ortes erheben kann, an dem er wohnt.
    Der Gerichtshof bejaht diese Frage und legt die Verordnung dahin aus, dass sie Personen, die einen Verkehrsunfall erlitten haben, die Befugnis zuerkennt, den Versicherer vor dem Gericht des Ortes ihres eigenen Wohnsitzes zu verklagen.
    Er stellt fest, dass der günstigere Schutz, der den in Versicherungsrechtsstreitigkeiten als schwächer angesehenen Parteien durch die Verordnung gewährt wird, auf den durch einen Unfall Geschädigten auszudehnen ist. Außerdem hat die Verordnung diesen Schutz im Verhältnis zu dem Schutz, der im Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgesehen ist, verstärkt.
    Diese Auslegung wird auch durch den Wortlaut der Richtlinie über die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung bestätigt, in deren Erwägungsgründen auf das Recht des Geschädigten hingewiesen wird, vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage gegen den Versicherer zu erheben.
    Infolgedessen hat der Gerichtshof entschieden, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche Klage zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig ist.
    Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den
    Gerichtshof nicht bindet.

    Vollständigen Wortlaut des Urteils auf der Internetseite des Gerichtshofs:
    http://curia.europa.eu/jurisp/…echercher&numaff=C-463/06
    "

  • ............und ich sach noch: Fa blosz nich mit den Bus nach Kraozien. Dat gipt nur Ärga. Lass ihn da wo är hingehöhrt. Auf unsere gute altdeutsche Strasze. Wenn da der Paul vonne DHL mit sein Sprinter Dir im Stress auffe Karre knallt gibbtet wenichstens odentlich Tattas. Wennse dich auf nix verlassen kanns, dann aber doch auffe Värsicherungen hierzulande. Und unsere Politessen, ach ne, Bullizisten (die heißen so, weil sie uns mögen mit unsere Bussis) schreinben auch alles schön auf. Und den kleinen Obulus für dat Knöllchen nehm wa da gerne in Kauf. Is ja fürn gutn Zweck.


    In diesem Sinne, Frohe Festtage, viel Erfolg und guten Rutsch mit einem hoffentlich wieder gut reparierten T5.


    Ich :P