Hallo Leute,
ich bin immer noch auf dem Weg, meinem Auto eine grüne Plakette zu verpassen.
Richtig ist: mein T4 ist ACV, Schl.-Nr.210533, und ein WOMO Über 2,8 TO
Wenn ich ablaste, erhalte ich die alte Schl.-Nr. 27 zurück. Diese steht im Brief. Die Nr. 96/69/EG1 steht auch im Brief. Nach dem Ablasten wäre mein Fahrzeug wieder ein PKW, wenn ich es richtig verstehe.
So, und nun kommt folgender Satz ins Spiel:
Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2.500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM1 einhalten, darf dagegen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt im Allgemeinen für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und einer zGG von bis zu 2.500 kg
Meine Fragen:
1. Woher bekomme ich den Nachweis, das die Anforderung der Stufe PM1 der Anlage XXVI StVZO erfüllt wird?
2. Gilt diese Sonderregelung NUR für Fahrzeuge mit mehr als 6 Sitzplätzen und einer zGG von bis zu 2.500 kg?
Bitte um Unterstützung.
Vielen Dank,
Rüdiger