leidige Plakettenfrage: Bitte diesen Satz interpretieren

  • Hallo Leute,


    ich bin immer noch auf dem Weg, meinem Auto eine grüne Plakette zu verpassen.


    Richtig ist: mein T4 ist ACV, Schl.-Nr.210533, und ein WOMO Über 2,8 TO


    Wenn ich ablaste, erhalte ich die alte Schl.-Nr. 27 zurück. Diese steht im Brief. Die Nr. 96/69/EG1 steht auch im Brief. Nach dem Ablasten wäre mein Fahrzeug wieder ein PKW, wenn ich es richtig verstehe.


    So, und nun kommt folgender Satz ins Spiel:


    Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2.500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzu­teilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
    Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM1 einhalten, darf dage­gen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt im Allgemeinen für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und einer zGG von bis zu 2.500 kg


    Meine Fragen:


    1. Woher bekomme ich den Nachweis, das die Anforderung der Stufe PM1 der Anlage XXVI StVZO erfüllt wird?


    2. Gilt diese Sonderregelung NUR für Fahrzeuge mit mehr als 6 Sitzplätzen und einer zGG von bis zu 2.500 kg?



    Bitte um Unterstützung.


    Vielen Dank,
    Rüdiger

    viele Grüße aus dem schönen Schleswig-Holstein von Rüdiger

  • Schrib an VW und frage nach ..


    Die Regelung bezieht sich auf eine Zulassung durch den Hersteller beim Abgastest in der Klasse "leichter LKW" ..


    _harry



    [quote]Hallo Leute,


    ich bin immer noch auf dem Weg, meinem Auto eine grüne Plakette zu
    verpassen.


    Richtig ist: mein T4 ist ACV, Schl.-Nr.210533, und ein WOMO Über 2,8 TO


    Wenn ich ablaste, erhalte ich die alte Schl.-Nr. 27 zurück. Diese steht im
    Brief. Die Nr. 96/69/EG1 steht auch im Brief. Nach dem Ablasten wäre mein
    Fahrzeug wieder ein PKW, wenn ich es richtig verstehe.


    So, und nun kommt folgender Satz ins Spiel:


    Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG
    I" mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2.500 kg ist nach
    Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette
    zuzu­teilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die
    Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
    Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die
    Anforderungen der Stufe PM1 einhalten, darf dage­gen nur eine gelbe
    Plakette zugeteilt werden. Dies gilt im Allgemeinen für Pkw mit mehr als 6
    Sitzplätzen und einer zGG von bis zu 2.500 kg


    Meine Fragen:


    1. Woher bekomme ich den Nachweis, das die Anforderung der Stufe PM1 der
    Anlage XXVI StVZO erfüllt wird?


    2. Gilt diese Sonderregelung NUR für Fahrzeuge mit mehr als 6 Sitzplätzen
    und einer zGG von bis zu 2.500 kg?



    Bitte um Unterstützung.


    Vielen Dank,
    Rüdiger

    Rein informativ: Die Schulden von Heute sind die Steuern von Morgen Angenommen Du mußt Dich entscheiden: Freiheit oder Demokratie, was wählst Du?

  • 2.1.3 Stufe PM 1, wenn


    a) sie den Anforderungen des § 47 Abs. 3 Nr. 3, 4, 5, 6 oder 7 entsprechen, in den Fahrzeugpapieren nicht bereits als schadstoffarm D3 oder D4 beschrieben sind oder


    b) sie bei einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 500 kg den Anforderungen des § 47 Abs. 3 Nr. 8, 9, 10, 11, 12 oder 13 entsprechen und dabei nur die Grenzwerte nach Zeile A für die Gruppen II oder III der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I eingehalten werden


    und mit einem nach Nummer 6.2.3 genehmigten Partikelminderungssystem ausgerüstet worden sind und das sicherstellt, dass der Grenzwert für die Partikelmasse von 0,050g/km nicht überschritten wird;


    http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34311.htm



    gruss...dieter


  • Nein, dein WoMo wird durch ablasten alleine noch kein PKW. Dazu muss es zum **PKW** umgewidmet werden und damit sind dann entsprechende Beiträge zur KFZ-Versicherung zu entrichten und die KFZ-Steuer wird dann auch nach der PKW-Tabelle berechnet.



    Das ist praktisch nur mit einem Russpartikelfilter zu erreichen.
    Ob es für dein FZ überhaupt einen RPF gibt ist zu recherchieren.
    Förderung gibt es dann auch nur(!) bei PKW-Zulassung.



    Frag den TÜV/ Dekra/ GTÜ deines geringsten Misstrauens.


    Zitat


    2. Gilt diese Sonderregelung NUR für Fahrzeuge mit mehr als 6 Sitzplätzen
    und einer zGG von bis zu 2.500 kg?


    Sonderregelung?
    PKW mit einen zGG bis 2500kg *und* mehr als 6 Sitzplätzen können grundsätzlich nur die gelbe Plakette erhalten.
    So will es der Gesetzgeber(Punkt)



    Viel Glück!
    Screwdriver


  • Nein, sondern ein WoMo < 2,8t. Die Schlüsselnummer ist für PKW (Gewicht egal) und WoMo < 2,8t gleich. Er bleibt erstmal WoMo mit neuem "leichtem" Schlüssel.



    Nur wenn Du einen RPF einbaust, der die PM 1 hat. Dann hast Du den Nachweis.


    Zitat


    2. Gilt diese Sonderregelung NUR für Fahrzeuge mit mehr als 6 Sitzplätzen
    und einer zGG von bis zu 2.500 kg?


    Sonderregelung nicht bis zu 2.500kg sonder über 2500kg.
    Damit wird gewährleistet, dass es sich um "schwere PKWs" handelt.
    Eben halt T4.


    Zitat

    Bitte um Unterstützung.


    Vielen Dank,
    Rüdiger



    Grüße
    Klaus-TDI

  • Hallo,


    Zitat


    Sonderregelung?
    PKW mit einen zGG bis 2500kg *und* mehr als 6 Sitzplätzen können
    grundsätzlich nur die gelbe Plakette erhalten.
    So will es der Gesetzgeber(Punkt)


    »


    Äh, wieso hab ich für meinen Benziner dann ne grüne beim Strassenverkehrsamt
    bekommen? ( Multivan 7 Sitzer zGG glaub ich 2.8T)


    Zitat


    Viel Glück!
    Screwdriver


    Grüsse,


    Burgy.


  • Weil es ein Benziner ist. Die o.g. Regelung betrifft nur den Diesel-ACV-alt.


    Zitat

    Grüsse,


    Burgy.


    Grüße
    Klaus-TDI

  • Hallo Leute,


    sorry, das ich mich jetzt erst melde. Ich will nicht verpassen Euch zu danken für die vielen Tipps und Hinweise.


    Viele Grüße und frohes Weihnachtsfest
    Rüdiger

    viele Grüße aus dem schönen Schleswig-Holstein von Rüdiger