Feinstaubplakette California 99ACV 75KW ??

  • Hallo zusammen,
    nachdem ich vom Finanzamt den vorläufigen Steuerbescheid mit Einstufung als Wohnmobil habe, will ich mich jetzt um die Plakette kümmern.
    Ausgangslage: 99er T4 California mit Aufstelldach, Diesel ACV (75KW),
    1.Erstzulassung Original VW PKW mit Schlüsselnummer 0102(27).
    2.2000 Auflastung 2810 kg gleiche Schlüsselnummer (ohne bauliche Änderungen).
    3.2003 Sonderkfz Wohnmobil über 2,8t. Schlüsselnumer Brief durch Dekra 2105(27). Anhängelast 2500 kg mit Zuggewicht 5000 kg. Seit dem bei der Zulassungsstelle 2105(00), da (27) nicht über 2,8t vergeben wird.


    Bis zur Steuerumstellung hat mich das auch nicht gestört, da vorher Besteuerung nach Gewicht angewendet wurde. Mit der momentanen Eintragung im Fahrzeugschein 2105(00) bekomme ich keine Plakette, obwohl im Brief 2105(27) steht und das Fahrzeug abgastechnisch wie das Original EURO 2 hat.
    Nun zu meiner Frage:
    Soweit ich die Sachlage interpretiere, müßte mit Ablastung auf die originalen 2800 KG ZgG die Schlüsselnumer 2105(27) wieder anzuwenden sein und damit die rote Plakette zu erzielen sein.
    Kann dies jemand bestätigen oder hat einen anderen Vorschlag??
    Eine sinnvolle Abgasnachrüstung ist für den Motor auch nicht in Sicht, oder?
    mfg Peter:-)


  • Richtig wäre 210533 gewesen.


    Zitat

    Bis zur Steuerumstellung hat mich das auch nicht gestört, da vorher
    Besteuerung nach Gewicht angewendet wurde. Mit der momentanen Eintragung
    im Fahrzeugschein 2105(00) bekomme ich keine Plakette, obwohl im Brief
    2105(27) steht und das Fahrzeug abgastechnisch wie das Original EURO 2
    hat.


    210527 wäre ja auch falsch.


    Zitat

    Nun zu meiner Frage:
    Soweit ich die Sachlage interpretiere, müßte mit Ablastung auf die
    originalen 2800 KG ZgG die Schlüsselnumer 2105(27) wieder anzuwenden sein
    und damit die rote Plakette zu erzielen sein.


    Nein, Ablasten würde statt 210533 => 160527 bedeuten. Rote Plakette ja.


    Zitat

    Kann dies jemand bestätigen oder hat einen anderen Vorschlag??
    Eine sinnvolle Abgasnachrüstung ist für den Motor auch nicht in Sicht,
    oder?


    Warum nicht, in den Nachrüstlisten bedeutet 160527 = 010227 = 0427.
    Durch die Nachrüstung würde der ACV von ROT direkt auf GRÜN katapultiert. :D


    Zitat

    mfg Peter:-)


    Grüße
    Klaus-TDI

  • Zitat


    Warum nicht, in den Nachrüstlisten bedeutet 160527 = 010227 = 0427.
    Durch die Nachrüstung würde der ACV von ROT direkt auf GRÜN katapultiert.
    :D


    WoMo über 2,8t bekommt (von 2,5t für andere FZ abweichend) die 06(27?).


    Screwi

  • Zitat


    Warum nicht, in den Nachrüstlisten bedeutet 160527 = 010227 = 0427.
    Durch die Nachrüstung würde der ACV von ROT direkt auf GRÜN katapultiert.
    :D


    Laut Wiki klappt der Sprung über die gelb bei WoMo-Zulassung nicht.
    Oder habe ich was falsch verstanden?


    KlausCC

  • Zitat


    Hej Klaus.



    Zitat

    Laut Wiki klappt der Sprung über die gelb bei WoMo-Zulassung nicht.


    Nein, klappt nicht.


    Zitat

    Oder habe ich was falsch verstanden?


    Nein




    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)



  • Das dürfte die "Lücke" sein.
    Offiziell spricht das Gesetz vom PKW.
    PKW gibt es aber in der Plakettenverordnung nicht.
    Sondern M1 oder N.


    Für den PKW = M1 gilt die Regel.
    Ein WoMo < 2,8t ist eben auch M1 (Plakettentabellarisch).
    Und die Schlüsselnummer für den ACV im PKW und im WoMo < 2,8t = 0427, also ebenfalls gleich.


    Ergo: Beide Fahrzeugtypen (PKW und WoMo < 2,8t) sind plakettentechnisch (M1) gleich.
    Somit sollte die Sonderregel auch für die leichten WoMos gelten.
    Jedenfalls konnte ich noch keine explizite Ausnahmeformulierung erkennen.
    Wenn WoMos < 2,8t ausgeschlossen sind, dann bitte die rechtliche Quelle hier posten.
    Möglich ist bei der derzeitigen Politk ja alles, Adenauer.


    Grüße
    Klaus-TDI


    Und bitte die schweren WoMos aus dem Spiel lassen, dort gilt die ROT+DPF=GRÜN-Regel (derzeit) sicher nicht.

  • Zitat

    Deswegen die '27' mit Fragezeichen.
    Aber WoMo über 2,8t ist immer die 06xx.


    Screwi


    Richtig, aber was wollte Peter wissen:


    Nun zu meiner Frage:
    Soweit ich die Sachlage interpretiere, müßte mit Ablastung auf die originalen 2800 KG ZgG die Schlüsselnumer 2105(27) wieder anzuwenden sein und damit die rote Plakette zu erzielen sein.
    Kann dies jemand bestätigen oder hat einen anderen Vorschlag??


    Wie wäre Deine Antwort ?
    Irgendwas mit 06XX ?
    Wohl kaum. Zudem hat er einen alten Schein vor Augen. Da gibt es schon gar kein 06XX.


    Er möchte Infos über die Ablastung, die Schlüsselnummeränderung und deren Auswirkungen auf die Plakettenzuteilung.
    Weniger theoretische Diskussionen über elementare Grundlagen, die jetzt eh schon (fast) jeder weiß.


    Gib ihm eine Antwort auf seine Frage und Du hast geholfen.
    Und dann vergleiche mit meiner Antwort.


    Grüße
    Klaus-TDI

  • Hallo Klaus,
    Danke für die Informationen. Zu Deinen Angaben habe ich noch Fragen:


    Zitat

    Richtig wäre 210533 gewesen.


    (33) ist doch ein Schlüssel für EURO 3 oder sogar 4 für PKW. Wie soll diese auf diesen Fahrzeugtyp anwendbar sein?


    Zitat

    Nein, Ablasten würde statt 210533 => 160527 bedeuten. Rote Plakette ja.


    Mit Ablasten wird aus dem 2105 ein 1605 und damit wieder die (27) anwendbar. => zumindest rote Plakette.
    Dies würde bedeuten, dass ich einen neuem Fahrzeugbrief erhalten würde mit dem neuen Schlüssel xx27. Kann ich diese Umschlüsselung auf das neue System irgendwo einsehen?? Welches xx wäre richtig?


    Zitat

    Warum nicht, in den Nachrüstlisten bedeutet 160527 = 010227 = 0427.
    Durch die Nachrüstung würde der ACV von ROT direkt auf GRÜN katapultiert.


    Zur Zeit gibt es zu dieser wohl eher theoretischen Umrüstung keinen praktischen Ansatz, oder?


    Das Ganze wird ja wohl auf einen neuen Fahrzeugbrief hinauslaufen. Mit der Zulassungsstelle zu diskutieren, macht wohl keinen Sinn. Also muss ich mir bei Tüv oder Dekra einen Fachmann suchen.


    mfg Peter:-)

  • Zitat

    Hallo Klaus,
    Danke für die Informationen. Zu Deinen Angaben habe ich noch Fragen:



    (33) ist doch ein Schlüssel für EURO 3 oder sogar 4 für PKW. Wie soll
    diese auf diesen Fahrzeugtyp anwendbar sein?


    Falsche Tabelle - beim Diesel bleiben.


    Richtig. 160527 = ROT
    Neues System: 0427


    Zitat


    katapultiert.
    Zur Zeit gibt es zu dieser wohl eher theoretischen Umrüstung keinen
    praktischen Ansatz, oder?


    Doch, ablasten = Schlüsselnummeränderung auf 0427.
    Dann frag bei Oberland Mangold nach dem DPF für 0427.
    Und dann frag nach 0427 und WoMo <2,8t.
    Die Antwort sollte die gleiche sein.


    Zitat

    Das Ganze wird ja wohl auf einen neuen Fahrzeugbrief hinauslaufen. Mit der
    Zulassungsstelle zu diskutieren, macht wohl keinen Sinn. Also muss ich mir
    bei Tüv oder Dekra einen Fachmann suchen.


    Sollte nicht so schwer werden, wie Du jetzt denkst. :D


    Zitat

    mfg Peter:-)


    Grüße
    Klaus-TDI