Wer nutzt seinen T4 z.B. gewerblich 70% / privat 30%?

  • Moin,
    mein Steuerberater empfahl mir eine "steuerliche Splittung", da ich meinen T4 sowohl privat als auch gewerblich nutze. In der Tat erledige ich viele Dinge wie Transport, Besorgungen und Kundenbesuche mit meiner Dicken Bertha, andererseits fahre ich auch mit Ihr in den Urlaub ...
    Ich betreibe ein Gewerbe und möchte meine geschäftlichen Ausgaben auch steuerlich berücksichtigt sehen (logo).
    - spielt die Einordung "PKW" oder "LKW" da eine Rolle?
    - das ein Fahrtenbuch geführt werden muss ist klar
    Wie macht ihr das? Danke für Antworten ...
    Gruß aus`m Moloch
    bj. berlin

  • Zitat

    - das ein Fahrtenbuch geführt werden muss ist klar
    Wie macht ihr das? Danke für Antworten ...


    Bei mir ist der T4 ein So. KFZ Reparatur-FZ mit 2, wahlweise 3 Sitzplätzen.
    Besteuerung und Versicherung wie LKW.
    Aufgrund der "besonderen" Ausrüstung und vor allem weil meine Frau einen weiteren "privaten" PKW hat ist die 100%ige Anerkennung aller FZ-Kosten als Betriebskosten kein Problem.
    Ein Fahrtenbuch brauche ich deshalb nicht führen.
    So weit ich weiss hat Deine Partnerin auch einen PKW...
    Da sollte mindestens 80/20 drin sein.
    Das Finanzamt lässt mit sich handeln wenn man darlegt, dass der Nachweis per Fahrtenbuch einen noch geringeren Anteil an Privatnutzung ausweist und dies ggf. über ein halbes Jahr "beweist". Du glaubst ja gar nicht wo überall in Europa berufliche Dinge zu erledigen sind wenn man nur danach Ausschau hält. Eine Messe hier, ein Vortrag dort... ;)


    Screwi

  • Grüße nach Berlin!


    Mein Steuerberater sagt, dass es momentan für mich am günstigsten ist den Wagen nicht mit in das Betriebsvermögen zu nehmen, sondern ihn im Privatvermögen zu lassen. Für die geschäftlich gefahrenen Kilometer schreibe ich mir dann monatlich eine Rechnung, als Nachweis dient das Fahrtenbuch. Kommt der Wagen ins Geschäftsvermögen wird es schwieriger mit den Privatfahrten, die dürfen dann nur einen geringen Anteil ausmachen (da gibt es einen Prozentsatz, den ich im Moment nicht genau weiß). Ob PKW oder LKW macht so gesehen keinen Unterschied. Solltest Du Dich auch für die Rechnung-schreiben-Variante entscheiden, kann LKW günstiger sein, weil Du dann eine höhere Kilometerpauschale berechnen könntest.....;-)


    Gruß


    Ulrich





    [quote]Moin,
    mein Steuerberater empfahl mir eine "steuerliche Splittung", da ich meinen
    T4 sowohl privat als auch gewerblich nutze. In der Tat erledige ich viele
    Dinge wie Transport, Besorgungen und Kundenbesuche mit meiner Dicken
    Bertha, andererseits fahre ich auch mit Ihr in den Urlaub ...
    Ich betreibe ein Gewerbe und möchte meine geschäftlichen Ausgaben auch
    steuerlich berücksichtigt sehen (logo).
    - spielt die Einordung "PKW" oder "LKW" da eine Rolle?
    - das ein Fahrtenbuch geführt werden muss ist klar
    Wie macht ihr das? Danke für Antworten ...
    Gruß aus`m Moloch
    bj. berlin

  • Dein Steuerberater arbeitet - so wie viele Steuerberater - wohl vor allem fürs Finanzamt.


    Bei einem LKW geht das Finanzamt fast immer von einer rein geschäftlichen Nutzung aus, mal so als Hinweis.


    Ich gehe dabei mal davon aus, dass Du nicht nur 500 Euro Umsatz im Monat erwirtschaftest.


    Gruß


    Mat.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • Zitat

    Moin,
    mein Steuerberater empfahl mir eine "steuerliche Splittung", da ich meinen
    T4 sowohl privat als auch gewerblich nutze.


    Mein Steuerberater bin ich selbst;-) , nach meiner letzten Steuer-Aussenprüfung habe ich mich mit dem Finanzamt auf 85/15% gewerblich/privat geeinigt. Habe nur ein Fahrzeug T4 So-Kfz Bautruppwagen. Fahrtenbuch muss nicht geführt werden.


    Es kommt wohl immer darauf an, wie glaubhaft eine geringe Privatnutzung dargelegt werden kann.


    Und jetzt schraube ich erst mal meinen neuen Auspuff an.


    Grüße, Carsten