Unfallfrei

  • Hallo,
    kann ich meinen T4 als unfallfrei bezeichnen wenn die hintere Stoßstange, bedingt durch einen leichten Auffahrunfall, ersetzt wurde?
    Wann kann ich nach der Lackierung durch eine Waschanlage fahren?
    Danke
    Heiner

  • Hallo Heiner,
    Hallo,

    Zitat

    kann ich meinen T4 als unfallfrei bezeichnen wenn die hintere Stoßstange,
    bedingt durch einen leichten


    (:-D ) Auffahrunfall,

    Zitat

    ersetzt wurde?
    Wann kann ich nach der Lackierung durch eine Waschanlage fahren?


    Frag den Lackierer(wegen der Garantie.
    ansonsten den Lackhersteller


    Gruß
    DieterT4



    Hej Dieter, ich hab versucht deine "Einwirkung" auf den Ursprungstext etwas kenntlicher zu machen....

  • Hej Heiner,


    bei ner unlackierten Stossstange könntest du es, falls wirklich nur das Plastikteil was abbekommen hat und die Träger unverändert geblieben sind.
    Bei ner lackierten must du wohl auf die NAchlackierung hinweisen, denn auch wenn der Lack jetzt gleich aussieht, kann es sein, dass er anders ausbleicht als der Ursprungslack und sich dadurch in einiger zeit Farbveränderungen ergeben könnten.


    Am besten ists du schreibst was wirklich war.
    Aus Anzeigen der VEBEG kenne ich den Hinweis: "Unfallschäden in Höhe von xxyy € beseitigt".



    Dann ist alles klar. Mich würde eine ersetzte Stossstange nicht beim Kauf beeinflussen.
    Aber die Wahlmöglichkeit sollte schon erhaten bleiben.




    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Hi,


    mir sagte mal ein Versicherungsfritze folgendes :


    Mir fährt einer in den Kotflügel und es ist wirklich nur der K - Flügel beschädigt.
    Wenn ich den Kotflügel abschrauben und durch einen neuen erstzen kann ist der Wagen auch bei einem Rechtsstreit als Unfallfrei anzusehen.
    Muss der Kotflügel dagegen abgeflext und wieder angeschweißt werden, dann gilt der Wagen als nicht mehr Unfallfrei da man hier wesentlich mehr an der Karosse herumbaut.


    Soll also heißen, wenn Du wirklich nur die Stroßstange getauscht hast und ein wenig nachgelackt hast ist der Wagen im Sinne der Rechtsprechnug Unfallfrei - wenn die Stoßstangenaufnahmen nicht krumm oder sonst wie beschädigt sind.


    Bei meinem Mercedes /8 hatten früher die hinteren Stoßstangen ein massives Rostproblem mit dem Stoßstangenträger.
    Die rosteten schneller als der Wagen fuhr.
    Stoßstangenträger gewechselt und gut, ist ja alles geschraubt.


    Ich kann aber keine Garantie auf diese Aussage geben.
    Am besten mal beim TÜV nachfragen.


    Grüße vom
    VOYAGER
    Das Teil ist komplett geschraubt

    1,9 TDI, langer Radstand und zwei Hunde :)

  • Ich habe mal ein Motorrad in Zahlung gegeben, um mir ein größeres zu kaufen. Mit dem kleineren hatte ich einen "Rutscher" auf Aspalt. Der Händler sagte, wenn es nur Blechschaden war und alles gut "geklemtnert" ist, ist das kein Unfallschaden.
    Also keine Gewährleistung auf meine Aussage!!!!!!
    Außerdem wars ja kein T4


    Grüße von der Ostsee


    Bernd

  • Hi zusammen,
    lest vorab das Posting von Voyager, denn so isses im Sinne der Rechtssprechung:
    Habe kürzlich auf 'Gegnerkosten' meine Fahrertüre und kurz darauf den rechten lackíerten Außenspiegel erneuern dürfen - Fzg. gilt immer noch als Unfallfrei - lt. Aussage beider Versicherungen sowie eines Gutachters.


    Wolf


    [quote]Ich habe mal ein Motorrad in Zahlung gegeben, um mir ein größeres zu
    kaufen. Mit dem kleineren hatte ich einen "Rutscher" auf Aspalt. Der
    Händler sagte, wenn es nur Blechschaden war und alles gut "geklemtnert"
    ist, ist das kein Unfallschaden.
    Also keine Gewährleistung auf meine Aussage!!!!!!
    Außerdem wars ja kein T4


    Grüße von der Ostsee


    Bernd

  • Zitat

    Habe kürzlich auf 'Gegnerkosten' meine Fahrertüre und kurz darauf den
    rechten lackíerten Außenspiegel erneuern dürfen - Fzg. gilt immer noch als
    Unfallfrei - lt. Aussage beider Versicherungen sowie eines Gutachters.


    Das die Versicherungen sagen, dass ist weiterhin unfallfrei hat einen einfachen Grund - sie wollen den merkantilen Minderwert (auch als sogen. 'Wertminderung' bekannt) sparen.
    Darauf würde ich nicht allzuviel geben... . Beim Spiegel mag das stimmen, bei einer Tür würde ich das nicht in jedem Fall so sehen.


    Gruß


    Mat.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.