Sorry, ich war zu schnell mit der Enter-Taste! Ich fahre einen 99er T4 California Coach mit der 102PS Tdi Maschine und WOMO Zulassung. Laut TÜV bekomme ich nur die Rote-Plakette, aber wenn es kein Womo wäre die Gelbe-Plakette!!!!!!!!????????????? Wie kann dies sein, ist doch der gleiche Motor? Gibt es eine Chance dies zu ändern ohne den Steuervorteil für Womos zu verlieren? Viele Bully-Grüße und einen guten Start ins neue Jahr wünscht Euch Pino
Feinstaubplakette die 2te
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Hallo Pino...
Laut TÜV
Zitatbekomme ich nur die Rote-Plakette, aber wenn es kein Womo wäre die
Gelbe-Plakette!!!!!!!!????????????? Wie kann dies sein, ist doch der
gleiche Motor? Gibt es eine Chance dies zu ändern ohne den Steuervorteil
für Womos zu verlieren?Dieser Wahnwitz kommt durch die Besteuerung von über 2,8t(Steuerrechtlich=LKW)
und Besteuerung unter 2,8t (Steuerrechtlich=PKW)sowie Besteuerung von "anderen" Fahrzeugen.Für PKW, LKW, und andere gelten jedoch verschiedene Emissionsklasse.Daher das "lustige" Plakettenspiel.
Das Finanzamt kennt bei "Kraftfahrzeugen" nur PKW,LKW & andere..
Vielleicht ist es möglich,soweit bei dir vorhanden, dein Bus abzulasten -
unter 2,8t..? Dann wäre dein Bus ein PKW, jedoch weiterhin ein "Sonderkfz WOMO" Wobei ich dir nicht sagen kann in wie weit sich das auf deine KFZ-Steuer auswirkt.Neujahr´s Gruß von Blacky
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Zitat
Dieser Wahnwitz kommt durch die Besteuerung von über
2,8t(Steuerrechtlich=LKW)
und Besteuerung unter 2,8t (Steuerrechtlich=PKW) sowie Besteuerung von
"anderen" Fahrzeugen.Das zGG. ist bei FZ unter 3,5t für die Klassifizierung irrelevant.
Da gibt es emissionsrechtlich nur eine 2,5t-Grenze.Zitat
Für PKW, LKW, und andere gelten jedoch verschiedene Emissionsklasse.Daher
das "lustige" Plakettenspiel.Das hat mit der Zulassung eher gar nichts zu tun sondern nur damit für welche Ausführungen der Hersteller entsprechende (teure) Abgasgutachten hat anfertigen lassen.
Zitat
Das Finanzamt kennt bei "Kraftfahrzeugen" nur PKW,LKW & andere..Fast richtg. *PKW* ist die eine Klasse *LKW und Sonstige KFZ* die andere Klasse. *Sonstige KFZ Wohnmobil* ist neu dazugekommen.
Aber alles das hat so gar nicht mit der Plaketttenproblematik zu tun.
Zitat
Vielleicht ist es möglich, soweit bei dir vorhanden, dein Bus abzulasten -unter 2,8t..? Dann wäre dein Bus ein PKW, jedoch weiterhin ein "Sonderkfz
WOMO"Das ist Unsinn. Mal davon abgesehen dass es "sonstiges" KFZ heisst.
Solange Pino nicht genau erklären kann an welchem Argument der TÜV seine Aussage festmacht kann man da kaum näheres zu sagen.
Ein anderer TÜV kann u.U zu einem anderen "Ergebnis" kommen.
Screwi
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Zitat
Das zGG. ist bei FZ unter 3,5t für die Klassifizierung irrelevant.
Da gibt es emissionsrechtlich nur eine 2,5t-Grenze.
Emissionsklasse.DaherDas hat mit der Zulassung eher gar nichts zu tun sondern nur damit für
welche Ausführungen der Hersteller entsprechende (teure) Abgasgutachten
hat anfertigen lassen.Fast richtg. *PKW* ist die eine Klasse *LKW und Sonstige KFZ* die andere
Klasse. *Sonstige KFZ Wohnmobil* ist neu dazugekommen.Aber alles das hat so gar nicht mit der Plaketttenproblematik zu tun.
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"SonderkfzDas ist Unsinn. Mal davon abgesehen dass es "sonstiges" KFZ heisst.
Solange Pino nicht genau erklären kann an welchem Argument der TÜV seine
Aussage festmacht kann man da kaum näheres zu sagen.Ein anderer TÜV kann u.U zu einem anderen "Ergebnis" kommen.
Screwi
Danke für deine Mitteilung...
Warum man Fzg. auflastet um als LKW zu gelten und Steuern spart oder
warum das Fzg. bei einer solchen Maßnahme eine andere "Schlüsselnummer"
bekommt, welche für die Besteuerung relevant ist oder Womo´s über 2,8 nach Gewichtbesteuert werden und die Umweltplakette sich nach diesen Schlüsselnummern richtet lasse ich mal so stehen...Eines ist wohl unstreitig:
es gibt die Zulassungsordnung,Emissionsbestimmungen,TÜV/Dekra etc. Gutachten UND ganz wichtig das Steuerrecht und EG-Richtlinien...Nichts von denen allen haben MITEINANDER zu tun - zum Teil heben diese eben sich gegenseitig auf...
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Aber das mit der Ablastung ist doch genau das, was mir die Zulassungsstelle hier in B auch erzählt hat. Bei Ablastung auf PKW = gelbe Plakette. Auflastung beibehalten bedeutet immer, schlechtere Karten zu haben. Erklären konnten die das ja auch nicht wirklich, aber Anderen Dinge begreiflich zu machen, die man selbst nicht versteht ist nun wirklich zu viel verlangt..;-)
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Zitat
Aber das mit der Ablastung ist doch genau das, was mir die Zulassungsstelle
hier in B auch erzählt hat. Bei Ablastung auf PKW = gelbe Plakette.
Auflastung beibehalten bedeutet immer, schlechtere Karten zu haben.
Erklären konnten die das ja auch nicht wirklich, aber Anderen Dinge
begreiflich zu machen, die man selbst nicht versteht ist nun wirklich zu
viel verlangt..;-)das mit der auflastung und der anderen plakettenfarbe ist blödsinn.
die schlüsselnummer wird angepasst/geändert
womos über 2,8t und lkws (gesamtgewicht egal) haben die schlüselnummer 06YY (zu 14.1. neue papiere)
womos unter 2,8t und pkws (gesamtgewicht egal) haben die schlüsselnummer 04XX (zu 14.1. neue papiere)
XX und YY sind nicht gleich. Kommt es zu einer umschlüsselung z.b. pkw zu womo über 2,8t wird die die 04XX schlüsselnummer mit hilfe der umschlüsselungstabelle zu 06YY umgeschlüsselt. die bekanntesten und meist vorkommendenen nummernpaare findet man hier http://t4-wiki.de/wiki/Datenba…sionsschl%C3%BCsselnummer
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Richtig !
Ich habe die Schlüsselnummer 2105 / 54 über 2,8 = Gelb
vorher 0102 / 51 PKW = Gelb
wenn ich ablaste als Womo unter 2,8 ?? bekomme ich die 51 wieder ? oder eine andere ? Wer weiß das ?
Aber Steuerlich ändert sich doch etwas ab 2010 ?? 98/69/EG III;A
Soweit ich mich erinnere werden dann Womos über 2,8T Steuerlich eine Klasse zurückgestuft.
Also wird sich ablasten in diesem Jahr Steuerlich eventuell lohnen.( Was natürlich nichts mit der Feinstaubplakette zu tun hat)
Über die Schadstoffklassen ergeben sich die Steuersätze. Sie betragen je angefangene 200 kg Gesamtgewicht für Wohnmobile, diea) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 16 Euro, über 2.000 kg 10 Euro
b) der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entsprechen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 24 Euro, über 2.000 kg 10 Euro
c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 40 Euro, über 2.000 kg bis zu 5.000 kg 10 EURO, über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 15 EURO und über 12.000 kg 25 Euro
ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1
Gelbe Plaketten sind so wiso nur noch dieses Jahr gültig. Ab 2010 muß in vielen Städten Grün.
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Zitat
Richtig !
Ich habe die Schlüsselnummer 2105 / 54 über 2,8 = Gelb
vorher 0102 / 51 PKW = Gelb
wenn ich ablaste als Womo unter 2,8 ?? bekomme ich die 51 wieder ?
oder eine andere ? Wer weiß das ?Aber Steuerlich ändert sich doch etwas ab 2010 ?? 98/69/EG III;A
Soweit ich mich erinnere werden dann Womos über 2,8T Steuerlich
eine Klasse zurückgestuft.
Also wird sich ablasten in diesem Jahr Steuerlich eventuell lohnen.( Was
natürlich nichts mit der Feinstaubplakette zu tun hat)
Über die Schadstoffklassen ergeben sich die Steuersätze. Sie betragen je
angefangene 200 kg Gesamtgewicht für Wohnmobile, diea) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen, von dem Gesamtgewicht
bis zu 2.000 kg 16 Euro, über 2.000 kg 10 Eurob) der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entsprechen, von dem
Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 24 Euro, über 2.000 kg 10 Euroc) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen, von dem
Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 40 Euro, über 2.000 kg bis zu 5.000 kg 10
EURO, über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 15 EURO und über 12.000 kg 25 Euroab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1
Gelbe Plaketten sind so wiso nur noch dieses Jahr gültig. Ab 2010
muß in vielen Städten Grün.richtig wenn du ablastet bekommst du die 51 wieder.
wie das mit der steuer bei womos ab 2010 ist keine ahnung. ob und welche s klassen dann wie besteuert werden, glaube aber, s1 wird dann genauso besteuert wie s0. aber die 54 ist doch s2, dürfte also nix ändern
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Zitat
Bei Ablastung auf PKW = gelbe Plakette.
Zitat
Auflastung beibehalten bedeutet immer, schlechtere Karten zu haben.
Erklären konnten die das ja auch nicht wirklich, aber Anderen Dinge
begreiflich zu machen, die man selbst nicht versteht ist nun wirklich zu
viel verlangt..;-)Da wirfst Du 2 Dinge durcheinander.
Ablasten ist die eine Sache, Zulassen als PKW die Andere.
Oder es wäre ggf. beides erforderlich damit es "passt"?
Näheres ist ggf. aus der ABE des Nachrüst- Kat zu erfahren.
Da ist genau definiert wofür der Kat welche Eintragungsfähigkeit (Abgasgutachten) hat.LG,
Screwi -
Hi, habe heute noch mal beim Tüv nachgefragt:
- die Schlüsselnr ist 0633
- aber So.KFZ.WOMO über 2,8t
dies zusammen ergibt anscheinend die rote Plakette.
Verwundert hat mich ja nur, daß der Tüv mir schon die gelbe Plakette geben wollte und dann aber sah, daß es ein WOMO ist und dies nur die rote bekomme.
Auch meine Anmerkungen, daß beide Versionen doch den gleichen Motor haben ändert nichts.Da soll man mal nicht von Willkür reden!
Viele Grüße
Pino -
Zitat
Hi, habe heute noch mal beim Tüv nachgefragt:
- die Schlüsselnr ist 0633
- aber So.KFZ.WOMO über 2,8t
dies zusammen ergibt anscheinend die rote Plakette.
Verwundert hat mich ja nur, daß der Tüv mir schon die gelbe Plakette geben
wollte und dann aber sah, daß es ein WOMO ist und dies nur die rote
bekomme.
Auch meine Anmerkungen, daß beide Versionen doch den gleichen Motor haben
ändert nichts.Da soll man mal nicht von Willkür reden!
Viele Grüße
Pinowenn du nen pkw oder womo unter 2,8t hättest würdest du schlüsselnummer 0427 haben und auch rot bekommen, aber als tip. fahr mal zu atu und sonstige kleine ausgabestellen für plaketten (je kleiner je besser, also nicht tüv oder dekra) und frag unverbindlich nach ner plakette aus interesse, welche farbe du bekommst. ich wette, der 5te gibt dir grün. denn, wenn man in die falsche tabelle guckt, also bei dir in die pkw tabelle, statt in die richtige lkw tabelle ist die 33 immmer grün, egal ob filter oder nicht. am besten redest du noch an der kasse, was denn dein pkw für ne plakette bekommt.
das hat bei vielen schon geklappt