Habe nach über 2 Jahren den Prozess gegen das Finanzamt gewonnen
zahle nun 172 EUR im Jahr für meinen WOMO Bus T4 2,4 l Diesel:-D
Womo Steuer
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Zitat
Habe nach über 2 Jahren den Prozess gegen das Finanzamt gewonnen
zahle nun 172 EUR im Jahr für meinen WOMO Bus T4 2,4 l Diesel:-D
Moin,
beschreibe das mal genauer, Fakten...evtl. alter Thread?
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wäre das schön, wieder 172,00 Euro im Jahr zu bezahlen.....
Gruss opa Erhard
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Zitat
Habe nach über 2 Jahren den Prozess gegen das Finanzamt gewonnen
zahle nun 172 EUR im Jahr für meinen WOMO Bus T4 2,4 l Diesel:-D
Dann mal her mit Name des Gerichtes und Aktenzeichen
ansonsten poste wieder am 1.4.
Hartmut -
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Hallo !
Und ? Wie viel Sitzplätze sind dir geblieben ?
Und etwas mehr Infos, ........ wären nicht schlecht.
Dann hast du wohl dieses genutzt ?
Das Schlupfloch „Gewichtsbesteuerung als anderes KFZ“
Die Eigentümer von unechten Wohnmobilen, die hinten keine Sitzplätze benötigen, haben noch eine weitere Möglichkeit, weiterhin als „anderes Fahrzeug“ nach Gewicht besteuert zu werden. Die Besteuerung von Fahrzeugen hat unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung (PKW, LKW, Wohnmobil, Zugmaschine etc.), jedoch aber unter Anwendung des KraftStG und unter Feststellung der objektiven Beschaffenheit stattzufinden. Danach sind Fahrzeuge, die keine „echten“ Wohnmobile im Sinne des Steuergesetztes sind und bei denen nicht mindestens die Hälfte der Grundfläche der Personenbeförderung dient, keine PKW. Nicht-PKW sind steuerrechtlich „andere Fahrzeuge“ und werden wie LKW weiterhin nach Gewicht besteuert.
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Zitat
Das Schlupfloch „Gewichtsbesteuerung als anderes KFZ“Die Eigentümer von unechten Wohnmobilen, die hinten keine Sitzplätze
benötigen, haben noch eine weitere Möglichkeit, weiterhin als „anderes
Fahrzeug“ nach Gewicht besteuert zu werden. Die Besteuerung von Fahrzeugen
hat unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung (PKW, LKW, Wohnmobil,
Zugmaschine etc.), jedoch aber unter Anwendung des KraftStG und unter
Feststellung der objektiven Beschaffenheit stattzufinden. Danach sind
Fahrzeuge, die keine „echten“ Wohnmobile im Sinne des Steuergesetztes sind
und bei denen nicht mindestens die Hälfte der Grundfläche der
Personenbeförderung dient, keine PKW. Nicht-PKW sind steuerrechtlich
„andere Fahrzeuge“ und werden wie LKW weiterhin nach Gewicht besteuert.das ist auslegungssache des sachbearbeiters vom FA.
grundsätzlich ist jedes unechte womo als solches zu versteuern - leider als Pkw. dafür wurde der entsprechende gesetztestext ja geändert. ist nur ein zu öffnendes fenster im heck - ein grund als unechtes womo zu besteuern!