Moin Hab mich nun schon ziemlich doof gegoogelt und immer noch keine richtige antwort gefunden. Ich kann günstig Felgen bekommen 8x18 mit einer Traglast von 730 kg. Mein 97er Multi hat allerdings eine Traglast von 1510kg an der VA. Kann ich meine Kiste ablasten lassen? Oder gibt es Ausnahme Regelungen (hab gelesen Hinweisschild in der nähe vom Tacho) Achso Gutachten mit meinem genauen TYP gibt es Der einzige Punkt nein zusagen wäre die Traglast
Schonmal mit besten Dank im Vorraus
Traglast verringern VA
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Ablasten ist meiner Info nach ohne Probleme möglich . Macht jede TÜV oder Dekra Stelle.
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Jau, 10% macht jeder Prüfer ohne Prob., weniger geht aber auch noch.
Gruß, taxman
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Zitat
Jau, 10% macht jeder Prüfer ohne Prob., weniger geht aber auch noch.
Gruß, taxman
Weiß jemand wie sich das Versicherrungstechnisch auswirkt? ZUr Zeit ist das GG 2810kg und als Wohnmobil zugelassen. Damit ich die Alu eingetragen bekomme müsste ich min um 50 kg ablasten und wäre dann bei 2760kg
Gruß -
Zitat
Weiß jemand wie sich das Versicherrungstechnisch auswirkt?Gar nicht. Es reicht eine Mitteilung mit Kopie der neuen Zulassung bei der Versicherung.
ZitatZUr Zeit ist das zGG 2810kg und als Wohnmobil zugelassen. Damit ich die Alu eingetragen
bekomme müsste ich min um 50 kg ablasten und wäre dann bei 2760kgDamit ändert sich die Schlüsselnummer für die Emission von 06 auf 04.
Je nach Motor (z.B. ACV) auch der hintere Teil der Schlüsselnummer auf die "wichtige" 27.
Den Prüfer ggf. darauf hinweisen diese Schlüsselnummer zu ändern.Je nach Umstand kann der Prüfer auch eine Prüfung/ Nachweis der tatsächlichen Achslasten fordern.
Da wird sich mancher sicher wundern was da zusammenkommt...Screwi
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Zitat
Da wird sich mancher sicher wundern was da zusammenkommt...
Screwi
Hallo,
habe schon von vielen gehört, dass sie Auflasten um Steuer zu sparen.
Habe zugegeben keine Ahnung - aber würde ein Ablasten dann nicht das Gegenteil - also mehr Steuern bedeuten?
Gruß
Busfreak -
Zitat
Hallo,
habe schon von vielen gehört, dass sie Auflasten um Steuer zu sparen.Das ging früher[tm] mal mit "Kombinations-KFZ über 2800kg".
Aber die KFZ-Steuergesete haben sich drastisch geändert.
Kombinations-FZ werden nun grundsätzlich wie PKW besteuert.
Das kann -je nach Motorisierung und/ oder nicht vorhandenem Kat- richtig teuer werden.Steuer "sparen" geht nur noch mit der expliziten Anerkennung vom Finanzamt als 'LKW' oder 'sonstiges KFZ'.
Zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen darf das FZ beim FA gerne vorgeführt werden.Das zGG. spielt nur noch eine Rolle für die Gewichtsbesteuerung bei LKW oder WoMo.
Screwi
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Hallo,
wenn die VA abgelastet wird ändert sich nicht zwangsläufig das zul Gesamtgewicht!
Schau mal in den Fahrzeugschein, meist ist die Summe der Achslasten höher als das zulGG.
Mein Cali ist auch auf 97er Lastindex abgelastet und weiter 2810 zulGG.
Gruß
Dirk -
ZitatZitat
Das ging früher[tm] mal mit "Kombinations-KFZ über 2800kg".
Aber die KFZ-Steuergesete haben sich drastisch geändert.Hallo Screwi,
danke für die ausführliche Info.
Wenn man aber ein Gerät hat, das vor der Gesetzesänderung aufgelastet wurde, hat man dann nicht einen "Bestandsschutz"?
Das dachte ich wäre hier eventuell der Fall.
Grüße von Nachteule zu Nachteule
Busfreak -
Zitat
Wenn man aber ein Gerät hat, das vor der Gesetzesänderung aufgelastet
wurde, hat man dann nicht einen "Bestandsschutz"?
Das dachte ich wäre hier eventuell der Fall.Hallo.
Bestandsschutz hast du doch, die Auflastung bleibt ja eingetragen und gilt.
Es wurden nur die Steuergesetze geändert, dafür gibt es keinen Bestandsschutz.
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Zitat
Wenn man aber ein Gerät hat, das vor der Gesetzesänderung aufgelastet
wurde, hat man dann nicht einen "Bestandsschutz"?
Das dachte ich wäre hier eventuell der Fall.Für Gesetzte gibt es keinen Bestandsschutz
Dumm war nur, dass manche Gesetze(steile) rückwirkend zum Nachteil der KFZ-Steuerzahler geändert wurden und es z.B. rückwirkkend eine neue WoMo-Definition (Stehhöhe) gegeben hat.
Da laufen nun seit Jahr und Tag Gerichtsverfahren.
Das ändert aber nichts an der aktuellen Situation.
Ein FZ mit Zulassung als "So. KFZ Kombinationns-FZ" ist "auch" ein PKW (für die Beförderung von mehr als 2 (oder 3) Personen und wird grundsätzlich als PKW besteuert.Screwi