Traglast verringern VA

  • Moin Hab mich nun schon ziemlich doof gegoogelt und immer noch keine richtige antwort gefunden. Ich kann günstig Felgen bekommen 8x18 mit einer Traglast von 730 kg. Mein 97er Multi hat allerdings eine Traglast von 1510kg an der VA. Kann ich meine Kiste ablasten lassen? Oder gibt es Ausnahme Regelungen (hab gelesen Hinweisschild in der nähe vom Tacho) Achso Gutachten mit meinem genauen TYP gibt es Der einzige Punkt nein zusagen wäre die Traglast
    Schonmal mit besten Dank im Vorraus

  • Jau, 10% macht jeder Prüfer ohne Prob., weniger geht aber auch noch.


    Gruß, taxman

    Carvelle LR mit 2 Schiebetüren 111kw AHY + Box Vernünftige Leute fahren mit dem Bus zur Arbeit T2 Bj. '72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager T4 MV Allstar TD Bj. '95 mit ABL T4 MV Topstar TDI ACV Bj. '98 T4 Caravelle TDI ACV Bj. '98

  • Zitat

    Jau, 10% macht jeder Prüfer ohne Prob., weniger geht aber auch noch.


    Gruß, taxman


    Weiß jemand wie sich das Versicherrungstechnisch auswirkt? ZUr Zeit ist das GG 2810kg und als Wohnmobil zugelassen. Damit ich die Alu eingetragen bekomme müsste ich min um 50 kg ablasten und wäre dann bei 2760kg
    Gruß

  • Zitat


    Weiß jemand wie sich das Versicherrungstechnisch auswirkt?


    Gar nicht. Es reicht eine Mitteilung mit Kopie der neuen Zulassung bei der Versicherung.



    Zitat

    ZUr Zeit ist das zGG 2810kg und als Wohnmobil zugelassen. Damit ich die Alu eingetragen
    bekomme müsste ich min um 50 kg ablasten und wäre dann bei 2760kg


    Damit ändert sich die Schlüsselnummer für die Emission von 06 auf 04.
    Je nach Motor (z.B. ACV) auch der hintere Teil der Schlüsselnummer auf die "wichtige" 27.
    Den Prüfer ggf. darauf hinweisen diese Schlüsselnummer zu ändern.


    Je nach Umstand kann der Prüfer auch eine Prüfung/ Nachweis der tatsächlichen Achslasten fordern.
    Da wird sich mancher sicher wundern was da zusammenkommt...


    Screwi

  • Zitat

    Da wird sich mancher sicher wundern was da zusammenkommt...


    Screwi


    Hallo,
    habe schon von vielen gehört, dass sie Auflasten um Steuer zu sparen.
    Habe zugegeben keine Ahnung - aber würde ein Ablasten dann nicht das Gegenteil - also mehr Steuern bedeuten?
    Gruß
    Busfreak

    ICH SCHONE DIE UMWELT - ICH NEHM' DEN BUS!! Bitte nicht böse sein, wenn ich auf Antworten im Forum nicht gleich antworte :( Bin oft mehrere Tage hintereinander nicht im Netz! AXG 2003 - 110 kkm

  • Zitat

    Hallo,
    habe schon von vielen gehört, dass sie Auflasten um Steuer zu sparen.


    Das ging früher[tm] mal mit "Kombinations-KFZ über 2800kg".
    Aber die KFZ-Steuergesete haben sich drastisch geändert.
    Kombinations-FZ werden nun grundsätzlich wie PKW besteuert.
    Das kann -je nach Motorisierung und/ oder nicht vorhandenem Kat- richtig teuer werden.


    Steuer "sparen" geht nur noch mit der expliziten Anerkennung vom Finanzamt als 'LKW' oder 'sonstiges KFZ'.
    Zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen darf das FZ beim FA gerne vorgeführt werden.


    Das zGG. spielt nur noch eine Rolle für die Gewichtsbesteuerung bei LKW oder WoMo.


    Screwi

  • Hallo,
    wenn die VA abgelastet wird ändert sich nicht zwangsläufig das zul Gesamtgewicht!
    Schau mal in den Fahrzeugschein, meist ist die Summe der Achslasten höher als das zulGG.
    Mein Cali ist auch auf 97er Lastindex abgelastet und weiter 2810 zulGG.
    Gruß
    Dirk

    Cali Bj03 ABT TDI 96kw Gruß von der Saar

  • Zitat



    Zitat

    Das ging früher[tm] mal mit "Kombinations-KFZ über 2800kg".
    Aber die KFZ-Steuergesete haben sich drastisch geändert.


    Hallo Screwi,
    danke für die ausführliche Info.
    Wenn man aber ein Gerät hat, das vor der Gesetzesänderung aufgelastet wurde, hat man dann nicht einen "Bestandsschutz"?
    Das dachte ich wäre hier eventuell der Fall.
    Grüße von Nachteule zu Nachteule
    Busfreak

    ICH SCHONE DIE UMWELT - ICH NEHM' DEN BUS!! Bitte nicht böse sein, wenn ich auf Antworten im Forum nicht gleich antworte :( Bin oft mehrere Tage hintereinander nicht im Netz! AXG 2003 - 110 kkm

  • Zitat

    Wenn man aber ein Gerät hat, das vor der Gesetzesänderung aufgelastet
    wurde, hat man dann nicht einen "Bestandsschutz"?
    Das dachte ich wäre hier eventuell der Fall.


    Hallo.


    Bestandsschutz hast du doch, die Auflastung bleibt ja eingetragen und gilt.


    Es wurden nur die Steuergesetze geändert, dafür gibt es keinen Bestandsschutz.

  • Zitat

    Wenn man aber ein Gerät hat, das vor der Gesetzesänderung aufgelastet
    wurde, hat man dann nicht einen "Bestandsschutz"?
    Das dachte ich wäre hier eventuell der Fall.


    Für Gesetzte gibt es keinen Bestandsschutz :(


    Dumm war nur, dass manche Gesetze(steile) rückwirkend zum Nachteil der KFZ-Steuerzahler geändert wurden und es z.B. rückwirkkend eine neue WoMo-Definition (Stehhöhe) gegeben hat.
    Da laufen nun seit Jahr und Tag Gerichtsverfahren.
    Das ändert aber nichts an der aktuellen Situation.
    Ein FZ mit Zulassung als "So. KFZ Kombinationns-FZ" ist "auch" ein PKW (für die Beförderung von mehr als 2 (oder 3) Personen und wird grundsätzlich als PKW besteuert.


    Screwi