California Freeytyle gestohlen!!!!!!!!!!!!

  • Am vergangenen Freitag wurde unser heißgeliebter California Freestyle Dortmund gestohlen.
    Wahrscheinlich ist der Wagen inzwischen schon über die Grenze,aber vielleicht befindet sich der Bus ja doch noch in Deutschland.
    Hier eine Kurzbeschreibung: 2003er California Freestyle, silbergrau mit Markise und Aufstelldach.Kilometerstand 97000 Tsd.
    Amtliches Kennzeichen: EN-B 4630. Ein besonderes Wiedererkennungsmerkmal sind die beiden Beulen an der Heckklappe unterhalb der Nut, wo die Abtützung des Heckträger ist. Desweiteren befinden sich mehrere Corsicaferries-Aufkleber an der Heckscheibe.
    Ich bin immer noch total geschockt, dass der Wagen am hellichten Tag in einem Wohngebiet gestohlen wurde, und daseine Woche vor unserem sardinienurlaub.


    Weiß jemand wie die Sache mit der Versicherung läuft? Welcher Wert wird bei der Schadensregulierung zu Grunde gelegt, und wie lange dauert es, bis der Schaden reguliert wird?


    Gruß


    Michael

  • Welcher Stadteil denn?
    Davor habe ich immer angst, auch bei meinem recht alten Teil. Die meißten werden sicher zerlegt...und stranden dann in der Bucht.


    Ich würde mir eher einen eigenen Gutachter nehmen, ggf. Zustand mit Fotos belegen. Der Widerbeschaffungswert liegt beim Cali sicher viel höher als ein Schwacke Einkaufswert.


  • Das ist auch immer unser Albtraum gewesen, dass der Bus mal gestohlen wird oder ein Tatalschaden nach einem Unfall.
    Der Bus wurde uns in Dortmund-Kley an der S-Bahn gestohlen. Eigentlich keine so schlechte Ecke. Vor dem Stress mit der Versicherung graut es mir auch schon. Bin mal gespannt ob die Sachen in den Schränken auch ersetzt werden.

  • Wenn Du Fotos hast , stell mal welche ein, kann schon mal hilfreich sein...
    Mein Beileid hast Du .. Frank:-(

  • Hi,


    erst mal mein Mitgefühl. Ich habe das ganze schon hinter mir. Mir haben sie den California letzten Herbst gestohlen...


    Die Regulierung der Versicherung hat bei mir ca. 3 Monate gedauert. Die ersten 4 Wochen werden die eingereichten Unterlagen meist nicht bearbeitet, da man damit rechnet, dass das Auto wieder auftauchen könnte. Gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert. Bei uns hat die Versicherung einen Gutachter zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes beauftragt. Da dieser sich mit einer Rückfrage an uns gewandt hatte, habe ich Ihm lang und breit von dem hervorragenden Zustand des Wagens vorgeschwärmt und mit vielen Fotos versorgt. Das Gutachten fiel für uns insofern erfreulich aus, als dass wir ein vergleichbares Fahrzeug wieder beschaffen konnten.


    Also gib Dir ordentlich Mühe mit der Dokumentation des gestohlenen Fahrzeugs, das scheint zu helfen.


    Der Inhalt ist -wenn überhaupt über- die Hausratversicherung versichert. Die Kasko zahlt nur fest mit dem Wagen verbundene Dinge.


    Und vergiss nicht den Wagen umgehend abzumelden und den Vertrag fristgerecht zu kündigen. Sonst zahlst Du beides munter weiter. Solange das Fahrzeuug aungemeldet ist (auch wenn schon gestohlen gemeldet) zahlst Du Steuer und das Fahrzeug muss versichert werden ...


    Alles in allem war es für uns ein großer Schock mit glimpflichem Ausgang, der uns mit der Wiederbeschaffung der Ausstattung doch auch einiges an Geld gekostet hat. Trotzdem bleibt es doch nur ein Auto ... nicht mehr und nicht weniger.


    Viel Glück


    Florian


    (Und den neuen gut sichern und es den Banditen ordentlich schwer machen ...;-) )

  • Viele WoMo Versicherungen haben auch den "Hausrat" im Auto im Versicherungsschutz eingeschlossen. Schau mal genau in Deinen Vertrag.


  • Zuerst mein Beileid, ich war selber mal bei der Versicherung als Sachverständiger (allerdings nicht KFZ), ich habe ne ungefähre Vorstellung was ich tuen würde.


    Leider musst Du viel Zeit mitbringen, es dauert min 4-6 Wochen bis Geld fließt.


    Sei sehr kooperativ und belege so viel Du kannst,
    [Rest des Abschnitts wurde EDITIERT von UdoZ. Es mag ja ein gut gemeinter Ratschlag zur Schadensminimierung gewesen sein. Legal ist es aber nicht wirklich]


    Ließ Deinen Vertrag und das Bedingungswerk, auch das kleingedruckte, hilft dir die Verkehrsrechtschutzversicherung (wenn Du eine Hast) bei der Klage?


    Gutachterkosten gehen i.d.R zu Lasten der Versicherung, auch wenn Du einen eigenen einschaltest den Zahlt der Versicherer (bitte vorher genau erkundigen).Das wird ein Kuhhandel zwischen Sachverständigen!


    Frage den ADAC was die so wissen und dir raten würden.
    Hast Du über einen Makler versichert? Dann hilft der Dir, der kennt Deine Rechte genau.


    und ...ich bin mir nicht sicher ob Du den Wagen noch zurück haben willst, die sehen dann oft übel aus.


    Viel erfolg
    Jochen


    [quote]
    Gruß


    Michael

  • [Abschnitt wurde EDITIERT von UdoZ. Es mag ja ein gut gemeinter Ratschlag zur Schadensminimierung gewesen sein. Legal ist es aber nicht wirklich]


    Hallo,


    das ist eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug. Ich glaube kaum, dass es im Interesse der Betreiber dieses Forums ist, wenn hier zu Straftaten aufgefordert wird.


    Selbstverständlich sollte man das Auto wahrheitsgemäß beschreiben. Wenn es wieder aufgefunden wird und es stellt sich heraus, dass geschummelt wurde, gibt es eine Bewährungsstrafe dafür. Auch sonst kann die Versicherung jede Zahlung verweigern. So einen Blödsinn sollte man nicht machen.


    Grüße


    Kai

  • Zitat

    das ist eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug. Ich glaube kaum, dass
    es im Interesse der Betreiber dieses Forums ist, wenn hier zu Straftaten
    aufgefordert wird.


    Straftat, und morgen ist Weihnachten? ;)


    Zitat

    Selbstverständlich sollte man das Auto wahrheitsgemäß beschreiben. Wenn es
    wieder aufgefunden wird und es stellt sich heraus, dass geschummelt wurde,
    gibt es eine Bewährungsstrafe dafür. Auch sonst kann die Versicherung jede
    Zahlung verweigern. So einen Blödsinn sollte man nicht machen.


    Soll man etwa jeden Macken angeben, damit man statt den 3000€ unter Wiederbeschaffungswert dann 5000€ für nen "neuen" Bus drauflegen darf? ;)


    Allein schon die Tatsache, dass jeder Mensch Zustände anderst bewertet macht es schwierig den wahren Zustand eines Busses zu beschreiben. Ein Baustellfahrzeug wird wohl kaum von seinem Besitzer so intensiv und mängelfrei beschrieben, wie ein California, der eventuell schon als Familienmitglied zu bewerten ist. Das was man lieb hat beschreibt man doch automatisch als gut. Man ist eh schon übel dran, wenn der T4 weg ist. Dann sollte man doch wenigstens den "maximalen" Betrag bekommen. Der dann aber trotzdem wohl kaum über dem "echten" Wert liegt. Wahrscheinlich befindet sich der hier gestohlene California Freestyle eh in top Zustand, da der ja noch ziemlich neu ist. :) Also braucht man wahrscheinlich gar nicht schummeln. :)

    Gruß Tobias Syncro eigene Bushistorie: (10/00-02/05)MV Classic VR6 MJ97 - (03/05-08/08) Caravelle LR TDI Syncro MJ01 - (05/08-08/08) Caravelle KR TDI GL MJ98 - (08/08-heute) Caravelle Business LR V6 MJ02

  • Moin,


    [...]

    Zitat

    das ist eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug. Ich glaube kaum, dass
    es im Interesse der Betreiber dieses Forums ist, wenn hier zu Straftaten
    aufgefordert wird.


    Nein, das liegt tatsächlich nicht in unserem Interesse, weswegen der entsprechende Abschnitt auch in Deinem Posting (der Zitatteil) editiert wurde.


    Danke für den Hinweis.

  • Moin,


    Zitat


    Straftaten


    Straftat, und morgen ist Weihnachten? ;)


    Die Umsetzung des Ratschlags ist tatsächlich als Straftat zu sehen: es ist ganz banaler Betrug.
    Ein "Versicherungsbetrug" ist es nicht, weil es den im Strafgesetzbuch gar nicht mehr gibt. Es gibt 'nur' noch Betrug (§263) und Versicherungsmissbrauch (§265). Letzterer liegt in diesem Fall allerdings nicht vor, wenn das Fahrzeug tatsächlich ohne Einwilligung des Halters gestohlen wurde.

  • Hi,
    hat deine Versicherung auch 19% MwSt. vom Wiederbeschaffungswert abgezogen?
    Meine Versicherung will den vollen Wiederbeschaffungswert ersetzen wenn ich einen Nachweis über angefallene MwSt. erbringen. Da wir uns aber einen neuen Bus über Privat kaufen wollen bekommen wir keinen ausgewiesenen MwSt.-Nachweis.


    Gruß


    Michael


  • Im Wiederbeschaffungswert ist die Mehrwertsteuer enthalten.
    Der Wert geht von einem Kauf bei einem Händler aus der die Mehrwertsteuer ausweisen muss.


    Bei Kauf von Privat fällt keine Mehrwertsteuer an welche Du deswegen dann auch nicht erstattet bekommst.
    Wenn Du den "vollen" Wert incl. MWSt bekommen würdest und dann von Privat kaufst würdest Du ein erheblich besseres FZ bekommen können als es der Händler anbieten könnte. Der muss nämlich die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen und hat da gar nichts von.


    Auch die Versicherung muss die ausbezahlte Mehrwertsteuer Buchen und kann die auch nur dann gegenüber dem FA rechtfertigen wenn sie die Originalrechnung mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer hat.


    Deswegen ist es völlig OK und höchstricherlich bestätigt dass die MWSt nur dann in der Höhe ausbezahlt wird wie die auch tatsächlich angefallen ist.
    Das hat mit der reinen Versicherungsleistung nur indirekt zu tun.
    Wenn Du 10.000 EUR (ohne MWSt)bekommt aber Du günstig Ersatz bekommst und nur
    8000 EUR netto bezahlst bekommst Du auch die MWST für nur die 8000 EUR oben drauf. Die Versicherungsleistung als solche bleibt davon unberührt.


    Es bleibt Dir unbenommen der Versicherung ggf. einen höheren Restwert nachzuweisen wenn ein vergleichbares FZ für die auszuzahlende Versicherungssumme nicht zu bekommen ist.


    Screwi