Hallo Forum,
auch wenn es nicht unbedingt eine technische Frage ist, betrifft sie aber doch einen T4:
Ergibt sich durch einen Unfallschaden, der fachgerecht und ohne Rückstände zu reparieren geht, eine Wertminderung gegenüber vor dem Unfall?
Im konkreten Fall gibt es einen T4, der eine Woche vor dem Unfall vom Freundlichen geschätzt wurde. Beim Unfall ist beim Halten am Zebrastreifen hinten jemand auf den T4 gefahren und hat den Bus auf den Jeep vornedran geschoben --> Heckklappe, Stoßstange hinten verkrumpelt, AHK scheinbar ohne Befund. Vorne ist die Front in das Ersatzrad am Jeep gedrückt worden, weshalb zu hoffen bleibt, dass an den Trägern nichts weiter passiert ist. Klar, Frontstoßstange, Motorhaube, linker Scheinwerfer, alles Schrott. Kühlerhalter eingedrückt, aber Kühler laufen beide noch. Die Träger verlaufen ja deutlich weiter unten und dürften wohl nichts abbekommen haben. Motorhaube geht noch auf und sah innen nicht soooo schlimm aus.
Wenn diese Schäden in einer Fachwerkstatt repariert werden (wovon ich mal ausgehe, weil Abwicklung über Versicherung), gibt es dann stichhaltige Gründe, den ursprünglichen Preis nicht halten zu können?? (Abgesehen davon, dass Händler-Einkaufspreis usw...) Nur ist die Frage, ob sich hieraus eine Wertminderung ergibt?
Und eher eine subjektive Einschätzung, falls das mit den obigen Schilderungen möglich ist, spricht etwas dagegen, diesen Bus zu kaufen??
Danke für eure Anregungen.
Gruß Rainer