Fragen zu Standheizung D3LC - Tüv

  • Hallo,


    Mein Bus: T4 California Coach, Bj. 97, TDI, 2,5,


    war gestern beim TÜV, alles super.


    Habe trotzdem den TÜV nicht bekommen. Der TÜV sagt aus, dass die Standheizung D3LC kein Typenschild aufweist und zudem die Betriebserlaubnis für die Standheizung erloschen ist. Zwei Fragen:


    1. Wo findet man dieses Typenschild der Heizung, Heizung ist werkseitig durch VW eingebaut


    2. Ich habe gelesen, dass was der TÜV aussagt nicht richtig ist. Lt. einer EU Verordnung ist der Austausch der Brennkammer nicht mehr notwendig. Es existieren nun mehrere Aussagen zur Thematik: Der eine sagt, Umtausch der Brennkammer ist notwendig, nächste Aussage nur Überprüfung durch Werkstatt sowie halt eben, dass der TÜV das gar nicht bemängeln darf. Was ist nun richtig bzw. wie argumentiere ich ggü. dem TÜV bei der Nachschau.


    Danke für eure Antworten
    Mark


  • Hallo Mark,


    schau mal hier: ttp://www.vw-bus-t4.de (Standheizungen)


    Dort findest du zumindest das Schreiben, das die Brennkammer lt. EU-Recht nicht mehr ausgetauscht werden muss.


    Vielleicht hilfts.


    Grüße aus Hamburg
    Axel



  • Hallo,
    soweit so gut. Webasto sagt in seiner Herstellervorschrift tauschen.
    Grüsse
    herby

    Ich hab zwar keine Ahnung, davon aber jede Menge.

  • Hallo,


    Ich hatte beim letzten TÜV termin das gleiche Problem,hab dann das erwähnte Schreiben ausgedruckt und mit zum nachtermin genommen und den TÜV Onkel unter die Nase gehalten und siehe da es ging auf ein mal doch.Er meinte es wäre nur eine überprüfung nötig.Wegen dem Typschild kann ich dir leider nichts sagen da ich damit kein Problem hatte bzw.habe.


    Greetz Bullybuster


  • Ich denke so werde ich es probieren.


    Habe gestern versucht bei der DEKRA eine definitive Antwort zu bekommen, pure Unsicherheit. So richtig weiss glaube ich keiner Bescheid und jeder TÜV onkel entscheidet glaube ich selbst.


    Gruß
    Mark

  • Moin,


    Zitat

    Habe gestern versucht bei der DEKRA eine definitive Antwort zu bekommen,
    pure Unsicherheit. So richtig weiss glaube ich keiner Bescheid und jeder
    TÜV onkel entscheidet glaube ich selbst.


    da ich im November vor demselben Problem stehen werde, habe ich mir schon eine Alternativ-Strategie ausgedacht.
    Die Erneuerung der Brennkammer soll ja erfolgen, um eine Vermischung von Abgas und beheizter Luft zu unterbinden.
    Meine Überlegung: einen CO-Warner im Innenraum zu installieren, der - gerne auch direkt am Lufteinlaß angebracht - bei CO in der Heizungsluft Alarm gibt.


    Mal schauen, wie so ein Teil den Sachverständigen Ingenieur in seiner Entscheidung "beeinflußt".

    Gruß
    MiKo
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    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Bei meinen bisherigen 4 Prüfterminen hat es den Prüfer nie interessiert was ich für eine Luftstandheizung habe. Das kann man jetzt Glück, Nachlässigkeit oder auch irgendwie anders nennen.
    Ich war aber mal bei nem Anderen von der gleichen Prüforganisation wegen der Feinstaubplakette. Da durfte ich zusehen was der an nem T5 Cali (erster Prüftermin) alles geprüft hat. Ehrlich gesagt hab ich ganz schön Angst bekommen. Auf jeden Fall weiß ich jetzt wo ich nie zur HU hingehen werde.


    Gruß

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer


  • Moin,


    habe gestern durch Bosch Dienst in Berlin die Heizung messen/prüfen lassen (CO usw.) alles ok, heute werde ich den TÜV Nachbesuch machen. Mal sehen ob er das Schreiben anerkennt oder nicht. werde berichten.


    Gruss
    Mark


  • Also, der Prüfer hat das Schreiben der EU Richtlinie akzeptiert und sich gefreut, dass die Heizung noch geprüft wurde...


    600 EUR gespart!


    Gruss
    Mark

  • Denn es gibt 2 Tatsachen.


    1. Das Schreiben ist wertlos. Die Herstellervorschrift zum Wechseln der Brennkammer geht vor EU-Vorschrift. Da gibts auch nichts zu diskutieren, das wurde hier auch schon oft durchgekaut. Bei den Neueren ist auch die 10Jahresfrist der Hersteller gefallen, deswegen gilt das schreiben. Aber eben nicht bei den ältern.


    2. Sollte ein Tüv Prüfer das bemängeln. Dann fahr einfach zum Nächsten, denn 9 von 10 Prüfer schauen gar nicht erst, und der 10. akzeptiert dann ja auch noch das EU-Schreiben, weil er keine Ahnung von der Materie hat, obwohl gerade er es ja wissen müsste.


    Zusammengefasst gibt es auf jeden Fall ne Plakette, weil einer der beiden Wege geht immer.


    Übrigens bei meinem CE hats den Prüfer schlicht gar nicht interessiert.