Auflasten MVII

  • Hallo,


    da ich als Taucher öfter größere Mengen Flaschen transportiere, würde ich gerne meinen Bus auflasten. Das Hauptproblem ist das große Gewicht auf der Hinterachse.


    Was/wer/wo/wie kann ich das Auflasten machen? Wo finde ich Informationen zu Federn, Dämpfern etc? Was muss überhaupt gemacht werden? Ich bin bei dem Thema etwas ratlos und habe auch noch nichts wirklich Ziuelführendes im Netz gefunden.


    Nur so viel: Von VW gibt es keine Freigabe zum Verbau der stärkeren Federn bei Fahrzeugen mit ESP.


    Kann mir das jemand erklären oder mir sagen, wo ich weitere Informationen zu dem Thema finde?


    Danke & Grüße
    Peter

    MVII Generation AXG,111KW 2002 AHK Umgebaut zum Dive-o-Mobil +RPF, ergo GRÜN!

  • Noch mal ne Frage dazu. Warum willst du Auflasten?
    Auflasten heißt, das in den Papieren eingetragene zulässige Gesamtgewicht wird erhöht. Bei meinem MV Generation aus 12/2001 mit AXG und ebenfalls ESP war das zul Ges.gew. vorher irgendwas um 2750 kg und hinterher 2810 kg. Demzufolge durfte ich hinterher höchstens 60 kg mehr zuladen. Damals war es wichtig für den günstigeren Steuersatz die Grenze von 2,8 t zu überschreiten. Heute kräht da kein Hahn mehr danach. Bei der Auflastung geht es also darum die technischen Vorraussetzungen herzustellen, dass der Sachverständige das zul ges.Gew. erhöht. Ich weiß nicht, ob es das ist was du willst. In der Tat gibt VW für Fahrzeuge mit ESP dafür keine Freigabe. Mir ist es damals mit viel Mühe und Kreativität bei der Erklärung gegenüber dem Sachverständigen gelungen. Hat leider nicht lange geholfen denn die Steuersätze wurden ja geändert.


    Vielleicht hilft dir das weiter.
    Gruß

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer

  • Hallo,


    ich will ein höheres zul. Gesamtgewicht eingetragen haben, damit ich bei meiner hohen Zuladung keine Angst vor Polizeikontrollen haben muss. Falls notwendig bin ich dafür gerne bereit andere Federn etc. zu verbauen. Die Steuergeschichte interessiert mich dabei eigentlich fast nicht.


    Und: 60kg sind nicht wirklich zielführend für mich... Ich bräuchte schon 200 oder 300kg mehr.


    Grüße
    Peter


    [quote]Noch mal ne Frage dazu. Warum willst du Auflasten?
    Auflasten heißt, das in den Papieren eingetragene zulässige Gesamtgewicht
    wird erhöht. Bei meinem MV Generation aus 12/2001 mit AXG und ebenfalls
    ESP war das zul Ges.gew. vorher irgendwas um 2750 kg und hinterher 2810
    kg. Demzufolge durfte ich hinterher höchstens 60 kg mehr zuladen. Damals
    war es wichtig für den günstigeren Steuersatz die Grenze von 2,8 t zu
    überschreiten. Heute kräht da kein Hahn mehr danach. Bei der Auflastung
    geht es also darum die technischen Vorraussetzungen herzustellen, dass der
    Sachverständige das zul ges.Gew. erhöht. Ich weiß nicht, ob es das ist was
    du willst. In der Tat gibt VW für Fahrzeuge mit ESP dafür keine Freigabe.
    Mir ist es damals mit viel Mühe und Kreativität bei der Erklärung
    gegenüber dem Sachverständigen gelungen. Hat leider nicht lange geholfen
    denn die Steuersätze wurden ja geändert.


    Vielleicht hilft dir das weiter.
    Gruß

    MVII Generation AXG,111KW 2002 AHK Umgebaut zum Dive-o-Mobil +RPF, ergo GRÜN!

  • Von welcher Basis gehst Du denn aus?


    Also Motorisierung / Ausstattung / jetziges Zul. Ges.Gew.


    Davon hängen auch eventuelle Empfehlungen ab.


    Wenn Du schon bei 2.8 to liegst ist es mit den "preiswerten" Möglichkeiten über reinen Federtausch nicht mehr möglich. Dann musst Du schon tiefer in die Börse greifen und Richtung Goldschmitt, Airride o.ä. schielen.
    Die Kosten laufen dann Richtung 2000 - 2500 EUR. Ausserdem sind diese Systeme in der Regel auch mit einer Höherlegung verbunden.

  • Hallo Willy,


    Basis ist:


    MVII Generation
    AXG,111KW
    2002
    AHK


    Zulässiges Gesamtgewicht im Moment 2660kg.


    Kannst Du mir sagen, was da noch wie mit vertretbarem Aufwand möglich ist?


    Grüße
    Peter



    [quote]Von welcher Basis gehst Du denn aus?


    Also Motorisierung / Ausstattung / jetziges Zul. Ges.Gew.


    Davon hängen auch eventuelle Empfehlungen ab.


    Wenn Du schon bei 2.8 to liegst ist es mit den "preiswerten" Möglichkeiten
    über reinen Federtausch nicht mehr möglich. Dann musst Du schon tiefer in
    die Börse greifen und Richtung Goldschmitt, Airride o.ä. schielen.
    Die Kosten laufen dann Richtung 2000 - 2500 EUR. Ausserdem sind diese
    Systeme in der Regel auch mit einer Höherlegung verbunden.

    MVII Generation AXG,111KW 2002 AHK Umgebaut zum Dive-o-Mobil +RPF, ergo GRÜN!


  • Wenn Du kein ESP hast kommst Du mit einer VW Freigabe und den rosa Federn auf 2,8 to. Mit ESP wirds grundsätzlich schwieriger eine Freigabe zu erhalten. Da helfen dann nur noch Gutachten. Allerdings ist es bei diesen Anbietern nie wirklich durchsichtig, wer der eigentliche Inhaber des Gutachtens bzw wer der verantwortliche Prüfer ist.


    Wenns nur die Federn sind - die bekommst Du für kleines Geld bei z.B. Ebay. Der Einbau dauert ca 30 Minuten mit Rangierwagenheber. 5 Min mit Bühne und Schlagschrauber.

  • Moin,


    ich habe damals einen Brief an VW geschrieben und darin folgende Rechnung aufgemacht:


    Leergewicht (ohne Fahrer, halbvoll getankt) 2150,
    zGG 2660
    => Zuladung 510 kg


    Mein Caravelle hat 7 Sitze, die Normbelastung ist 75kg/Sitz
    also ist der Wagen schon bei voller Besetzung überladen, ohne daß diese Passagiere auch nur ein Gepäckstück mit sich führen ...


    Dieser Argumentation konnte man bei VWN folgen und hat mir eine Bestätigung geschickt, mit der ich die VA-Last um 100 und das zGG um 70 kg anheben konnte.
    Da ich aber auch damit nicht über die damals magische Grenze von 2800kg kam, habe ich trotzdem den teureren Weg des Auflastungsgutachtens gewählt (der dann wegen der von Willy angedeuteten Unregelmäßigkeiten und daraus resultierender Doppelzahlung so eben noch auf +-Null heraus kam).

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 73 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 181Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • Hallo Miko,


    kannst Du mir sagen, was Du damals genau gemacht hattest?


    Hast Du "nur" ein Gutachten besorgt oder auch Teile getauscht?
    Wer hat das Zweitgutachten gemacht?
    Hast Du ESP im Bus oder nicht?


    Sorry für meine vielen blöden Fragen, aber ich bin bei dem Thema echt unwissend!


    Peter


    [quote]Moin,


    ich habe damals einen Brief an VW geschrieben und darin folgende Rechnung
    aufgemacht:


    Leergewicht (ohne Fahrer, halbvoll getankt) 2150,
    zGG 2660
    => Zuladung 510 kg


    Mein Caravelle hat 7 Sitze, die Normbelastung ist 75kg/Sitz
    also ist der Wagen schon bei voller Besetzung überladen, ohne daß diese
    Passagiere auch nur ein Gepäckstück mit sich führen ...


    Dieser Argumentation konnte man bei VWN folgen und hat mir eine
    Bestätigung geschickt, mit der ich die VA-Last um 100 und das zGG um 70 kg
    anheben konnte.
    Da ich aber auch damit nicht über die damals magische Grenze von 2800kg
    kam, habe ich trotzdem den teureren Weg des Auflastungsgutachtens gewählt
    (der dann wegen der von Willy angedeuteten Unregelmäßigkeiten und daraus
    resultierender Doppelzahlung so eben noch auf +-Null heraus kam).

    MVII Generation AXG,111KW 2002 AHK Umgebaut zum Dive-o-Mobil +RPF, ergo GRÜN!

  • Moin,


    Zitat

    kannst Du mir sagen, was Du damals genau gemacht hattest?


    Hast Du "nur" ein Gutachten besorgt oder auch Teile getauscht?


    da gab es seinerzeit einen Herrn in Ostfriesland, der Gutachten verkauft hat.
    "Schicke Geld und Brief, bekomme Brief mit eingetragenem Gutachten zurück".
    Leider war das wohl nicht in dieser Form und wohl auch Menge mit dem Rechteinhaber abgeklärt, so daß es zur Strafanzeige gegen ihn kam, und der gegenzeichnende TÜV-Ingenieur war da auch mit im Boot, so daß in Folge der gesamte TÜV Nord keine Auflastungs-Gutachten mehr akzeptiert hat ...


    Zitat

    Wer hat das Zweitgutachten gemacht?


    es war dasselbe Gutachten, allerdings wurde eine "Zweit-Zahlung" an den Rechteinhaber erforderlich, um eine Strafe und Aberkennung zu vermeiden.


    Zitat

    Hast Du ESP im Bus oder nicht?


    nein, ohne ESP, das gab es in 11/98 noch nicht am T4.


    Aber da es mittlerweile diese "magische Grenze" nicht mehr gibt, sollte dir ein vergleichbares Schreiben von VWN zur Erhöhung der erlaubten Zuladung ausreichen. Meins wird dir nicht helfen, da die Vorgaben nicht überein stimmen. Schreib ihnen einfach die von mir aufgestellte Berechnung, angepaßt mit deinen aktuellen Daten, und warte ein paar Tage ab. Das aktuelle Leergewicht bekommst du auf der Waage vom nächsten Landhandel.



    Gruß
    MiKo

    Gruß
    MiKo
    ----------------------------------------

    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 73 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 181Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"