Für Berliner Diesel mit "Gelber Plakete

  • Umweltbehörde Berlin


    Nichtnachrüstbare Euro 3 - Fahrzeuge, für die es keine Partikelfilter gibt, dürfen mit der gelben Plakette in der Umweltzone fahren, wenn eine Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle über die Nichtnachrüstbarkeit sichtbar im Fahrzeug mitgeführt wird.


    Eine grüne Plakette kann jedoch in diesen Fällen nicht erteilt werden.
    Euro 3 - Reisebusse und im Ausland zugelassene Euro 3 - Dieselfahrzeuge dürfen zunächst bis zum 31.12.2011 ohne einen derartigen Nachweis mit gelber Plakette in der Umweltzone fahren.


    Screwi

  • ...und war heute direkt beim TÜV in Spandau.


    Die haben erst ganz komisch geguckt und wollten mir eine Bescheinigung über die Nichtverfügbarkeit eines DPF zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung geben die an weitere Voraussetzungen gebunden ist.
    Mein FZ sei ja schon mit einem Oxikat nachgerüstet und nicht ab Werk schon mit Abgasnorm für "gelbe Plakette" ausgestattet.


    Ich war dort wohl der erste Präzendenzfall :D


    Neee, nee, sagte ich. Nach meinen Recherchen gibt es diese Bescheinigung nun bei TÜV und Dekra direkt als Legitimation zum Fahren in der Umweltzone.
    Ich durfte dann erstmal Aufklärungsarbeit leisten und dass diese Information direkt von der "LABO" (Landesamt für Bürger und- Ordnungsangelehgenheiten) kommt.
    Beim TÜV wurde dann erstmal recherchiert und es wurde mit Erstaunen festgestellt: Es gibt dieses Dokument tatsächlich für (fast?) alle Diesel-FZ mit gelber Plakette für die es keinen DPF gibt.


    Es wird dabei wohl zwischen FZ bis 3,5t zGG und über 3,5t zGG unterschieden.
    Wohl (nur?) wegen unterschiedlicher Gebührensätze 50,-/ 70,- EUR.


    Die FZ-Daten wurden dann in eine (von den "Ordnunghütern" abrufbare?) Datenbank eingegeben, mir die 50,- EUR abgeknöpft und das ersehnte Dokument ausgehändigt.
    Nun habe ich erstmal für 1 Jahr Ruhe in Berlin und hoffe, dass diese Prozedur ggf. auch nächstes Jahr (wie avisiert) wiederholt werden kann wenn es diese unsägliche "Umweltzone" dann immer noch geben sollte.


    Screwi


  • Hallo Berliner,
    ich habe eine Frage zu Eurer Umweltzone. Diese beschränkt sich nach meiner Recherche auf Berlin-Mitte. Stimmt das oder bin ich falsch informiert?
    Will an Sylvester dorthin (AXG und (noch) gelbe Plakette).
    Viele Grüße Norbert

    2003 - 2008: ABL MV 1998 2008 - 04/2013: AXG MV 2002 04/2013 - : Passat ATJ 2000 Bald wieder Bus

  • Zitat

    Hallo Berliner,
    ich habe eine Frage zu Eurer Umweltzone. Diese beschränkt sich nach meiner
    Recherche auf Berlin-Mitte. Stimmt das oder bin ich falsch informiert?
    Will an Sylvester dorthin (AXG und (noch) gelbe Plakette).



    Silvester darfst du ja auch noch nach Berlin Mitte mit Gelb. Aber Neujahr nicht mehr zurück :D
    Guckst du hier:
    http://www.berlin.de/sen/umwel…eltzone_allgemeines.shtml

  • Zitat

    Silvester darfst du ja auch noch nach Berlin Mitte mit Gelb. Aber Neujahr
    nicht mehr zurück :D


    »


    Ich nehme an dass es im Januar nochmal eine Kulanzphase gibt wie bei Einführung der Umweltzone.


    Im schlimmsten Fall kostet es 40 EUR und einen Punkt.


    Aber anhand der Statiskiken gibt es nur für etwa jeden 5. Fall tatsächlich einen Punkt in Flensburg obwohl es jeden Monat ca 2500 bis 3000 "Plakettensünder" in Berlin erwischen soll die ein Bussgeld bekommen.
    Möglicherweise sind die "Parker" vom Punkt verschont?


    Ich habe in den fast 2 Jahren jedenfalls noch keine Plakettenkontrolle erlebt.


    Screwi

  • Zitat


    ..wie ich im "Bunten" gelesen habe gibt es für den AJA wohl einen DPF.
    Dann gilt diese Regelung für den AJA nicht!


    Diese Regelung greift nur für Dieslfahrzeuge für die kein DPF verfügbar ist aber schon ohne DPF die gelbe Plakette haben. Das gilt auch für FZ mit nachgerüstetem Oxikat.


    Letztlich ausschlaggebend ist die tatsächliche Emissions-Schlüsselnummer.
    Wenn die in der Auflistung ist sollte es kein Problem geben.


    Screwi


  • für den ajt gibt es nen filter: hier die liste von kat-versand zitiert:


    neuer ajt mit der 0451er schlüsselnummer: T4 Bus 7DB/7DW/7DZ 2,5 TDI 65 kW 49 51 AJT 0603 459 460 520 660 08.00- EURO3 PM1 02.36.023 519,00 € lieferbar 02.37.023 679,00 € lieferbar


    neuer ajt mit der 0654er schlüsselnummer: T4 Bus, Kasten Pritsche 7DWA 2,5 TDI 65 kW 54 ( Lkw ) AJT 0603 045 08.00- 98/69/EG III;APMK1 02.36.023 519,00 € lieferbar 02.37.023 679,00 € lieferbar
    70X02A
    70X02D 046
    70X12A 520
    70X12D



    so jetzt zitiere ich die berliner seite :


    In Deutschland zugelassene Pkw und Lkw mit Dieselmotor und dem Abgasstandard Euro 3 benötigen eine Bescheinigung der Nichtnachrüstbarkeit. Diese Fahrzeuge sind an folgenden Emissionsschlüsselnummern zu erkennen: DieselPkw: 30, 31, 36, 37, 42, 44 52, 72; DieselNutzfahrzeuge (Lkw): 34, 44, 54, 70, 71



    bei kat-versand gibt es nen filter, aber laut berlin kann man an der 0654 die nachrüstbarkeit erkennen. es gibt jedoch die möglichkeit einen ajt/avc (beide neu) bzw axg mit der nummer 0654 (für lkw und womos über 2,8t) und der abgasnorm 98/96/EG IIIA von gelb auf grün zu bringen



    manchmal frage ich mich, was man als beamter können muss

  • Zitat

    für den ajt gibt es nen filter: hier die liste von kat-versand zitiert:


    neuer ajt mit der 0451er schlüsselnummer:


    Es geht mir hier um den AJA. Das ist ein leicht geänderter AAB -auch Vorkammer- Saugdiesel und auch mit 2,4ltr Hubraum-




    Mein AAB ist mit Oxikat (von O-M) nachgerüstet und hat damit die Schlüsselnummer 0654.
    Eine weitere Nachrüstmöglichkeit mit DPF ist beim AAB (derzeit) nicht gegeben. Und die Entwicklung eines DPF für den AAB bis MJ95 ist nach meinen Recherchen erfoglos abgebrochen worden.
    Und davon gibt es recht viele -auch in Berlin-.....


    Für den DPF für den AJA habe ich keine Quelle.
    Ich habe nur irgendwo gelesen dass ein DPF für den AJA und die ganz wenigen AAB ab MJ96 in der Entwicklung sei.
    Da mich das nicht betrifft habe ich das nicht gespeichert und weiter verfolgt.


    Screwi


  • ok sorry. aber der text stimmt dann trotzdem nicht der berliner. denn ein ajt/acv/axg als lkw oder womo über 2,8t zugelassen bekommt die nummer 0654 und kann sehr wohl nen filter nachrüsten, der dich zu grün bringt. aber laut dem berliner merkblatt schließt die 0654 eine nachrüstung aus. stimmt ja wohl nicht. auch wenn es beim aja und aab so ist, beim ajt, acv und axg nicht

  • Zitat



    Die genannten Schlüsselnummern sind nur eine Grundvoraussetzung um überhaupt in die "engere Auswahl" für die Ausnahmeregelung zu kommen.
    Denn nur diese FZ bekommen ohne einen DPF die gelbe Plakette und mit DPF die grüne Plakette.
    Ein DPF alleine ändert meines Wissens nichts an der Emissions- Schlüssselnummer.
    Anders evtl. bei kombinierten Oxikat-DPF-Systemen.


    FZ mit EURO2 plus Partikelfilter = "gelbe Plakette" sind ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen.


    Viele ACV kommen ja direkt mit ensprechendem DPF von "rot" nach "grün".


    Ob aktuell eine Nicht-Nachrüstbarkeit gegeben ist aufgrund derer die Bescheinigung ausgestellt wird ermittelt der TÜV/ Dekra anhand einer speziellen Datenbank.
    FZ, die nachrüstbar sind bekommen diesen "Nachweis über Nicht-Nachrüstbarkeit" nicht.
    Da bleibt dann nur: DPF nachrüsten oder ggf. die Beantragung einer Einzel-Ausnahmegenehmigung.


    Hier mal eine Kopie meiner Nichtverfügbarkeitsbescheinigung:
    Für Vollbild anklicken
    [Blockierte Grafik: http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/arqv-3x.jpg]


    Screwi

  • screwdriver



    naj für mich liest sich der text halt, als ob eine 0654 (also lkw 54) reicht um las nicht rpf-fähig zu gelten. kann auch sein, dass mein sprachverständnis mich da verlässt, aber im text steht ja drin,


    In Deutschland zugelassene Pkw und Lkw mit Dieselmotor und dem Abgasstandard Euro 3 benötigen eine Bescheinigung der Nichtnachrüstbarkeit. Diese Fahrzeuge sind an folgenden Emissionsschlüsselnummern zu erkennen: DieselPkw: 30, 31, 36, 37, 42, 44 52, 72; DieselNutzfahrzeuge (Lkw): 34, 44, 54, 70, 71


    das heisst ich kann mit einem nachrüstbaren ajt (ich weiß hier geht es um aab/aja, aber mir auch ums prinzip und verständnis des textes) der als lkw/womo über 2,8t zugelassen ist und die schlüsselnummer 0654 hat, zum tüv und mir ne bescheinigung holen, denn es ist zu erkennen an der 0654 schlüsselnummer, dass eine nachrüstung nicht möglich ist. stimmt doch garnicht.


    komisch auch, dass dann ein aab/aja als pkw/womo unter 2,8t mit dem neuesten kat der firma oberland, also mit agbasnorm 98/69/EG IIIA und schlüsselnummer 0451 nachrüstbar sein soll. denn die nummer steht da nicht bei, entspricht aber auf der lkw seite der 0654. da ist noch so ein fehler drin, meiner meinung, denn ein aab/aja ist sowohl als pkw/womo unter 2,8t als auch als lkw/womo über 2,8t nicht nachrüstbar.


    naja, so ist das halt



    weiterhin erschreckend, aber das ja schon von anfang an ist, dass die jeweiligen genehmigungen immer von stadt zu stadt nur gelten und nicht bundesweit