Schlüsselnummern

  • Hallo ich habe einen T4 Bj 1996 mit ACV Motor.War ein Transporte und ist jetzt auf Multivan umgebaut.Die frage welche Schlüsselnummern bekomme ich,will noch einen Partikelfilter einbauen und hoffe ihn auf Grün zu kriegen. Hat jetzt zu 2 0603 und zu3 012 Schadstoffklasse 94/12/EG,GKL.G1,rote Plakette.Es soll ja auch mit dem Gewicht zusammenhängen.Naja vielleicht kann mir hier jemand ein Paar gute Tips geben.


  • hi dann schreib mal bitte ein paar andere daten:


    zulassungsart:
    womo über/unter 2,8t / lkw / pkw?
    zulässiges gesamtgewicht
    schlüsselnummer zu 1 (6 stellig, wenn alte papiere) oder schlüsselnummer zu 14.1 (4-stellig falls neue papiere)


    ach ja, syncro? automatik?


  • Der Umbau der Inneneinrichtung alleine bewirkt überhaupt keine Änderung irgendeiner Schlüsselnummer.


    Nur wenn u.U. die Sitzzplatzzahl oder das zGG oder die Zulassungsart (LKW zu PKW) geändert wird muss u.U. die Schlüsselnummer zu 14.1 angepasst werden.


    Dabei ist die Schlüsselnummer 0427 anzustreben um damit plus Partikelfilter die Grüne Plakette zu bekommen. Wenn diese Schlüsselnummer sowieso schon gegeben ist gibt es (eigentlich) keine Probleme.
    Eine entsprechende Änderung ist praktisch (fast?) nur dann möglich wenn die aktuelle Schlüsselnummer die 0426 ist. Diese MUSS dann durch 0427 ersetzt werden.


    Bitte ggf. hierzu VORHER mit dem TÜVer des geringsten Mistrauens Kontakt aufnehmen. Nicht jeder TÜVer ist mit der Thematik vertraut..


  • Hallo es ist ein Schaltwagen,nicht Syncro zu 14.1 0661 und PKW.Hat jetzt laut Papiere genau 2,8t,das kann man bei Bedarf ändern.


  • dein fahrzeug ist auf jeden fall schonmal falsch geschlüsselt, denn


    pkw (gesamtgewicht egal) und womos unter 2,8t bekommen die schlüsselnummer 04XX
    lkw (gesamtgewicht egal) und womos über 2,8t bekommen die schlüsselnummer 06YY


    XX ist nicht gleich YY und so wird aus 0451 z.b. 0654


    aus 0661 wird dann die 0425/26/27. du solltest die 0427 mit deinem gesamtgewicht bekommen.


    dann bekommst du auch die abgasnorm 96/69/EG I


    sprich mal mit dem tüv und verweise bei der anpassung der schlüsselnummer auch auf das hier:


    2. Eine weitere Ausnahmregel gibt es für den ACV mit der Schlüsselnummer 0426. Diese Schlüsselnummer durfte nur bis zum 31.12.1996 vergeben werden. Auch hier handelt es sich um eine Ausnahme, da die Schlüsselnummer 0427 erst am 01.01.1997 eingeführt worden ist. Dies Schlüsselnummer gilt explizit für Fahrzeuge über 2,5 t, die 0426 für Fahrzeuge unter 2,5t (mit Ausnahme bis 31.12.1996 auch über 2,5t). Wird nun jedoch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs geändert (beispielsweise von 2805 kg auf 2804 kg) abgelastet, darf die 0426 nicht mehr verwendet werden und es muss auf 0427 umgeschlüsselt werden. Ist dies getan, gilt obige Sonderregelung und auch ein T4 mit der Schlüsselnumemr 0426 erhält nun die grüne Plakette und die Schlüsselnummer 0427. Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden).


    zitat aus http://t4-wiki.de/wiki/Feinstaub

  • Zitat


    Zitat


    dein fahrzeug ist auf jeden fall schonmal falsch geschlüsselt,


    Ja, das stimmt.
    Möglicherweise ein Überbleibsel von einer Zulassung als Kombinations-FZ als LKW besteuert, was es so leider nicht mehr gibt.
    Kombinatins-FZ sind allesamt (erstmal) zu PKW geworden.


    Zitat


    denn pkw (gesamtgewicht egal) und womos unter 2,8t bekommen
    die schlüsselnummer 04XX


    Das stimmt nicht ganz :D


    Die Gewichtsgrenze ist bis (also einschliesslich) 2,8t.


    Im Zweifelsfall -wenn sich der Prüfer komisch hat- könnte man immer noch um 1 oder 5 kg ohne technische Änderung ablasten.


    Aber Relevanz hat dies eben nur für WoMo.
    Andere wichtige Gewichtsgrenzen sind 2500kg und 3500kg.
    Aber da ist man hier ja weit von entfernt.


  • die bezeichnung im klartext ist doch trotzdem wohnmobil unter 2,8t oder nicht? oder ist die bis 2,8t. bei transarena steht nur so. kfz womo. bei mir so. kfz womo über 2,8t. hat noch einer eins unter/bis 2.8t und kann mal nach dem text gucken