Anhängerlast?

  • Hallo,


    ich möchte mir einen PKW Anhänger zulegen. Ich dachte da an einen mit 750 KG zulässiges Gesamtgewicht, ungebremst.
    In meinem Fahrzeugschein steht unter Punkt O.2: "0700"
    Darf ich mit einem T4 (Bj 96, CC, 2,8 t) denn keinen ungebremsten 750 kg Anhänger ziehen? Oder wird hier vielleicht irgendwo gerundet? Ich dachte dass es bei einem solchen Anhänger eigentlich keine Probleme geben sollte?


    Oder ist es möglich an das Auto einen 750 kg Anhänger anzuhängen, der nur bis 700 kg beladen ist? Darf man das?


    Kennt sich hier jemand aus? Vielen dank für die Antwort,


    schöne Grüße
    Kami

  • Zitat


    Oder ist es möglich an das Auto einen 750 kg Anhänger anzuhängen, der
    nur bis 700 kg beladen ist?
    Darf man das?


    Hi


    du darfst auch einen ungebremsten Anhänger mit 1,5t zul Gasammteswicht anhängen ,aber eben (sofern die 700 stimmen) nur bis 700 kg gesamt Gewicht beladen ;)


    Die meisten Ungebremsten Anhäger haben 750 kg zul Gesamtgewicht.


    In der Regel sind 750 kg beim T4 eingetragen (so meine ich) , aber die 50 kg machen den Kohl nicht fett.


    Gruß
    Urs

    285.000 eigene Km im ACU :) 235.000 mit LPG Gesamt 415.000 km :) Fahrzeuge ab Bj 96 sind Neuwagen.

  • Falsch


    Die Gewichtsangaben bziehen sich auf das ZGG . Wenn du einen 750 Kg Anhänger hast und nur 700 Kg ziehen darfst , heißt das Zauberwort ablasten . Macht jede Prüfstelle und ist nur eine formelle Änderung der Fz. Papiere.

  • Zitat

    Falsch


    Die Gewichtsangaben bziehen sich auf das ZGG . Wenn du einen 750 Kg
    Anhänger hast und nur 700 Kg ziehen darfst , heißt das Zauberwort ablasten
    . Macht jede Prüfstelle und ist nur eine formelle Änderung der Fz. Papiere.


    Nicht falsch , es geht um das tatsächliche Gewicht, aber egal.....

    285.000 eigene Km im ACU :) 235.000 mit LPG Gesamt 415.000 km :) Fahrzeuge ab Bj 96 sind Neuwagen.

  • Zitat

    sollte?


    Oder ist es möglich an das Auto einen 750 kg Anhänger anzuhängen, der
    nur bis 700 kg beladen ist?
    Darf man das?


    Ich mache das seit Jahren.
    Und ich kenne das auch aus den Vorschriften so dass die tatsächliche Anhängelast relevant ist.
    Das war früher[tm] wohl mal anders.
    Das zGG. des Anhängers selber darf natürlich dabei auch nicht überschritten werden. Es gibt ja auch FZ die mehr als 750kg ungebremst ziehen dürfen.


    Nur für den gewerblichen Kraftverkehr muss man aufpassen dass das addierte zGG. des Zuges nicht über 3,5 t kommt -da zählt das zGG-. Dann muss man einen Fahrtenschreiber haben oder mindestens Fahrtenbuch für solche Fahrten führen. Ich habe meinen Bulli (der mal von 2690 auf 2810kg aufgelastet wurde) deshalb wieder auf 2740kg abgelastet.


    Weil ich damit aus der "kritischen Zone" raus bin habe ich mich auch nicht tiefer mit der Thematik befasst.


    Die tatsächliche Stützlast wird nicht dem Anhänger sondern dem Zugfahrzeug zugerechnet.
    Die darf beim T4 ja alleine bis zu 100kg (je nach Spezifikation der AHK) betragen.


    PS:
    Aber es gibt auch Verkehrsrechtsforen wo man auf echte Spezialisten trifft :)

  • Zitat


    PS:
    Aber es gibt auch Verkehrsrechtsforen wo man auf echte Spezialisten trifft
    :)


    Das sollte helfen:
    http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/42-anhaengelast-hinter-kraftfahrzeugen-und-leergewicht]StVO §42[/url]


    Auszug:


    (1) Die gezogene Anhängelast darf bei
    1.


    Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
    2.


    Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
    3.


    Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.


    (2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

  • So ists richtig! Zu beachten wäre nur noch, dass man bei der Stützlast nicht nur die maximale Stützlast des Zugfahrzeuges, sondern auch die des Anhängers beachten muss.
    Gruß, Joa


    Zitat


    der
    [quote]nur bis 700 kg beladen ist?
    Darf man das?


    Ich mache das seit Jahren.
    Und ich kenne das auch aus den Vorschriften so dass die tatsächliche
    Anhängelast relevant ist.
    Das war früher[tm] wohl mal anders.
    Das zGG. des Anhängers selber darf natürlich dabei auch nicht
    überschritten werden. Es gibt ja auch FZ die mehr als 750kg ungebremst
    ziehen dürfen.


    Nur für den gewerblichen Kraftverkehr muss man aufpassen dass das addierte
    zGG. des Zuges nicht über 3,5 t kommt -da zählt das zGG-. Dann muss man
    einen Fahrtenschreiber haben oder mindestens Fahrtenbuch für solche
    Fahrten führen. Ich habe meinen Bulli (der mal von 2690 auf 2810kg
    aufgelastet wurde) deshalb wieder auf 2740kg abgelastet.


    Weil ich damit aus der "kritischen Zone" raus bin habe ich mich auch nicht
    tiefer mit der Thematik befasst.


    Die tatsächliche Stützlast wird nicht dem Anhänger sondern dem
    Zugfahrzeug zugerechnet.
    Die darf beim T4 ja alleine bis zu 100kg (je nach Spezifikation der AHK)
    betragen.


    PS:
    Aber es gibt auch Verkehrsrechtsforen wo man auf echte Spezialisten trifft
    :)

  • Zitat

    So ists richtig! Zu beachten wäre nur noch, dass man bei der Stützlast
    nicht nur die maximale Stützlast des Zugfahrzeuges, sondern auch die des
    Anhängers beachten muss.



    Wobei die Stützlast bei den ungebremsten Anhängern (bis 750kg zGG.) grundsätzlich nur maximal 75 kg betragen darf.


    Bei den Klaufixen der 400kg-Klasse ist sio oft nur 50 kg.

  • Zitat

    Nur für den gewerblichen Kraftverkehr muss man aufpassen dass das addierte
    zGG. des Zuges nicht über 3,5 t kommt -da zählt das zGG-. Dann muss man
    einen Fahrtenschreiber haben oder mindestens Fahrtenbuch für solche
    Fahrten führen. Ich habe meinen Bulli (der mal von 2690 auf 2810kg
    aufgelastet wurde) deshalb wieder auf 2740kg abgelastet.


    Das Problem kenne ich, allerdings gilt hier in Oesterreich diese Regel NICHT fuer den Werksverkehr. Also wenn die Firma mit eigenem Bus+Haenger ihr Material fuehrt, kein Fahrtenschreiber erforderlich. Nur wenn die Transportdienstleistung als sochel angeboten wird, sprich Du machst eine Spedition mit T4+Haenger auf...


    War aber auch hier in Oe nicht einfach herauszufinden...


    lg Uli

    T4 Caravelle LR ACV 11/99, Standheizung Luft & Wasser, und Österreicher bin ich auch... :)


  • In D ist das wohl genauso oder ähnlich.
    Zu 98% nutze ich den Anhänger für den Werksverkehr oder privat.
    Da ich aber in geringem Rahmen auch Klein-Transporte für Fremde anbiete (ohne dass ich eine Spedition bin) bin ich damit in jedem Fall auf der sicheren Seite.