neue Kfz-Steuer ab 04.2005

  • Hi
    kann mir mal einer erklären warum ich für meinen T5 Multivan 130 PS, EZ. 10.04, ab April laut Finanzamt Hamburg 401.- Euro Steuern zahlen muss und mein Bruder für seinen Porsche Cayenne 340 Ps nur 210.- ??
    Mein Freundlicher sagte dazu, der T5 5 Zylinder basiert auf dem Rumpfmotor Audi 100 5 D von 1978, ist das ein Witz?

  • Antrag auf Versteuerung nach Gewicht stellen. Manche Bundesländer handhaben das so. Das hängt von der jeweiligen Zulassungsbehörde ab-bei uns in Bayern wird nach Gewicht versteuert, dann kostet er so knapp € 200,--

  • Unverständlich, warum der T5 Diesel immer noch nicht in EURO 4 eingestuft werden kann. Bei Vito und Co. längst schon geschehen.

  • Euro 4 wäre nur von Vorteil, wenn es nach der Hubraumbesteuerung gehen würde. Da gibt es bei Zulassung in 2004 noch einen Bonus.Bei der Gewichtsbesteuerung bringt Euro 4 überhaupt nix, weils Auto dadurch nicht leichter wird. Auch sind die Hubraumsteuersätze zwischen Euro 3 + 4 gleich, je 100 ccm € 15,44. Dann bleibe ich doch lieber bei der Gewichtsbesteuerung und spare € 220,- p.a. .
    Also, erst recherchieren-dann reklamieren !!!

  • Ab 01.04.2005 entfällt bei der Kfz-Steuer der Begriff Kombinationskraftwagen.Fahrzeuge (Busse und Geländewagen über 2,8 t Gesamtgewicht werden nicht mehr wie bisher wie LKW nach Gewicht besteuert, sondern nach der betreffenden EU-Norm (Euro 1 bis 4, je nach kfz-Schein).D.h. die Kfz-Steuer wird sich drastisch erhöhen. Eine Ausnahme gilt für Sonderfahrzeuge/nur Wohnmobile: Die Besteuerung erfolgt dann immer nach Gewicht
    (egal ob das zulässige Gesamtgewicht unter oder über 2,8 t liegt).Die Kfz-Steuer
    wird daher für Wohnmobile unter 2,8 t merklich günstiger (ca. dann nur 1/3 als
    bisher).

  • Nein, so einfach geht das nicht,die Kfz-Steuer hat nix mit dem Wohnmobil zu tun.
    Wohnmobil ist ein Versicherungs- und Zulasungs-Begriff, hier wird der Neuwert des Fzg.zugrunde gelegt und man ist in 3 Jahren bereits in SF 3= 45%, aber es geht nicht mehr tiefer und die prämie aLS Wohnmobil kann teurer sein. Alte PKW-Fahrer kommen also noch tiefer und zahlen weniger, dürfen auch auch Parkplätzen stehen-die für Wohnmobile gesperrt sind.
    Dem Multivan T5 fehlt nur die herausnehmbare Küche, dann müßte er als Wohnmobil abgenommen werden.Tisch + Bett sind bereits eingebaut. Auch mal zurückblättern, das Thema gabs schon öfter. Leider haben wir kein Stichwortverzeichnis-lieber co.master. Irgendwann reichts auch mit dem erklärenden schreiben.

  • Dann laste ich mein Wohnmobil wieder ab. Außerdem gibts ja auch eine Besitzstand. Die neue "Ordnung" kann also nur für Neuzugelassenen Fzg. gelten.

  • Hi,
    vielen Dank für die zahlreichen Antworten, zum teil nicht ganz richtig, daher kleine Hilfe,-----alle-----T5 werden ab 4.2005 nach Schadstoffen besteuert,auch rückwirkend!!, eine Besitzstandswahrung gibt es in der KFZ-Steuer----nicht----Mercedes hat beim Viano bereits Euro 4 aber zum Mehrpreis von ca 200.-,VW hat mit den 5 Zylindern leider alte Motoren, da hilft auch kein Pumpe-Düse, entweder habe ich Euro 4 oder nicht,die Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile soll auch mit geändert werden, siehe alle Fachzeitschriften aus dieser Woche, das wird aber richtig reinhauen, wir reden dann von 500.- bis 1.500.-Euro.

  • Danke für die Belehrung, lieber Bernd.
    Bezüglich der Besteuerung dachte ich auch mehr an die Änderungen im Jahre 2005. Da wird ein Fahrzeug mit ausgewiesenem Euro4-Kürzel und Rußpartikelfilter besser behandelt als die mit den Uraltmotoren und Euro3. Da kommen gewaltig fette Steuereinnahmen zusammen.

  • Die Kfz-Steuerregelung 01.04.2005 gilt für alle zugelassenen Fahrzeuge, egal
    ob Neuwagen oder schon zugelassen. Eine Besitzstandswahrung greift nicht,
    da die Kfz-Steuer für jedes Jahr einzeln festgelegt wird und nur aus Vereinfachungsgründen ein Steuerbescheid ergeht. Änderungen aus der Sicht des
    Finanzamts sind deshalb jederzeit möglich.

  • "-----alle-----T5 werden ab 4.2005 nach Schadstoffen besteuert,auch rückwirkend!!"
    Diese Argumentation ist doch irreführend. Es wird nicht rückwirkend belastet. Das wäre rechtlich nicht zulässig.
    Es gibt lediglich keinen Bestandsschutz. Neue Regeln im Kfz-Steuerrecht greifen erst vom Zeitpunkt ihrer Einführung an.

  • Wollte nicht belehren, aber Steuern werden am liebsten immer nur von vielen einzelnen genommen. Die können sich ja nicht beschweren, 50 Reiche schon. Ich gehe davon aus, das VW reagieren wird.

  • Ob Steuern und ihre Höhe immer grecht sind, will und kann ich nicht beurteilen. Aber das eine höhere Steuer für einen mehr Rußpartikel ausstoßenden Motor erhoben wird, empfinde ich als logisch. Auch ich bin von der besseren Qualität der VW T4 und irgendwann auch T5 Fahrzeuge gegenüber einem französischen Van überzeugt, aber es macht mich immer noch zornig, wenn ich einen sauberen Franzosen oder auch Mercedes in einem Vergleichstest finde und die rußfilterlosen Euro3, 2, auch noch ein Steuerleckerbissen bekommen sollen. Hier muß unsere Lieblingsmarke schneller werden. Wie werden diese Fahrzeuge eigentlich in Österreich unterschieden und wieviele Steuerklassen gibt es dort?

  • Das stimmt nur teilweise. Schlüssel ich ein PKW zum Wohnmobil um, gibt es versicherungsmäßig 10 SF-Klassen, bis runter auf max. 45% ( das mit den 3 SF-Klassen gilt nur bei LKW). Da die 100%-Beiträge aber anders sind als beim PKW, ist es meistens billiger. Ich hab´s gerade hinter mir bei meinem T4.
    Den habe ich als Multivan (Bj.99,111KW) ohne bauliche Veränderungen als Wohnmobil beim TÜV durchgekriegt, bedurfe aber ein bißchen Überredungskunst. Meiner wurde als Wohnmobil bei der gleichen Versicherung definitiv 100 Euro billiger als vorher.
    Gruß
    Lutz