Auflastung Jann Rinderhagen: Ojeeeeeeeeeeeeeeeee

  • Auch SK lastet ohne technische Änderunge auf, Deine Aussage macht also keinen Sinn! Erst informieren, dann posten!


    Mat.

  • Hallo Christian,


    so pauschal kann man aber nicht sagen, daß der Kollege sich besser ne Monatskarte hätte kaufen sollen ( hat man als Student sowieso ).


    Es gibt soviele verschiedene Fahrertypen beim T4.
    Da ist zum einen der Surfer oder Billigurlauber, dem die Optik des Wagens eigentlich nicht soviel bedeutet, ihn aber für seinen ganzen Kram einfach braucht. Diese Wagen sind meist selber finanziert und teilweise nicht viel mehr wert als ne PKW-Jahressteuer.


    Dann gibt es welche die kaufen sich nen 100 tDM-T4 und können ihn sich auch leisten (wohl die wenigsten). Die stören dann die Steuern auch nicht.


    Firmenwagen gibt’s natürlich auch (ich denke das sind min. 40 %).


    Dann gibt’s da noch den Kauf auf Pump um einen auf dicke Hose zu machen, oder warum auch immer. Nimmt man lieber noch ein Extra mehr und kann sich dann für eine 100 tDM-Maschine nichtmal mehr die Steuer leisten. Sowas finde ich traurig.


    Einen Studenten oder Auszubildenden, der sich seine Karre mühsam erarbeitet hat finde ich eher lobenswert.


    Grüße,
    Thilo

  • nichts wird so heiß gegessen, wie es Gekocht wird.
    Wartet erst einmal ab, ob überhaupt irgend etwas passiert.

  • >
    >........................
    >Dann gibt es welche die kaufen sich nen 100 tDM-T4 und können ihn sich auch leisten (wohl die wenigsten). Die stören dann die Steuern auch nicht.
    >Firmenwagen gibt?s natürlich auch (ich denke das sind min. 40 %).
    >......................


    Die einen 50.000-Euro-T4 kaufen, bar bezahlen und privat und nicht als Firmenwagen zulassen, sind oft nur deshalb dazu in der Lage, weil sie sich grundsätzlich ökonomisch verhalten. Dazu gehört auch das Sparen von Steuern.
    Und wenn man sich immer so verhält, hat man irgendwann das Geld für ein teures Auto ÜBRIG, nicht mühsam unter verzichtendem Krampf abgespart mit Verzicht auf Wesentliches.
    Gruß HNW

  • Hallo nochmal,


    Bitte erklärt mir doch mal einer: Was ist denn an den Gutachten gefälscht oder worauf bezieht sich der Vorwurf der Fälschung?


    Besteht die Fälschung vielleicht darin, dass das Gutachten von Rinderhagen nicht von SK autorisiert wurde, im technischen Sinne aber korrekt ist?? Dann sollten wir allerdings den Ball ganz flach halten und tasächlich abwarten was oder was eben nicht passiert.


    Gruss,
    FraJo

  • so verstehe ich das auch und so verstehe ich auch den veröffentlichten 'Schriftwechsel'!


    Gruß


    Mat.

  • >ich hab für einen Moment die Beherschung verloren!


    Na Gott sei Dank da ist er wieder,


    der Fodi, den ich neulich als hilfsbereit und zuvorkommend (per Mail + Snail) kennenlernen durfte. Freut mich aufrichtig für Dich, daß Du Dich wieder eingekriegt hast.


    Viele Grüße, Ohm.

  • >Da würde sich SK aber freuen!
    >Jetzt wartet doch erst mal ab!
    >Erstens ist noch nicht 'erwiesen' das Jann wirklich illegal gehandelt hat!
    >Zweitens - und das ist noch wichtiger - was kann derjenige der das Gutachten erworben hat dazu, das das Gutachten (angeblich) geklaut ist! Inwieweit das Urheberrecht für solche Gutachten überhaupt gilt ist auch die Frage! Und selbst wenn heißt das noch nicht das die Auflastung damit illegal war!
    >Das sich evtl. die Firma SK an Jann schadlos halten will - wäre nachvollziehbar aber muß nicht unbedingt heißen das diejenigen die hier aufgelastet haben was damit zu tun haben müssen! Die Auflastung steht ja erst mal drin und ist (siehe SK Gutachten) auch so legal!!
    >Denjenigen die das Gutachten erworben haben ist ja auf jeden Fall strafrechtlich erst mal nichts anzuhaben und inwieweit zivilrechtlich oder steuerrechtlich dann was 'zu holen' ist - abwarten!!!
    >Gruß
    >Mat.


    Hallo Matthias,


    lies doch erstmal mein posting aufmerksam.


    Voraussetzung aller weiteren Schritte ist, dass mit der Sammelauflastung über JR tatsächlich etwas faul war. Dies ist bislang nur auf diverse nicht ausreichend begründete Vorwürfe in einigen postings begründet. So verstehe ich nicht, wie in einem posting am Samstag eine Anfrage an SK angekündigt wird und am Sonntag die Reaktion von SK wiedergegeben wird (ich glaube kaum, dass dort am Samstag gearbeitet wird).


    Außerdem sind die tatsächlichen Folgen für die Betroffenen zu klären.


    Dies schließt aber nicht aus, sich jetzt bereits in Ruhe und gemeinsam zu überlegen, was im Falle des Falles zu tun wäre.


    Falls es stimmen sollte, dass die SK-Gutachten zur Auflastung der Wagen gefälscht (oder unerlaubt kopiert) sein sollten, sind der Firma SK Lizenzgebühren entgangen. Die Gutachten selber dürften technisch einwandfrei sein.


    Dies könnte ein Weg sein: Mit der Firma SK kurzfristig eine Vereinbarung über einen rückwirkenden Ausgleich zu finden, um das Austragen und spätere Eintragen der Auflastung und die damit betroffenen Brief- und Scheinänderungen (mit den entsprechenden Gebühren) zu umgehen und damit den Status der Auflastung zu erhalten.


    Ich werde am Montag beim TÜV Emden anrufen, dort war ja ein Mitarbeiter als Empfänger der Fzg-Briefe benannt.


    Und was mir hier in einigen Beiträgen auch nicht gefällt: Beschimpfungen und Beleidigungen wurden hier schnell abgesondert. Damit liefern Einige genügend Gründe für neuen Ärger. Außerdem gilt in diesem Lande zunächstmal die Unschuldsvermutung, bis ein Vorwurf bewiesen ist. Und das ist auch gut so.


    Gruß,


    Dieter / Berlin Mariendorf

  • dann hat sich wohl der Jann einzelne Gutachten von SK besorgt und diese dann als Mustergutachten weiterverwendet. Richtig so?

    Technischerseits wäre dann diese Gutachten nicht angreifbar! Auch trägt hier der TÜV z.B. wilde Felgenkombinationen ein wenn ich dort bspw. eine schon irgendwo in der BRD erfolgte Eintragung mittels FZGSchein-Kopie "beweise". Richtig so?


    Dann bleibts wohl nur noch eine Sache zwischen Jann und SK, das geht mich aber erstmal nix an!


    Gruss,
    FraJo

  • Hi Markus,


    das kann man so nicht sagen.


    VW setzt höhere Maßstäbe bei der statischen und dynamischen Festigkeitsberechnung an und kommt zu dem Schluss, dass bestimmte Teile getauscht werden müssen.


    Andere Gutachter haben mit etwas geringeren Maßstäben, die aber auch noch ausreichend sicher sind, nachgewiesen, dass die vorhandenen Bauteile die genannten Lasten ohne Schäden der Gesamtkonstruktion "ertragen" können. Diese Gutachten werden von den zuständigen Stellen geprüft, bevor sie akzeptiert werden.


    Gruß
    Dieter / Berlin Mariendorf

  • ICH verkaufe doch keine Auflastungen, ich stelle nur klar was viele nicht wissen! Warum soll ich für SK und Co die Werbetrommel rühren, das können die sicher selber!


    Mal ein paar Beispiele:


    VW sagt auch 16 Zoller vom 111'er gehen nicht auf den 75 kW! Per Einzelabnahme gehts trotzdem!
    VW baut auch keine 111'er mit 15 Zoll Bremsanlage - ich fahre trotzdem einen - mit Eintragung!


    VW ist nicht Gott, es gibt durchaus noch eine andere Wahrheit als die von VW!


    Tatsache ist nun mal das es geht - ohne technische Änderungen! Ob das Gutachten dazu von SK kommt oder von einem Jann oder einem Herrn Jäger oder wie sie alle heißen mögen spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle!


    Gruß


    Mat.

  • >arschen wollten, indem sie Fahrzeuge auflasten wollten, die nicht
    >auflastbar sind.
    >In Prinzip hat jeder jeden gearscht, aber hier wird jetzt rumgeheult
    >obwohl alle selber schuld sind.
    >Gruß,
    >Max


    Wieso? Die Auflastung an sich war völlig ok so. Nur daß Herr R. eventuell kein verwertungsrecht an den Gutachten erworben hatte ;( Das sind aber 2 Paar verschiedene Schuhe! Das Gutachten an sich (von SK) und somit die Auflastung ist technisch und steuerrechtlich legal erstellt. Man muß es nur bei der richtigen Stelle erwerben! Und auch nur um diesen Erwerb/Weiterverkauf geht die Diskussion nicht um das technische Gutachten selbst.


    MfG
    Roman

  • Das sagt doch keiner. VW gibt aber aus Effektivitätsgründen nur serienweise frei. Und da die Fahrzeuge in der Serie noch mehr oder weniger verändert werden gibt es seitens VW nur die minimalste Variante, sozusagen die, die immer sicher ist.
    SK erstellt aber genau das andere: Extrem-Mustergutachten (gegen extreme Abnahmekosten!). Insofern ist das alles ok und legal.


    MfG
    Roman

  • >Hallo nochmal,
    >Bitte erklärt mir doch mal einer: Was ist denn an den Gutachten gefälscht oder worauf bezieht sich der Vorwurf der Fälschung?
    >Besteht die Fälschung vielleicht darin, dass das Gutachten von Rinderhagen nicht von SK autorisiert wurde, im technischen Sinne aber korrekt ist?? Dann sollten wir allerdings den Ball ganz flach halten und tasächlich abwarten was oder was eben nicht passiert.
    >Gruss,
    >FraJo


    Fälschung liegt nur dann vor, wenn der Veräußerer das originale Gutachten auf andere Fahrzeugtypen agepaßt oder Daten darin manipuliert hat. Ansonsten ist das ein reiner Verwertungsrechtestreit und somit ein Betrug gegenüber SK oder ein Diebstahl an deren geistigem Eigentum (durch den Veräußerer). mehr kann ich aus der ganzen Diskussion bisher nicht herauslesen.


    Und falls einige der Gutachten "angepaßt" wurden ist es auch nicht gleich der Straftatbestand der Urkundenfälschung sondern nur eine einfacher Betrug. Das Gutachten selbst erfüllt nicht den Urkundencharakter. Damit würde man Herrn R. nicht richtig drankriegen können, allerdings wären diese Gutachten dann wirklich ungültig und hätten eine Rückschreibung zur Folge!


    MfG
    Roman