Hier im Forum gab es ja nun einiges zum Thema LKW Zulassung.
Bisher hat aber kein Mensch ein Wort zu den erkauften Nachteilen einer LKW Zulassung verloren. So ist zum Beispiel bei ALLEN LKW an Sonn- und Feiertagen Fahrverbot mit Anhänger! Auszug aus den Serviceratgeber Auflastung von VW:
"Außerdem gilt für als LKW zugelassene Fahrzeuge bei Anhängerbetrieb das Fahrverbot für Lastkraftwagen an Sonn– und gesetzlichen Feiertagen."
Dazu gelten sowohl Boots-, Motorad- als auch Wohnanhänger.
Weiterhin gelten in einigen europäischen Ländern Geschwindigkeitsbegrenzungen ab 2,8 to Gesamtgewicht.
Auch ist in den meisten Kurorten das Befahren der Innenstadt mit LKW ab 2,8 to verboten. Hier dürfen in der Regel auch öffentliche Parkflächen nur von PKW genutzt werden. So muß in NL in einigen Städten LKWs das parken explizit erlaubt werden - kein Schild nur PKW.
Auch wenn man auf 2,81 to aufgelastet hat gelten diese Beschränkungen.
Auch Fahrverbote bei Smog greifen zuerst bei LKW Zulassungen.
Ein nachgewiesener Verstoß gegen die meisten Punkte kostet (gerade im Ausland) wesentlich mehr, als die Steuerersparnis bringt.
Auch mal drüber nachdenken.
Trotzdem viel Erfolg bei Auf- Um- und Abrüstung.
Gruss, Willy