Neues zum Thema Steuervorteil durch Auflasten! (n/t)

  • Gerade in der Tagesschau kam folgende Meldung:


    "Die Steuervorteile für Besitzer von schweren, privat genutzten Geländewagen soll bald wegfallen. Darauf haben sich die Länder-Finanzminister bei einem Treffen in Berlin verständigt. Danach soll der Bund einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten. Bisher können Fahrzeuge, die schwerer sind als 2,8 Tonnen, nach Gewicht besteuert werden - und nicht wie leichtere Autos nach Hubraum. Dies bringt für schwere Geländewagen Steuernachlässe von bis zu 80 Prozent."


    Also scheinen die Kleintransporter erstmal noch nicht betroffen zu sein.
    Und bis der Gesetzesentwurf fertig ist, geht auch noch etwas Zeit ins Land.


    Noch einen schönen Abend


    Lutz

  • Moin,


    [...]
    >Dies bringt für schwere Geländewagen Steuernachlässe von bis zu 80 Prozent."


    Und soll die Kassen nach Abschaffung um ca. 50 Mio. Euro füllen. Ein netter Anreiz etwas zu ändern.


    Ist ein T4 syncro eigentlich ein Geländewagen? *gd&r* (sehr schnell ;-))



    zaydo

  • >Moin,
    >[...]
    >>Dies bringt für schwere Geländewagen Steuernachlässe von bis zu 80 Prozent."
    >Und soll die Kassen nach Abschaffung um ca. 50 Mio. Euro füllen. Ein netter Anreiz etwas zu ändern.
    >Ist ein T4 syncro eigentlich ein Geländewagen? *gd&r* (sehr schnell ;-))
    >
    >zaydo


    also das T steht doch für Transporter und nich für Teländewagen *gg*

  • ...daher kann eigentlich nicht zwischen "VW Touareg" und "VW T4" (fangen übrigens auch beide mit "T" an *g*) unterschieden werden?


    Bin mal gespannt ob was dran ist, dass "alle Gerichtsurteile bezüglich der Kombinationkfz" nun erst "aufgehoben werden müssen" oder nicht.


    Von notwendigen "Urteilsaufhebungen" war ja auch immer wieder was zu lesen gewesen.


    CU Martin
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  • >Moin,
    >[...]
    >>Dies bringt für schwere Geländewagen Steuernachlässe von bis zu 80 Prozent."
    >Und soll die Kassen nach Abschaffung um ca. 50 Mio. Euro füllen. Ein netter Anreiz etwas zu ändern.
    >Ist ein T4 syncro eigentlich ein Geländewagen? *gd&r* (sehr schnell ;-))
    >
    >zaydo


    Wieviel dieser Fahrzeuge gibt es eigentlich in Deutschland, daß sich 50 Millionen € daraus ergeben?

  • Der Eintrag zur Fahrzeugart (Ziffer 1) ist in beiden Fällen immer Pkw. Aufgrund von EU-Vorschriften war die bis in die Mitte der 90er Jahre mögliche Fahrzeugart Kombinationskraftfahrzeug nicht mehr möglich. Deshalb ist die zusätzliche Eintragung "FZ ist technisch ein Kombinationskraftwagen" notwendig, um sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (im konkreten Fall handelte es sich um einen Geländewagen) beziehen zu können. Diese ergänzende Eintragung ist auch bei Touareg, Mercedes ML & Co zu finden.
    Erklärtermaßen sollen "echte" Kombis ausgespart bleiben und nur die 220.000 Geländewagen betroffen sein. Dies läßt sich bei der Selektion sicherlich über die Schlüsselnummer (Ziffer 3) Typbezogen steuern. Ansonsten geht es nur über eine präszisere Definition des Kombiationskraftwagens (umlegbare Sitzlehne zur Vergrößerung des Kofferaums wird nicht mehr ausreichen).
    Mal sehen was tatsächlich dabei rauskommt.

  • <i>Erklärtermaßen sollen "echte" Kombis ausgespart bleiben und nur die 220.000 Geländewagen betroffen sein. Dies läßt sich bei der Selektion sicherlich über die Schlüsselnummer (Ziffer 3) Typbezogen steuern. Ansonsten geht es nur über eine präszisere Definition des Kombiationskraftwagens (umlegbare Sitzlehne zur Vergrößerung des Kofferaums wird nicht mehr ausreichen).
    Mal sehen was tatsächlich dabei rauskommt.</i>


    <hr>


    Nunja, wie schnell ist ein Sitz aus einem der "Geländewagen" ausgebaut? Sprich: Wie schnell hat man eine "große Ladefläche" zur Verfügung? Hm...


    Andererseits: Alles ungelegte Eier über die gegackert wird.


    CU Martin
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  • Bei dieser Frage wird von den Umweltverbänden, die diese Kampagne geschürt haben, gerne mit den Zulassungzahlen gemogelt.
    Zunächst nochmal zur Erinnerung: Vor ca. 2 Jahren (etwa als Touareg und Cayenne auf den Markt kamen) erklärten die Grünen und die Umweltverbände diese Autoklasse zu Dinosauriern, die umweltpolitisch nicht willkommen waren. Diese Stigmatisierung konnte den Absatz dieser Autos aber nicht bremsen. Im letzten Jahr entdeckte man die Zulassungspraxis und die daraus resultierende "Steuervermeidung". Jetzt konnten die Halter als quasi Steuerhinterzieher (ist das schon jemand, der sich ihm Rahmen bestehender Gesetze bewegt?) stigmatisiert werden. Damit der Skandal auch richtig groß wird mußten jetzt noch die großen Zahlen geliefert werden. Also operierten die Verbände (zuletzt z.B. der Bundesverband der Verbraucherzentralen Anfang April) mit einer Zahl von 830.000 zugelassenen Fahrzeugen. Diese Zahl ist als Gesamtzahl der Geländewagen zum 01. Januar 2004 ist zunächst zutreffend. Allerdings sind darin auch Leichtgewichte wie Suzuki LJ und Toyota RAV enthalten, die auch nicht für Auflastungen in Frage kommen. In dieser Statistik finden sich (wenn ich die Fahrzeuge zugrundelege, die ab Werk bereits mehr als 2.800 kg zGM haben) ca. 150.000 Fahrzeuge. Aufgelastete Fahrzeuge (z.B. BMW X5 lassen sich darin nicht erkennen. Eine zweite Statistik hilft bei der Ermittlung der Zahl der betroffenen Fahrzeuge weiter. Die Zahl der zugelassenen Pkw zwischen 2.801 kg und 3.500 kg zGM beträgt laut KBA ca 430.000. Hierin sind z.B. die aufgelasteten Multivans aber auch Phaeton (3.030 kg, wird nach meinem Kenntnisstand nach Hubraum besteuert) und ähnliche enthalten; ebenso wie der T4 Kombi, der vom Handwerksmeister für den Transport seiner Mitarbeiter zur Baustelle eingesetzt wird.
    Die gestrige Meldung aus dem Kreis der Länderfinanzminister geht von 220.000 Fahrzeugen aus. Es scheint so, als habe sich endlich jemand ernsthaft mit den tatsächlichen Zahlen auseinandergesetzt.

  • >Von notwendigen "Urteilsaufhebungen" war ja auch immer wieder was zu lesen gewesen.


    Äh, rechtskräftige Urteile kann man nicht aufheben!


    Andi

  • > ...Die Zahl der zugelassenen Pkw zwischen 2.801 kg und 3.500 kg zGM beträgt laut KBA ca 430.000. Hierin sind z.B. die aufgelasteten Multivans aber auch Phaeton (3.030 kg, wird nach meinem Kenntnisstand nach Hubraum besteuert) und ähnliche enthalten; ebenso wie der T4 Kombi, der vom Handwerksmeister für den Transport seiner Mitarbeiter zur Baustelle eingesetzt wird.


    Und natürlihch auch eine ganze Menge "echter" 3,5 Tonner, wie MB307, 308, 309, VW LT35, Sprinter etc. die teilweise aus Konzessionsgründen als PKW angemeldet sind oder damit man Sonntags auch mit Hänger fahren darf. Als ich noch Transit fuhr (lang ists her) fuhren die Privatleute den Transit oft mit LKW Zulassung wegen der Steuer und bei den Speditionen wurde er als PKW zugelassen.


    Gürße


    Uwe

  • >
    >>Von notwendigen "Urteilsaufhebungen" war ja auch immer wieder was zu lesen gewesen.
    >Äh, rechtskräftige Urteile kann man nicht aufheben!
    >Andi


    ..nee, aufheben kann man die nicht, aber Urteile sind Einzelfallentscheidungen und die Rechtssprechung (zB des BGH oder BFG) kann sich ja immer mal ändern....je nach politischer Lage im Land und Zusammensetzung der Senate!
    Daraus kann sich für die Zukunft eine andere Rechtsaufassung bilden.


    TdiKi