HU-Termin um mehr 11 Monate überschritten. Was tun??

  • Hallo Freunde,
    hätte mit meinem 2.KFZ bereits im August 2002 zur HU gemusst. Da ich aber aus Zeitmangel in den letzten 23 Monaten nicht gefahren bin (wirklich!)stand mein KFZ -angemeldet- in der Garage rum.



    Der nächste TÜV-Termin wäre nun regulär eigentlich im August 2004 fällig. Allerdings hätte ich dann einen HU-Termin übersprungen.


    Was ist nun besser?
    1.) noch vor dem August 2004 zum TÜV? Dann würde mir die Plakette auf den August 2002 zurückdatiert und ich müsste in 4 Wochen wieder zur Hauptuntersuchung...


    2.) Erst im August 2004 zum TÜV.( Also zum übernächsten HU-Termin)
    Doch was geschieht eigentlich dann?
    Wird dann die Plakette bis August 2006 erteilt, oder was passiert, wenn man mit einem angemeldeten KFZ eine HA überspringt??? Wie gesagt, das KZF war während der ganzen Zeit angemeldet und wurde schlichtweg in der Garage "vergessen"
    Neuabnahme, obwohl immer angemeldet?


    ( Die Buss-, bzw. Verwarngeldstrafen sind mir bekannt, aber hier nicht das Thema, da ich das KFZ ja nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt habe.)


    Danke für Eure Hinweise/ Erfahrungen!
    Eurer Thony

  • Hi
    die sind da inzwischen ganz doof drauf.
    Ein Bekannter hatte die HU am Moped um mehr als 2 Jahre überschritten.
    (Natürlich nicht gefahren) und musste doch tatsächlich die Gebür für nix
    zahlen, um auf einen Aktuellen Tüv zu kommen.


    Gruß
    Urs

  • Hu/AU Termin wird zurückdatiert auf Fälligkeitsdatum abzüglich 2 x X Jahre. dh, wenn Du 24 Monate überzogen hast, kriegst Du wider neuen TÜV, bei 23 Monaten wird noch zurückdatiert.
    C

  • >Hallo Freunde,
    >hätte mit meinem 2.KFZ bereits im August 2002 zur HU gemusst. Da ich aber aus Zeitmangel in den letzten 23 Monaten nicht gefahren bin (wirklich!)stand mein KFZ -angemeldet- in der Garage rum.
    >
    >Der nächste TÜV-Termin wäre nun regulär eigentlich im August 2004 fällig. Allerdings hätte ich dann einen HU-Termin übersprungen.
    >Was ist nun besser?
    >1.) noch vor dem August 2004 zum TÜV? Dann würde mir die Plakette auf den August 2002 zurückdatiert und ich müsste in 4 Wochen wieder zur Hauptuntersuchung...
    >2.) Erst im August 2004 zum TÜV.( Also zum übernächsten HU-Termin)
    >Doch was geschieht eigentlich dann?
    >Wird dann die Plakette bis August 2006 erteilt, oder was passiert, wenn man mit einem angemeldeten KFZ eine HA überspringt??? Wie gesagt, das KZF war während der ganzen Zeit angemeldet und wurde schlichtweg in der Garage "vergessen"
    >Neuabnahme, obwohl immer angemeldet?
    >( Die Buss-, bzw. Verwarngeldstrafen sind mir bekannt, aber hier nicht das Thema, da ich das KFZ ja nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt habe.)
    >Danke für Eure Hinweise/ Erfahrungen!
    >Eurer Thony



    Warte ab, bis es genau 24 Monate sind, dann gibt es in der regel 2 jahre ohne Abzug.


    Ist aber je nach Bundesland anders.


    Am besten Morgen mal bei Tüv oder dekra nachfragen

  • >Hallo Freunde,
    >hätte mit meinem 2.KFZ bereits im August 2002 zur HU gemusst. Da ich aber aus Zeitmangel in den letzten 23 Monaten nicht gefahren bin (wirklich!)stand mein KFZ -angemeldet- in der Garage rum.
    >
    >Der nächste TÜV-Termin wäre nun regulär eigentlich im August 2004 fällig. Allerdings hätte ich dann einen HU-Termin übersprungen.
    >Was ist nun besser?
    >1.) noch vor dem August 2004 zum TÜV? Dann würde mir die Plakette auf den August 2002 zurückdatiert und ich müsste in 4 Wochen wieder zur Hauptuntersuchung...
    >2.) Erst im August 2004 zum TÜV.( Also zum übernächsten HU-Termin)
    >Doch was geschieht eigentlich dann?
    >Wird dann die Plakette bis August 2006 erteilt, oder was passiert, wenn man mit einem angemeldeten KFZ eine HA überspringt??? Wie gesagt, das KZF war während der ganzen Zeit angemeldet und wurde schlichtweg in der Garage "vergessen"
    >Neuabnahme, obwohl immer angemeldet?
    >( Die Buss-, bzw. Verwarngeldstrafen sind mir bekannt, aber hier nicht das Thema, da ich das KFZ ja nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt habe.)
    >Danke für Eure Hinweise/ Erfahrungen!
    >Eurer Thony

  • Aktuelle Bestimmungen - Was der Gesetzgeber vorschreibt:


    Rückdatierung
    Seit dem 1.12.1999 ist eine Fristverlängerung für die Haupt- und Abgasuntersuchung durch Hinausschieben nicht mehr möglich.


    Beispiel: HU oder AU im März – Vorführung jedoch erst im April – neue Plakette rückwirkend für März.


    Verkürzung der Mängel-Beseitigungsfrist
    Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben.


    Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes
    Der Fahrzeughalter muss den HU - Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Und ihm auf Verlangen vorweisen können. Deshalb empfiehlt es sich, den Untersuchungsbericht im Fahrzeug mitzuführen.


    Verlust des Untersuchungsberichtes und/oder Prüfbescheinigung
    In diesem Fall muss sich der Fahrzeughalter um Ersatz bemühen. Eine Zweitschrift erhalten Sie bei uns kurzfristig gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.


    Verwarnungs- und Busgeld bei Überschreitung der Vorführfrist
    Wichtig für unsere Kunden:
    Der TÜV erhebt kein Verwarnungs- und Bußgeld! Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:


    Zwei bis vier Monate: € 15,-
    Vier bis acht Monate: € 25,-
    Mehr als 8 Monate: € 40,- sowie 2 Punkte in Flensburg
    Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein Verwarnungsgeld von:


    Zwei bis acht Monate: € 15,-
    Mehr als acht Monate: € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg





    TÜV

  • moin, moin!


    Gernaus so geht es mir auch. Mein Mopped, klar eine KTM LC4, steht nun seit 07/2003 ohne TÜV in der Garage. Jetzt habe ich mich mal aufgerafft, das Teil wieder mit TÜV zu versorgen.


    Hier in NRW kursieren Gerüchte herum:
    1.- Die Maschine muß nach einem Jahr- also ab Juli 2004- zu Vollabnahme;


    2.- Ab einem Jahr wird wieder normal datiert, also wieder TÜV für 2 Jahre;


    3.- Ich bekomme den TÜV halt für 07/2005 wenn ich jetzt tüve.


    Kennt denn nun hier jemand die Regeln?


    Ich habe nur keinen Bock auf die Vollabnahme- da ich dann zum TÜV muß und nicht zu KÜSS oder Dekra fahren kann.


    Es soll ja vorkommen, daß so ganz geringfühige Mängelchen schon mal übersehen werden, weil totaler Blödsinn! Bürokraten halt!


    Gruß
    Sirkman

  • Hallo,


    also in SH ist nach 18 Monaten Ende. Ab dann heißt es Vollabnahme.
    Habs vor kurzem machen müssen.
    Aber das scheint ja von Land zu Land verschieden zu sein.


    Gruß


    J@

  • Beim Wohnwagen meiner Mutter war der Tüv 5 Jahre und 4 Monate abgelaufen.
    Als er verkauft werden sollte und auf einem campingplatz im Sauerland stand.
    Naja dachte ich Freitags urlaub genommen und mit Birgit ins Sauerland gefahren, Wohnwagen ausgegraben ;) und dabei dann die TüvPlakette gesehen :-((((.
    Kein Problem denke ich, dann geh ich halt im Sauerland zum TÜV. Aber auf dem Land ist das noch anders als bei uns in der Stadt, TÜV nur Dienstags schei...
    Also Augen zu und durch, in drei Stunden vom sauerland nach Essen zur Dekra, na der prüfer staunte nicht schlecht als er den KFZ-Schein sah mit dem Stempel der lezten HU.
    Er sagte dann, das er eigentlich die Gebühr für jede versäumte Prüfung nehmen müsse.
    Plakette gab es dann ohne Mängel für 8 Monate der normale Rüzmus bleibt erhalten.
    Über den guten Zustand der 10 Jahre alten Reifen war er erstaunt.
    Als ich Ihm dann sagte das der Wowa sowieso verkauft wird, und warscheinlich auf einen Dauerstellplatz kommt, bot er mir sogar an, falls der Käufer die HU trotzdem für 2 Jahre möchte solle ich einfach mit dem Schein und dem Kennzeichen zu Ihm kommen dann nimmt er den Wowa noch mal für 2 Jahre ab ohne anzuguckenm weiler das ja erst gemacht hat.
    Ich war vollkommen sprachlos.


    Viel Glück Thony


    Gruß
    Bullytreter

    Gruß Bullytreter (Sektion Kohlenpott) Verkaufe: T4 Lederteile; Handschuhfach, Handbremse, Fach über der ZE; 1 Stück 16" BBS Felge; komplettes ABS; Servo.

  • ...


    Das ist Böroktraten Scheiß!


    Diese Schwachmaten müssen ihre Gesetze umsetzen. Sind halt arme Schweine!
    Mit der Praxis hat das nichts zu tun!


    Da fahren LKWs auf Deutschlands Strasse die in irgendeiner Hinterhofswerkstatt gefrickelt werden und dann versagen in einer stärker abschüssigen Strasse in Holland (!!!) ( haben die überhaupt Berge?) die Bremsen und der Laster rasst in ein Haus mit etlichen Toten. Von den rollenden Särgen aus der GUS und Polen ganz zu schweigen.
    Ein Freund arbeitet Beim Zoll, was der so von den TIR-Lastern erzählt läßt einen wirklich nervös werden.


    Und dann zuckt der TÜV bei solch hirnrissigen Bestimmungen herum?


    Was soll es?


    Entweder der technische Zustand ist für die nächsten 2 Jahre gegeben oder nicht!


    Nie steckt ein Prüfer im Fahrzeug! Sicher kann er auch mal was übersehen.
    Und eigendlich ist der TÜV ja sogesehen auch eine gute Sache.
    Nur hier in DT wird das ganze als Lachnummer bei der Büprokratie.


    Die unfähigen Paragrafenreiter wissen selten von was sie reden.
    Was technisch Sinn macht ist oft verwaschen, der Rest reine Aabzocke.


    Wie kann es sein, daß ich simpel mein Fahrzeug einfach 2-mal vorführe und die gleiche Bescheinigung erhalte.


    Was soll es?!
    So sind die Gesetze und ich darf damit leben.


    Naja, und die Zusände in Polen oder Türkei brauche ich auch nicht.
    Kann es sein, daß ich dem Typen in Grün oder was auch immer einfach einen netten Schein unter die Nase halte und alles ist gut?
    Nee!!!


    Wenn ich Scheiße baue muß ich dafür latzen!
    Wenn nicht, dann muß man mich auch in Ruhe lassen.


    Aaalso meinen letzeten Punkt bekam ich 1992. Ich war jung und doof!
    Heute habe ich fafür doppelt soviel so viel Spass.


    Mit dem Wort zum Sonntag,


    keiner weiß mehr was ich so richtig sagen wollte,
    ist nun auch nicht mehr so wichtig,


    Gruß
    Ssirkman

  • ...


    Das ist Böroktraten Scheiß!


    Diese Schwachmaten müssen ihre Gesetze umsetzen. Sind halt arme Schweine!
    Mit der Praxis hat das nichts zu tun!


    Da fahren LKWs auf Deutschlands Strasse die in irgendeiner Hinterhofswerkstatt gefrickelt werden und dann versagen in einer stärker abschüssigen Strasse in Holland (!!!) ( haben die überhaupt Berge?) die Bremsen und der Laster rasst in ein Haus mit etlichen Toten. Von den rollenden Särgen aus der GUS und Polen ganz zu schweigen.
    Ein Freund arbeitet Beim Zoll, was der so von den TIR-Lastern erzählt läßt einen wirklich nervös werden.


    Und dann zuckt der TÜV bei solch hirnrissigen Bestimmungen herum?


    Was soll es?


    Entweder der technische Zustand ist für die nächsten 2 Jahre gegeben oder nicht!


    Nie steckt ein Prüfer im Fahrzeug! Sicher kann er auch mal was übersehen.
    Und eigendlich ist der TÜV ja sogesehen auch eine gute Sache.
    Nur hier in DT wird das ganze als Lachnummer bei der Büprokratie.


    Die unfähigen Paragrafenreiter wissen selten von was sie reden.
    Was technisch Sinn macht ist oft verwaschen, der Rest reine Aabzocke.


    Wie kann es sein, daß ich simpel mein Fahrzeug einfach 2-mal vorführe und die gleiche Bescheinigung erhalte.


    Was soll es?!
    So sind die Gesetze und ich darf damit leben.


    Naja, und die Zusände in Polen oder Türkei brauche ich auch nicht.
    Kann es sein, daß ich dem Typen in Grün oder was auch immer einfach einen netten Schein unter die Nase halte und alles ist gut?
    Nee!!!


    Wenn ich Scheiße baue muß ich dafür latzen!
    Wenn nicht, dann muß man mich auch in Ruhe lassen.


    Aaalso meinen letzeten Punkt bekam ich 1992. Ich war jung und doof!
    Heute habe ich fafür doppelt soviel so viel Spass.


    Mit dem Wort zum Sonntag,


    keiner weiß mehr was ich so richtig sagen wollte,
    ist nun auch nicht mehr so wichtig,


    Gruß
    Ssirkman

  • Das gilt aber nur wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Dann ist eine sogenannte Vollabnahme fällig.


    Angemeldet ist das kein Problem.


    Im Übrigen ist es auch in Thüringen so das zurück datiert wird. Und wenns über 2 Jahre her ist dann gibts 1 Monat TÜV (oder korrekterweise HU).
    Wenn man 2 mal zahlt dann gibts allerdings 24 Monate.


    Den Blödisnn denken sich dir Prüfer auch nicht aus, die setzen auch nur durch was sich die Länder ausdenken. Tun sie das nicht gibts eins auf den Deckel und zwar gewaltig. DIe Herren Prüfer werden nämlich richtig streng kontrolliert.


    Gruß


    Mat.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • ja, ja,



    das hatte ich auch schon mit dem Wohnwagen.



    Gruß Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Hu/AU Termin wird zurückdatiert auf Fälligkeitsdatum abzüglich 2 x X Jahre. dh, wenn Du 24 Monate überzogen hast, kriegst Du wider neuen TÜV, bei 23 Monaten wird noch zurückdatiert.
    >C
    Stimmt !
    habe vor einiger Zeit 2 frische Jahre Tüv für mein 2 Jahre überfälliges Mopped bekommen. Tüver meinte wenn ich einen Monat eher gekommen wäre, hätts nur einen Monat Tüv gegeben. Meiner Meinung nach eine hirnrissige Regelung. Aber diese halbstaatliche Institution kann sich die Gesetze eben so hinbiegen, das maximal Kasse gemacht wird. Dazu passt auch der Tüv Wunsch 8 Jahr "alte" Karren jährlich zu checken. Natürlich alles im Dienste der Sicherheit...
    Wieso nicht jeden Tag? Sicher ist Sicher :-)))

  • >Hallo Freunde,
    >hätte mit meinem 2.KFZ bereits im August 2002 zur HU gemusst. Da ich aber aus Zeitmangel in den letzten 23 Monaten nicht gefahren bin (wirklich!)stand mein KFZ -angemeldet- in der Garage rum.
    >
    >Der nächste TÜV-Termin wäre nun regulär eigentlich im August 2004 fällig. Allerdings hätte ich dann einen HU-Termin übersprungen.
    >Was ist nun besser?
    >1.) noch vor dem August 2004 zum TÜV? Dann würde mir die Plakette auf den August 2002 zurückdatiert und ich müsste in 4 Wochen wieder zur Hauptuntersuchung...
    >2.) Erst im August 2004 zum TÜV.( Also zum übernächsten HU-Termin)
    >Doch was geschieht eigentlich dann?
    >Wird dann die Plakette bis August 2006 erteilt, oder was passiert, wenn man mit einem angemeldeten KFZ eine HA überspringt??? Wie gesagt, das KZF war während der ganzen Zeit angemeldet und wurde schlichtweg in der Garage "vergessen"
    >Neuabnahme, obwohl immer angemeldet?
    >( Die Buss-, bzw. Verwarngeldstrafen sind mir bekannt, aber hier nicht das Thema, da ich das KFZ ja nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt habe.)
    >Danke für Eure Hinweise/ Erfahrungen!
    >Eurer Thony


    Per Gesetz mußt Du noch vor August hin und ein fettes Knöllchen in Kauf nehmen. Ansonsten wird das Fahrzeug nach Ablauf der 2 Jahre wie eine Neuzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges (also großer Abnahmebahnhof) eingestuft. Fahr doch einfach mal beim örtlichen TÜV vorbei und frag vorsichtig nach!-)


    MfG
    Roman

  • >moin, moin!
    >Gernaus so geht es mir auch. Mein Mopped, klar eine KTM LC4, steht nun seit 07/2003 ohne TÜV in der Garage. Jetzt habe ich mich mal aufgerafft, das Teil wieder mit TÜV zu versorgen.
    >Hier in NRW kursieren Gerüchte herum:
    >1.- Die Maschine muß nach einem Jahr- also ab Juli 2004- zu Vollabnahme;


    Nein, erst ab Ablauf der Prüfrist, also erst ab dem 25. Monat ;)


    >2.- Ab einem Jahr wird wieder normal datiert, also wieder TÜV für 2 Jahre;


    Nein, es wird grundsätzlich zurückdatiert. der Überschreitungszeitraum bestimmt lediglich die Knöllchenhöhe.


    >3.- Ich bekomme den TÜV halt für 07/2005 wenn ich jetzt tüve.


    Jepp.


    >Kennt denn nun hier jemand die Regeln?
    >Ich habe nur keinen Bock auf die Vollabnahme- da ich dann zum TÜV muß und nicht zu KÜSS oder Dekra fahren kann.
    >Es soll ja vorkommen, daß so ganz geringfühige Mängelchen schon mal übersehen werden, weil totaler Blödsinn! Bürokraten halt!
    >Gruß
    >Sirkman


    MfG
    Roman

  • alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Bußgeld ist im Zulassungsrecht geregelt, HU-Vorgabe in einer TÜV-DEKRA-internen Verfahrensanweisung. IMHO ist die Vorgabe dafür aus Flensburg. Dafür macht keiner extra ein Gesetz ;) Und, scheinbar handhaben es die Länder sehr unterschiedlich. Also, in HRO geht es bis 24 Monate glimpflich ab, danach ist richtig Streß angesagt.


    MfG
    Roman