Besitzstandswahrung bei Auflastung 2810kg?

  • Hallo!


    Was die KFZ-Steuer betrifft:
    Wird es eine Besitzstandwahrung bei aufgelasteten Fahrzeugen geben?

  • >Endlich zahlt jeder was was sich gehört!


    Von Steuergerechtigkeit und klaren Regelungen sind wir noch weit entfernt. und durch den jüngsten Beschluß ist das noch ein Stück weiter in die Ferne gerückt.


    Es wurde der §23 Abs 6a abgeschaft, der besagte, das Kombi-KFZ unter 2,8 to PKW seien. Da sit der Umkehrschluß ja wohl näher, daß man sagt, Kombi-KFZ unter 2,8 to können genusogut LKW sein, als irgendwas für Fahrzeuge über 2,8 to daraus herleiten zu wollen.


    Die offizielle Begründung lauterte nicht, Abschaffung von Privilegien, sondern Angleichung an EU-Richtlinien. Und in der zur Entscheidung vorgelegten Drucksache heißt es, Auswirkungen auf die Verbraucherpreise sind nicht zu erwarten, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß es bei Fahrzeugen über 2,8 to zu Änderungen der Besteuerung kommen kann.


    Wenn man den Beschluß liest, komt man zwangsläufig zu dem Schluß, es sei due "Ungerechtigkeit" abgeschafft worden, das Kombi über 2,8to als LKW zugelassen werden können und unter 2,8 to nicht, dadurch , daß man die zwangsweise Einstufung der Fahrzeuge unter 2,8 to aufgehoben hat.


    Wir alle wissen, wie weit man mündlichen Versprechungen der Politiker glauben kann, jetzt bekommen wir wahrscheinlich vorgeführt, das auch das geschriebene Wort nicht viel mehr Wert ist.


    Meine persönliche Einschätzung ist, daß man die Einstufung als LKW erleichtern wird, besonders auch für Fahrzeuge unter 2,8 to, und gleichzeitig die Besteuerung der LKW ändert. Also speziell im unteren Gewichtsbereich erheblich verteuert und evt. auch den Schadstoffausstoß stärker gewichtet.


    Vieleicht so, daß bis 2to ein Sockelbetrag von 300,-- EUR erhoben wird, bis 3,5 to pro 100kg 15,-- EUR und darüber dann eine Regelung ähnlich der bisherigen. Um die Vertreter des Mittelstandes zu beruhigen, wird man dann für Fahrzeuge, die nachweislich und auschließlich zum Gütertransport eingesetzt werden, eine entsprechende Entlastung vorsehen.


    Dann wird wohl ein reger Handel mit Ablastgutachten einsetzten und hier solche Fragen gestellt werden: wie bekomme ich das zulGG auf 2to abgelastet und kann trotzdem meine 9 Sitzplätze behalten.



    Grüße


    Uwe

  • Habe meinen Bus auch aufgelastet.
    Da G-Kat und 2,5 L ist der Unterschied zu den 172,- p.a. nicht so kriegsentscheidend für mich, da ja auch Umrüstkosten von ca. 300,- anfielen.
    Ich fand es wichtiger, noch ca. 300 kg mehr in petto zu haben, da wir viel mit sechs Personen fahren und dann für die Ausfahrten mit Paulchen (vier Räder) und mindestens Wochenendgepäck bei dem "normalen" Multivan schon teilweise überladen waren. Für mich steht der Sicherheitsaspekt eher im Vordergrund, d.h. der Bus ist schon ein Gefährt, das auch als Transportmittel genutzt wird. Ich glaube, es könnte nun eher dazu führen, dass ich trotzdem einlade, obgleich ich nicht einladen dürfte, was der Sicherheit abträglich ist. Gerdae in den Sommermonaten findet man doch häufig Beispiele, wo die Möglichkeiten der Zuladung weit überschritten werden.


    Gruß
    Ralf

  • >Habe meinen Bus auch aufgelastet.
    >Da G-Kat und 2,5 L ist der Unterschied zu den 172,- p.a. nicht so kriegsentscheidend für mich, da ja auch Umrüstkosten von ca. 300,- anfielen.
    >Ich fand es wichtiger, noch ca. 300 kg mehr in petto zu haben, da wir viel mit sechs Personen fahren und dann für die Ausfahrten mit Paulchen (vier Räder) und mindestens Wochenendgepäck bei dem "normalen" Multivan schon teilweise überladen waren. Für mich steht der Sicherheitsaspekt eher im Vordergrund, d.h. der Bus ist schon ein Gefährt, das auch als Transportmittel genutzt wird. Ich glaube, es könnte nun eher dazu führen, dass ich trotzdem einlade, obgleich ich nicht einladen dürfte, was der Sicherheit abträglich ist. Gerdae in den Sommermonaten findet man doch häufig Beispiele, wo die Möglichkeiten der Zuladung weit überschritten werden.
    >Gruß
    >Ralf


    Die Auflastung als solche ist nicht abegeschafft worden. Hier geht es ausschliesslich um die Gewichtsbesteuerung von PKWs über 2,8t. Das bedeutet für Dich, dass Du natürlich weiterhin Dein Fahrzeug voll laden darfst.


    Gruß,
    Holger

  • Oh, weia !



    Zahlt jeder was sich gehört sagt einer :


    -- du wirst bestimmt auch irgendwann wach werden müssen.


    -- was gehört sich denn ?


    -- anständig viele Steuern zahlen, z.B. vom schon versteuertem Netto ?


    -- oder : steuern zahlen auf die mineralölsteuer ?


    -- verrat am Volk ?, wie lange sollten wir den Soli-zuschalg zahlen, 2 Jahre ?


    -- was gehört sich ? sowas ?


    -- gehört sich eine steuerverschwendung, die schon > 30Mrd,€ !! liegt ??


    -- gehört sich sowas , oder was gehört sich ??




    AMEN !

  • Wenn wir das Thema gerade haben,hat schon jemand ne Erfahrung gemacht mit ner Zulassung in der Tschechei?Da die Jungs ja mittlerweile zur EU gehören.Wie sind da die Steuersätze?Wenn die Jungs das so haben wollen,machen wir es wie die Konzerne und lassen das Teil in Ausland zu.
    gute Fahrt allen