Anhänger auf 100 km/h zulasssung, wie?????????

  • Hallo,


    ich will mir demnächst einen Anhänger zulegen, nur sollte der auf 100 km/h zugelassen werden können.


    Leider haben die meisten nur die 80 km/h Zulassung.


    Welche Kriterien muss ein Hänger erfüllen um ihn auf 100 km/h zulassen zu können, bzw die 100 km/h eintragen zu lassen???


    Danke
    Mike

  • Die Voraussetzungen am Anhänger sind, das er Stoßdämpfer haben muß, die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind und mindestens für 120 ausgelegt sind, außerdem dürfen sie nicht per Freigabe in ihrer Tragfähigkeit erhöht worden sein, die Tragfähigkeit muß also so ausreichen.


    Aber Du mußt noch ein bißchen mehr Sachen erfüllen.


    Erst mal kannst Du nicht nur den Anhänger auf 100 zulassen sondern immer nur ein GESPANN.


    Das Auto muß ABS haben, das Gewichtsverhältnis muß auch stimmen. Was für einen Anhänger willst Du Dir denn zulegen? Etwas mehr Input liefert auch hier ein besseres Ergebnis.


    Gruß


    Mat.

    Robur - lärmgekühlt und leistungsarm.

  • Hey Danke,


    das reicht mir schon!!!


    Ich will mir einen Motorradanhänger holen!!


    Oder einen normalen Hänger holen und ihn dann zum Motorradtransporter umbauen!!


    Danke

  • 100 km/h darf man nur auf Autobahnen und auf Bundestraßen, die als Kraftfahrtstraßen ausgeschildert, also autobahnähnlich sind, fahren.
    Auf allen anderen Straßen, inkl. der restlichen Bundesstraßen, muss man langsamer fahren.


    zaydo

  • >100 km/h darf man nur auf Autobahnen und auf Bundestraßen, die als Kraftfahrtstraßen ausgeschildert, also autobahnähnlich sind, fahren.
    >Auf allen anderen Straßen, inkl. der restlichen Bundesstraßen, muss man langsamer fahren.


    Und nu wirds lustig ;)


    PKW und LKW bis 3,5 to dürfen (kein allgemeines Tempolimit vorausgesetzt) ausserhalb geschlossener Ortschaft mit Anhänger 80 km/h fahren - Womos nur 60 km/h.


    Was das soll begreift wieder kein Mensch :(



    Bullibilder und Prospekte

  • >>100 km/h darf man nur auf Autobahnen und auf Bundestraßen, die als Kraftfahrtstraßen ausgeschildert, also autobahnähnlich sind, fahren.
    >>Auf allen anderen Straßen, inkl. der restlichen Bundesstraßen, muss man langsamer fahren.
    >Und nu wirds lustig ;)
    >PKW und LKW bis 3,5 to dürfen (kein allgemeines Tempolimit vorausgesetzt) ausserhalb geschlossener Ortschaft mit Anhänger 80 km/h fahren - Womos nur 60 km/h.
    >Was das soll begreift wieder kein Mensch :(


    Wo steht das mit den WOMOs?

  • schau mal in einschlägign caravaningseiten nach da wird die sache genauestens beschrieben, zudem wiegesagt immer gespann, reifen nicht älter als 6 jahre entsprechende geschwindikeitszulassung der reifen(auf dem anhänger), ferderung des anhängers, abs am ziehenden fahrzeug und das gewichtsverhältniss, meines wissens nach darf das zulässige gesamtgewicht des zu ziehenden wagens maximal 80% des leergewicht des ziehenden autos betragen, ich habs mit meinem wohnwagen gemacht hat ca 40€ gekostet ist aber immerhin billiger wie mit 105kmh auf der bahn ohne entsprechender zulassung fotografiert zu werden!!!!!!!!!



    http://www.nachwuchs2000.de

  • Nun wollte einer 100 fahren und nun darf er nur noch 60- das hat er nun davon !


    Schönes Ding- ich sollte mir doch auch mal wieder die StVo durchlesen - aber das mit den 100 km/h gilt wirklich nur auf Autobahnen oder den autobahnähnlichen Schnellstrassen mit dem blauen Schild mit weissem Auto !



    Die hatte ich dann wohl unterschlagen..


    LG
    Spencer



    Modellflug in Salzwedel

  • .... Mopped- , Boots- oder Autotrailer, Hänger mit Planen- und Kastenaufbauen oder auch Mährentransporter gilt (wenn mit Brems und Hydraulikdämpfern ausgestattet) das Verhältnis 1:1,1 (Leermasse Zugfahrzeug : Gesamtmasse Anhänger)


    Gruß, Peter