Mangelnde Lackqualität

  • Heute habe ich durch Zufall an der Heckklappe unten links mit Lackstift behobene Lackfehler entdeckt. Bei weiterer Untersuchung des Wagens, vor allem der Ecken und Kanten kamen weitere derart provisorisch behobene Lackfehler zu Tage. Diese fanden sich unter anderem an der Außenkante der Fahrertür. Mein T5 hatte seinerzeit längere Zeit in der Lackiererei verbracht und jetzt ist mir auch klar. Es zeugt schon von einer sehr schlechten Organisation, wenn solche Fehler nicht fachlich einwandfrei vor der Auslieferung an den Kunden behoben werden. Nächste Woche werde ich die Lackqualität beim Händler reklamieren. Da ich den wagen in Hannover selbst abgeholt habe, ist es ausgeschlossen, dass die Lackstiftarbeiten durch den transport vom Werk zum Händler oder beim Händler selbst durchgeführt worden sind. Also kann ich nur allen raten: Prüft Euren lack, denn ich glaube nicht, dass dies eine Ausnahme ist. Ansonsten ist der Wagen im großen und ganzen fehlerfrei.


    mfg. Christian

  • Hallo Christian,
    Schade, das tut mir leid, daß Du solche Erfahrungen machen mußt. Werde morgen mal meinen T5 inspizieren und mal sehen, was sich da findet. Bisher ist mir sowas nicht aufgefallen. Muß allerdings schon manche kleine Steinschläge und eine Beschädigung an der Zierleiste an der Seite ausbessern.


    Danke für Deine Nachfrage nach der Familie! Alles im grünen Bereich. Aber viel Streß durch die Arbeit und liebe kids, denen man eigentlich mehr Familie bieten möchte...
    Wie stehts bei Euch? Ich maile bald wieder einmal.
    mfG klucle

  • >Hallo Christian,
    >Schade, das tut mir leid, daß Du solche Erfahrungen machen mußt. Werde morgen mal meinen T5 inspizieren und mal sehen, was sich da findet. Bisher ist mir sowas nicht aufgefallen. Muß allerdings schon manche kleine Steinschläge und eine Beschädigung an der Zierleiste an der Seite ausbessern.
    >Danke für Deine Nachfrage nach der Familie! Alles im grünen Bereich. Aber viel Streß durch die Arbeit und liebe kids, denen man eigentlich mehr Familie bieten möchte...
    >Wie stehts bei Euch? Ich maile bald wieder einmal.
    >mfG klucle


    Hallo klucle,


    habe mich über Deine Antwort sehr gefreut. Meine Fehler in der Groß-, und Kleinschreibung bitte ich zu entschuldigen, aber mein Notebook sagte plötzlich: Gleich ist Schluß mit Strom und dann hätte ich alles noch mal neu schreiben müssen, so dass ich ohne Kontrolle den Text abgeschickt habe.


    Das mit der Arbeit und das man für die Family mehr Zeit haben möchte, trifft mich auch. Aber so ist das leider im Leben, wenn man nicht mit Erfolg Lotto spielt. Oder gar nicht. Heute waren wir in Essen bei einem Ritterfest. War sehr schön gemacht und endete mit Feuerreiten im Dunkeln. Na, und so schlägt man sich bald wieder mit kleinen Ereignissen in die nächste Woche und von Urlaub zu Urlaub und die Kinder werden immer älter und man merkt es erst gar nicht. Aber wem sag ich das. Hast Du eigentlich Probleme mit Deinen Nebelscheinwerfern oder hast Du gar keine, ich weiss es nämlich nicht mehr. Meine sind schon getauscht worden, weil Wasser eingedrungen ist. Übrigens trüben die kleinen negativen Erfahrungen meinen Fahrspass überhaupt nicht. Um ehrlich zu sein, war ich noch auf ein wenig mehr gefasst, das ist bei neuen Autos leider nun mal so. Egal welche Marke.


    Grüße Deine Familie herzlich von uns


    Christian u.s.w.

  • Hallo Christian,


    Danke für Deine freundliche Antwort, sehr schön, von Euch zu hören!


    Mit meinen Nebelscheinwerfern hatte ich noch keine Probleme, allerdings bin ich auch noch nicht in solche Situationen gekommen wie Du (starker Regen o.ä., wie Du es weiter unten irgendwann einmal geschildert hast). In Ö. hat mein T5 allerdings bei Stark-Regen draußen gestanden, habe danach nichts an den NSW bemerkt. Einige Male hatte ich sie schon zum Test an.


    Zum Thema Fahrspass: Den habe ich auch! Großes Auto, viel Platz, genügend Motorkraft, die Lautsprecher sind gut und geben einen schönen Klang ab, wenn ich geruhsam fahre, komme ich auf einen Verbrauch um 7 Liter, die Schaltung geht so herrlich leicht, Herz was willst Du mehr?


    Kritik am Fahrwerk (hier im Forum) kann ich mittlerweile etwas verstehen. Aber ich finde man kann sich daran gewöhnen. Hatte es meistens der Tatsache zugeschrieben, daß ich mich halt vom normalen PKW auf einen solchen Bus umstellen muß.


    Am So. abend fahre ich mit T5'le noch gesamte Babyausstattung nach Postdam, da meine Schwägerin ihr erstes Kind bekam und nun endlich Platz wird auf unserem Boden. Unsere Jüngste ist gerade zwei, da kann man endlich raustun, was nicht mehr gebraucht wird. Und ich kann wieder eine schöne Strecke fahren...


    Hast Du schon L-Kopfstütze und zweiten Funkschlüssel erhalten? Da wolltest Du doch m.E. drum kämpfen, oder? Bedaure immer noch, daß die schöne MFA der Vorführwagen nicht in meinem T5 eingebaut ist, aber, was solls?


    Grüße Du Deine Familie auch ganz herzlich von uns,
    vielleicht sieht man sich einmal hier oder dort?
    mfG klucle

  • Hallo !


    Mein Kumpel hatte auch seien T5 in Black Magic in Hannover abgeholt und erst
    zu Hause gesehen das an einer Schiebetür eine spielkartengroße Stelle ist
    wo die Grundierung durchschimmert. Alles noch nicht so perfekt !

  • >Hallo Christian,
    >Danke für Deine freundliche Antwort, sehr schön, von Euch zu hören!
    >Mit meinen Nebelscheinwerfern hatte ich noch keine Probleme, allerdings bin ich auch noch nicht in solche Situationen gekommen wie Du (starker Regen o.ä., wie Du es weiter unten irgendwann einmal geschildert hast). In Ö. hat mein T5 allerdings bei Stark-Regen draußen gestanden, habe danach nichts an den NSW bemerkt. Einige Male hatte ich sie schon zum Test an.
    >Zum Thema Fahrspass: Den habe ich auch! Großes Auto, viel Platz, genügend Motorkraft, die Lautsprecher sind gut und geben einen schönen Klang ab, wenn ich geruhsam fahre, komme ich auf einen Verbrauch um 7 Liter, die Schaltung geht so herrlich leicht, Herz was willst Du mehr?
    >Kritik am Fahrwerk (hier im Forum) kann ich mittlerweile etwas verstehen. Aber ich finde man kann sich daran gewöhnen. Hatte es meistens der Tatsache zugeschrieben, daß ich mich halt vom normalen PKW auf einen solchen Bus umstellen muß.
    >Am So. abend fahre ich mit T5'le noch gesamte Babyausstattung nach Postdam, da meine Schwägerin ihr erstes Kind bekam und nun endlich Platz wird auf unserem Boden. Unsere Jüngste ist gerade zwei, da kann man endlich raustun, was nicht mehr gebraucht wird. Und ich kann wieder eine schöne Strecke fahren...
    >Hast Du schon L-Kopfstütze und zweiten Funkschlüssel erhalten? Da wolltest Du doch m.E. drum kämpfen, oder? Bedaure immer noch, daß die schöne MFA der Vorführwagen nicht in meinem T5 eingebaut ist, aber, was solls?
    >Grüße Du Deine Familie auch ganz herzlich von uns,
    >vielleicht sieht man sich einmal hier oder dort?
    >mfG klucle


    Hallo klucle,


    schön, dass Du so schnell geantwortet hast. Also die L-Kopfstütze soll gerade erst ihre Zulassung erhalten haben, da bleibe ich am Ball. Den 2. Funkklappschlüssel hat VW-Hannover genauso abgelehnt, wie die 2. Fernbedienung für die WW-Zusatzheizung. Morgen kommt mein Anwalt aus dem Urlaub zurück. Dann werde ich ihn nach der Chance fragen, den Anspruch für dieses Zubehör gerichtlich durchzusetzten. Wenn es eine Chance gibt, werde ich es versuchen. Das kann dann für VW vielleicht sehr teuer werden, denn dann werde ich das Ergebnis im Forum natürlich an die große Glocke hängen. Bis bald, vielleicht sehen wir uns ja wirklich mal alle zusammen. Müssen wir nur ein wenig planen.


    Bis bald, Christian

  • Hallo MV Freunde,


    selbes Ergebnis. Hannover lehnt 2. Funk Schlüssel und die L Kopfstütze ab


    G. Gnalopef

  • >Hallo MV Freunde,
    >selbes Ergebnis. Hannover lehnt 2. Funk Schlüssel und die L Kopfstütze ab
    >G. Gnalopef


    Hallo Gnalopef,


    habe heute mit meinem Anwalt geprochen. Er hält den Anspruch auf Aushändigung von 2 Funkschlüsseln und einer 2. Funkfernbedienung für die WW-Heizung für gerechtfertigt. Grund ist die Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur Schuldrechtsmodernisierung worin u. a. eine Prospekthaftung und dergleichen geregelt ist. Leider muss zunächst mein Händler daran glauben, der nun wirklich nichts dafür kann, aber letztlich wird ihm VWN dafür gerade stehen müssen. Ich kann die Sturheit in Hannover, denn dorthin hatte ich den Kontakt bis zuletzt gehalten nicht akzeptieren, verstehen natürlich schon, weil das eine Menge Geld kosten wird, nachträglich zig Schlüssel herausgeben zu müssen. Aber was soll`s Ich habe wirklich alles versucht, auch eine Einigung angeboten auf die 2. Funkfernbedienung für die WW-Heizung zu verzichten, wenn ich wenigstens den 2. Funkschlüssel anstandslos bekomme. Aber da war nichts zu machen. Jetzt muss ich leider klagen, wenn nicht mein Händler aus gutem Willen freiwillig etwas macht und nun will ich auch die 2. Funkfernbedienung für die WW-Heizung haben, das ist schon mal klar. Ich werde mich im Forum zu diesem Thema melden, wenn ich Neues habe, verlass Dich drauf. Was die L-Kopfstütze hinten angeht, wird sie noch nicht verbaut, aber ich habe gleich im Werk reklamiert und habe diese Reklamation auch schriftlich. Was die Prospekthaftung angeht ist der Anspruch auf Auswechselung eindeutig, denn der Wagen wurde vorher mit dieser Kopfstütze angepriesen und weil man einen deutlich besseren Durchblick nach hinten hat. Verbessern darf man nämlich nachträglich aber nicht verschlechtern. Was noch die Funkfernbedienungen angeht, ist es so, dass im Bordbuch eindeutig auf die Anzahl derselben hingeweisen wird. Das Bordbuch wurde zwar erst nach Auslieferung des Wagens übergeben, aber das spielt rechtlich gar keine Rolle. Es ist nämlich vom Üblichen auszugehen, was die Art und die Menge des Zubehörs angeht. Das Übliche ist immer das, was in Ermagelung anderer Anhaltspunkte auch im Nachhinein als üblich verstanden werden kann und das ist nun mal der Hinweis im Bordbuch, welches man natürlich nicht vor dem Kauf sondern erst bei Auslieferung des Wagens erhält. Dazu kommt, dass nicht nur die Fernbedienungen im Bordbuch erklärt wurden, sondern jeweils ein ausdrücklicher Hinweis auf die Anzahl derselben gemacht worden ist. Damit wurde auch vom Hersteller des Fahrzeugs die Ernsthaftigkeit des Üblichen begründet.


    mfg. Christian

  • >Hallo,
    >Danke..für die ausführliche Darstellung der Rechtssituation.
    >G. Gnalopef


    Oh, bitte gern geschehen,


    bin von Beruf selbst in einer juristischen Abteilung, aber auf einem ganz anderen Fachgebiet. Das ist auch der Grund,warum ich da jetzt nicht locker lasse.


    mfg. Christian

  • >>Hallo MV Freunde,
    >>selbes Ergebnis. Hannover lehnt 2. Funk Schlüssel und die L Kopfstütze ab
    >>G. Gnalopef
    >Hallo Gnalopef,
    >habe heute mit meinem Anwalt geprochen. Er hält den Anspruch auf Aushändigung von 2 Funkschlüsseln und einer 2. Funkfernbedienung für die WW-Heizung für gerechtfertigt. Grund ist die Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur Schuldrechtsmodernisierung worin u. a. eine Prospekthaftung und dergleichen geregelt ist. Leider muss zunächst mein Händler daran glauben, der nun wirklich nichts dafür kann, aber letztlich wird ihm VWN dafür gerade stehen müssen. Ich kann die Sturheit in Hannover, denn dorthin hatte ich den Kontakt bis zuletzt gehalten nicht akzeptieren, verstehen natürlich schon, weil das eine Menge Geld kosten wird, nachträglich zig Schlüssel herausgeben zu müssen. Aber was soll`s Ich habe wirklich alles versucht, auch eine Einigung angeboten auf die 2. Funkfernbedienung für die WW-Heizung zu verzichten, wenn ich wenigstens den 2. Funkschlüssel anstandslos bekomme. Aber da war nichts zu machen. Jetzt muss ich leider klagen, wenn nicht mein Händler aus gutem Willen freiwillig etwas macht und nun will ich auch die 2. Funkfernbedienung für die WW-Heizung haben, das ist schon mal klar. Ich werde mich im Forum zu diesem Thema melden, wenn ich Neues habe, verlass Dich drauf. Was die L-Kopfstütze hinten angeht, wird sie noch nicht verbaut, aber ich habe gleich im Werk reklamiert und habe diese Reklamation auch schriftlich. Was die Prospekthaftung angeht ist der Anspruch auf Auswechselung eindeutig, denn der Wagen wurde vorher mit dieser Kopfstütze angepriesen und weil man einen deutlich besseren Durchblick nach hinten hat. Verbessern darf man nämlich nachträglich aber nicht verschlechtern. Was noch die Funkfernbedienungen angeht, ist es so, dass im Bordbuch eindeutig auf die Anzahl derselben hingeweisen wird. Das Bordbuch wurde zwar erst nach Auslieferung des Wagens übergeben, aber das spielt rechtlich gar keine Rolle. Es ist nämlich vom Üblichen auszugehen, was die Art und die Menge des Zubehörs angeht. Das Übliche ist immer das, was in Ermagelung anderer Anhaltspunkte auch im Nachhinein als üblich verstanden werden kann und das ist nun mal der Hinweis im Bordbuch, welches man natürlich nicht vor dem Kauf sondern erst bei Auslieferung des Wagens erhält. Dazu kommt, dass nicht nur die Fernbedienungen im Bordbuch erklärt wurden, sondern jeweils ein ausdrücklicher Hinweis auf die Anzahl derselben gemacht worden ist. Damit wurde auch vom Hersteller des Fahrzeugs die Ernsthaftigkeit des Üblichen begründet.
    >mfg. Christian






    Hallo Christian,
    auch von mir danke für dein Engagement. Ich habe auf Anfrage per Email auch nur die lapidare und arrogante Antwort erhalten: "Unsere Erfahrungswerte haben gezeigt, dass in der Regel nur einer der bisher gelieferten Funkschlüssel wirklich benutzt wurde" deshalb gibt es nur noch einen.....
    Überzeugend oder??
    Touranfahrer scheinen laufend beide zu benutzen, die bekommen weiter 2....


    Ich freue mich jedenfalls auf Sonntag und die IAA, werde dort ordentlich bei VW auf den Busch klopfen...


    danke noch einmal,
    mfG Micha

  • Hallo Christian,


    wegen dem zweiten Zündschlüssel: Im grossen Multivanbuch (gibt es bei Ebay oder beim Händler) steht ausdrücklich drinne, dass der T5 mit zwei Funkschlüssel ausgeliefert wird. Wenn Du willst kann ich die Seite rauskopieren und Dir als Datei schicken. Das müsste doch für die Prospekthaftung reichen oder??


    Gruss Timo

  • >Hallo Christian,
    >wegen dem zweiten Zündschlüssel: Im grossen Multivanbuch (gibt es bei Ebay oder beim Händler) steht ausdrücklich drinne, dass der T5 mit zwei Funkschlüssel ausgeliefert wird. Wenn Du willst kann ich die Seite rauskopieren und Dir als Datei schicken. Das müsste doch für die Prospekthaftung reichen oder??
    >Gruss Timo


    Hallo Timo.


    Das ist ja sehr schön. Ich habe das große Multivan Buch. Und auch die CD. Wo steht denn das wohl? Also ich meine auf welcher Seite? Danke schon mal im voraus und wie gesagt, meine Antwort kann etwas dauern, weil die Justiz ja bekanntlich langsam arbeitet und mein Anwalt erst noch einmal an meinen Händler herantritt.


    mfg. Christian

  • >>>Hallo MV Freunde,
    >>>selbes Ergebnis. Hannover lehnt 2. Funk Schlüssel und die L Kopfstütze ab
    >>>G. Gnalopef
    >>Hallo Gnalopef,
    >>habe heute mit meinem Anwalt geprochen. Er hält den Anspruch auf Aushändigung von 2 Funkschlüsseln und einer 2. Funkfernbedienung für die WW-Heizung für gerechtfertigt. Grund ist die Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur Schuldrechtsmodernisierung worin u. a. eine Prospekthaftung und dergleichen geregelt ist. Leider muss zunächst mein Händler daran glauben, der nun wirklich nichts dafür kann, aber letztlich wird ihm VWN dafür gerade stehen müssen. Ich kann die Sturheit in Hannover, denn dorthin hatte ich den Kontakt bis zuletzt gehalten nicht akzeptieren, verstehen natürlich schon, weil das eine Menge Geld kosten wird, nachträglich zig Schlüssel herausgeben zu müssen. Aber was soll`s Ich habe wirklich alles versucht, auch eine Einigung angeboten auf die 2. Funkfernbedienung für die WW-Heizung zu verzichten, wenn ich wenigstens den 2. Funkschlüssel anstandslos bekomme. Aber da war nichts zu machen. Jetzt muss ich leider klagen, wenn nicht mein Händler aus gutem Willen freiwillig etwas macht und nun will ich auch die 2. Funkfernbedienung für die WW-Heizung haben, das ist schon mal klar. Ich werde mich im Forum zu diesem Thema melden, wenn ich Neues habe, verlass Dich drauf. Was die L-Kopfstütze hinten angeht, wird sie noch nicht verbaut, aber ich habe gleich im Werk reklamiert und habe diese Reklamation auch schriftlich. Was die Prospekthaftung angeht ist der Anspruch auf Auswechselung eindeutig, denn der Wagen wurde vorher mit dieser Kopfstütze angepriesen und weil man einen deutlich besseren Durchblick nach hinten hat. Verbessern darf man nämlich nachträglich aber nicht verschlechtern. Was noch die Funkfernbedienungen angeht, ist es so, dass im Bordbuch eindeutig auf die Anzahl derselben hingeweisen wird. Das Bordbuch wurde zwar erst nach Auslieferung des Wagens übergeben, aber das spielt rechtlich gar keine Rolle. Es ist nämlich vom Üblichen auszugehen, was die Art und die Menge des Zubehörs angeht. Das Übliche ist immer das, was in Ermagelung anderer Anhaltspunkte auch im Nachhinein als üblich verstanden werden kann und das ist nun mal der Hinweis im Bordbuch, welches man natürlich nicht vor dem Kauf sondern erst bei Auslieferung des Wagens erhält. Dazu kommt, dass nicht nur die Fernbedienungen im Bordbuch erklärt wurden, sondern jeweils ein ausdrücklicher Hinweis auf die Anzahl derselben gemacht worden ist. Damit wurde auch vom Hersteller des Fahrzeugs die Ernsthaftigkeit des Üblichen begründet.
    >>mfg. Christian
    >Hallo Christian,
    >auch von mir danke für dein Engagement. Ich habe auf Anfrage per Email auch nur die lapidare und arrogante Antwort erhalten: "Unsere Erfahrungswerte haben gezeigt, dass in der Regel nur einer der bisher gelieferten Funkschlüssel wirklich benutzt wurde" deshalb gibt es nur noch einen.....
    >Überzeugend oder??
    >Touranfahrer scheinen laufend beide zu benutzen, die bekommen weiter 2....
    >Ich freue mich jedenfalls auf Sonntag und die IAA, werde dort ordentlich bei VW auf den Busch klopfen...
    >danke noch einmal,
    >mfG Micha


    Hallo Micha,


    ich bin am 20. auf der IAA uns mache dasselbe. Soweit kommt das noch, dass VW darüber entscheidet, ob der 2. Schlüssel viel oder wenig genutzt wird. Also mich hat keiner gefragt. Und ich glaube auch nicht, dass irgendein anderer Käufer gefragt wurde oder auf eine Frage so eine dumme Antwort geben würde. Man muss sich dass mal auf der Zunge zergehen lassen. Da kauft man ein Auto für 80.000,00 DM, ich sage extra DM, weil das der Preis ist, den man mal ins Gedächtnis rufen sollte und muss als Mitfahrer der Familie einer Großraumfamilienluxuslimousine - VW rühmt sich ja mit diesem Namensanspruch - grundsätzich über die Fahrerseite einsteigen bzw. den Wagen aufschließen, weil ja keine andere Tür über ein Schloss verfügt. Vielleicht noch mit Tüten und Kleinkind auf dem Arm. Also mal ehrlich und hochdeutsch: Da hat doch irgendjemand nicht alle Tassen im Schrank und das sind nicht die Käufer dieses Autos. Außerdem frage ich mich: Da hat sich doch vor der Produktion das Management Gedanken darüber gemacht, wie viele Funkschlüssel und Funkfernbedienungen ausgeliefert werden, oder warum wurde neben der reinen technischen Beschreibung auch die Zahl ausdrücklich genannt? Bis man dann wohl feststellte: Das wird teuer. Mal sehen, ob die Kunden was sagen. Na ja, die sagen was. Spätestens wenn ich das Ergebnis- und das kann nur für den Käufer ausfallen- an die große Glocke hängen.


    mfg. Christian

  • ...auch unter multivan.de --> Multivan Serienausstattung:
    Innenausstattung:
    ...
    Automatikgurten und 3 Kopfstützen, die mittlere als L-Kopfstütze
    ...


    wenn ich die nicht bekomme, mache ich auch Druck! Aber ich muss erstmal noch ein paar Wochen warten.


    MfG





    >Hallo MV Freunde,
    >selbes Ergebnis. Hannover lehnt 2. Funk Schlüssel und die L Kopfstütze ab
    >G. Gnalopef

  • Versucht doch auch mal zu erwähnen, dass man das an die Presse geben könnte, wenn man 2 Funkschlüssel bezahlt aber nur 1 bekommt. Oder die Kopfstütze fehlt. Also mein Händler wird besuch von mir kriegen - ich will auch den 2. Schlüssel und die L-Kopfstütze. Hab ich schließlich bezahlt.


    Ich denke mal, dass sich irgendein Automagazin oder Verbrauchermagazin dafür interessieren würde, wenn man ein Familienauto nicht zum Einkaufen benutzen kann, weil man nicht Kind, Einkauf und Aufschließen gleichzeitig machen kann.


    adios,
    Stefan

  • Hallo Christian,


    auf Seite 81: "Für Ihren Multivan erhalten Sie zwei Schlüssel inklusive Funk-Fernbedienung."


    Gruss Timo

  • Ich verstehe Eure Aufregung hier im Forum ja sehr gut.
    Aber eine Klage gegen VW werdet Ihr verlieren.
    Es steht ganz Fett in der Bedienungsanleitung/Lieferumfang,
    "Änderungen vorbehalten"


    Mit dieser Aussage ist VW aus dem "schneider".


    Wenn das nicht generell umgestellt wird, dann werdet ihr alle (sorry) keinen 2.ten Schlüssel bekommen.
    Gruß
    ich

  • >Ich verstehe Eure Aufregung hier im Forum ja sehr gut.
    >Aber eine Klage gegen VW werdet Ihr verlieren.
    >Es steht ganz Fett in der Bedienungsanleitung/Lieferumfang,
    >"Änderungen vorbehalten"
    >Mit dieser Aussage ist VW aus dem "schneider".
    >Wenn das nicht generell umgestellt wird, dann werdet ihr alle (sorry) keinen 2.ten Schlüssel bekommen.
    >Gruß
    >ich


    Ich bin kein Jurist, aber es ist nicht prinzipiell möglich, Vertragsbestandteile oder solche Zusagen über Generalklauseln "im Kleingedruckten" auszuhebeln. Genausowenig kann VW die gesetzlichen Garantiebestimmungen zum Nachteil des Kunden zu ändern. Im Augenblick ist die Rechtssprechung eher recht verbraucherfreundlich.


    Gruss, Olli

  • >Hallo Christian,
    >auf Seite 81: "Für Ihren Multivan erhalten Sie zwei Schlüssel inklusive Funk-Fernbedienung."
    >Gruss Timo



    Danke, habe ich sogleich weitergegeben.


    mfg. Christian