Gerade Nachricht vom Finanzamt bekommen

  • bezgl. KFZ Steuer für 1.9 TD SO.KFZ Bautruppwagen bj. 97, d.h. eigentlich ein Kasten mit Schiebefenstern in der Schiebetür und gegenüber und Trennwand mit Durchgang, zul. Gesamtgewicht 2575kg, Schlüsselnummer 31:
    Bei der Steuerberechnung auf der ADAC-Seite bin ich anhand der Schlüsselnummer auf 293 Euro gekommen,


    im Steuerbescheid steht ............... 148 Euro!


    Ich will mich ja nicht beschwehren, aber wie kann das sein? Ist ja noch günstiger als die Gewichtsbesteuerung ....


    Gruß Frank

  • >bezgl. KFZ Steuer für 1.9 TD SO.KFZ Bautruppwagen bj. 97, d.h. eigentlich ein Kasten mit Schiebefenstern in der Schiebetür und gegenüber und Trennwand mit Durchgang, zul. Gesamtgewicht 2575kg, Schlüsselnummer 31:
    >Bei der Steuerberechnung auf der ADAC-Seite bin ich anhand der Schlüsselnummer auf 293 Euro gekommen,
    >im Steuerbescheid steht ............... 148 Euro!
    >Ich will mich ja nicht beschwehren, aber wie kann das sein? Ist ja noch günstiger als die Gewichtsbesteuerung ....
    >Gruß Frank



    Hallo Frank,


    Schlüsselnummer für So.-KFZ < 3.5t unwichtig, ADAC-PKW-Steuertabelle für So.-KFZ grundfalsch.


    So wird deine Steuer berechnet:


    10 x 11,25 E = 112,50 E ( 10 Schritte a 200kg : 0 bis 2000 kg )
    3 x 12,02 E = 36,06 E ( 3 Schritte a 200kg: 2001 bis 2599 kg )
    => 112,50 E + 36,06 E = 148,56 E


    Dein Steuerbescheid: 148 E -> alles o.k.



    Grüße
    Klaus-TDI

  • O.k., die Rechnung ist einleuchtend, ich dachte immer, nach Gewicht wird nur
    ab 2.81 T besteuert ...


    Und was wäre wenn mein T4 kein "Sonder-KFZ-Bautruppwagen" wäre, sondern
    ein "Sonder-KFZ-Wohnmobil"?
    Ich habe ihn nämlich über Ostern isoliert und verkleidet, morgen kommt ne Klappschlafbank rein und ein kleiner Küchenblock ...????
    Bleibt die Besteuerung gleich, nur Versicherung wird günstiger?


    P.S. Um das gleich klar zu stellen, der T4 wird ein reines Freizeitmobil
    für Wassersport, zur Arbeit fahre ich mit der Bahn ...


    Vielen Dank für die Infos, Klaus und Matthias !!!



    >Hallo Frank,
    >Schlüsselnummer für So.-KFZ < 3.5t unwichtig, ADAC-PKW-Steuertabelle für So.-KFZ grundfalsch.
    >So wird deine Steuer berechnet:
    >10 x 11,25 E = 112,50 E ( 10 Schritte a 200kg : 0 bis 2000 kg )
    >3 x 12,02 E = 36,06 E ( 3 Schritte a 200kg: 2001 bis 2599 kg )
    >=> 112,50 E + 36,06 E = 148,56 E
    >Dein Steuerbescheid: 148 E -> alles o.k.
    >
    >Grüße
    >Klaus-TDI

  • Hej Frank,


    warum soll der Bautrupp keine Kochmöglichkeit haben?
    Und frieren im unisolierten Auto?


    Dein Veränderungen stehen der bestehenden Zulasung nicht im Weg.


    Ich fahre auch einen LKW mit der gleichen "Befensterung" wie deiner.
    Und ich transportioere für gewöhnlich als Ladung ein Bett einenSitz und ein paar Unterstellkisten.
    Isoliert ist er auch.
    Geht doch leinen was an, was ich lade.



    alla dann Fridi



    Meine Steuer ist sao hoch wie deine

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Das IST die Steuer nach Gewicht, wieso günstiger? Du hast nur keine 2810 Kilo um die es hier für gewöhnlich immer geht.


    Und warum wird auch unter diesem Gewicht so besteuert? Warum müssen andere auflasten?

  • >Und warum wird auch unter diesem Gewicht so besteuert?


    eigentlich ( steuerlich ) ein LKW, wird von 0 kg bis ..... kg gewichtsbesteuert.


    Warum müssen andere auflasten?


    weil die anderen PKW´s sind bzw.vorher waren


    Grüße
    Klaus-TDI

  • >>Das IST die Steuer nach Gewicht, wieso günstiger? Du hast nur keine 2810 Kilo um die es hier für gewöhnlich immer geht.
    >Und warum wird auch unter diesem Gewicht so besteuert? Warum müssen andere auflasten?


    Wenn dein FZ lt Brief ein LKW mit maximal 3 Sitzplätzen ist und mit Trennwand zum Laderaum, wird der per se (bisher und wahrscheinlich auch zukünftig) auch als LKW versteuert unabhängig vom zul.Ges.-Gew. Einziges weiteres Kriterium ist, dass die Ladefläche mindestens so gross sein muss wie die Bodenfläche die zur Personenbeförderung dient. Wenn mehr Sitzplätze vorhanden sind und /oder keine durchgehende Abtrennung zum Laderaum vorhanden ist, dann darf (nicht muss) das FA das Fahrzeug als PKW betrachten. Das "lustige" dabei ist zudem, dass die Eintragung als LKW in den FZ-Papieren für das FA nicht verbindlich ist. Zudem sind die Kriterien des TÜV, ein FZ als LKW zuzulassen erheblich weiter gesteckt. Da gibt es keine Trennwand-Vorgabe und nur eine Begrenzung der Sitzplatzzahl auf 6. Die Ladefläche muss nur mindestens die Hälfte der Bodenfläche des FZ haben und mit einer "Aufkantung" vom Passagierraum getrennt sein. FZ über 2800kg bis 3500kg zul. Ges.-Gew. werden bis zum 30.04.2005 grundsätzlich als LKW besteuert wenn man sie als Kombinationskraftwagen zugelassen hat. Bei vielen Fahrzeugen der 2600kg-Klasse war dazu eine (meist recht unproblematische) Auflastung erforderlich.
    Zukünftig fällt nun die Gruppe der Kombinationskraftwagen ersatzlos weg und alle FZ bis 3500kg zul.Ges.-Gew sollen ab 01.05.2005 nach Hubraum und Schadstoffklasse wie "normale" PKW besteuert werden. Nun beraten allerdings (angeblich?) noch die Finanzminister der Länder (die KFZ-Steuer ist eine Ländersteuer) ob und welche Ausnahmen es weiterhin geben darf, da es möglichst einheitlich geregelt werden soll. Man spricht inzwischen schon von einer Verzögerung bis ende Mai.... Dabei soll angeblich eine mögliche Ausnahmeregelung für Wohnmobile in der Diskussion sein. Wünschen täte ich mir eine weitere Regelung, die z.B. auch die "Nutzlast" berücksichtigt. Eine Nutzlastregelung von 800kg oder 900kg würde fast alle T4 erfassen können :) Ob da die SUV mithalten können?