Auflastung Wohnmobilzulassung

  • Hallo zusammen,


    möchte meinen Multivan gerne als Womo umschreiben. Kocherinstallation habe ich schon gebaut - muss noch abgenommen werden. Wie geht das mit der auflastung beim TÜV? Bislang hat der bis 2700kg. Geht das so, oder muss da was umgebaut werden?


    Danke und Gruß
    Christian

  • >Hallo zusammen,
    >möchte meinen Multivan gerne als Womo umschreiben. Kocherinstallation habe ich schon gebaut - muss noch abgenommen werden. Wie geht das mit der auflastung beim TÜV? Bislang hat der bis 2700kg. Geht das so, oder muss da was umgebaut werden?
    >Danke und Gruß
    >Christian


    Hallo Christian,


    addiere mal Deine beiden Achslasten. Wenn Du über 2,8t liegst ist es gar kein Problem. Ansonsten Gutachten bei VW besorgen und dort nachschauen.
    Evthabe ich sogar noch ein Gutachten für Dich. Gib mir mal folgende Daten:
    Baujahr, Typnummer und Fahrgestellnummer.


    MfG


    Reiner

  • Hallo,


    >möchte meinen Multivan gerne als Womo umschreiben. Kocherinstallation habe ich schon gebaut - muss noch abgenommen werden. Wie geht das mit der auflastung beim TÜV? Bislang hat der bis 2700kg. Geht das so, oder muss da was umgebaut werden?


    Mein Syncro hatte auch original 2700 kg.
    TÜV Tübingen wollte die rosa Auflastfedern,
    TÜV Reutlingen hat die Achslasten addiert und
    wollte nicht unbedingt die Auflastfedern.
    Ich dachte immer, die deutsche Bürokratie ist
    perfekt und überall gleich!
    Im VW-Gutachten steht drin, daß die rosa
    Auflastfedern rein müssen.
    Ich habe die rosa Federn eingebaut (geht ganz
    einfach mit Hebebühne) und die sehen schon wesentlich
    stabiler aus als die dünnen blauen Originalfedern.


    Wenn es Dir egal ist, suche einen TÜV, der nur die
    beiden Achslasten addiert und die Auflastung ohne
    Umbau einträgt.
    Wegen Steuer-Ermäßigung dann einen Brief mit Kopie
    vom neuen Fahrzeugschein ans Finanzamt schicken.
    Denn die Eintragung wird nicht automatisch ans
    Finanzamt gemeldet!




    Gruß


    Reinhard

  • Was du vorhast macht keinen sinn .....


    Die Gewichtsbesteuerung der so-KFZ ist Geschichte - nicht mehr existent !!!
    Wenn du eine Womo Zulassung hast dann ist es egal ob du unter oder über 2,8 t hast !!


    Josef

  • >Wenn du eine Womo Zulassung hast dann ist es egal ob du unter oder über 2,8 t hast !!


    Das stimmt so leider nicht.
    Auf jeden Fall auf über 2,8t auflasten.


    Grüße,
    Christian

  • >>Wenn du eine Womo Zulassung hast dann ist es egal ob du unter oder über 2,8 t hast !!
    >Das stimmt so leider nicht.
    >Auf jeden Fall auf über 2,8t auflasten


    Wie die zukünftige -evtl.zum 1.5. rückwirkende- Regelung aussieht weiss noch keiner.
    Es ist durchaus denkbar, dass eine WoMo-Regelung -wenn sie denn kommt- für alle WoMos -auch unter 2,8t- gilt.


    Screwdriver

  • >Was du vorhast macht keinen sinn .....
    >Die Gewichtsbesteuerung der so-KFZ ist Geschichte - nicht mehr existent !!!
    >Wenn du eine Womo Zulassung hast dann ist es egal ob du unter oder über 2,8 t hast !!
    >Josef


    wie verhält es sich dann mit der Steuer? Ich habe einen Multivan mit dem 78 PS Saugdiesel. wenn ich den als WoMo zulasse, habe ich dann einerseits die günstige steuer (172.-)und andrerseits auch noch die günstige versicherung?
    Marcus

  • >>>Wenn du eine Womo Zulassung hast dann ist es egal ob du unter oder über 2,8 t hast !!
    >>Das stimmt so leider nicht.
    >>Auf jeden Fall auf über 2,8t auflasten
    >Wie die zukünftige -evtl.zum 1.5. rückwirkende- Regelung aussieht weiss noch keiner.
    >Es ist durchaus denkbar, dass eine WoMo-Regelung -wenn sie denn kommt- für alle WoMos -auch unter 2,8t- gilt.
    >Screwdriver



    Es ist aber auch denkbar , das Wohnmobile unter 2801 Kg wie PKW besteuert werden und Fahrzeuge über **** nach Gewicht.


    Nix genaues weiss man nicht.

  • >wie verhält es sich dann mit der Steuer?


    lies: www.camperline.de


    >Ich habe einen Multivan mit dem 78 PS Saugdiesel. wenn ich den als WoMo zulasse, habe ich dann einerseits die günstige steuer (172.-)...


    Zunächst bleibt es solange beim Status Quo ("LKW"-Steuer), bis darüber -auch rückwirkend zum 1.5.2005- darüber entschieden wird. Das kann durchaus erst im späten Herbst nach der Bundestagswahl sein....


    > ...und andrerseits auch noch die günstige versicherung?


    Das mit der Versicherung ist fallweise unterschiedlich.


    Für meinen T4 Typ: 70X0B und Schlüssel-Nr. zu 3: 831697-6 93er 2,4ltr D AAB 57KW
    ist der Jahresbeitrag für WoMo mit 45% bei meiner Versicherung bei incl. TK mit 150EUR SB um ca. 450 EUR preiswerter als wie für PKW.
    Frag dazu deinen Versicherungsvertreter.


    Also werde ich so oder so zum WoMo umschlüsseln.
    Bin heute praktisch damit "durch". Kann aber die Eintragung beim Dekra-Werkstatt-Prüfer erst am kommenden Donnerstag "vollenden" lassen weil er die Schlüsselnummer-Tabellen zum Umschlüsseln nicht dabei hatte.... Bis dahin muss ich dann nur noch die Mini-Elektrokochplatte (450Watt) auf einer feuerfesten Unterlage fest montieren....


    Screwdriver