Ist Steuer Nachzahlung überhaupt rechtens???

  • Hallo,


    Ich habe jetzt schon öfter gelesen dass irgendwann beim Aufgelasteten T4 Eine Stuernachzahlung anfliegen könnte. Halt die Erhöhung seit Mai von 172,00€ auf keine Ahnung wieviel.


    Auf jedennfall: Ist wenn das Finanzamt iene Nachzahlung fordert dies überhaupt rechtens? ich habe doch eigtl. einen Vertrag mit dem Finanzamt vereinbart mit 172,00 euro steuern. Wenn Sie diese erhöhen wollen müssen sie mich vorher davon informieren, nicht nachher eine Nachzahlung fordern. Ich bin der Meinung dass ich da im Recht bin wenn ich mich weigern würde eine solche Forderung zu erfüllen.


    Is jetzt nur mal Interesse halber da ich noch keine Nachzahlungsforderung erhalten habe und diese auch nie nie nie möchte...


    Gruß ,Peter

  • ....gekündigt zum 30.04.05 .
    Änderungskündigung mit neuen Bedingungen.
    Es steht dir frrei die Bedinhgungen abzulehnen.
    Nichts einfacher als das.
    Einfach Auto abmelden.
    Allerding hast du die Frist verstreicvhen lassen, so daß du bis zum Kündigungstag zu den gesetzten Bedingungen akzeptiert hast.


    Hej Peter,



    so einfach ist das.



    alla dann Fridi



    leg das Geld lieber schon mal bei Seite

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >.......... ich habe doch eigtl. einen Vertrag mit dem Finanzamt vereinbart mit 172,00 euro steuern. Wenn Sie diese erhöhen wollen müssen sie mich vorher davon informieren, nicht nachher eine Nachzahlung fordern.
    ..........
    Ja, wenn das passiert, am besten sofort mit Anwalt das Finanzamt verklagen. Vertragsbruch ist unzulässig. Verträge sind zu erfüllen.
    Vorher evtl. noch die Forensuche zu diesem recht aktuellen Thema bemühen. Da gibt es viel zu lesen und man kann dem Anwalt dann schon mal ein paar Tips geben, wie er gegen den Länderfinanzminister vorgehen sollte (Kfz-Steuer ist Ländersache).
    Gruß HNW, der Fragen zu diesem Thema überdrüssig ist

  • Hallo Peter,


    klar ist das rechtens.Es reicht eine öffentliche Bekanntmachung und diese ist ja getätigt.Darin steht auch das eine Nachforderung mit der nächst fälligen Abrechnung vorgenommen werden kann. Das heißt wenn du vorher 172 Euro bezahlt hast und die Steuer z.B. auf 600 Euro erhöht wurde , so zahlst du an deinem Fälligkeitstermin 600+ die Differenz,hier im Höchstfall 428 Euro=1028 Euro.
    Sollte dein Fälligkeitstermin am 1.11. sein ,das würde 6 Monate entsprechen,würdest du 600+214Nachzahlung=814 Euro bezahlen.Dieses Vorgehen ist ganz klar vorgegeben und steht so im Gesetz.


    Gruss Jürgen


    PS:Die Zahlen sind fiktiv und dienen nur als Beispiel.
    Bei einer Gas oder Stromerhöhung bekommst du auch kein Schreiben, hier reicht auch die öffentliche Bekanntmachung.

  • aber ich wurde selbst über eine Aänderungskündigung nicht informiert. Das würde ja heißen dass ich einen neuen Vertrag mit dem Finanzamt geschlossen habe, dies hätte ich aber nur mit meinem Wissen machen können. Ich kann ja schlecht den neuen Vertrag ablehnen ( =Auto abmelden) wenn ich gar nicht weiß dass mein Vertrag geändert wurde!








    >....gekündigt zum 30.04.05 .
    >Änderungskündigung mit neuen Bedingungen.
    >Es steht dir frrei die Bedinhgungen abzulehnen.
    >Nichts einfacher als das.
    >Einfach Auto abmelden.
    >Allerding hast du die Frist verstreicvhen lassen, so daß du bis zum Kündigungstag zu den gesetzten Bedingungen akzeptiert hast.
    >Hej Peter,
    >
    >so einfach ist das.
    >
    >alla dann Fridi
    >
    >leg das Geld lieber schon mal bei Seite

  • >aber ich wurde selbst über eine Aänderungskündigung nicht informiert. Das würde ja heißen dass ich einen neuen Vertrag mit dem Finanzamt geschlossen habe, dies hätte ich aber nur mit meinem Wissen machen können. Ich kann ja schlecht den neuen Vertrag ablehnen ( =Auto abmelden) wenn ich gar nicht weiß dass mein Vertrag geändert wurde!
    >>...............
    Jau, lass' Dich nicht beirren. Verklage den Vertragsbrecher, wenn es überhaupt so weit kommen sollte. Gruß HNW, der momentan mit dem Finanzamt in Vertragsverhandlungen steht 5,5 Prozent weniger Mineralölsteuer zu zahlen, bzw. macht das der Anwalt

  • >Hallo,
    >Ich habe jetzt schon öfter gelesen dass irgendwann beim Aufgelasteten T4 Eine Stuernachzahlung anfliegen könnte. Halt die Erhöhung seit Mai von 172,00€ auf keine Ahnung wieviel.
    >Auf jedennfall: Ist wenn das Finanzamt iene Nachzahlung fordert dies überhaupt rechtens? ich habe doch eigtl. einen Vertrag mit dem Finanzamt vereinbart mit 172,00 euro steuern. Wenn Sie diese erhöhen wollen müssen sie mich vorher davon informieren, nicht nachher eine Nachzahlung fordern.




    Unwissenheit schützt vor Nachzahlung nicht.