CC mit Zusatzsitzbank - muss ich die zwei zusätzlichen Sitze eintragen lassen?

  • Hintergrund: Ich habe im Sommer von PKW auf So-KFZ umschreiben lassen und profitiere seither von erfreulich günstigen Versicherungsbeiträgen bei der RMV.
    Dem TÜVler gegenüber habe ich erwähnt, dass ich die Zusatzsitzbank zu Hause stehen habe und wie es mit den zwei zusätzlichen Plätzen aussieht, die ja nicht im Schein stehen. Erst wollte er sie mir eintragen, hat dann aber Skupel bekommen, weil bei eingebauter Sitzbank der Tisch nicht aufgebaut werden kann und damit eine Voraussetzung fürs Wohnmobil wegfällt. (Seit wann ist ein Tisch obligatorisch???)


    Also entweder 6 Sitze oder WoMo - ich habe dann WoMo gewählt. Darf ich jetzt trotzdem die zusätzlichen Plätze nutzen?


    Schönen Abend,
    Klaus

  • Moins, meinen T4 hab ich grad umschreiben lassen. Voraussetzung zum WOMO waren Bett, Tisch und Schrank. Die 2 Sitzplätze darfst du nicht nutzen, sind doch nur 6 Plätze eingetragen. Entweder oder........
    Gruß Ingo

  • Trotz Zusatzsitzbank bleibt der Status So.-Kfz.-Womo erhalten und es werden auch die 2 zusätzlichen Sitzplätze eingetragen.
    Wenn der Prüfer moniert, dass bei eingesetzter Sitzbank der Tisch nicht mehr aufgebaut werden kann, dann braucht er doch nur mal die technischen Bestimmungen nachzulesen, in welchen klipp und klar geregelt ist, dass ein Tisch während der Fahrt "vor" Sitzplätzen entfernt sein muss !!!. Da die Zusatzbank aber nur während der Fahrt eingesetzt wird und dann beim Gebrauch als Womo z.B. im Vorzelt steht und somit der Tisch auch wieder aufgebaut werden kann, steht dem Eintrag der Zusatzbank nichts im Wege. Zudem hat VW darüber ein entsprechendes Schreiben vorliegen, dass trotz der Bank und den 2 zusätzlichen einzutragenden Sitzplätzen der Status des So-Kfz-Womo erhalten bleibt.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man



    http://www.zillka-mobile.de

  • Hi


    Jaein, "Alle Personen müssen sitzen , vorhandene Gurte müssen angelegt sein.
    Das zulässige gesammt Gewicht darf nicht überschritten werden"


    So oder so Ähnlich steht es irgendwo in den Tiefen der STVO.
    (Klasse B/3 max 9 Personen incl. Fahrer)


    Das gilt unabhängig von den eingetragenen Sitzplätzen, wurde auch hier im Forum
    mehr oder weniger ausgiebig diskutiert (mit entsprechenden Zitaten aus der STVO) (evt. Suche nutzen)


    Es bleibt ein gewisser fader Geschmack. (Mann muss ja in so einem Fall an das schlimmste denken)


    Gruß
    Urs


    Also wenn die orginal Teile an den orginal Punkten sitzen .....

    285.000 eigene Km im ACU :) 235.000 mit LPG Gesamt 415.000 km :) Fahrzeuge ab Bj 96 sind Neuwagen.

  • dann zu lesen: Sitzplätze 6


    und unter Anmerkungen: 6 Sitzplätze nur in Verbindung mit in Schienensystem eingesetzter original VW-Zusatzsitzbank.
    Es wird dabei aber auch das Leergewicht geändert, egal, ob die Sitzbank wahlweise einsetzbar ist oder nicht. Also mit der Zusatzsitzbank auf eine Waage und dann mit Wiegekarte zum TÜV.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man

  • Zweck dieser Bank sein soll). Ansonsten "genießen" diese Mitfahrer keinen Versicherungsschutz. Wenn Dir z.B. einer reinfährt und diese Personen zu Schaden kommen, muss die gegnerische Versicherung dafür nicht aufkommen, da dies im Prinzip so gesehen wird, als wären die gar nicht mitgefahren. Die gegnerische Versicherung wird zwar zahlen, weil dazu verpflichtet, aber letztendlich holt sie es sich von Dir zurück.


    Schöne Grüße
    Mobil-Man

  • Besorg Dir die ABE zur Sitzbank, führe sie im Fahrzeug mit und fertig.


    ...und wenn Du Lust und Geld über hast, dann lass sie eintragen.


    Zusatzsitzbank Typ 218 007
    ABE-Nr: KBA 90410


    Es sei denn, Westfalia hat keine Ahnung und verteibt falsche Informationen.


    Gruß


    Rapdio