Einspruch gegen Steuerbescheid

  • habe am 23.11 eine neue Kfz-Steuer Festsetzung bekommen, ist in Ordnung
    kann man nichts machen. Allerdings was mir dabei gegen den Strich geht ist:
    Ich bekomme am 23.11. den Bescheid, soll aber ab dem 1.5.2005 den erhöhten Satz zahlen, dabei haben die noch am 14.9.2005 die üblichen 172 € abgebucht.
    Das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz geheuer und ich habe Rechtsmittel eingelegt,denn ich fühle mich verarscht.
    Im übrigen war ich heute beim Tüv Mann, zur Info ich fahre einen Generation Ez 2002 Tisch und Schlafgelegenheit sind ja vorhanden, er meinte :
    hol dir einen kleinen Tisch bei Roller befestige ihn an der Schiene wo der 1. Sitz normalerweise ist, stell einen Kanister Wasser rein, und nen Petroleum
    Kocher vom Campingausrüster und dann haste ein Wohnmobil.
    Das werde ich auch machen und dann können mir die tollen Typen aus der Regierung mal am Arsch lecken, uns kleinen Mann ans Portemonei und die großen Firmen kriegen noch Subventionen wenn die ins Ausland abziehen.
    Nee, mal ist Schluß mit lustig
    Kann nur jedem raten der Rechtsschutz hat, gleich Einspruch einlegen und wenn nötig klagen

  • Moin



    >habe am 23.11 eine neue Kfz-Steuer Festsetzung bekommen, ist in Ordnung
    >kann man nichts machen. Allerdings was mir dabei gegen den Strich geht ist:
    >Ich bekomme am 23.11. den Bescheid, soll aber ab dem 1.5.2005 den erhöhten Satz zahlen, dabei haben die noch am 14.9.2005 die üblichen 172 € abgebucht.


    Von mir will man die Nachzahlung erst zum nächsten Fälligkeitstermin (Juli 2006).



    >Das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz geheuer und ich habe Rechtsmittel eingelegt,denn ich fühle mich verarscht.


    Du bekommst ein zinsloses Darlehen und fühlst Dich verarscht?
    Ich freue mich, dass Vater Staat das macht. Selbst bei 2% Zinsen sind das schon ca. 5 Euro Verdienst.



    [...]
    >Das werde ich auch machen und dann können mir die tollen Typen aus der Regierung mal am Arsch lecken, uns kleinen Mann ans Portemonei


    Du wirst Dich umschauen, wenn das Finanzamt Dich bittet, den Wagen vorzuführen. Arsch, sorry Georg, passt dann weiterhin...


    EOT, zaydo

  • >habe am 23.11 eine neue Kfz-Steuer Festsetzung bekommen, ist in Ordnung
    >kann man nichts machen. Allerdings was mir dabei gegen den Strich geht ist:
    >Ich bekomme am 23.11. den Bescheid, soll aber ab dem 1.5.2005 den erhöhten Satz zahlen, dabei haben die noch am 14.9.2005 die üblichen 172 € abgebucht.
    >Das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz geheuer und ich habe Rechtsmittel eingelegt,denn ich fühle mich verarscht.
    >Im übrigen war ich heute beim Tüv Mann, zur Info ich fahre einen Generation Ez 2002 Tisch und Schlafgelegenheit sind ja vorhanden, er meinte :
    >hol dir einen kleinen Tisch bei Roller befestige ihn an der Schiene wo der 1. Sitz normalerweise ist, stell einen Kanister Wasser rein, und nen Petroleum
    >Kocher vom Campingausrüster und dann haste ein Wohnmobil.
    >Das werde ich auch machen und dann können mir die tollen Typen aus der Regierung mal am Arsch lecken, uns kleinen Mann ans Portemonei und die großen Firmen kriegen noch Subventionen wenn die ins Ausland abziehen.
    >Nee, mal ist Schluß mit lustig
    >Kann nur jedem raten der Rechtsschutz hat, gleich Einspruch einlegen und wenn nötig klagen


    Wird gerne am Stammtisch drüber diskutiert. Die Drohung mag auch als Mittel angesehen werden sich Luft zu verschaffen.
    Aber hat in Deinem Fall keine Chance auf Erfolg. Unterm Strich wird Dich alleine der Gang zum Anwalt schon mehr Geld kosten, als die Steuererhöhung kostet.


    Die Steuerfestsetzung war und ist öffentlich.
    Jeder Autofahrer ist verpflichtet sich selber auf dem aktuellen Stand zu halten.
    Sei es bezüglich neuer Verkehrsregeln oder der Steuerfestsetzung.


    Einzig die Womo Fahrer hoffen weiter obwohl auch da der Zug abgefahren zu sein scheint.


    Die Geschichte mit der nachträglichen Umschlüsselung zum Wohnmobil bringt Dir auch nichts, da die Finanzämter und nicht der TÜV entscheidet, was steuerlich als Womo angesehen wird.

  • >Hallo Leute hier in Berlin wird ein Gaskocher fest eingeschraubt ab zum TÜV dann wird das Ding auch vom FA akzeptiert.
    Wo ich meinen Bus gekauft habe aufgelastet machen es täglich er sagt beim MV kein Problem da muß nur der Kocher rein er kann mir die Zulassungen zeigen es ist kein Problem WOMO.


    Gruß Frank


    aus Berlin

  • >Alles klar Du weist es besser die lassen so jeden Tag aufgel. als WOMO umgeschlüsselte MVs zu und der Käufer zahlt weitr schon nur 172€.


    Würde ich Dir auch sagen, wenn ich das verkaufen würde.


    Aber Fakt ist, dass der Finanzbeamte die Instanz ist, die entscheidet wie besteuert wird. Die nachträglich zum Womo "mutierten" Fahrzeuge werden sehr genau geprüft und müssen in der Regel mit einer Vorführung rechnen.


    Lies hier im Forum - ist hinreichend oft passiert.


    Die TÜV Prüfer wissen Bescheid. Zumindest beim TÜV Nord gibt es eine entsprechende Information, die das Vorgehen der Finanzämter bestätigt.
    Lies im link


    Inzwischen gehen nach NRW auch in Bayern, BW und Niedersachsen die Finanzämter so vor. Die anderen werden folgen. Glaubs oder wirf Dein Geld zum Fenster raus.

  • >... Unterm Strich wird Dich alleine der Gang zum Anwalt schon mehr Geld kosten, als die Steuererhöhung kostet.


    Er benötigt keinen Anwalt. Zumindest in der dem abgelehnten Einspruch folgenden
    Instanz. Das wäre das Finanzgericht, kurz FG. Hier gibt es noch keinen Anwalts-
    oder gar Steuerberaterzwang. An eine Revision vor dem BFH zu glauben, wäre in
    dem Fall mehr als lustig.
    Dem Rest kann man nur zustimmen. Und auf die wohl kommende steuerrechtliche
    Einstufung für *echte' WoMos verweisen: Stehhöhe auf mind. 1m², Duschmöglichkeit,
    Gasanlage mit Heizung usw. Daran werden wohl sämtliche umgebauten MV scheitern.


    CK.

  • >>Alles klar Du weist es besser die lassen so jeden Tag aufgel. als WOMO umgeschlüsselte MVs zu und der Käufer zahlt weitr schon nur 172€.
    >Würde ich Dir auch sagen, wenn ich das verkaufen würde.
    >Aber Fakt ist, dass der Finanzbeamte die Instanz ist, die entscheidet wie besteuert wird. Die nachträglich zum Womo "mutierten" Fahrzeuge werden sehr genau geprüft und müssen in der Regel mit einer Vorführung rechnen.
    >Lies hier im Forum - ist hinreichend oft passiert.
    >Die TÜV Prüfer wissen Bescheid. Zumindest beim TÜV Nord gibt es eine entsprechende Information, die das Vorgehen der Finanzämter bestätigt.
    >Lies im link
    >Inzwischen gehen nach NRW auch in Bayern, BW und Niedersachsen die Finanzämter so vor. Die anderen werden folgen. Glaubs oder wirf Dein Geld zum Fenster raus.
    Hallo mir ist unklar was Ihr rumstreitet . Die lasten den MV auf setzen einen Kocher rein der festgeschraubt wird und für Innenräume zugelassen sein muß dann fahren Sie damit zum Tüv der Schlüsselt zum WOMO um dann fahren Sie zum FA dort wird das Fahrzeug als " Aufgelastetes WOMO mit 172€ versteuert also nach Gewicht " zum anderen will ich keinFahrzeug kaufen , ich habe meines also er muß mir nix aufschwatzen.


    Frank

  • >Hallo mir ist unklar was Ihr rumstreitet . Die lasten den MV auf setzen einen Kocher rein der festgeschraubt wird und für Innenräume zugelassen sein muß dann fahren Sie damit zum Tüv der Schlüsselt zum WOMO um dann fahren Sie zum FA dort wird das Fahrzeug als " Aufgelastetes WOMO mit 172€ versteuert also nach Gewicht " zum anderen will ich keinFahrzeug kaufen , ich habe meines also er muß mir nix aufschwatzen.


    Vergiss das. In den OFDs sind Pläne in den Schubladen, dass nur Fahrzeuge als
    WoMo besteuert werden, die gewisse Mindestvoraussetzungen haben. So da wären:
    Stehhöhe auf mind. 1m², Heizung, Gasanlage, Duschmöglichkeit usw. Noch dazu hat
    die Finanzbehörde nach höchstrichterlichem Urteil die Möglichkeit, jeglicherlei
    Einstufung einer Prüfbehörde (TÜV, DEKRA usw.) steuerrechtlich zu widerrufen.
    Das heisst: nach TÜV und für die Zulassung bleibt es vorerst ein WoMo. Die Finanz-
    behörde sieht und versteuert es jedoch als schlichten PKW. Bis auch die Vorgaben
    der STVZO für den TÜV soweit geändert sind. Der ganze Vorgang wird im Laufe des
    nächsten Jahres anlaufen. Es war bisher nur noch nicht klar, ob rückwirkend so
    verfahren wird. Anscheinend aber doch ab 01.05.2005. Zumindest hier im Süden,
    BaWü. Woher ich das weiss? Mein Bruder ist auf einer OFD beschäftig. In eben
    diesem Bereich.


    CK.

  • jetzt ist es so was irgendwo in der Schublade liegt, bei mir schon seit 20 Jahren ein Schraubendreher, wenn ich Dir sage ich habe einen VW Ersatzteilkatalog mit Nummern und Preis, dann weist Du ja auch das das nicht stimmt, weil Du ihn im Schubkasten hast.


    Mann o Mann


    Fröhliche Weinachten


    Frank

  • ... und dann wirst DU sehen, daß manche mit dem Multivan die längste Zeit ein Womo hatten und nur 172Euronen gezahlt haben.
    Und selbst, wenn man nochmal ein Schlupfloch findet, spätestens wenn die wirklich eine DUsche fordern ist es aus mit den 172EUR.
    Dann habe selbst ich mit einem echten Womo (California Event) die Arschkarte gezogen...


    Bin ma gespannt, was noch kommt.
    Bevor Du nicht richtig informiert bist, sag einfach nichts mehr dazu.
    Du stellst einige erfahrene Forumsmitglieder mit Deinen Aussagen irgendwie blöd hin.
    Dabei haben die wie es scheint leider Recht.
    Würde auch lieber deinen Glauben haben...


    Also Friede, ok?
    DU wirst vermutlich mit deinem Multivan früher als ich bezahlen...


    Gruß Marc2705

  • "..ich f�hle mich verarscht.
    "...und dann k�nnen mir die tollen Typen aus der Regierung mal am Arsch lecken, uns kleinen Mann ans Portemonei und die gro�en Firmen kriegen noch Subventionen wenn die ins Ausland abziehen.
    >Nee, mal ist Schlu� mit lustig..."


    Ob Du mit dieser Einstellung und Wortwahl den Rechtsstreit gewinnst, bezweifele ich.


    Ansonsten meine Meinung dazu: Wer einen Generation Ez 2002 fährt, kann so klein und arm nicht sein. Durch die Besteuerung nach Hubraum zahlst Du nach Steuerrechner schlappe 386,- Euro Kfz-Steuer anstatt 172,-, also ganze 214,- Euro mehr. Und nun sag' nicht, Du könntest die nicht aufbringen.
    Wenn Du Dir einen Roller-Tisch und einen Kocher ins Auto stellst, wirst Du wohl anschliessend den nächsten Rechtsstreit haben - da lächeln die Finanzämter drüber.


    Also - zahlen oder richtiges WoMo fahren.


    Carsten


    (mehr Verständnis habe ich für Leute, die tatsächlich kein Geld haben und ihren 14 Jahre alten Schiffsdiesel, den sie zum Leben brauchen, nicht mehr halten können!)

  • Ich habs gerade nicht ganz detailliert zur Hand aber ich glaub es sind in Zukunft 402,-.
    Ansonsten stimm ich dir voll zu. Ich hab übrigens auch so nen aufgelasteten 111kw Generation. Ich bin zwar nicht Krösus aber dieses typisch deutsche gejammer auf allerhöchstem Niveau geht mit langsam echt auf den Nerv. Mal davon abgesehen dass das Thema mittlerweile wirklich ziemlich fade wird.
    Wenn ich mir den Bus irgendwann nicht mehr leisten kann, muss das Leben auch ohne ihn weitergehen und das wird es auch.


    Grüsslix




    >"..ich f�hle mich verarscht.
    >"...und dann k�nnen mir die tollen Typen aus der Regierung mal am Arsch lecken, uns kleinen Mann ans Portemonei und die gro�en Firmen kriegen noch Subventionen wenn die ins Ausland abziehen.
    >>Nee, mal ist Schlu� mit lustig..."
    >Ob Du mit dieser Einstellung und Wortwahl den Rechtsstreit gewinnst, bezweifele ich.
    >Ansonsten meine Meinung dazu: Wer einen Generation Ez 2002 fährt, kann so klein und arm nicht sein. Durch die Besteuerung nach Hubraum zahlst Du nach Steuerrechner schlappe 386,- Euro Kfz-Steuer anstatt 172,-, also ganze 214,- Euro mehr. Und nun sag' nicht, Du könntest die nicht aufbringen.
    >Wenn Du Dir einen Roller-Tisch und einen Kocher ins Auto stellst, wirst Du wohl anschliessend den nächsten Rechtsstreit haben - da lächeln die Finanzämter drüber.
    >Also - zahlen oder richtiges WoMo fahren.
    >Carsten
    >(mehr Verständnis habe ich für Leute, die tatsächlich kein Geld haben und ihren 14 Jahre alten Schiffsdiesel, den sie zum Leben brauchen, nicht mehr halten können!)

    Multivan Generation 12/2001 AXG, Climatronic, Luftstandheizung, aufgerüsteter Zuheizer

  • Moin,


    [...]
    >aber dieses typisch deutsche gejammer auf allerhöchstem Niveau geht mit langsam echt auf den Nerv. Mal davon abgesehen dass das Thema mittlerweile wirklich ziemlich fade wird.


    Wenn dieses "ziemlich fade" nicht wäre, würde ich Dir zu 100% Recht geben. So sind es nur 99,5% ;-))



    zaydo

  • Hallo,
    am Wochenende war ich bei einem Freund in Tübingen.
    Er hat seinen T4-MV vor dem 1. Mai zum Womo umschreiben lassen - mit dem bisher üblichen aber ja ausreichenden Minimalaufwand.
    Ab Mai hat er für 6 Monate die Womo-Steuer gezahlt.
    Im Oktober kam die Steuerrechnung über die volle PKW-Steuer ab 1.11. sowie die Nachforderung für die von Mai bis November zu wenig gezahlte Steuer.
    Einen Vorführtermin beim Finanzamt hat wg. Aussichtslosigkeit verstreichen lassen, da ihm die Womo-Vorgaben bekannt sind. Gegen die Steuerrechnungen hat vergeblich protestiert.
    Vorletzte Woche bekam er eine allerletzte Zahlungsaufforderung mit der Androhung einer Zwangsvollstreckung.
    Zu den Kosten für das Finanzamt kommen ja noch die geringeren KM-Pauschalen, die sein Arbeitgeber (Flughafen Stuttgart) direkt zum Anlaß genommen hat, das bisher gezahlte Wegegeld zu streichen.
    Er kann seinen T4 nicht länger halten und hat sich einen 75PS Golf gekauft.
    Der T4 steht zum Verkauf, aber keiner will ihn haben. So wird er wohl weit unter Wert ins Ausland gehen. Und viele andere, ältere T4"Womos" werden ihm folgen, so traurig das auch ist.
    Wer jetzt noch etwas anderes glaubt ist wohl tatsächlich lernresistent.


    Viele Grüße
    Ulli mit 2000er T4 TDI MV

  • Hallo Frank, schreiben eigentlich alle in Berlin so komische Sätze? Jedenfalls macht es keinen Spaß sowas zu lesen. Grüße aus Hamburg