T4 Sonder -Kfz was muß man machen

  • Moin,


    das können dir nur die Leute halbwegs schlüssig beantworten, die die Vorschriften aufgestellt haben, die du zu deinem Vorteil ausnutzen möchtest, und die deren Einhaltung kontrollieren.
    Also in deinem Fall vermutlich
    a) der zuständige Prüfingenieur beim TÜV und
    b) der Finanzbeamte in der Kraftfahrzeugsteuerstelle ...


    Gruß
    MiKo

    Gruß
    MiKo
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    Caravelle 11/98 AHY+, 550940 km;
    (17.06.1999 bis 01.03.2018 - 6833 Tage)

    mittlerweile 74 Monate "auf Entzug" - der Caddy ist seit 185Tkm eine brauchbare "Ersatzdroge"

  • >Möchte meinen T4 Caravell günstig zum Sonder-Kfz Umbauen.
    >Wie sollte ich vorgehen.
    >Gruß Charly


    Moin,


    ein Kollege hat seinen GMC (kann nicht jeder nen T4 haben...) als Sonder-KFZ Bürofahrzeug angemeldet.
    Ziemlich einfache Sache eigentlich, man braucht Stühle die man zu einer Sitzgruppe zusammendrehen kann und einen Tisch. Sozusagen ein mobiles Konferenzzimmer.
    Hört sich schon so simpel an, dass man sich fragt, warum nicht jeder Multivan so eine Zulassung kriegt? Die Sitze gegen Fahrtrichtung sind drin, der Klapptisch auch, mal anfragen.


    Alternative Wohnmobil. Voraussetzung aber auch hier eine Sitzgruppe, Stauraum und eine Schlafmöglichkeit. Wasser und Gas müssen nicht drin sein, es reicht eine Kochnische, in der ein Platz für einen Kocher vorgesehen ist. Dafür braucht man aber zumindest nen Multivan mit Liegefläche, dazu gibt es Reinstellküchen (hab ich für nen T5 gesehen), die man je nach Bedarf hinten in den Kofferraum packen kann.
    Ist aber problematisch wenn man kontrolliert wird und im angeblichen Wohnmobil auf einmal eine große Ladefläche glänzt weil man zwecks Transportmöglichkeiten alles rausgeräumt hat...


    Gruß,
    Matts

  • Es kommt nur auf den Finanzbeamten an!
    Solange PKW in den Papieren steht, ist die Sache klar.
    Sollte dort aber LKW oder So.-Kfz. stehen, ist man stets der Willkür des Finanzamts ausgeliefert.
    Mein Bekannter hatte kürzlich diese Erfahrung bei einem Finanzamt in Meck-Pomm gemacht:
    Er hat einen T4 PKW auf LKW umgebaut (halbhohe Trennwand, Holzplatte auf Laderaumboden, Sitze raus usw.) und nutzt den Wagen auch als LKW.


    Der Finanzbeamte wollte den Wagen weiterhin als PKW versteuern, weil noch Fenster und Gurtbefestigungspunkte im Laderaum waren (Statt der Gurte waren Lasthaken eingebaut, um die Ladung zu sichern).
    Als während der Besichtigung unverhofft eine Freundin meines Bekannten dazukam (sie ist auch beim Finanzamt angestellt)und die beiden sich im Beisein des Beamten begrüßten, ging es auf einmal: Die Besteuerung als LKW war plötzlich kein Problem mehr!


    An diesem Beispiel kann man doch ganz deutlich sehen, dass es absolute Willkür ist, wie ein Fahrzeug im Zweifelsfall eingestuft wird.

  • Irgendwie vergleicht ihr Äpfel mit Birnen:


    Mein T4 war ab Werk ein LKW - der Vorbesitzer hat eine Gattungsänderung zum PKW Kombi gemacht und ich ihn dann zum So. KFZ Womo umschreiben lassen. Das macht NUR TÜV/DEKRA/GTÜ o.ä. - das nennt sich Gattungsänderung und ist auch nur für das FA relevant, wenn bei einer Gattungsänderung ( neue Papiere durch Zulassungsstelle ) auch die entsprechenden Schlüsselnummern zu 1. ( neu 14.1 ) vergeben werden. Ein So KFZ Womo hat damit zu1. die 2105 oder bei 14.1 die 06. Dann ist es ein So. KFZ Womo - nicht wenn eine Bekannte es beim FA entscheidet. Das sind imho Grenzfälle in der Besteuerung aber keine Gattungsänderungen. Also - gibt ein Computereingeber - egal wo - FA, TÜV oder StVA die 2105 ein ist es nunmal ein So KFZ Womo ! Und da kommt dann auch kein FA Mitarbeiter drum herum. Wiegt das Teil dann über 2,8 to zul. GG wird er nach Gewicht besteuert ( ich denke darum gehts mal wieder )- unter 2,8 to nach der Schlüsselnummer zu 1. Stellen 5 und 6 ( bei So. KFZ Womo IMMER 00 !!! ) Neu in neuen Papieren unter 14.1 dann 06XX ( beiden letzten Stellen bei mir z.B. 30 - entspricht Euro 3 )und damit ist ab sofort auch bei Fahrzeugen So KFZ eine Bestimmung der Abgasemmission möglich was lt. alten Papieren nicht möglich ist. Imho ist auch zukünftig eine steuerrelevante Einstunfung dem FA problemlos möglich ( wieder jetzt ü 2,8 to nach Gewicht- zukünftig ( evtl. ) nach Abgasemmission nach SNR 30 - Euro 3 )


    Eine Gattungsänderung ist somit nutzungsabhängig und vom TÜV zur Änderung der Fahrzeugpapiere zu dokumentieren und durch das StVA in den Papieren zu berichtigen. Die Richtlinien dazu gibt der Gesetzgeber und kann beim TÜV erfragt werden ( siehe auch " Wie wird mein T$ zum Womo...")



    LG
    Spencer





    Hobbythek

  • >Servus, ich habe meinen MV 2,5TDI recht einfach auf Womo zugelassen Steuer 172.- und zahle dadurch bei der Versicherung 1/4 jährlich noch mal knapp 75.-

  • >Servus, ich habe meinen MV 2,5TDI recht einfach auf Womo zugelassen Steuer 172.- und zahle dadurch bei der Versicherung 1/4 jährlich noch mal knapp 75.- weniger.

  • >>M�chte meinen T4 Caravell g�nstig zum Sonder-Kfz Umbauen.
    >Wird relativ schwierig, da es eigentlich keine Sonder-Kfz gibt.


    Doch doch, Sonder-Kfz gibt es schon, z.B. selbstfahrende Baumaschinen oder angehängte Krane mit eigenem Fahrmotor. Aber, was er meinte ist wohl eher das "So.-Kfz" bzw. sonstige Kfz - mit entsprechend eingeschränkter Nutzbarkeit.


    Dafür gibt es eine Liste der bisher anerkannten Einstufungen beim KBA in Flensburg. Man läßt allerdings dort nicht gern reinschauen. Ein Bekannter von uns hat sich z.B. im letzten Jahr ein "So.-Kfz Glockenspielfahrzeug" eintragen lassen. Er war damit der erste, aber da es bereits einen Kleinlaster mit fest aufmontiertem Klavier gab...


    Wie man sieht, es geht so manches ;)


    "Werkstattwagen", "Wohnmobil", "Bürofahrzeug", ... das dürften hier so die gängigsten Sorten sein.


    MfG
    Roman

  • Das Problem bei den meisten FA ist schlichtweg, daß ein So.Kfz. ausschließlich dem angegebenen Zweck dienen darf. Und, da der MV ja auch ein Bett drin hat...


    MfG
    Roman



    >>Möchte meinen T4 Caravell günstig zum Sonder-Kfz Umbauen.
    >>Wie sollte ich vorgehen.
    >>Gruß Charly
    >Moin,
    >ein Kollege hat seinen GMC (kann nicht jeder nen T4 haben...) als Sonder-KFZ Bürofahrzeug angemeldet.
    >Ziemlich einfache Sache eigentlich, man braucht Stühle die man zu einer Sitzgruppe zusammendrehen kann und einen Tisch. Sozusagen ein mobiles Konferenzzimmer.
    >Hört sich schon so simpel an, dass man sich fragt, warum nicht jeder Multivan so eine Zulassung kriegt? Die Sitze gegen Fahrtrichtung sind drin, der Klapptisch auch, mal anfragen.
    >Alternative Wohnmobil. Voraussetzung aber auch hier eine Sitzgruppe, Stauraum und eine Schlafmöglichkeit. Wasser und Gas müssen nicht drin sein, es reicht eine Kochnische, in der ein Platz für einen Kocher vorgesehen ist. Dafür braucht man aber zumindest nen Multivan mit Liegefläche, dazu gibt es Reinstellküchen (hab ich für nen T5 gesehen), die man je nach Bedarf hinten in den Kofferraum packen kann.
    >Ist aber problematisch wenn man kontrolliert wird und im angeblichen Wohnmobil auf einmal eine große Ladefläche glänzt weil man zwecks Transportmöglichkeiten alles rausgeräumt hat...
    >Gruß,
    >Matts