LKW Kasten mit zweiter Sitzreihe

  • Hallo T4 Fans ,


    ich habe mir vorm halben Jahr meinen zweiten T4 gekauft.Vorher hatte ne Doppelkabine-Pritsche,jetzt nen LKW geschlossenen Kasten.Da ich gerne wieder ne Doppelkabine haben wollte aber keine Pritsche gebrauchen kann,hab ich einen Wagen mit Teilverglasung gekauft.(Fenster in Schiebetür und gegenüber)
    Nun bin ich dabei im Laderaum eine Sitzbank einzubauen,hat soweit auch funktioniert.Folgen soll noch eine Trennwand.Nach diesem Umbau ist der Laderaum aber über 50% groß.Jetzt meine Frage : Kriege ich das Problemlos eingetragen und wird das Fahrzeug jetzt neu besteuert ?


    Über eine Antwort bedanke ich mich schon im voraus


    Gruß
    Bernd

  • Jetzt meine Frage : Kriege ich das Problemlos eingetragen


    Ja.


    >und wird das Fahrzeug jetzt neu besteuert?


    Nein!


    LKW-Steuer nur bei (maximal 3) Sitzplätzen nur und alleine in der Fahrgastzelle.
    Selbst bei einer DoKa keine LKW-Steuer wenn nicht **zusätzlich** zur entfernten Rücksitzbank und unbrauchbar gemachten Gurtaufnahme eine Abtrennung zum Laderaum hinter den Vordersitzen erfolgt ist.


    Die TÜV-Vorgaben sind nur für die Versicherung relevant. Dazu sind mit LKW etliche Einschränkungen bezüglich Wochenendverkehr mit Anhänger etc. verbunden.


    Screwdriver

  • Die Aussage meines Vorredners mit den drei Sitzplätzen ist so nicht eindeutig korrekt. Hier mal ein Link zum Grübeln...


    http://www.bundesfinanzhof.de/…en/2000.12.07/7R2699.html


    Denach spricht schon einmal für Dich, daß die hinteren Fenster geschlossen sind, die Trennwand drin ist und die Ladefläche mehr als 50% beträgt. Wenn du es jetzt noch schaffen solltest, die Nutzlast auf über 40% des Fahrzeuggewichtes (also über 400kg pro Tonne Fahrzeug) zu drücken sieht es für Dich gemäß diesem Urteil nicht schlecht aus. Aber ob Dein Finazamt der gleichen Meinung ist...?

  • Hej Bernd,


    und warum willst du das eingetragen bekommen?


    Du darfst auch in einem LKW in Ausnahmefällen auf der LAdefläche Personen befördern.
    Wenn die Sitze original mit Originalbefestigung sind solltest du keine Probleme bekommen.



    alla dann Fridi



    mit LKW, Kasten geschlossen, in der Mitte Fenster, vorne zwei Einzelsitze und hinter Beifahrersitz einen back ot back Sitz.
    Keine Trennwand, die hatte der LKW nie.

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • Privat darf man niemals nicht Personen auf der Ladefläche eines LKW befördern. Das ist nur unter zwei Bedingungen zulässig:


    1. Die Personen werden von ihrem Arbeitgeber zum Arbeitsplatz gefahren
    2. Die Personen müssen auf der Ladefläche Arbeiten


    Beide Punkte kommen im privaten Bereich nicht vor. Auch eine Ausrede für Ausnamefälle sind sie nicht.


    Im PKW dürfen merh Personen transportiert werden als Sitzplätze vorhanden sind. Im LKW auch, allerdings dürfen sie dort eben nicht auf der Ladefläche sein.

  • eingeführt und angemeldet. Der war aber schon so, als ich den vorgeführt habe. Und die Leute vom TÜV (Grenznähe zu NL) hatten so eine Variante schonmal gesehen. Sie haben mir den T4 nur als LKW zugelassen, sonst ging nix.
    So habe ich 2 Sitzplätze vorne und drei auf der "schmächtigen" Bank in der zweiten Reihe mit Beckengurten. O.k. für Kinder, aber für Erwachsene auf längeren Strecken ist nicht so toll.
    Fenster gibts hinter der B-Säule nur in der Schiebetür, gegenüber keins. Ich würde auf jeden Fall vorher zum TÜV fahren und fragen, was geht und was nicht.
    Hin und wieder ist in NL auch so eine ausgebaute Trennwand (Bank mit Wand, bei den neueren Modellen auch mit integrierten Dreipunktgurten) zu bekommen.
    Gruß, Kurt.

  • >Hallo T4 Fans ,
    >ich habe mir vorm halben Jahr meinen zweiten T4 gekauft.Vorher hatte ne Doppelkabine-Pritsche,jetzt nen LKW geschlossenen Kasten.Da ich gerne wieder ne Doppelkabine haben wollte aber keine Pritsche gebrauchen kann,hab ich einen Wagen mit Teilverglasung gekauft.(Fenster in Schiebetür und gegenüber)
    >Nun bin ich dabei im Laderaum eine Sitzbank einzubauen,hat soweit auch funktioniert.Folgen soll noch eine Trennwand.Nach diesem Umbau ist der Laderaum aber über 50% groß.Jetzt meine Frage : Kriege ich das Problemlos eingetragen und wird das Fahrzeug jetzt neu besteuert ?
    >Über eine Antwort bedanke ich mich schon im voraus
    >Gruß
    >Bernd


    Grüß dich Bernd,
    kannst du mal die Maße angeben, wie du mit Sitzbank auf 50% kommst?
    Soweit ich mich erinnern kann, wird doch der Innenraum ab Pedale Fahrer gerechnet, und dann muß der verbleibende Laderaum min. 50% betragen ?!?!?
    Falls es jem. besser weiß bitte um Aufklärung...
    Greeze
    Andi

  • Hej Bernd,


    soweit ich weiss fängt die Ladefläche erst an der Abtrennung an.
    Und beim T4 ist die Abtrennung die Stufe hinter dem Fahrerhaus.


    Übrigens: diese holländisch/belgischen Trennsitzbänke haben eine eher kurze Beinauflage.
    Wie schon geschrieben wurde ist die Beinfreiheit zusätzlich äußerst bescheiden.
    Etwas besser ist es beim langen Radstand.


    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Jetzt meine Frage : Kriege ich das Problemlos eingetragen
    >Ja.
    >>und wird das Fahrzeug jetzt neu besteuert?
    >Nein!
    >LKW-Steuer nur bei (maximal 3) Sitzplätzen nur und alleine in der Fahrgastzelle.
    >Selbst bei einer DoKa keine LKW-Steuer wenn nicht **zusätzlich** zur entfernten Rücksitzbank und unbrauchbar gemachten Gurtaufnahme eine Abtrennung zum Laderaum hinter den Vordersitzen erfolgt ist.
    >Die TÜV-Vorgaben sind nur für die Versicherung relevant. Dazu sind mit LKW etliche Einschränkungen bezüglich Wochenendverkehr mit Anhänger etc. verbunden.
    >Screwdriver



    Also da muss ich heftig wiedersprechen!
    Es könnten 9 Sitzplätze vorhanden sein(ok, ist beim T4 so nicht realisierbar), solange der Laderaum länger oder gleichlang wie der Fahrgastraum ist, gibt es die LKW-Steuer! Auch eine Trennwand ist nicht unbedingt erforderlich!


    MfG


    Michael

  • >Es könnten 9 Sitzplätze vorhanden sein (ok, ist beim T4 so nicht realisierbar),
    solange der Laderaum länger oder gleichlang wie der Fahrgastraum ist, gibt es die LKW-Steuer! Auch eine Trennwand ist nicht unbedingt erforderlich!


    Du zitierst den TÜV.... Möglich wäre diese Variante -**wenn** es sie gäbe- nur mit dem LR bis 6 Sitzplätze.
    Dein zuständiges FA wird da anderer Meinung sein, wenn da nicht gerade ein persönlicher Bekannter entscheidet....


    Ich hab in Berlin den Ressortleiter des FA für KFZ-Steuer bis auf's Blut ausgequetscht.


    Nicht in die Betrachtung einbezogen waren LKW _über_ 3,5t.
    Ob da die Sitzplatzzahl noch irgendwie relevant ist weiss ich nicht (hab da 'ne Zahl von 'maximal 6' im Hinterkopf), ist aber hier auch kein Thema.


    Screwdriver

  • hej bj(anca) grins,


    im Moment hätte ich lieber die Saugleitung fertig.
    Und den Verteilerkasten (Strom).


    alla dann
    jetzt machen Romy und ich noch mal unsere Nachtrunde.
    Eine Stunde im Regen raus....


    Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)