Hi Leute,
welcher T4 der neueren Bj darf als Benziner nen 2,5t Hänger ziehen? Nur die Syncro´s oder auch 2WD.
Will event. einen meiner T3 tauschen gegen nen T4 ab MJ2001.
Grüße
Olaf
Hi Leute,
welcher T4 der neueren Bj darf als Benziner nen 2,5t Hänger ziehen? Nur die Syncro´s oder auch 2WD.
Will event. einen meiner T3 tauschen gegen nen T4 ab MJ2001.
Grüße
Olaf
Hallo Olaf,
geh zu einem VW-Nutzfahrzeug Zentrum und bitte um einen Ausdruck des Teilegutachtens 1871-1/02, dort ist als Anlage die herstellerfreigegebene Anhängelasterhöhung aufgeführt.
Ich kann Dir sagen, dass für alle Diesel (auch den 60PS 2WD) 2500kg bis 8% freigegeben sind, somit sollte das auch für alle Benziner möglich sein.
(Eintragung in Papiere nötig)
Das zulässige Gespanngewicht beträgt i.d.R. 4500kg.
Oder frag direkt beim TÜV, die haben die Freigaben i.d.R. auch.
Viele Grüße
KARL
Hallo Olaf,
mein MV mit 153 PS wiegt 1.950kg. Habe gerade einen Hänger gekauft und beim TÜV eine Ablastung von 750 auf 640kg vornehmen lassen müssen, um damit Tempo 100kmh fahren zu dürfen. Der Hänger ist ungebremst.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Hänger genehmigt wird, der deutlich schwerer als das Zugfahrzeug ist, selbst wenn der Hänger gebremst ist.
Gruß Ulli
>Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Hänger genehmigt wird, der deutlich schwerer als das Zugfahrzeug ist, selbst wenn der Hänger gebremst ist.
>Gruß Ulli
Hi
Doch, durchaus möglich , Anhänger dürfen das 1,5 fache des ziehenden Fahrzeuges wiegen.
Das ds nicht immer so passt ist klar , aber so hab ich das mal so gelernt und ich meine das gilt noch.
Ein ungebremster Anhänger drückt schon mächtig , schön ist es dann, wenn kurz nach dem Bremsen der leichte Ruck des gebremsten Anhängers kommt
Gruß
Urs
>Hallo Olaf,
>geh zu einem VW-Nutzfahrzeug Zentrum und bitte um einen Ausdruck des Teilegutachtens 1871-1/02, dort ist als Anlage die herstellerfreigegebene Anhängelasterhöhung aufgeführt.
>Ich kann Dir sagen, dass für alle Diesel (auch den 60PS 2WD) 2500kg bis 8% freigegeben sind, somit sollte das auch für alle Benziner möglich sein.
>(Eintragung in Papiere nötig)
>Das zulässige Gespanngewicht beträgt i.d.R. 4500kg.
Da liegt der Haken. Bei 4500 KG Gespanngewicht können die meisten Fahrzeuge keine 2 to mehr ziehen.
Einige Fahrzeuge wie der 75 KW und der 111 KW TDI sind auf 5 to Gespanngewicht eintragbar. Dann geht zumindest bei Alleinfahrern der 2.5 to Anhänger wieder.
Beim MV II mit 111 KW ist in der Regel das Zuggewicht von 5 to überschritten wenn ein 2.5 to Anhänger dran hängt. Alleine das Leergewicht des Zugfahrzeuges liegt da bei etwa 2100 KG (je nach Extras bis 2200 KG). Mit Normfahrer und Normbeifahrer und Normkindern darf dann schon kein Gepäck mehr mitgenommen werden....
Realistisch dürfte also nur der 75 KG als Caravelle oder Transporter in Frage kommen. Oder ein Multivan vor Baujahr 2000.
Beim VR6 mit Schaltgetriebe bin ich mir nicht sicher, ob der auf 5 to Gespanngewicht kommt. Der V6 wegen der Automatik definitiv nicht.
Hallo Olaf,
ich zitiere mal ein bischen aus dem Anhang 2 zum Teilegutachten 1871-1/02:
Benzinmotoren mit 49, 62, 81, 85, 103 und 150 KW (vermutlich alle?), Schaltgetriebe und Automatik, Vorderradantrieb und Syncro mit 81 und 85 KW sind für herstellerfreigegebene Anhängelasterhöhung auf 2.500 KG aufgeführt "Bei Steigungen bis 8%, dabei zulässiges Gespanngewicht nicht überschreiten, Anhängelast darf jedoch nicht größer als das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens sein. Das Gespanngewicht ist auf 4.500 KG und Steigungen von 12% begrenzt."
Eine Erhöhung es zulässigen Gespanngewichtes auf 5.000 KG, was mir bei 2.500 KG Anhängelast eigentlich zwingend notwendig erscheint, ist nur bei den TDI's mit 75 und 111 KW möglich, und beim 75 KW Syncro sind dann 2.500 KG Anhängelast und 5.000 KG Gespanngewicht bis 12%, was mir die generelle Grenze zu sein scheint, möglich, also nicht mehr die Begrenzung auf 8% Steigungen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
so stehts bei meiner Umschreibung auf Karte drin :-)) .
alla dann Fridi
Hallo Fridi,
Deine Aussage stimmt zwar fast, nur interpretierst Du die Karte falsch.
Alter 3er ist neu CE79, bedeutet Zugfahrzeug bis 7,5t zGG und beliebiger Anhänger, solange dieser nur eine Achse hat. (oder Doppelachse mit weniger als 1m Achsabstand)
Das kann dann bis zu 18,5t gehen (7,5t Zugfahrzeug und 11t Anhänger)
Die 12t im Kartenführerschein sind eigentlich überflüssig und sollen anzeigen, dass CE79 "eigentlich" C1E mit schwererem Anhänger aber max. 3Achsen ist.
(C1E ist auf 12t Zuggesamtgewicht limitiert, hat noch weitergehende Einschränkungen, die CE79 nicht hat)
Viele Grüße
KARL