Wohnmobilsteuer

  • Hallo
    heute hab ich den Bescheid für meinen AAB Bj.92 Wohnmobil für 2,8 T ohne Hochdach bekommen.
    33,29 X 24= 798 Euro :-((.
    Ich hab ihn erstmal abgemeldet.
    Habe dann noch beim Finanzamt angerufen und gefragt wenn ich ihn umbaue und die Spüle und Kocher unter die Heckklappe setze dann hab ich doch die Stehhöhe,
    er sagte aber die Stehhöhe muss im Fahrzeug vorhanden sein.
    Also Hubdach einbauen oder Kat. einbauen!!!
    Wer ist der günstigste Anbieter von Katalysatoren das mein WM auf Euro2 oder Euro3 kommt?
    Schönen Abend noch
    Mattes

  • >Hallo
    >heute hab ich den Bescheid für meinen AAB Bj.92 Wohnmobil für 2,8 T ohne Hochdach bekommen.
    >33,29 X 24= 798 Euro :-((.
    >Ich hab ihn erstmal abgemeldet.
    >Habe dann noch beim Finanzamt angerufen und gefragt wenn ich ihn umbaue und die Spüle und Kocher unter die Heckklappe setze dann hab ich doch die Stehhöhe,
    >er sagte aber die Stehhöhe muss im Fahrzeug vorhanden sein.
    >Also Hubdach einbauen oder Kat. einbauen!!!
    >Wer ist der günstigste Anbieter von Katalysatoren das mein WM auf Euro2 oder Euro3 kommt?
    >Schönen Abend noch
    >Mattes
    must nur auf über 2,8 t.auflasten und als sonder kfz zulassen.hab ich auch 173 EURO.

  • >Hallo,
    >ist das denn ein California ?
    >
    >Was steht denn im Brief ? Wohnmobil oder PKW ?
    >Welches Finanzamt ?


    Hallo
    kein California ,ist ein Wohnmobil mit 2810 kg
    Finanzamt ist Kreis Lippe also Detmold.
    Hab bei einem E-Bay Anbieter angefragt
    Das hat er mir Geschickt,kann das hinkommen?


    die Oxi-Kat-Nachrüstung auf Euro2 für Ihr Fahrzeug kostet 569,00 Euro.
    Der Nachrüstsatz besteht aus einem Kat zum Einschweißen, Einbauanleitung, Steueränderungsantrag, TÜV-Gutachten und 2 Jahre Garantie.
    Best.-Nr.: SK-VW-042, Lieferzeit ca. 3-5 Werktage.
    Bei evt. Bestellung die genaue Leistung in kW und die komplette Fahrzeugidentnummer angeben.
    Preis inkl. MwSt., Lieferung mit der Post per Nachnahme frei Haus, kein Porto, keine Nachnahmegebühr



    Gruß Mattes

  • >
    >must nur auf über 2,8 t.auflasten und als sonder kfz zulassen.hab ich auch 173 >EURO.


    Bitte keine solchen unsinnige Tipps geben! Die Gewichtsbesteuerung gibt es seit 1. Mai 2005 nicht mehr!!


    Gruss
    Sequal

  • über 2,8 t.da macht dann wohl der tüv in berlin scheisse oder was ???? aber ist auch egal habe zwei buse beide mit sonderzulassung der lezte im september 06.wenn man keine ahnung hat einfach mal die fresse halten einen schönen gruss Martin.......

  • NEUE STEUER Für KFZ über 2,8 T
    ADAC 06.07.2005 Seit Mai Gewichtssteuer nur noch für Wohnmobile und Lkw
    Mit "Abspecken" Geld sparen
    Für Besitzer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2,8 t gilt seit dem 1. Mai wie für alle anderen Pkw auch die Hubraumsteuer. Wie der ADAC meldet, sind lediglich Wohnmobile und Kraft-fahrzeuge, die als Lkw zugelassen sind, von dieser Regelung ausgenommen. Wer seinen Pkw oder Kombi, wie zum Beispiel einige Besitzer des VW Bus T4 auflasten ließ, um in den Genuss der Gewichtsbesteuerung zu kommen, sollte prüfen, ob er durch eine "Ablastung" wieder in eine günstigere Steuerklasse kommen kann. Bei der Auflastung wurde von der Zulassungsbehörde nämlich häufig die Schlüsselnummer "00" (nicht schadstoffarm) in die Papiere eingetragen, was für die Besteuerung nach Gewicht keine Rolle spielte, wohl aber bei der Hubraumbesteuerung. Durch die Ablastung und Eintragung der ursprünglichen Schadstoffschlüsselnummer kommen diese Kfz meist in eine günstigere Steuerklasse. Weiterhin wird nach Informationen des ADAC die Möglichkeit bestehen bleiben, Geländewagen sowie Kleinbusse oder Vans mit mehr als 2,8 t zGG zum "LKW" umzubauen und eintragen zu lassen, um auch zukünftig der Gewichtsbesteuerung zu unterliegen. Dabei ist es aber für die Zulassung notwendig, die hinteren Sitze nebst Befestigungen und Gurten dauerhaft zu entfernen, so dass sich eine reduzierte Anzahl von Sitzplätzen ergibt, die auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen wird. Ansprechpartner sind TÜV und DEKRA. Da jedoch auch bei einer Eintragung der Fahrzeugart "LKW" noch nicht sichergestellt ist, dass das Kfz auch steuerlich vom Finanzamt als "LKW" anerkannt und entsprechend nach dem Gewicht besteuert wird, sollte man vor einem Umbau unbedingt mit dem zuständigen Finanzamt (Kfz-Steuerstelle) Rücksprache halten. Hier erfährt man auch, welche Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung als "LKW" gefordert werden (zum Beispiel Trennwand zur Ladefläche, Verblechung der hinteren Seitenfenster). Durch die Aufhebung von § 23 Abs. 6 a StVZO zum 1. Mai 2005 ist der Weg für die neuen Besteuerungsart frei gemacht worden. Dabei spielt es keine Rolle ob die Nutzung des Kfz privat, gewerblich oder zum Transport von Gütern erfolgt. Einsprüche haben nach Einschätzung des ADAC keine Erfolgsaussichten. Da die Neufestsetzung der Kfz-Steuer zum jeweiligen jährlichen Fälligkeitstermin erfolgt, werden sich für viele Fahrzeughalter zum Teil erhebliche Nachforderungen ergeben, insbesondere wenn die nächste Fälligkeit der Kfz-Steuer erst im Jahre 2006 liegt



    vorher galt:
    Bei Fahrzeugen unter 2.8t wird die KFZ-Steuer nach Hubraum berechnet.
    'Lastet' man sein Fahrzeug aber auf über 2.8t auf, erfolgt die Berechnung der Steuer nach Gewicht und das spart z.B. bei Diesel-Fahrzeugen ca. die Hälfte der jährlichen Steuer.


    Um das Fahrzeug aufzulasten sollte man folgendermassen vorgehen:


    1. Bei der Zulassungsstelle nach den Auflagen für eine Auflastung Erkundigen


    2. Bei VW die Freigabe anfordern. Dazu ein Fax mit der Kopie des Fahrzeugscheines an die VW-AG, VW-Service, Technische Abteilung VK8, Nummer: 0221-98392199 schicken. Nach kurzer Zeit erhält man von VW einen Umschlag mit den Auflagen zur Auflastung. Anhand dieser Papiere erkennt man, ob technische Änderungen am Fahrzeug notwendig sind z.B. stärkere Federn, Vorderachs-Stabi etc.


    3. Mit den Papieren und den eventuellen Umbauten gehts dann zum TÜV der das zulässige Gesamtgewicht auf 2.81t erhöht. Ausserdem erhält man ein Gutachten, mit dem man die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen muss.


    4. Ist alles glatt gelaufen, kann gegen den laufenden Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.


    5. Warten auf den neuen Steuerbescheid und sparen...

  • Moin


    >über 2,8 t.da macht dann wohl der tüv in berlin scheisse oder was ????


    Klasse das Du Held den TÜV mit der Steuer in Verbindung bringst! Den Spruch mit der Fresse würd ich mir auf den eignen Spiegel schreiben, damit Du ihn jeden Morgen lesen kannst - für das Forum gilt, was Andreas Dir vorgegeben hat!


    >ist auch egal habe zwei buse beide mit sonderzulassung der lezte im september


    Sonderzulassung...soso.


    Ich denke, es hat keinen Zweck Dir an dieser Stelle noch irgendwas zu erklären! Melde Dich nochmal im Forum, wenn Deine geänderten Steuerbescheide in Deinem Postkasten liegen.


    Die notwendigen Links, um Dein recht dürftiges Wissen bezgl. der Besteuerung Deiner Fahrzeuge aufzubessern, wurden in anderen Beiträgen schon genannt. Alternativ empfehle ich Dir, auch den reltiv deutlich hervorgehobenen Link rechts neben dem Text-Eingabefeld zu benutzen.


    Schöne Grüße
    Sequal

  • >Hallo
    >heute hab ich den Bescheid für meinen AAB Bj.92 Wohnmobil für 2,8 T ohne Hochdach bekommen.
    >33,29 X 24= 798 Euro :-((.
    >Ich hab ihn erstmal abgemeldet.
    >Habe dann noch beim Finanzamt angerufen und gefragt wenn ich ihn umbaue und die Spüle und Kocher unter die Heckklappe setze dann hab ich doch die Stehhöhe,
    >er sagte aber die Stehhöhe muss im Fahrzeug vorhanden sein.
    >Also Hubdach einbauen oder Kat. einbauen!!!
    >Wer ist der günstigste Anbieter von Katalysatoren das mein WM auf Euro2 oder Euro3 kommt?
    >Schönen Abend noch
    >Mattes


    ich nochmal das ist von der Firma Oberland gekommen


    Für das genannte Fahrzeug haben wir einen Oxi-Kat zur Umrüstung auf die EURO-3-Norm im Programm.


    Die Artikelnummer richtet sich nach dem Baujahr:


    Bj. 01.90 – 12.95 868 800 empf. VK: 640,- €


    Bj. 01.96 – 04.98 868 850 empf. VK: 490,- €


    Beide Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.



    Bei der Umrüstung ist folgendes zu beachten:



    Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen erhält das Fahrzeug die Schlüsselnummer 51, welche EURO-3 in der Klasse M, leichte bis mittelschwere Nutzfahrzeuge, entspricht.



    Der Gesetzgeber besteuert aufgrund des höheren Gewichts mit dem gleichen Betrag wie EURO-2, sprich mit 16,05 € pro angefangenen 100 ccm, anstatt den üblichen 15,44 € (EURO-3). Das Fahrzeug bekommt natürlich trotzdem die EURO-3-Norm, durch die Schlüsselnummer 51 und erhält bei Ausgabe der Abgasplaketten auch die dazugehörige gelbe EURO-3-Plakette.


    Bei einem Fahrzeuggewicht bis 2,5 Tonnen wird das Fahrzeug auf die EURO-2-Norm, Schlüssel 25 umgeschrieben und erhält dann auch nur die EURO-2-Plakette.




    Was heißt das jetzt für uns?

  • >>Hallo
    Ich bezahle bei gleicher SF-Klasse nur ca die Hälfte wie als PKW und hab dafür sogar noch eine TK *ohne* Selbstbeteiligung statt vorher *mit* 150 EUR bei derselbern Versicherung. Selbstbeteiligung. FZ ist ein Trapo 70XOB Fensterbus. Motor Diesel 57KW (AAB) Vorher ca 78 EUR jetzt ca 39 EUR.


    Screwdriver

  • Hallo!


    Also die Womo-Steuer ist für alle aufgelastete T4 als Womo vorbei.


    Weitere Info kann man unter www.wohnmobilsteuer.de bekommen.


    Am 24.11. hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, danach werden u.a. alle nicht "unechten" Womos wie PKW besteuert.Nur Bundespräsi Köhler muss noch unterschreiben.


    Nach Anruf beim Finanzamt habe ich erfahren: Die wissen noch garnicht, wie das Ganze geregelt werden soll. Die Womos müssen über eine Stehhöhe von 1,70m haben, insbesondere im Spülen/Kochbereich. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, dass sie noch nicht wisse, ob nun alle Womo´s beim Finanzamt vorgeführt müssen, oder ob die Kontrolle dem TÜV übergeben wird. Auch sagte sie, dass sie bei der letzter Steueränderung 7 Monate auf die entsprechende Software warten müssten.



    Ungerecht ist auf jeden FAll, dass die Steuer rückwirkend zum 01.01.06 gezahlt werden muß. Um diesem vorzubeugen, bzw. abzumildern, habe ich mir einen Oxikat von Mangold-Oberland eingebaut. Schweine Teuer für den 2,4ltr AAB Motor. Mein Weihnachtsgeld ist auf jeden Fall weg, kostete 698€. Für den 1,9 ABL ist er viel günstiger. Aber was soll´s. Somit werde ich im April 07 "nur" 400€ statt 630€ nachzahlen müssen. Plus der neuen Steuer von dann 16,05€ plus 1,20€ (Russfilter)/ 100cm³.


    Ist echt ein Luxus geworden, ne T4 MV zu fahren.


    Das beste war, das ich heute auf der Zulassungsstelle 2 Std. verbracht habe und mein neuer Kat nicht eingetragen werden konnte, weil man nicht wußte, welche Schlüsselnummer man für ein So KFZ Womo verwenden muß.
    Zuhause habe ich bei Mangold angerufen und die haben mit sofort die Eintragungen auf der ABE erklärt. In 1 Minute. Also wieder hin zur Zulassungsstelle.


    Danke an den Staat!


    Tja, das wars wohl mit dem günstigen Dieselfahren, aber ich werde meinen T4 MV, BJ93, trotzdem behalten, weil sehr zufrieden mit ihm bin. Er läuft und läuft und läuft! Und man kann nicht selbst reparieren, was für mich sehr wichtig ist.

  • Hi
    was im Brief steht,zählt doch für die Versicherung.Und da steht bei mir Wohnmobil.Wie das besteuert wird ist ganz etwas anderes.



    Mfg Achim