Warum verkaufen viele Händler nur an andere Händler oder Export?

  • .. bei Export oder an Haendler muessern die soweit ich weiss keine Garantie geben. Sonst hast Du al Kaeufer eine Garantie und das kassieren die manchmal sogar separat (a la 5000 EUR Ohne Garantie und 5200 EUR mit).


    Viele Gruesse,


    Andrés

  • >Ja, steht ja oben... Viele Händler bei autoscout/mobile schreiben das.
    >Warum?
    >Danke,
    >Tobias



    Hallo Tobias,


    damit können sie die Garantie / Gewährleistung umgehen, die sie Endverbrauchern geben müssten. Die Aussage Bastlerfahrzeug reicht ja dank unserer gesetzgebung nicht mehr um das auszuschließen. Also bekommst du eben (auch wenn du keine Gewährleistung / Garantie..... möchtest) leider fast kein solches (altes / defektes /fragwürdiges....)Fahrzeug mehr.


    MfG Thomas

  • >damit können sie die Garantie / Gewährleistung umgehen, die sie Endverbrauchern geben müssten. Die Aussage Bastlerfahrzeug reicht ja dank unserer gesetzgebung nicht mehr um das auszuschließen. Also bekommst du eben (auch wenn du keine Gewährleistung / Garantie..... möchtest) leider fast kein solches (altes / defektes /fragwürdiges....)Fahrzeug mehr.


    gehst du also davon aus, dass diese fahrzeuge auch eher
    schrottig/nixgut sind?
    weil die angebote hören sich ja oft recht interessant an...

  • Das können durchaus gute Autos sein.
    Nur wollen die sich nicht den Stress mit der Garantie antuen.
    Wenn Du aber jemanden findest der Gewerbe mit Gebrauchtwagen angemeldet hat und ihn dann kauft.
    Den dann über nen Strohmann an Dich verkauft,
    ist meine ich die Garantie dann ausgehebelt.
    Nen Arbeitskolege hat für sone Aktion 200 € gelöhnt und hatte sein Wunschauto.
    Gruß Bullytreter

    Gruß Bullytreter (Sektion Kohlenpott) Verkaufe: T4 Lederteile; Handschuhfach, Handbremse, Fach über der ZE; 1 Stück 16" BBS Felge; komplettes ABS; Servo.

  • >
    >>damit können sie die Garantie / Gewährleistung umgehen, die sie Endverbrauchern geben müssten. Die Aussage Bastlerfahrzeug reicht ja dank unserer gesetzgebung nicht mehr um das auszuschließen. Also bekommst du eben (auch wenn du keine Gewährleistung / Garantie..... möchtest) leider fast kein solches (altes / defektes /fragwürdiges....)Fahrzeug mehr.
    >gehst du also davon aus, dass diese fahrzeuge auch eher
    >schrottig/nixgut sind?
    >weil die angebote hören sich ja oft recht interessant an...



    Nee, nicht zwangsweise.
    Aber würdest du für deinen (fiktiven) 14 Jahre alten T4 irgendwelche Garantieen übernehmen wollen wenn du ihn für sagen wir 1200.- verkauft hast und davon dann auch noch deine Steuern entrichtet hast?
    Wenn da nur ein Kleinigkeit passiert legst du gnadenlos drauf.


    Da haben die keine Lust zu. Meiner Meinung nach schade, daß man die Garantie nicht ausschließen kann (Müsste halt zwingend ganz Fett auf der ersten Seite des Vertrags + extra Unterschrift dafür stehen.), denn wer ohne kauft, kauft eben ohne. Theoretisch brauche ich vielleicht nur einen Blechteileträger oder ne komplette Innenausstattung, oder ist eben in der Lage damit auf jeden fall zurechtzukomme.


    So ist das aber leider nicht. Also gehen all "die guten Stücke" halt ins Ausland oder auf den Schrott.


    MfG Thomas

  • Ich hab meine Traumbus auch ohne Grantie von nem Gebrautwagenhändler gekauft, der nur an Gewerbetreibende oder Expot verkauft. Hab allerdings ein Gewerbe angemeldet und hatte somit kein Problem das Auto zu bekommen.
    Im Zweifel mußt du den Wagen über jemanden kaufen, der ein Gewebe angemeldet hat.

  • Hi,
    klar kann man Garantie etc. ausschliessen, ich hab gestern ein Golf 3 Cabrio gekauft, daß auch nur an Händler oder Export vorgesehen war.
    Nach einigem Reden, hat mir der Händler das Auto doch verkauft und wir haben den Ausschluß im Kaufvertrag festgehalten...
    Denke mal man muss halt reden
    Gruß
    Thomas

  • Hi,
    >Denke mal man muss halt reden


    Über das Gesetz kann man nicht reden. Wenn ein Ausschluß der Gewährleistung vereinbart wurde, ist dieser Ausschluß nichtig und der Käufer hat die volle Gewährleistung von 2 Jahren!


    Da kann also der Verkäufer ganz übel reinfallen.


    Grüße


    Uwe

  • Hallo Tobias,


    mir hat ein Händler gesagt, er nehme (eigentlich) nur Gebrauchtwagen bis 8 Jahre in Zahlung, da er nur bis zu diesem Alter eine Gebrauchtwagenversicherung abschließen kann, das Risiko für ihn also kalkulierbar ist. Ältere Fahrzeuge verkauft er (wg. des unkalkulierbaren Riosikos) nicht an Privatleute, nur an Gewerbetreibende, für die alte Autos, zumindest PKW's meistens uninteressant sind, bzw. die Autos müssen für den Export geeignet sein.
    Für meinen T4 habe ich damals einen 11 oder 12 Jahre alten Volvo "quasi" in Zahlung gegeben. Der wurde, da mit AHK und hoher Anhängelast für Pferdeanhänger attraktiv, vom Verkäufer an einen Bekannten "durchgereicht", das Autohaus trat nicht in Erscheinung und alle Beteiligten waren zufrieden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

  • Moin,


    >klar kann man Garantie etc. ausschliessen, ich hab gestern ein Golf 3 Cabrio gekauft, daß auch nur an Händler oder Export vorgesehen war.
    >Nach einigem Reden, hat mir der Händler das Auto doch verkauft und wir haben den Ausschluß im Kaufvertrag festgehalten...


    Das ist auch in Ordnung, aber irgendwie sinnfrei:


    - Garantie braucht man nicht ausschließen, weil es die nur gibt, wenn man sie explizit vereinbart, was aber bei einem gebrauchten Fahrzeug wohl nie gemacht wird.


    - Gewährleistung - und um die geht es hier - kann man nie ausschließen, weil das entsprechende Gesetz (BGB) diesen Ausschluss ohne Ausnahme (bei Verkauf an Privat) verbietet. Es ist dann auch völlig egal, was in einem Kaufvertrag steht.


    Das heisst aber jetzt nicht, dass Du uneingeschränkt die Gewährleistung 'geniessen' und mit jeder Kleinigkeit zum Händler laufen kannst. Denn gerade bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung sieht die Rechtssprechung das Risiko in der Regel beim Käufer, weil er bei einem alten Fahrzeug damit rechnen muss, dass etwas kaputt geht. Anders sieht es mit Sachen aus, die bereits beim Kauf nicht funktionierten (z.B. 3. Gang des Getriebes) und nicht im Kaufvertrag als vorhandene Mängel aufgeführt waren.



    zaydo

  • Kann man aber ganz einfach umgehen,
    du als Kunde holst Dir auf der Stadtverwaltung eine Gewerbanmeldung
    und übernimmst dann das Fahrzeug als FIRMA, da kann man dann schriftlich einen Gewährleistungsausschluß vereinbaren.


    Grüße


    Karsten
    >>>damit können sie die Garantie / Gewährleistung umgehen, die sie Endverbrauchern geben müssten. Die Aussage Bastlerfahrzeug reicht ja dank unserer gesetzgebung nicht mehr um das auszuschließen. Also bekommst du eben (auch wenn du keine Gewährleistung / Garantie..... möchtest) leider fast kein solches (altes / defektes /fragwürdiges....)Fahrzeug mehr.
    >>gehst du also davon aus, dass diese fahrzeuge auch eher
    >>schrottig/nixgut sind?
    >>weil die angebote hören sich ja oft recht interessant an...
    >
    >Nee, nicht zwangsweise.
    >Aber würdest du für deinen (fiktiven) 14 Jahre alten T4 irgendwelche Garantieen übernehmen wollen wenn du ihn für sagen wir 1200.- verkauft hast und davon dann auch noch deine Steuern entrichtet hast?
    >Wenn da nur ein Kleinigkeit passiert legst du gnadenlos drauf.
    >Da haben die keine Lust zu. Meiner Meinung nach schade, daß man die Garantie nicht ausschließen kann (Müsste halt zwingend ganz Fett auf der ersten Seite des Vertrags + extra Unterschrift dafür stehen.), denn wer ohne kauft, kauft eben ohne. Theoretisch brauche ich vielleicht nur einen Blechteileträger oder ne komplette Innenausstattung, oder ist eben in der Lage damit auf jeden fall zurechtzukomme.
    >So ist das aber leider nicht. Also gehen all "die guten Stücke" halt ins Ausland oder auf den Schrott.
    >MfG Thomas

  • einfacher Vermerk im Kaufvertrag: "Der Käufer kauft das Fahrzeug gewerblich zum Zwecke des Wiederverkaufs unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Damit ist das Thema durch.


    Das ist bereits juristisch geklärt: der Händler muss sich nicht auch noch vergewissern, dass der Kunde tatsächlich gewerblich handelt.


    Grüße


    Kai