womo- und steuerfrage... SORRY !!! ;-)

  • moinsen, um hier mal alle zu nerven habe ich auch mal eine verständnisfrage zum thema womo...;-)
    ich bin ständig am lesen und werde einfach nicht schlau *nerv*


    mein 92er 2.4sd aab ist auf 2810kg aufgelastet und als womo zugelassen, kein hochdach - nur eben ein "unechtes" womo...
    eingetragene schadstoffklasse s2


    -nach der aktuellen situation müsste ich wohl 290€ steuern zahlen (bzw. ab 01.01.06) anstatt der 172€ bisher - zumindest wenn es ein womo bleibt...


    wird mein womo rückwirkend zum 01.01.06 ein pkw, weil mir die stehhöhe fehlt???
    wenn ja, liegen 900€ an...


    bzw. fällt es laut dem steuerrechner niedersachsen ja bei einem zulässigem gesamtgewicht erstmal wieder in die lkw-klasse - wo dann wieder nur 172€ steuern angesagt wären...


    ich raffs einfach nicht..:-(((((


    weiß jemand von euch ziemlich sicher, was auf mich zukommt?
    ich denke, ein aufgelastetes womo sollte hier mindestens jeder 4te bis 5te t4 sein...?!



    ---->das hochdach liegt übrigens bereits in der garage, umbau also schnell möglich - ist nur die frage, ob ich dann wieder zum womo werde oder gar den eintrag behalten kann...?!



    ratlose grüße vom clemens

  • geh mal davon aus, das du kräftig nachzahlen darfst....egal ob aufgelastet oder nicht, du Zahlst die PKW Steuer.


    Ich weiß aber noch nicht wie das Finanzamt die Stehhöhe überprüfen will.....ich kann mir nicht vorstellen das die sich alle Fahrzeuge vorführen lassen. Soweit ich weiß wird die Höhe des Fahrzeuges nicht an das Finanzamt mit übermittelt.


    Martin


    P.s. ich bin auch davon betroffen

  • >geh mal davon aus, das du kräftig nachzahlen darfst....egal ob aufgelastet oder nicht, du Zahlst die PKW Steuer.
    >Ich weiß aber noch nicht wie das Finanzamt die Stehhöhe überprüfen will.....ich kann mir nicht vorstellen das die sich alle Fahrzeuge vorführen lassen. Soweit ich weiß wird die Höhe des Fahrzeuges nicht an das Finanzamt mit übermittelt.
    >Martin
    >P.s. ich bin auch davon betroffen


    die lkw-geschichte stand im steuerrechner niedersachsen...
    und was die höhe angeht: sollte ich vorführen müssen kann ich ja mit hochdach vorfahren...
    fragt sich nur ob mein womo-eintrag einfach bleibt, oder ab hochdachumbau wieder aktiv wird...


    *zum kotzen* diese unsicherheit!

  • du hast ein Hochdach??? hatte ich überlesen......


    ich würde dann erst mal abwarten und notfalls nachrüsten oder aber Hochdach an mich verkaufen (nehme es sofort) :-))


    Aber, da das Hochdach noch nicht eingetragen ist, wirst du die zeit davor höher bezahlen dürfen. Das mit der LKW Steuer ist mir absolut neu und habe es bis jetzt nirgends gehört......


    Martin

  • >moinsen, um hier mal alle zu nerven habe ich auch mal eine verständnisfrage zum thema womo...;-)
    >ich bin ständig am lesen und werde einfach nicht schlau *nerv*
    >mein 92er 2.4sd aab ist auf 2810kg aufgelastet und als womo zugelassen, kein hochdach - nur eben ein "unechtes" womo...
    >eingetragene schadstoffklasse s2
    >-nach der aktuellen situation müsste ich wohl 290€ steuern zahlen (bzw. ab 01.01.06) anstatt der 172€ bisher - zumindest wenn es ein womo bleibt...
    >wird mein womo rückwirkend zum 01.01.06 ein pkw, weil mir die stehhöhe fehlt???
    >wenn ja, liegen 900€ an...
    >bzw. fällt es laut dem steuerrechner niedersachsen ja bei einem zulässigem gesamtgewicht erstmal wieder in die lkw-klasse - wo dann wieder nur 172€ steuern angesagt wären...
    >ich raffs einfach nicht..:-(((((
    >weiß jemand von euch ziemlich sicher, was auf mich zukommt?
    >ich denke, ein aufgelastetes womo sollte hier mindestens jeder 4te bis 5te t4 sein...?!
    >
    >---->das hochdach liegt übrigens bereits in der garage, umbau also schnell möglich - ist nur die frage, ob ich dann wieder zum womo werde oder gar den eintrag behalten kann...?!
    >
    >ratlose grüße vom clemens


    Also ich verstehe das so:
    Dein Auto muss verschiedene Eigenschaften aufweisen, um als Womo zu gelten. Darunter auch: deine Stehhöhe muss am Herd und Spüle mindestens 1,7 Meter betragen. (laut ADAC) bei Westfalia-Ausbauten und Hubdach ist diese Vorraussetzung erfüllt.
    guckst du: http://www.adac.de/Auto_Motorr…z-steuer/Wohnmobilsteuer/
    Momentan hättest du also kein Womo. Wie ich die deutsche Gesetzgebung kenne, darf zwar der Staat rückwirkend eine Steuererhöhung verlangen, wenn du dein Hochdachh jetzt aber drauf baust, wird das rückwirkend wohl nicht gelten da die Vorraussetzungen gefehlt haben. Aber ich denke dass so was erst noch geklärt werden muss.
    Wenn es wieder als LKW laufen soll, muss es aber nicht nur das Gewicht erfüllen, sondern auch andere Standards (Fenster, Sitzbank). Ansonsten würde es als PKW zählen, trotz des erhöhten Gewichts.
    schöne Grüße

  • Hej Clemens,


    wenn du das Hochdach jetzt einbaust und in Ruhe abwartest was kommt bist du höchstwahrscheinlich auf der sicheren Seite.
    Dem Finanzamt wird ja der Einbau eines Hochdaches nicht mitgeteilt, bei einem bestehenden Wohnmobil bekommen die überhaupt keine Übermittlung.
    Sollten sie also die Vorführung anordnen (oder es ansehen kommen ohne Anmeldung; das können die auch;-) ) dann sehen sie ein nornmales Wohnmobil und fertig.



    Also ich würde es an deiner Stelle bald einbauen!



    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >wird mein womo rückwirkend zum 01.01.06 ein pkw, weil mir die stehhöhe fehlt???
    >wenn ja, liegen 900€ an...



    Genau so wird es kommen, dein Fahrzeug wird rückwirkend als PKW besteuert werden.
    Da dir die Stehöhe von 1,70 fehlt ist das Fahrzeug rückwirkend ab 1.1.06 ein PKW


    denn, die Änderung zum Gewichtsbesteuerungsgesetz ist ja schon ab 1.4.05 in Kraft.



    Wenn du das Hochdach drauf machst (eintragen lassen ) wird ab dem Eintrag als Wohnmobil besteuert.



    Gruss dieter

  • moin fridi...
    das macht mir doch schon etwas mut..;-)
    habe gerade auch schon einen termin für nächsten samstag gemacht...


    was ich daran allerdings etwas zweifelhaft finde: sollen dann ernsthaft alle womos vorgeführt oder besichtigt werden? können die leuts vom finanzamt nicht einfach von den leuts der zulassungsstellen die fahrzeughöhen einsehen?


    gruß clemens

  • Ich schätze, das daß Finanzamt nicht vorführen lässt.


    Der TÜV wird Anweisung bekonmmen ein Fahrzeug mit Wohnmobileintrag und einer Stehöhe unter 1,70 Meter nicht mehr abzunehmen.
    Denn die Gesetzeslage ist so, das die TÜV Beamten das Fahrzeug mit Wohnmobileintrag und Stehöhe unter 1,70 nicht mehr abnehmen dürfen.


    Es sei denn der Besitzer ist damit einverstanden das Fahrzeug als Pkw umzuschlüsseln.
    Dann wird ein neuer Fahrzeugschein fällig und das Finanzamt erfährt, von dem ganzen.


    Es kann dann immer noch rückwirkend besteuern.

  • klingt sehr vernünftig und einleuchtend - jedoch könnte diese handlungsweise auch viele finanzielle abgründe aufzeigen. ich habe meinen tüv im august letzten jahres neu machen lassen (als unechtes womo mit eintrag, trotz fehlender stehhöhe) und würde somit erst knappe 3 jahre nach gesetz-in-kraft-treten vom womo auf pkw zurückgestuft werden... bei einem jährlichen unterschied von ca. 700€ wäre das x 3 natürlich eine enorme nachzahlung...
    tja, aber ansonsten wäre dies wohl wirklich die einfachste und effektivste lösung...
    und würde mir sehr entgegenkommen..;-))))


    gruß clemens

  • >Ich schätze, das daß Finanzamt nicht vorführen lässt.
    >Der TÜV wird Anweisung bekonmmen ein Fahrzeug mit Wohnmobileintrag und einer Stehöhe unter 1,70 Meter nicht mehr abzunehmen.
    >Denn die Gesetzeslage ist so, das die TÜV Beamten das Fahrzeug mit Wohnmobileintrag und Stehöhe unter 1,70 nicht mehr abnehmen dürfen.
    >Es sei denn der Besitzer ist damit einverstanden das Fahrzeug als Pkw umzuschlüsseln.
    >Dann wird ein neuer Fahrzeugschein fällig und das Finanzamt erfährt, von dem ganzen.
    >Es kann dann immer noch rückwirkend besteuern.



    Nachdem es jetzt ja echte und unechte Wohnmobile gibt wird wohl eine Rückschlüsselung zum PKW (zulassungstechnisch) nicht erfolgen.
    Steuertechnisch werden alle unechten WoMos wie PKW behandelt und alle echten WoMos wie es die neue Steuerverordnung vorsieht.
    Wie die Meldung ans Finanzamt erfolgt? Keine Ahnung.
    Eventuell werden ja erstmal alle WoMos der T3 und T4 Klasse als PKW besteuert, bis die Besitzer sich melden? ;-))


    P.S.: Wer kann bei 170cm stehen??????? Ich nicht.


    MfG Thomas

  • >du hast ein Hochdach??? hatte ich überlesen......
    >ich würde dann erst mal abwarten und notfalls nachrüsten oder aber Hochdach an mich verkaufen (nehme es sofort) :-))
    >Aber, da das Hochdach noch nicht eingetragen ist, wirst du die zeit davor höher bezahlen dürfen. Das mit der LKW Steuer ist mir absolut neu und habe es bis jetzt nirgends gehört......
    >Martin
    -------------------------------------------


    Ich denk enicht das er rückwirkend etwas bezahlen muß, solange diese Sache nicht eindeutig ist und wenn er jetzt sein Hochdach drauf macht, dann hat er alles was er braucht .

  • Hallo zusammen.


    1.) Ja das Finanzamt überprüft bei allen fraglichen Wohnmobilen die Stehhöhe.
    Mein Schreiben ist bereits angekommen, dürfte bei Dir auch nicht mehr lange
    dauern.


    2.) Hochdach rauf, bevor Du zum Finanzamt fährst, dann wird er (auch Rückwirkend)
    als WOMO besteuert.


    3.) Falls Du nicht zum Finanzamt fährst oder keine Hochdach drauf baust, dann
    wird er NICHT als LKW sondern als PKW versteuert.

  • siehe auch:
    http://forum.camperline.de/viewtopic.php?t=1278


    Zitat:


    Hallo zusammen


    ich denke jeder Forumsteilnehmer hat "Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006" gelesen


    und kennt somit die fiskalischen Anforderungen an ein Wohnmobil.


    Das neue KraftStG kennt nur:


    Motorräder


    Personenwagen


    Wohnmobile


    sonstige/andere Fahrzeuge



    Das Motorrad scheidet hier von vorne herein aus.



    Fiskalisch echte Wohnmobile, die den Vorgaben des neuen KraftStG entsprechen zahlen den neuen Wohnmobilsteuertarif.


    Wohnmobile, die die Vorgaben des neuen KraftStG nämlich Vorhandensein einer Kochgelegenheit, Spüle und Stehhöhe 1,70 m, überwiegender Teil der Bodenfläche dient als Wohnteil nicht erfüllen gelten fiskalisch nicht als Wohmobile, sind also sogenannte unechte Wohnmobile.


    Bleiben also nur noch Personenwagen und sonstige/andere Fahrzeuge übrig.



    Nach neuem KraftStG liegt immer dann ein Personenwagen vor, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ist.



    Ist jedoch bei einem "unechten Wohnmobile" mehr als die Hälfte der gesamten Bodenfläche für Wohnzwecke belegt, ist es kein Personenwagen,
    kann also auch nicht wie ein Personenwagen nach Hubraum besteuert werden



    Bleibt zum Schluß nur noch übrig: sonstige/andere Fahrzeuge


    und genaue diese sind nach Gewicht zu versteuern!!!



    Alle fiskalisch unechten Wohnmobile sind also nach zulässigem Gesamtgewicht zu versteuern.




    Und nun zur Gretchenfrage:


    Wie wird aus einem fiskalisch echten Wohnmobil ein fiskalisch unechtes Wohnmobil?



    ganz einfach,


    Ausbau der Spüle und fester Einbau einer Möbelabdeckplatte


    oder


    Ausbau der Kochgelegenheit und fester Einbau einer Möbelabdeckplatte


    oder


    Verringerung der Stehhöhe über Spüle und Kochgelegenheit auf weniger als 1,70 m durch festen Einbau einer Zwischendecke



    und schon zahlt man Gewichtssteuer statt neuer Wohnmobilsteuer


    alles Klar




    mfg Michael 13.02.2007

  • dann hätten sie sich ja wieder ausgemendelt ;)


    l.G. Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • ...darauf würde ich mich nicht verlassen! Da jede Zulassungsstelle und jedes Finanzamt ihre eigene Auslegung geltender Gesetze zu Grunde legt (siehe nur, wie unterschiedlich die Umbau-Maßnahmen bei ner LKW-Zulassung von Ort zu Ort sind), prophezeihe ich hier und jetzt einen riesigen Diskussionsbedarf mit den jeweils zuständigen Beamten.
    Die deutsche Bürokratie (vermutlich nicht nur die Deutsche, aber mit anderen Ländern kenn ich mich nun überhaupt nicht aus), hat rein gar nix mit logischem Denken und Verstand zu tun.
    Versteh mich nicht falsch: Ich fänds toll, wenn es so einfach wäre, wie Du es erklärt hast, aber ich glaub nicht, daß dies so einfach ist.
    Wünsche allen Besitzern unechter Womos gaaanz viel Erfolg! Und vor allem Geduld!
    MfG,
    Micha

  • >wann? nach der aktuellen besteuerungsproblematik?



    hi clemens,
    wollte damit nur sagen, daß das magdeburger finanzamt vorführen lässt.


    die zulassungsstelle evtl. auch, zumindest wollten die meinen t2a sehen, als ich vorhatte, mir ne rote 07er nummer zu beantragen. die haben beim straßenverkehrsamt ne extra-fahrzeughalle.


    beim finanzamt, is ja gleich nebenan, kam die tante extra mit auf die straße, sowohl bei meinem t2a-leichenwagen, der schon immer lkw war, als auch bei meinem t4, den ich zwischen kauf und zulassung gleich zum lkw gemacht habe. ein kurzer blick hinein, das wars. evtl. bringen die beim womo nen zollstock mit, um die 1,70m zu kontrollieren, keine ahnung?!
    bei mir liegt die problematik ja komplett anders. ich hab kein womo und der t4 soll auch nie eins werden. hab ihn im mai 2006 gekauft und hätte ihn wenige wochen später vorführen sollen, (hab mir aber unnötig viel zeit damit gelassen und dies erst im sommer getan).
    das problem bei mir war aber, daß die tante bei der zulassungsstelle beim ändern der papiere von pkw auf lkw die zahl der sitze nicht mitgeändert hatte. und lkw mit 8 plätzen, das glaubt kein finanzamt. ;)
    mfg,
    micha