Keine HU für aufgelastetet Womo

  • Hallo,
    habt ihr schon mal gehört das ein Multivan, Womo und 2,81t, keine HU bekommt.
    Dekra verweigert HU wegen Womo Eintrag, verlangt TP zur Umschlüsselung.
    Kann doch nicht sein!

  • Hallo,


    ist denkbar, wenn beispielsweise Spüle wieder ausgebaut wurde o.ä.


    Fahr einfach zu GTÜ oder ner anderen Organisation und gut.



    Viele Grüße



    KARL

  • Stehhöhe "im" Fahrzeug von 170 cm am Küchenmodul, Küchenmodul mit Spüle, Frisch-/Abwasserbehälter, Kochgelegenheit (in zugelassener Ausführung), zusätzlicher Stauraum.
    Die DEKRA will sich eben einfach nicht als Handlanger für Steuerhinterziehung missbrauchen lassen, ist ganz legitim, wenn die dann die HU ablehnen, ohne entsprechende Umschlüsselung.
    Auch andere Institutionen werden sich kaum mehr dazu hinreissen lassen, ein "Womo" als solches anzuerkennen, wenn eben die geforderte Mindestausstattung nicht vorhanden ist.


    Schöne Grüße, Mobil-Man








    http://www.zillka-mobile.de

  • <i style="color:#A1A1A1;[/url]Zitat:
    habt ihr schon mal gehört das ein Multivan, Womo und 2,81t, keine HU bekommt.</i>


    Jetzt gerade zum ersten Mal.


    <i style="color:#A1A1A1;[/url]Zitat:
    Dekra verweigert HU wegen Womo Eintrag, verlangt TP zur Umschlüsselung.
    Kann doch nicht sein!</i>


    Fehlt im Bus etwas, das laut den Papieren drin sein soll? Die berühmten "wir benötigen nur ihren Bus und ihre Papiere"-WoMo-Umschreibungen?


    Grüße, Martin


    http://www.gaskutsche.de/images/gaskutsche_comic.png" border="0</a>

  • >Hallo,
    >TP -Technische Prüfung


    Ist HU nicht TP ???
    Verwirrung, immer die sinnlosen Kürzel.

  • ><i style="color:#A1A1A1;[/url]Zitat:
    >habt ihr schon mal gehört das ein Multivan, Womo und 2,81t, keine HU bekommt.</i>
    >Jetzt gerade zum ersten Mal.
    ><i style="color:#A1A1A1;[/url]Zitat:
    >Dekra verweigert HU wegen Womo Eintrag, verlangt TP zur Umschlüsselung.
    >Kann doch nicht sein!</i>
    >Fehlt im Bus etwas, das laut den Papieren drin sein soll? Die berühmten "wir benötigen nur ihren Bus und ihre Papiere"-WoMo-Umschreibungen?
    >Grüße, Martin
    >http://www.gaskutsche.de/images/gaskutsche_comic.png" border="0</a>


    Hallo Gattungsänderung beim Tüv, selber dort gewesen und aus diskutiert was für den
    Multivan nötig ist, Gaskocher besorgt und Eintrag "Kochgelegenheit ist mitzuführen"
    erhalten.
    Keine weiteren Änderungen.
    Gaskocher --- so ein kleiner gaskartuschenkocher.
    Fehlte jedenfalls nichts.
    Gattungsänderung aus 2005.

    Grüße vom Wolfshundcaddy

  • >Stehhöhe "im" Fahrzeug von 170 cm am Küchenmodul, Küchenmodul mit Spüle, Frisch-/Abwasserbehälter, Kochgelegenheit (in zugelassener Ausführung), zusätzlicher Stauraum.
    >Die DEKRA will sich eben einfach nicht als Handlanger für Steuerhinterziehung missbrauchen lassen, ist ganz legitim, wenn die dann die HU ablehnen, ohne entsprechende Umschlüsselung.
    >Auch andere Institutionen werden sich kaum mehr dazu hinreissen lassen, ein "Womo" als solches anzuerkennen, wenn eben die geforderte Mindestausstattung nicht vorhanden ist.
    >Schöne Grüße, Mobil-Man


    Hallo Mobil-Man,


    es geht hier doch garnicht mehr um die Änderung,
    Fakt ist : Wohnmobil über 2,8t seit Jahren in den Papieren,
    keine veränderungen am oder im Fahrzeug seit Eintragung.
    Keine HU wegen Womo-Eintrag.
    Wer entscheidet eigentlich der HU-Untersucher (Dekra), oder der TP-Macher (TÜV-Nord).
    Seit wann sind Steuergesetze relevant für HU-Untersuchung, hier wird gewaltig übers Ziel hinausgeschossen.
    MERKE: Die oben angeführten Kriterien stehen in einem STEUERGESETZ, nur fürs Finanzamt zur Steuererhebung bindend, keine Relevanz bei der Fahrzeuguntersuchung,
    welcher auch immer.


    Bei der Dekra scheint es noch reichlich Schulungsbedarf, in diesem Bereich zu geben. Ist ja auch kein Wunder, bei der reichlich herrschenden Verwirrung was die
    Wohnmobilsteuer betrifft.


    Wolfshundcaddy grüßt Mobil-Man und alle anderen

  • >>Hallo,
    >>TP -Technische Prüfung
    >Ist HU nicht TP ???
    >Verwirrung, immer die sinnlosen Kürzel.


    TP---technische Prüfung--- immer erforderlich bei Änderungen am Fahrzeug,
    ausser es liegt eine ABE vor.
    Gruß
    Wolfshundcaddy

  • >Wer entscheidet eigentlich der HU-Untersucher (Dekra), oder der TP-Macher (TÜV-Nord).
    >Seit wann sind Steuergesetze relevant für HU-Untersuchung, hier wird gewaltig übers Ziel hinausgeschossen.


    Weshalb? Hättest du bei dieser DEKRA Stelle mit diesem Umbau keine WoMo Zulassung bekommen werden die dir das auch nicht als WoMo prüfen.


    Fahr zu der Prüfstelle die dir das WoMo eingetragen haben, die werden vermutlich auch ohne zu zicken deine HU machen.

  • Moin


    >Seit wann sind Steuergesetze relevant für HU-Untersuchung, hier wird gewaltig >übers Ziel hinausgeschossen.
    >MERKE: Die oben angeführten Kriterien stehen in einem STEUERGESETZ, nur >fürs Finanzamt zur Steuererhebung bindend, keine Relevanz bei der >Fahrzeuguntersuchung,
    >welcher auch immer.


    Ich denke, das neue Steuergesetz hatte der Prüfer bei der Dekra nicht mal im Hinterkopf, sondern eher die Tatsache, dass auch nach "alten Anforderungen" dein MV nur mit einem Gaskartuschenkocher niemals hätte zum Womo umgeschrieben werden dürfen.
    Er zweifelt eben an, dass Du überhaupt rechtmäßig seit Jahren ein Wohnmobil fährst was ich nachvollziehen kann. Ob ein TÜV-Prüfer das nun irgendwann mal eingetragen hat, spielt dabei keine Rolle. Dadurch gewinnt ein Umbau nicht an Rechtskraft und kann durch den nächsten Prüfer eben wieder ausser Kraft gesetzt werden, wie bei Dir geschehen. Sonst hätte jeder, der einen TÜV-Prüfer als Schwager hat, ne Hubschrauberturbine als Antrieb ;)


    Mit der Steuerdisskusion dürfet das rein gar nichts zutun haben. Aber wieso lässt Du Dir nicht von der Dekra genau erklären, wo das Problem liegt?


    Gruss
    Sequal

  • Moin!


    hab mir vor n paar jahren aus nem trapo ein womo gemacht und mußte wegen verzögerungen im ausbau mit nicht eingetragenem hochdach zur HU... trennwand war auch schon raus, hatte noch lkw-zulassung. bin ich zu ner freien wekstatt gefahren, wo ein KÜS prüfer (kraftfahrzeugüberwachungsstelle oder so...) hinkam. der ist dreimal ums auto gelaufen, hat mich ermahnt, das auto schleunigst fertig zu bauen und umschreiben zu lassen und mir ne nagelneue HU-plakette draufgeklebt.


    Tipp: fahr zu irgendeiner seltsamen noname prüfstelle, notfalls in ostdeutschland, die machen seltener probleme und prüfen trotzdem ordentlich ob dein bulli noch betriebssicher ist.

  • <i style="color:#A1A1A1;[/url]Zitat:
    Gattungsänderung beim Tüv, selber dort gewesen und aus diskutiert was für den
    Multivan nötig ist, Gaskocher besorgt und Eintrag "Kochgelegenheit ist mitzuführen"
    erhalten.
    Keine weiteren Änderungen.
    Gaskocher --- so ein kleiner gaskartuschenkocher.
    Fehlte jedenfalls nichts.
    Gattungsänderung aus 2005.</i>


    Ich befürchte - wie ja schon wer anders schrieb:


    Für den Ingenieur ist es einfach kein WoMo und er sagt sich "das unterstütze ich nicht". Du könntest jetzt natürlich seinen Vorgesetzten fordern und damit Druck machen - und dich unter Umständen noch weiter in die Nesseln setzen.


    Also bleiben dir eigentlich nur noch die beiden weiteren Varianten:


    * Nachfragen was genau das Problem sei.
    * Einen anderen TÜV/Dekra aufsuchen und auf einen anders gestimmten Prüfer hoffen.


    http://www.gaskutsche.de/images/gaskutsche_comic.png" border="0</a>

  • ><i style="color:#A1A1A1;[/url]Zitat:
    >Gattungsänderung beim Tüv, selber dort gewesen und aus diskutiert was für den
    >Multivan nötig ist, Gaskocher besorgt und Eintrag "Kochgelegenheit ist mitzuführen"
    >erhalten.
    >Keine weiteren Änderungen.
    >Gaskocher --- so ein kleiner gaskartuschenkocher.
    >Fehlte jedenfalls nichts.
    >Gattungsänderung aus 2005.</i>
    >Ich befürchte - wie ja schon wer anders schrieb:
    >Für den Ingenieur ist es einfach kein WoMo und er sagt sich "das unterstütze ich nicht". Du könntest jetzt natürlich seinen Vorgesetzten fordern und damit Druck machen - und dich unter Umständen noch weiter in die Nesseln setzen.
    >Also bleiben dir eigentlich nur noch die beiden weiteren Varianten:
    >* Nachfragen was genau das Problem sei.
    >* Einen anderen TÜV/Dekra aufsuchen und auf einen anders gestimmten Prüfer hoffen.
    >http://www.gaskutsche.de/images/gaskutsche_comic.png" border="0</a>


    Hallo,
    danke für eure Tipps und Vorschläge.


    HU ist selbstverständlich gemacht, war nicht mit dem Vorgehen des Dekra-Prüfers
    einverstanden.
    Konnte auch nicht mit dem Prüfer sprechen weil es nicht mein T4 war, habe bloß alles so weitergegeben wie es passiert ist letzte Woche. War allerdings damals mit diesem T4 meines Schwagers zur Eintragung.
    Gruß
    Wolfshundcaddy

  • >Moin
    >>Seit wann sind Steuergesetze relevant für HU-Untersuchung, hier wird gewaltig >übers Ziel hinausgeschossen.
    >>MERKE: Die oben angeführten Kriterien stehen in einem STEUERGESETZ, nur >fürs Finanzamt zur Steuererhebung bindend, keine Relevanz bei der >Fahrzeuguntersuchung,
    >>welcher auch immer.
    >Ich denke, das neue Steuergesetz hatte der Prüfer bei der Dekra nicht mal im Hinterkopf, sondern eher die Tatsache, dass auch nach "alten Anforderungen" dein MV nur mit einem Gaskartuschenkocher niemals hätte zum Womo umgeschrieben werden dürfen.
    >Er zweifelt eben an, dass Du überhaupt rechtmäßig seit Jahren ein Wohnmobil fährst was ich nachvollziehen kann. Ob ein TÜV-Prüfer das nun irgendwann mal eingetragen hat, spielt dabei keine Rolle. Dadurch gewinnt ein Umbau nicht an Rechtskraft und kann durch den nächsten Prüfer eben wieder ausser Kraft gesetzt werden, wie bei Dir geschehen. Sonst hätte jeder, der einen TÜV-Prüfer als Schwager hat, ne Hubschrauberturbine als Antrieb ;)
    >Mit der Steuerdisskusion dürfet das rein gar nichts zutun haben. Aber wieso lässt Du Dir nicht von der Dekra genau erklären, wo das Problem liegt?
    >Gruss
    >Sequal
    Nach welchen Technischen Regel und Gesetzen soll dieses Vorgehen des Prüfers gerechtfertigt sein?
    Gruss
    Wolfshunfcaddy

  • Dass diese lange vernachlässigt und nicht für ERNST genommen wurden, lag eben daran, dass die geringe Besteuerung der Womos, seinerzeit speziell über 2,8t, durch die steuerliche Gleichstellung dieser Fahrzeuge mit LKW´s einfach Gesetz war.
    Trotzdem, es war schon im Merkblatt 740 vom TÜV-Nord aus dem Jahre 1984 ganz klar nachzulesen, welche Mindestausstattung ein Womo vorweisen "muss".
    Viele Prüfer kannten dieses Merkblatt doch gar nicht, dem Staat wars seinerzeit noch wurscht, da die Womos erst Mitte bis Ende der 80-er Jahre einen regelrechten Boom erlebten, nicht zuletzt durch die "Privatvermieter" wegen der Möglichkeit, die jeweilige "Einkommenssteuerlast" zu mindern (Z.B. Mi-Mobile).
    Losgetreten wurde die ganze Debatte letztendlich durch eine Bemerkung eines Politikers, welcher es für unbedingt notwändig ansah, die speziell am WE verstärkt zum Einsatz kommenden (ungefilterten) rußenden und stinkenden Geländewagen mit Womozulassung und die dadurchentstehende
    "Feinstaubbelastung" dahingehend einzudämmen, indem man den Eignern dieser Fahrzeuge den Spaß "etwas" verdirbt. Es war nämlich nicht einzusehen, dass diese spritvernichtenden Fahrzeuge wie LKW besteuert werden, obwohl sie doch die Umwelt ziemlich gehörig belasten. Die Geländewagen "mussten", wenn man Steuern sparen wollte und gleichzeitig die Anzahl der Sitzplätze nicht reduzieren wollte, als Womo umgeschrieben werden, denn als LKW gibts eben nur max. 3 Sitzplätze (dies gilt eben dann auch für Multivan und ähnliche Fahrzeuge). Dass durch diese Maßnahme allerdings auch die Womos selbst getroffen werden, so weit hatte damals niemand gedacht. Allerdings hatte "man" nicht mit der doch recht vehementen Reaktion des Volkes gerechnet. Und da sich dann wieder einige Politiker profilieren mussten, wurde eben eine neue Steuerklasse eingeführt, eben die für Wohnmobile. Und genau aus diesem Grund musste dann auch ein Gesetzestext her, welcher eben die Mindestanforderungen an ein Womo klar regelt. Klar ist hier allerdings relativ. Wie wir alle bereits wieder mitbekommen haben, versuchen diverse Anbieter ihre Kunden davon zu überzeugen, dass die geforderte Stehhöhe an der "Küche" auch dann gegeben ist, wenn z.B. die Schiebetüre geöffnet ist und die Küche im Fahrzeug an der Schiebetüröffnung plaziert ist, andere behaupten wieder, dass dies bei geöffneter Heckklappe anerkannt wird.
    Fakt ist, dass im Gesetzestext ganz klar zu lesen steht: Stehhöhe 170 cm "IM" Fahrzeug, also nicht davor, dahinter, daneben drunter und auch nicht drüber, sondern IM Fahrzeug.
    Da das Womo während der Fahrt als solches nicht genutzt werden darf, besteht auch kein Anlass für permanente Stehhöhe von 170 cm während der Fahrt, sondern dies gilt rein während der Nutzung als Womo, also im Stand. Deshalb reicht als Mindestausstattung auch ein Hubdach, um an der Küche die Stehhöhe zu erreichen.
    Eines wurde aber tatsächlich nicht bedacht: Bei einem T4 o.ä., mit großem Panorama-Glasdach im Fahrgastraum ist in dessen geöffneter Stellung auch eine Stehhöhe von 170 cm gegeben. Wie sich hierzu die Steuereintreiber verhalten werden? KEINE AHNUNG. Wären die anderen geforderten Komponenten eingebaut, müsste ein solches Fahrzeug "normalerweise" auch als Womo steuerrechtlich anerkannt werden.
    Ebenso wenig wurde die Anzahl der zul. Sitzplatzzahl in Abhängigkeit vom zul. Gesamtgewicht und der vermutlichen Zuladung für einen Urlaub beachtet, oder auch in Abhängigkeit der möglichen zur Verfügung stehenden Schlafplätze. Auch das hätte ein Kriterium werden können.
    Die "da" oben hätten sich eben an einen Fachmann wenden sollen, es gibt noch viel zu holen.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man






    http://www.zillka-mobile.de

  • Moin


    >Nach welchen Technischen Regel und Gesetzen soll dieses Vorgehen des Prüfers >gerechtfertigt sein?


    Imgrunde genommen recht einfach, wie es Mobilman bereits beschrieben hat:


    Es gibt Mindestanforderungen für Wohnmobile seit Urzeiten. Diese erfüllt Dein Fahrzeug offensichtlich nicht und demnach wird eine bereits anerkannte Eintragung eines Sachverständigen angezweifelt. Wie ich schon angedeutet habe, ist eine Eintragung eines TÜV-Prüfers keinesfalls rechtens, nur weil er seinen Stempel auf die Papiere drückt. Sie ist erst dann rechtens, wenn die Anforderungen, Gutachten oder was auch immer mit den Ein- und Umbauten des Fahrzeuges übereinstimmen. Nur weil Dir ein TÜV-Prüfer Tönungsfolien an den Seitenscheiben eingetragen hat, sind diese längst noch nicht legal, weils eben keine ABE dafür gibt. Der nächste Prüfer trägt es wieder aus bzw. verweigert die HU.


    Gruss
    Sequal