Stehhöhe über 1,7m im T4 ohne Hochdach im Bereich Küchenblock

  • Hallo, ich habe mir einen Trick ausgedacht für die Stehhöhe über 1,7m im T4.


    Da die Küchenspüle ja meistens hinter dem Beifahrersitz steht, einfach den gesamten Küchenblock auf zwei Ausziehschienen montieren und bei Benutzung bei offener Schiebetür ins frei scheiben. Die Stehhöhe ist dann unendlich. Aber vielleicht kommt ja dann extra wieder für uns T4 Fahrer ein Gestez das die Kochstelle überdacht sein muß, dann wäre meine Reaktion ab in den Kofferraum mit der Spüle und wieder auf Schienen montiert, voila alles übedacht. Wenn es dann noch eine Beschränkung gibt das nicht im Freien gekocht oder gespült werden darf um an unser Bestes zu kommen, dann fällt mir nur noch die Wiederbelebung der RAF ein oder wir stellen auf dem Potsdamer Platz diese kleinen Kopfabmaschinen wieder auf und machen ne Revolution.


    Vielleicht kann ja mal jemand die Idee beim TÜV oder Dekra ansprechen?


    Gruß André

  • >Hallo, ich habe mir einen Trick ausgedacht für die Stehhöhe über 1,7m im T4.
    >Da die Küchenspüle ja meistens hinter dem Beifahrersitz steht, einfach den gesamten Küchenblock auf zwei Ausziehschienen montieren und bei Benutzung bei offener Schiebetür ins frei scheiben. Die Stehhöhe ist dann unendlich. Aber vielleicht kommt ja dann extra wieder für uns T4 Fahrer ein Gestez das die Kochstelle überdacht sein muß, dann wäre meine Reaktion ab in den Kofferraum mit der Spüle und wieder auf Schienen montiert, voila alles übedacht. Wenn es dann noch eine Beschränkung gibt das nicht im Freien gekocht oder gespült werden darf um an unser Bestes zu kommen, dann fällt mir nur noch die Wiederbelebung der RAF ein oder wir stellen auf dem Potsdamer Platz diese kleinen Kopfabmaschinen wieder auf und machen ne Revolution.
    >Vielleicht kann ja mal jemand die Idee beim TÜV oder Dekra ansprechen?
    >Gruß André




    Die Stehhöhe von 170cm (wer kann da stehen????) muss leider im Fahrzeug sein.


    MfG Thomas

  • Moin,


    tolle Idee ;) Hatte ich aber auch schon... Wollte meine Kochstelle auch an der Heckklappe eintragen lassen... War bei drei verschiedenen Prüfern. Bei allen hieß es "nichts da!"
    Selbst wenn man eine Art Vorzelt um die Heckklappe bauen würde geht das nicht.


    Tja muss ich als Lehrling meine 650 an den Staat und 1170 an die Versicherung blechen...


    mfg


    Ole

  • Moin


    >Hallo, ich habe mir einen Trick ausgedacht für die Stehhöhe über 1,7m im T4.


    Du hast dabei die Bedeutung des Wortes "im" nicht beachtet. "Im" schliesst explizit "ausserhalb", "vor", "neben", "dahinter" usw. aus.


    Gruss
    Sequal

  • Hej Thomas,



    >Die Stehhöhe von 170cm (wer kann da stehen????) muss leider im Fahrzeug sein.



    Wer kann d stehen?
    Ne deutsche Frau hat ne Durchschnittsgröße von 164 cm.
    Die auf jeden Fall.
    Die anderen gehen nach dem Kinderkriegen sowieso gebückt und passen dann auch an ihren Arbeitsplatz.
    Du willst doch nicht selber kochen?



    alla dann Fridi


    175 cm, ohne Kinder, und immer noch mit LKW ......

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >Moin,
    >tolle Idee ;) Hatte ich aber auch schon... Wollte meine Kochstelle auch an der Heckklappe eintragen lassen... War bei drei verschiedenen Prüfern. Bei allen hieß es "nichts da!"
    >Selbst wenn man eine Art Vorzelt um die Heckklappe bauen würde geht das nicht.
    >Tja muss ich als Lehrling meine 650 an den Staat und 1170 an die Versicherung blechen...
    >mfg
    >Ole


    Ich weiß von einem anbieter in Hannover der eben das macht und auch eintragen lässt für 129,-- €


    Es heißt im G.text: sthehöhe von 1,70 im wohnbereich.... was klar und deutlich nicht innenraum bedeutet!


    Was ist also wohnraum???


    Heckklappe mit Plane? Denke wohl ja. Eionwände können entkräftet werden mit vorzelt u.ä.


    grüße

  • >Die Stehhöhe von 170cm (wer kann da stehen????) muss leider im Fahrzeug sein.
    >MfG Thomas


    Da kann mann sich drüber streiten, die Küchenspüle ist doch fest im Fahrzeug montiert. Es gibt aber keine Vorschrift wo ich zum Kochen stehen muß.


    Ich seh schon muss wohl einer vor den Kadi ziehen.


    Wenn es dem Staat doch anscheinend so gut geht, wie ich es mir stündlich in den Nachrichten anhören muß und die Wirtschaft steil bergauf fährt, dann frage ich mich, warum mann genau bei einer Personengruppe die so ein Fahrzeug fährt unbedingt mit der Brechstange das Beste haben will. Sind die Kassen etwa pleite und gibt es doch mehr Arbeitslose?


    Vielleicht will mann aber auch erzwingen dass sich alle eine neue Karre kaufen und einen fetten Kredit aufnehmen und eine Privatinsolvenz damit fördern?


    Andere Länder werden sich freuen das die dummen deutschen jetzt Ihre gut gepflegten Autos zum dünnen Preis verkaufen müssen, weil Sie von Ihrem Staat zum Verkauf erpresst werden.


    André

  • Moin


    >Es heißt im G.text: sthehöhe von 1,70 im wohnbereich.... was klar und deutlich >nicht innenraum bedeutet!


    (2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.


    So lautet der Gesetzestext……wenn ich das jetzt mal laienhaft interpretiere, steht da, dass die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Nutzfläche des Fahrzeuges einnimmt. Die Bodenfläche des Wohnteils ist demnach ein Teil des Fahrzeugs und nicht ein Teil der Wiese, auf dem das Fahrzeug steht – eben die Nutzfläche. Der Experte möge mich an dieser Stelle korrigieren. Dieser Wohnteil, der Bestandteil des Fahrzeugs ist und eine gewisse Fläche des Bodens des Fahrzeuges in der Projektion einnehmen muss, soll an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 1,70m aufweisen. Daraus folgt für mich irgendwie einleuchtend und nachvollziehbar ohne Missverständnisse, dass die Stehhöhe von 1,70m irgendwo über dem Fahrzeugboden also zwingend im Fahrzeug gemessen wird. Alles andere macht in meinen Augen auch absolut null Sinn.


    Da steht kurz:


    Bodenfläche Wohnteil = Nutzfläche Fahrzeug


    Nutzfläche Fahrzeug = Boden des Fahrzeugs


    Daraus folgt:


    Bodenfläche Wohnteil = Boden des Fahrzeugs


    Weiterhin gilt:


    Bodenfläche Wohnteil = Stehhöhe


    Daraus folgt:


    Boden des Fahrzeugs = Stehhöhe



    Wird eine Stehhöhe ausserhalb des Fahrzeuges anerkannt, hätte man sich die ganze Steueränderung sparen können, denn dann ist nahezu jedes Fahrzeug zum Wohnmobil hinzubasteln und ich denke, gerade das sollte verhindert werden.


    Gruss
    Sequal

  • Hallo Sequal,


    und ich wollte gerade meinen Golf 3 Diesel als Wohnmobil anmelden gehen.
    Hatte extra ein Party Zelt eingepackt unter das ich den Golf dann komplett stellen wollte.
    Einen Kühlschrank im Kofferraum und ne Spülschüssel zum ausschwenken hatte ich auch schon geistig fertig konstruiert.
    Da kommst du mit deiner sachlichen Logik und machst alles kaputt. ;(



    alla dann Fridi

    alla dann - Fridi 1.9D(1X) 12/91 LR, LKW (03/1994 bis 07/2010) von 20 500 bis 610 000 2.5D(ACV-ABT)05/00 LR, PKW, Syncro (seit 10/2009) von 238 000 bis jetzt 655 000 Verbrauch zur Zeit: 7,6 l / 100 km :) insgesamt 1 103 000 km auf T4 8)

  • >
    >Hallo Sequal,
    >und ich wollte gerade meinen Golf 3 Diesel als Wohnmobil anmelden gehen.
    >Hatte extra ein Party Zelt eingepackt unter das ich den Golf dann komplett stellen wollte.
    >Einen Kühlschrank im Kofferraum und ne Spülschüssel zum ausschwenken hatte ich auch schon geistig fertig konstruiert.
    >Da kommst du mit deiner sachlichen Logik und machst alles kaputt. ;(
    >
    >alla dann Fridi


    Moin,
    ist gar nicht so abwegig, ein Bekannter von mir hatte (noch nach den alten WoMo- Bestimmungen)
    Seinen Landrover als WoMo angemeldet. Er hatte drinnen die umklappbare Sitzbank und am Kofferraum eine Platte mit Loch wo eine Spülschüssel reinkam und einen Spiritus-Kocher...



    mfg


    Ole

  • >Hej Thomas,
    >
    >>Die Stehhöhe von 170cm (wer kann da stehen????) muss leider im Fahrzeug sein.
    >
    >Wer kann d stehen?
    >Ne deutsche Frau hat ne Durchschnittsgröße von 164 cm.
    >Die auf jeden Fall.
    >Die anderen gehen nach dem Kinderkriegen sowieso gebückt und passen dann auch an ihren Arbeitsplatz.
    >Du willst doch nicht selber kochen?
    >
    >alla dann Fridi
    >175 cm, ohne Kinder, und immer noch mit LKW ......



    Hallo Fridi,


    warum bist du mir nicht früher über den Weg gelaufen? ;-))
    Mit deiner Argumentation hätte ich dich glatt vom Fleck weg geheiratet. ;-))))
    Auch wenn du im WoMo nicht kochen kannst.......... ;-)))))))
    (Hoffe doch, daß ich mit meiner Vermutung, daß du zum weiblichen Geschlecht gehörst nicht falsch liege??? Sonst... peinlich!)


    MfG Thomas

  • >>Hej Thomas,
    >>
    >>>Die Stehhöhe von 170cm (wer kann da stehen????) muss leider im Fahrzeug sein.
    >>
    >>Wer kann d stehen?
    >>Ne deutsche Frau hat ne Durchschnittsgröße von 164 cm.
    >>Die auf jeden Fall.
    >>Die anderen gehen nach dem Kinderkriegen sowieso gebückt und passen dann auch an ihren Arbeitsplatz.
    >>Du willst doch nicht selber kochen?
    >>
    >>alla dann Fridi
    >>175 cm, ohne Kinder, und immer noch mit LKW ......
    >
    >Hallo Fridi,
    >warum bist du mir nicht früher über den Weg gelaufen? ;-))
    >Mit deiner Argumentation hätte ich dich glatt vom Fleck weg geheiratet. ;-))))
    >Auch wenn du im WoMo nicht kochen kannst.......... ;-)))))))
    >(Hoffe doch, daß ich mit meiner Vermutung, daß du zum weiblichen Geschlecht gehörst nicht falsch liege??? Sonst... peinlich!)
    >MfG Thomas


    :-))) Da bin ich ja gespannt auf die Antwort. Hoffentlich lässt sie den Hund nicht los :)

  • >und ich wollte gerade meinen Golf 3 Diesel als Wohnmobil anmelden gehen.
    >Hatte extra ein Party Zelt eingepackt unter das ich den Golf dann komplett stellen wollte.
    >Einen Kühlschrank im Kofferraum und ne Spülschüssel zum ausschwenken hatte ich auch schon geistig fertig konstruiert.
    >Da kommst du mit deiner sachlichen Logik und machst alles kaputt. ;(


    Hab ich erst gemacht mit meinem Astra Caravan. Wass soll ich sagen, Steuer zahl ich jetzt das 2,5 fache und Versicherung hab ich grad mal 5 Euro im Jahr eingespart.


    Und jetzt kommst, wollte das jetzt wieder auf PKW umschreiben, geht aber nicht, sieht doch jeder dass es WoMo und kein PKW mehr ist, wenn da ne Spüle und ein Kocher drinsteht.


    Ist doch ne Sauerei.


    Hätt ich nur nicht auf meinen Kumpel gehört der seinen W123 Kombi mit 3,0 L TD auch hat als WoMo umschreiben lassen und jetzt mehr als die hälft dabei spart.


    Ist doch ungerecht dass ich mehr zahen muss und er soviel spart.

  • Und wenn dann alle ihre Stehhöhe haben, kommt eine neue Verordnung raus, mit wieder neuen Auflagen.... Die Finanzbehördern sind da sehr erfindungsreich.


    Ein kleiner Trost bleibt aber denen, die schon eine Womo-Eintragung in den Papieren stehen haben: Zumindest die Versicherungsprämie lassen sich im Vergleich zum PKW nahezu halbieren.

    PKW ca. 650 Euro bei 30% inkl. VK, Womo ca. 320 Euro bei gleichen Bedingungen.
    Wenn man die Steuern dagegen rechnet:
    401 Euro als PKW zu (noch) 172 Euro als Womo.


    Und: Bei Womos gibt es keine km-Begrenzung und keinen Diesel-Zuschlag von Seiten der Versicherung.